Für Steuerfragen haben wir hier eigentlich einen ziemlich umfangreichen Steuerthread -> https://bitcointalksearch.org/topic/bitcoin-die-steuer-faq-1976285
Generell können Verluste und Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen nur im Rahmen von privaten Veräußerungsgeschäften im Sinne des § 23 EStG ausgeglichen werden.
D.h. du könntest ggfl. auch gleichartige Gewinne/Verluste aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften, welche nichts mit Kryptowährungen zu tun haben, geltend machen (horizontaler Verlustausgleich).
Zur Sicherheit:
Eine Liste von Steuerberatern mit Kryptowährungskompetenz findest du hier -> https://bitcointalksearch.org/topic/steuerberater-im-deutschsprachigen-raum-mit-bitcoin-kompetenz-liste-2194973