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Topic: Steuererklärung - Wie die Anlage SO - Privateveräußerungsgeschäfte ausfüllen? (Read 1800 times)

qwk
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Shitcoin Minimalist
Ich würde euch dringend raten sowas einem Fachmann zu überlassen, der sich mit Kryptohandel auskennt. Mir persönlich wäre das zu heiß auf eigene Faust.
Das denken sich die meisten Leute beim Geld auch, deswegen überlassen sie das den Bankern, die sich damit auskennen Roll Eyes
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Ich würde euch dringend raten sowas einem Fachmann zu überlassen, der sich mit Kryptohandel auskennt. Mir persönlich wäre das zu heiß auf eigene Faust.

Warum? Wenn man sich etwas mit der Materie auseinandersetzt, ist es nicht kompliziert. Es sei denn, man hat im Kryptobereich nichts ausgelassen. Aber dann ist es auch nur noch Fleißarbeit.
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HAIL THE KING!
Ich würde euch dringend raten sowas einem Fachmann zu überlassen, der sich mit Kryptohandel auskennt. Mir persönlich wäre das zu heiß auf eigene Faust.
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zu den vorherigen Posts:

Das heißt ich lege der Anlage SO nur WAS aus meinen Cointracking Berichten bei?
bct_ail hat natürlich völlig recht, ein Beleg muss nicht beigelegt werden, es sei denn, es steht ausdrücklich dabei. Von daher kannst Du einfach den resultierenden Gewinn in Anlage SO eintragen und gut ist. Es schadet aber auch nicht, gleich den CoinTracking-Auszug beizulegen.
Die Anlage SO 2017 ist derart gestaltet, das in den Zeilen 41-47 ein einzelnes Geschäft mit Anschaffungszeitpunkt und Veräußerungszeitpunkt eingetragen wird. Falls man weitere Geschäfte gemacht hat, kann deren Aufsummierung in die Zeile 48 eingetragen, dann sollte mEn. auch die erwähnte "gesonderte Aufstellung" beigelegt werden. Dazu kann die detaillierte Berechnung aus CT sehr passend sein.

Anlage SO 2017: https://www.steuern.de/fileadmin/user_upload/Steuerformulare_2017/Anlage-SO_2017.pdf
Ausfüllhilfe zu Anlage SO 2017: https://www.formulare-bfinv.de/ffw/resources/F1B1BDC942237AEA2E3A/form/anltg_so_17.pdf
EDIT: neuer Link Ausfüllhilfe (oben) https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=7E8C5989A7DF94CDA2F4
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Hallo zusammen,

befinde mich ebenfalls gerade in der Situation die Steuererklärung auszufüllen.
Eigentlich wollte ich meine Gewinne/Verluste dort angeben, da ich mittels Cointracking eigentlich alles "schön" aufgelistet habe.
Allerdings frage ich mich, wie ich das jetzt (ca. 270 Trades) dort eintragen soll. Eine gute Zusammenfassung die ich in den Zeilen 43-45 eintragen könnte, finde ich bei CT nicht :-/.
Da sich Verlust und Gewinn nahezu aufheben (~50€ Gewinn) überlege ich nun auch nichts einzutragen.

Es wäre cool wenn sich mal einer äußern könnte der dort zusammengefasst seinen Veräußerungspreis (Zeile 43) und seine Anschaffungskosten eingetragen hat :-)

Vielen Dank im voraus!

Gruß
Jack
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Ist dies tatsächlich der Fall oder kann man irgendwo Gewinn und Verlust zusammengefasst angeben z.B. in Zeile 43?
Ich denke die meisten hier, haben mehr als zwei, drei Trades im Jahr. Cool
Genau die Frage stellt sich mir auch. Ich behaupte mal, weil man dazu fast nichts findet, hat das auch kaum jemand bisher gemacht Smiley
Jahresertrag habe ich schon mit cointracking errechnet, aber das SO Formular erlaubt ja nicht, selbst einen Gesamt-Ertrag einzugeben, sondern möchte Kauf und Verkaufdatum. Natürlich könnte man eine einzelne Kaufsumme und Verkaufsumme, sowie ein Datum fingieren, dass die Endsumme auf meine Summe kommt, aber das ist doch Unsinn. Bei Zeile 48 kann ich nichts eintragen, die Summe dort wird errechnet.
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Hallo zusammen,

Auf die Gefahr hin, dass meine Frage an anderer Stelle bereits zum Teil beantwortet wurde:
Wenn ich im Laufe des Jahres eine Handvoll Altcoin-Trades durchführe, die in der Summe aus sämtlichen Gewinnen und Verlusten (durch Tausch oder Veräußerung) jedoch deutlich unter der Bemessensgrenze von 600 Euro liegen, wird es für mich dann überhaupt relevant, detaillierte Ausführungen in der Steuererklärung anzufügen? 

Ich hatte mit meinem Bearbeiter beim FA telefoniert und da ich unter 200 € Gewinn lag, sagte er, ich solle nichts in der Elster angeben.
Natürlich habe ich meine Aufzeichnungen detailliert gemacht und für mich zur Sicherheit abgespeichert, wer weiß wie in 5 Jahren die Rechtslage ist und was ein Steuerprüfer dann alles sehen will.
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Dort sagt er: "Man darf die Bitcoins in der Steuererklärung nicht unterschlagen, auch wenn sie steuerfrei sind, da die Feststellung der Steuerfreiheit nicht durch den Steuerpflichtigen, sondern durch das Finanzamt erfolgt".

Das Video habe ich auch schon gesehen. Und dieser Satz blieb mir auch im Gedächtnis.
Mich würde allerdindings Eure Meinung / Erfahrung interessieren, ob das auch so stimmt. Denn anscheinend gibt es hier unterschiedliche Auslegungen.
So wurde an anderer Stelle geschrieben, das unterhalb der Bemessensgrenze gar keine Auskunft nötig sei.
Für weitere Meinungen oder Ratschläge wäre ich dankbar.

Ja klar, die wollen durch das Video doch Mandate generieren ;-D Warum sollte ich einen steuerfreien Vorgang gegenüber dem Finanzamt erklären müssen? Wenn man gesetzlich hierzu nicht verpflichtet ist, braucht man das auch nicht zu machen.
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Nein du musst es nicht angeben, es wird aber von den meisten FA empfohlen - unabhängig davon dass es natürlich stimmt, dass das FA die Deutungshoheit hat. Es bleibt tatsächlich dir überlassen, ob du es angibst (also zumindest bei den Fällen mit der Haltefrist >1 Jahr). Du musst lediglich bei Nachfragen (egal ob angegeben oder nicht) alles nachweisen können. Ich persönlich (so habe ich es von Bekannten die in dem Bereich aktiv sind) würde es freiwillig angeben, wenn es sich um hohe Beträge handelt. Für mich wäre z.B. ein hoher 5-stelliger Wert "hoch". Aber das bleibt jedem selbst überlassen.
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Dort sagt er: "Man darf die Bitcoins in der Steuererklärung nicht unterschlagen, auch wenn sie steuerfrei sind, da die Feststellung der Steuerfreiheit nicht durch den Steuerpflichtigen, sondern durch das Finanzamt erfolgt".

Das Video habe ich auch schon gesehen. Und dieser Satz blieb mir auch im Gedächtnis.
Mich würde allerdindings Eure Meinung / Erfahrung interessieren, ob das auch so stimmt. Denn anscheinend gibt es hier unterschiedliche Auslegungen.
So wurde an anderer Stelle geschrieben, das unterhalb der Bemessensgrenze gar keine Auskunft nötig sei.
Für weitere Meinungen oder Ratschläge wäre ich dankbar.
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Hallo zusammen,

Auf die Gefahr hin, dass meine Frage an anderer Stelle bereits zum Teil beantwortet wurde:
Wenn ich im Laufe des Jahres eine Handvoll Altcoin-Trades durchführe, die in der Summe aus sämtlichen Gewinnen und Verlusten (durch Tausch oder Veräußerung) jedoch deutlich unter der Bemessensgrenze von 600 Euro liegen, wird es für mich dann überhaupt relevant, detaillierte Ausführungen in der Steuererklärung anzufügen? 

Hey GitCrush,

ich habe auf YouTube ein gutes Video dazu gesehen: https://youtu.be/_geX8HYwKQ4?t=9m4s

Dort sagt er: "Man darf die Bitcoins in der Steuererklärung nicht unterschlagen, auch wenn sie steuerfrei sind, da die Feststellung der Steuerfreiheit nicht durch den Steuerpflichtigen, sondern durch das Finanzamt erfolgt".

Hoffe das hilft dir Smiley

PS: Ich habe eine kleine Webseite auf der ich für Anfänger einen Bitcoin Crashkurs erstellt habe https://bitcoinkaufen.io
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Hallo zusammen,

Auf die Gefahr hin, dass meine Frage an anderer Stelle bereits zum Teil beantwortet wurde:
Wenn ich im Laufe des Jahres eine Handvoll Altcoin-Trades durchführe, die in der Summe aus sämtlichen Gewinnen und Verlusten (durch Tausch oder Veräußerung) jedoch deutlich unter der Bemessensgrenze von 600 Euro liegen, wird es für mich dann überhaupt relevant, detaillierte Ausführungen in der Steuererklärung anzufügen? 
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Wenn man seine Coins vergessen hat und diese 1,5 oder 2 jahre später wieder verhökert ist alles im grünen Bereich. Richtig ?
Ausser wenn man Waves verleast hat wie ich meine. Da bin ich aber nicht 100%ig sicher
Die Haltefrist beträgt 1 Jahr. Wenn du deine Coins dann in Fiat tauschst, ist der Gewinn nicht zu versteuern.

Leased proof-of-stake (z.B. bei Waves): Erhält man Zinsen (in der Form von Coins) aufgrund des verleasen/verleihen etc. innerhalb der Haltefrist von einen Jahr, so erhöht sich diese auf 10 Jahre, da aus der Nutzung des Wirtschaftsgutes zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 4 EStG). Die Zinsen sind als sonstiges Einkommen in der Steuererklärung anzugeben.
Erhält man erstmalig Zinsen (in der Form von Coins) nach der Haltefrist von einen Jahr, sind diese Erträge als sonstiges Einkommen in der Steuererklärung anzugeben. Das zugrundeliegende Wirtschaftsgut (auf Grund dessen man die Zinsen erhält) ist steuerlich nicht mehr relevant, da die Haltefrist von einem Jahr vorüber ist.

(aus https://bitcointalksearch.org/topic/m.19415476)

Mal im ernst das finanzamt muss doch nicht wissen mit welcher coin du gearbeitet hast, die können dir ja eh nichts nachweisen. wenn du alles in bitcoin handelst am ende ist doch wurscht ob du dann beim staken gewinn gemacht hast?
Meine Antwort bezog sich auf die "Zinsen", die ein Coin erwirtschaftet. Da kann es sein, dass das FA einen Nachweis sehen möchte, der sich eben auf genau den Coin bezieht.

Wurscht ist es nicht. Die möchten einfach wissen, woher du Einkommen generiert hast. Wenn der Kursgewinn vom Altcoin dem Kursgewinn in BTC im gleichen Zeitraum entspricht, ist es rechnerisch egal. Aber das ist wohl sehr unwahrscheinlich.

Und das ein FA nichts Nachweisen kann, ist so eine Sache. Ich denke mal, zur Zeit nicht so einfach. In einigen Jahren sicherlich softwaretechnisch möglich, wenn erkannt worden ist, welche Steuereinahmen sonst durch die Lappen gehen.
Beim Bafög-Skandal 2003 waren sich alle Studis auch vorher sicher, dass nichts passiert. Und mit einer Abfrage und etwas nachrechnen gab es ein böses Erwachen für viele Studenten

Was ist dann eig mit diesen neuen Karten mit denen man direkt mit crypto zahlen kann? Würde man die nutzen bräuchte man vlt gar nicht auszahlen oder?
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Wenn man seine Coins vergessen hat und diese 1,5 oder 2 jahre später wieder verhökert ist alles im grünen Bereich. Richtig ?
Ausser wenn man Waves verleast hat wie ich meine. Da bin ich aber nicht 100%ig sicher
Die Haltefrist beträgt 1 Jahr. Wenn du deine Coins dann in Fiat tauschst, ist der Gewinn nicht zu versteuern.

Leased proof-of-stake (z.B. bei Waves): Erhält man Zinsen (in der Form von Coins) aufgrund des verleasen/verleihen etc. innerhalb der Haltefrist von einen Jahr, so erhöht sich diese auf 10 Jahre, da aus der Nutzung des Wirtschaftsgutes zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 4 EStG). Die Zinsen sind als sonstiges Einkommen in der Steuererklärung anzugeben.
Erhält man erstmalig Zinsen (in der Form von Coins) nach der Haltefrist von einen Jahr, sind diese Erträge als sonstiges Einkommen in der Steuererklärung anzugeben. Das zugrundeliegende Wirtschaftsgut (auf Grund dessen man die Zinsen erhält) ist steuerlich nicht mehr relevant, da die Haltefrist von einem Jahr vorüber ist.

(aus https://bitcointalksearch.org/topic/m.19415476)

Mal im ernst das finanzamt muss doch nicht wissen mit welcher coin du gearbeitet hast, die können dir ja eh nichts nachweisen. wenn du alles in bitcoin handelst am ende ist doch wurscht ob du dann beim staken gewinn gemacht hast?
Meine Antwort bezog sich auf die "Zinsen", die ein Coin erwirtschaftet. Da kann es sein, dass das FA einen Nachweis sehen möchte, der sich eben auf genau den Coin bezieht.

Wurscht ist es nicht. Die möchten einfach wissen, woher du Einkommen generiert hast. Wenn der Kursgewinn vom Altcoin dem Kursgewinn in BTC im gleichen Zeitraum entspricht, ist es rechnerisch egal. Aber das ist wohl sehr unwahrscheinlich.

Und das ein FA nichts Nachweisen kann, ist so eine Sache. Ich denke mal, zur Zeit nicht so einfach. In einigen Jahren sicherlich softwaretechnisch möglich, wenn erkannt worden ist, welche Steuereinahmen sonst durch die Lappen gehen.
Beim Bafög-Skandal 2003 waren sich alle Studis auch vorher sicher, dass nichts passiert. Und mit einer Abfrage und etwas nachrechnen gab es ein böses Erwachen für viele Studenten
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Wenn man seine Coins vergessen hat und diese 1,5 oder 2 jahre später wieder verhökert ist alles im grünen Bereich. Richtig ?
Ausser wenn man Waves verleast hat wie ich meine. Da bin ich aber nicht 100%ig sicher
Die Haltefrist beträgt 1 Jahr. Wenn du deine Coins dann in Fiat tauschst, ist der Gewinn nicht zu versteuern.

Leased proof-of-stake (z.B. bei Waves): Erhält man Zinsen (in der Form von Coins) aufgrund des verleasen/verleihen etc. innerhalb der Haltefrist von einen Jahr, so erhöht sich diese auf 10 Jahre, da aus der Nutzung des Wirtschaftsgutes zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 4 EStG). Die Zinsen sind als sonstiges Einkommen in der Steuererklärung anzugeben.
Erhält man erstmalig Zinsen (in der Form von Coins) nach der Haltefrist von einen Jahr, sind diese Erträge als sonstiges Einkommen in der Steuererklärung anzugeben. Das zugrundeliegende Wirtschaftsgut (auf Grund dessen man die Zinsen erhält) ist steuerlich nicht mehr relevant, da die Haltefrist von einem Jahr vorüber ist.

(aus https://bitcointalksearch.org/topic/m.19415476)

Mal im ernst das finanzamt muss doch nicht wissen mit welcher coin du gearbeitet hast, die können dir ja eh nichts nachweisen. wenn du alles in bitcoin handelst am ende ist doch wurscht ob du dann beim staken gewinn gemacht hast?
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Da sagt auch jedes Finanzamt und jeder Steuerberater etwas anderes.
Was sagen die denn so?

Das war jetzt nicht ausschließlich so gemeint, dass jeder etwas anderes als richtig erklärt, sondern z.B. dass das eine FA alles genau belegt haben möchte und das andere sagt, lass alle Ein und Ausgänge über die Fidor Bank gehen und daraus wird dann ganz easy der Gewinn ermittelt. Ein weiteres sagt, gib alle Zahlen an, wir entscheiden dann, ob du unter der Freigrenze liegst und meins hat gesagt, so wenig Gewinn, das brauchst du gar nicht erst anzugeben.

Steuerberater
-BTC, was ist das?
-Erst, wenn in Fiat rückgetauscht wird, ist der Gewinn zu ermitteln.
-Steuersatz immer 25 %
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Ausser wenn man Waves verleast hat wie ich meine. Da bin ich aber nicht 100%ig sicher
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Leased proof-of-stake (z.B. bei Waves): Erhält man Zinsen (in der Form von Coins) aufgrund des verleasen/verleihen etc. innerhalb der Haltefrist von einen Jahr, so erhöht sich diese auf 10 Jahre, da aus der Nutzung des Wirtschaftsgutes zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 4 EStG). Die Zinsen sind als sonstiges Einkommen in der Steuererklärung anzugeben.
Erhält man erstmalig Zinsen (in der Form von Coins) nach der Haltefrist von einen Jahr, sind diese Erträge als sonstiges Einkommen in der Steuererklärung anzugeben. Das zugrundeliegende Wirtschaftsgut (auf Grund dessen man die Zinsen erhält) ist steuerlich nicht mehr relevant, da die Haltefrist von einem Jahr vorüber ist.

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Da sagt auch jedes Finanzamt und jeder Steuerberater etwas anderes.
Was sagen die denn so?

Auf jeden Fall musst du für eine eventuelle Prüfung alle Trades aufgezeichnet und die Gewinnermittlung schlüssig zeigen können.
Letzteres ist ein Wahnsinnsunterfangen, wenn man mehrere exchanges, Wallets, Airdrops, Giveaways, ICO's, Käufe, Verluste, Scams ... hinter sich hat.
Das ganze dann noch mit LIFO einem Prüfer vorzurechnen erscheint mir schier unmöglich.
Dann muss es eben so aufbereitet werden, dass es möglich ist. Ob mit Excel oder einem Programm ist dann erstmal zweitrangig.
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Da sagt auch jedes Finanzamt und jeder Steuerberater etwas anderes.
Auf jeden Fall musst du für eine eventuelle Prüfung alle Trades aufgezeichnet und die Gewinnermittlung schlüssig zeigen können.
Letzteres ist ein Wahnsinnsunterfangen, wenn man mehrere exchanges, Wallets, Airdrops, Giveaways, ICO's, Käufe, Verluste, Scams ... hinter sich hat.
Das ganze dann noch mit LIFO einem Prüfer vorzurechnen erscheint mir schier unmöglich.
Kann also leider auch nicht weiterhelfen, da ich 2016 noch nicht über die Freigrenze gekommen bin und so nochmal Glück hatte.
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