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Topic: Steuerfrage... bisher ist alles was ich höre unlogisch - page 2. (Read 555 times)

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Kurzer Nachtrag
Würde ich eine echte Betrachtung machen müsste ich nämlich den Wert der Altcoins am 1.  Februar mit einbeziehen und es würde sich ergeben:

Kauf von 1 Altcoin-Einheit am 1.Februar 2018
Kurs: 1 BTC = 20.000 EUR
 1 ALT Coin = 1 BTC

Verkauf von 1 BTC. Wert = 20.000 €
Kauf von 1 ALT. Wert = 1 BTC = 20.000 €

-20.000 € + 20.000 €  = 0

Ich gehe davon aus, dass die ganze Sache zum jetzigen Zeitpunkt eine Angelegenheit für Finanzgerichte sein wird, da die Gesetzgebung einfach noch nicht so weit ist (Neuland und so). Du kannst dem Finanzamt natürlich Deine Ansicht der Dinge mitteilen, aber vermutlich hat das Finanzamt eine andere Sicht.

Theoretisch müsstest Du den Betrag, der zur Versteuerung am Tag des Tausches wegen Wertsteigerung fällig wird, in Euro tauschen und auf einem Bankkonto parken.
Das Problem haben generell viele Jungunternehmer, die zunächst einmal Umsatz machen, dabei aber die Steuer, die erst später fällig wird, außer Acht lassen und dann in Liquiditätsprobleme geraten. Vermutlich wird das Finanzamt hier ähnlich argumentieren.
newbie
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Kurzer Nachtrag
Würde ich eine echte Betrachtung machen müsste ich nämlich den Wert der Altcoins am 1.  Februar mit einbeziehen und es würde sich ergeben:

Kauf von 1 Altcoin-Einheit am 1.Februar 2018
Kurs: 1 BTC = 20.000 EUR
 1 ALT Coin = 1 BTC

Verkauf von 1 BTC. Wert = 20.000 €
Kauf von 1 ALT. Wert = 1 BTC = 20.000 €

-20.000 € + 20.000 €  = 0
newbie
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Hallo zusammen,

Hinweis: Das hier ist etwas länge aber sicherlich für jeden der irgendwann mal seine Kryptos zu versteuern hat lesens- und überdenkenswert

ich möchte hier mal eine Frage zu Besteuerung stellen. So wie ich es immer und überall lese wird ja immer sinngemäß folgendes geschrieben:
  • Ein steuerrelevanter Prozess tritt bei jeder Wertbewegung statt" (Wallet-zu-Wallet-Transfers in der selben "Währung" mal ausgenommen.
  • "Bei Kryptowährungen handelt es sich steuerlich betrachtet um immaterielle Wirtschaftsgüter, die der EKSt und nicht der KESt unterliegen"
  • "Das Wechseln von einer in die andere Kryptowährung ist -auf Grund der Tatsache, dass es sich bei Kryptos nunmal nicht um klassische Wärhungen im FIAT Sinne handelt - von einem TAUSCH auszugehen"

Wenn dem so ist wie kann ich dann folgendes fiktive Szenario "besteuern":

Kontostände
KontoEinheitStand
Girokonto10.000
BTC-WalletBTC0
ALT-Coin WalletALT0

Kauf von 1,0 Bitcoin am 1.Januar 2018
Kurs: 1 BTC = 10.000 EUR
 1 ALT Coin = 0,5 BTC

KontoEinheitStand
Girokonto0
BTC-WalletBTC1,0
ALT-Coin WalletALT0

Kauf von 1 Altcoin-Einheit am 1.Februar 2018
Kurs: 1 BTC = 20.000 EUR
 1 ALT Coin = 1 BTC

KontoEinheitStand
Girokonto0
BTC-WalletBTC0
ALT-Coin WalletALT1


Was ich jetzt immer lese ist, dass ich diesen fiktiven "Gewinn" von 10.000 € als "Gewinn" versteuern muss.
Weil ja der Kurs von BTC/EUR von 10k auf 20k gestiegen ist und ich diesem ja nun "ausgegeben" habe.

Ich habe es aber ja nur in einen anderen Coin "getauscht" mit dem ich per se in der realen Welt genausowenig anfangen kann wie mit dem Bitocoin.
(Bitte jetzt keine Diskussion über die Hipsterkaffees wo ich mir meinen Laktointolleranten-Grande-Chai-Latter mit meinen Bitcoins zahlen kann)
Fakt ist: Ohne den Rücktausch in EUR kann ich damit weder meine Semmeln beim Bäcker kaufen noch beim Finanzamt meine Steuern zahlen.

Spinnen wir nun also das Beispiel weiter.
Das Jahr ist zu Ende und der brave Bürger macht seine Steuererklärung. Das Finanzamt ermittelt nun nach obiger Logik also nun einen Gewinn von 10.000 EUR den ich mit sagen wir mal 42% Spitzensteuersatz versteuern muss.
Ergo wollen die 4.200 harte EUR sehen. Fälligkeit am 1. Mai 2019

Zur Erinnerung so sehen die Konten aus:
KontoEinheitStand
Girokonto0
BTC-WalletBTC0
ALT-Coin WalletALT1

Ich brauche nun 4.200 € und bin also gezwungen Coin zu Fiat zu bringen.
Nachdem es aber keine Möglichkeit meine ALT-Coins direkt in EUR zu tauschen, wie ja bei den meisten Kryptos bin ich also zur Veräußerung gezwungen.
Kurse am 1. Mai 2019
1 BTC = 4.200 EUR
1 ALT Coin = 1 BTC

Also muss ich nun meinen ALT Coin gezwungenermaßen gegen 1 Bitcoin tauschen den ich dann wieder in 4.200 € wandeln kann.
Kontostände:
KontoEinheitStand
Girokonto4.200
BTC-WalletBTC0
ALT-Coin WalletALT0

Diese 4.200 € zahle ich ans FA und bin pleite!

Was ich sagen will: Wenn ich bei Kryptos von einem "Tauschgeschäft immaterieller Wirtschaftsgüter" ausgehe, dann muss ich doch auch unterstellen, dass ein solcher Tausch i.d.R ohne Gewinn stattfindet. Denn ich Tausche ja nicht Gegenstand A in Gegenstand B wenn ich davon ausgehe, das B deutlich weniger Wert ist. Ich muss doch also von der Gleichwertigkeit der Wirtschaftsgüter ausgehen.

Bin auch eure Meinungen gespannt!

Gruß
VM





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