Das Vermögen wird doch gar nicht besteuert, sondern der Gewinn. Ein Privatverkauf kann natürlich auch ein Privatverkauf sein. Gewerblich ist es dann, wenn eine Gewinnerzielungsabsicht durch die Dienstleistung erfolgt. Wenn du also Coins zum Kurs kaufst und zum Kurs wieder verkaufst, also keinen Aufschlag erhebst, dann kann das durchaus als private Veräußerung durch gehen, egal ob der Kurs gestiegen oder gesunken ist.
Wenn du aber Coins zum Kurs kaufst und mit Aufschlag weiterverkaufst, dann lässt du dich für diese Leistung (Beschaffung der Coins) entlohnen. Das kann unter umständen auch mal eine private Veräußerung sein, wird aber wohl eher als gewerblich gelten, besonders wenn es öfter gemacht wird.
Wenn du allerdings bereits bei Kauf der Coins die Absicht hast, durch die Dienstlesitung einen Gewinn zu erzielen, dann ist das natürlich gewerblich und entsprechend zu verstuerern. Der Handel kann dann auch genehmigungspflichtig sein, was aber steuerlich nicht relevant sein sollte.