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Topic: Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt (Read 1539 times)

legendary
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Nein, einfach alles was über Dienstleister geht als öffentliche Information betrachten.
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Ja. Sobald irgendwo auf der Welt eine Bank oder ein Finanzdienstleister im Spiel ist, der Dich kennt (KYC/AML), liegen Deine entsprechenden Transaktionen und alles was sich durch die Verbindung ergibt jedem der daran Interessiert ist vollständig offen.
mal bei polonix nachfragen wann die trade history gelöscht wird

Glaubst Du tatsächlich, dass diese Auskunft zuverlässig ist - Du sie also später gegen sie verwenden kannst, sollte offiziell gelöschte Information auftauchen?!

kann man sowieso nicht löschen.
hmm also nur noch über vpn / tor traiden
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Ja. Sobald irgendwo auf der Welt eine Bank oder ein Finanzdienstleister im Spiel ist, der Dich kennt (KYC/AML), liegen Deine entsprechenden Transaktionen und alles was sich durch die Verbindung ergibt jedem der daran Interessiert ist vollständig offen.
mal bei polonix nachfragen wann die trade history gelöscht wird

Glaubst Du tatsächlich, dass diese Auskunft zuverlässig ist - Du sie also später gegen sie verwenden kannst, sollte offiziell gelöschte Information auftauchen?!
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Ja. Sobald irgendwo auf der Welt eine Bank oder ein Finanzdienstleister im Spiel ist, der Dich kennt (KYC/AML), liegen Deine entsprechenden Transaktionen und alles was sich durch die Verbindung ergibt jedem der daran Interessiert ist vollständig offen.


mal bei polonix nachfragen wann die trade history gelöscht wird
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Ja. Sobald irgendwo auf der Welt eine Bank oder ein Finanzdienstleister im Spiel ist, der Dich kennt (KYC/AML), liegen Deine entsprechenden Transaktionen und alles was sich durch die Verbindung ergibt jedem der daran Interessiert ist vollständig offen.
jr. member
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Wenn ich den verdienten BTC aus meinem Beispiel in Altcoins lasse dürfte davon ja Niemand erfahren, solange ich diesen nicht wieder in BTC und danach in Euro umwandle. Selbst wenn ich in BTC umwandle erfährt ja Niemand davon. Es sei denn der deutsche Staat hat eines Tages das KnowHow die Blockchain zu analysieren und jede Transaktion einer Person zuzuordnen.

Es ist viel einfacher. 2017 ist das AIA Abkommen (Auotmatisch Informations Austausch über Finanzdaten von Privatpersonen) in Kraft getreten. Damit melden alle Finanzdienstleister und Institute automatisch alle Daten ihrer ausländischen Konteninhaber an die jeweiligen lokalen Finanzbehörden. Ich würde sicherheitshalber davon ausgehen, dass Cryptowährungstransaktionen in den Datensätzen ebenfalls vorhanden sind.

Es ist nur eine Frage der Zeit, bis praktisch alle Länder die Daten entsprechend diesem Abkommen liefern. Länder die nicht mitspielt werden schnell Sanktionen zu spüren bekommen. Die sind in diesem Bereich längst weiter, als Orwell das in seinen Anleitungen skizziert hat. Allerdings ist 1984 auch längst vorbei und leider sitzen jetzt tatsächlich die Schweine in der entsprechenden Position.


Wow, davon hatte ich bisher nicht gehört...
Danke für die Aufklärung.

Damit haben sich ja dann eigentlich auch anonyme Währungen wie Monero, früher oder später, erledigt.
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Wenn ich den verdienten BTC aus meinem Beispiel in Altcoins lasse dürfte davon ja Niemand erfahren, solange ich diesen nicht wieder in BTC und danach in Euro umwandle. Selbst wenn ich in BTC umwandle erfährt ja Niemand davon. Es sei denn der deutsche Staat hat eines Tages das KnowHow die Blockchain zu analysieren und jede Transaktion einer Person zuzuordnen.

Es ist viel einfacher. 2017 ist das AIA Abkommen (Auotmatisch Informations Austausch über Finanzdaten von Privatpersonen) in Kraft getreten. Damit melden alle Finanzdienstleister und Institute automatisch alle Daten ihrer ausländischen Konteninhaber an die jeweiligen lokalen Finanzbehörden. Ich würde sicherheitshalber davon ausgehen, dass Cryptowährungstransaktionen in den Datensätzen ebenfalls vorhanden sind.

Es ist nur eine Frage der Zeit, bis praktisch alle Länder die Daten entsprechend diesem Abkommen liefern. Länder die nicht mitspielt werden schnell Sanktionen zu spüren bekommen. Die sind in diesem Bereich längst weiter, als Orwell das in seinen Anleitungen skizziert hat. Allerdings ist 1984 auch längst vorbei und leider sitzen jetzt tatsächlich die Schweine in der entsprechenden Position.
jr. member
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Im Thread wird ja bereits beschrieben, Du musst gar nichts beim Finanzamt angeben, dafür fehlt die rechtliche Grundlage!

Du darfst allerdings etwas angeben, wenn Du möchtest. Willst Du etwas angeben, dann würde ich es in einer plausiblen Form angeben, d.h. alles was das FA z.B. durch die vollständige Überwachung des nationalen und internationalen Bankenverkehrs wissen könnte angeben. Seit 2017 müssen die Finanzdienstleister aller Länder die Daten ihrer Kunden den Behörden liefern. Du kannst also davon ausgehen, dass der Bankverkehr immer nachweisbar sein wird. Sobald Du einmal ein Auslandsgeschäft oder einen Bitcoinhandel angegeben hast, stehst Du in diesem Bereich unter besonderer Überwachung. Die Behörden werden dann in den Folgejahren immer sehr genau darauf schauen, was dort gelaufen ist.

Die Behörden wollen, dass Du jedes Tauschgeschäft (egal ob Fiat/Bitcoin/Altcoin) innerhalb der 1-Jahresfrist versteuerst.

Was Du am Ende machst ist dann Deine freie Entscheidung. Finde Deine eigene Regeln und treffe danach die Entscheidung, denn andere verbindliche Regeln (sowas wie ein allgemeingültiges Rechtssystem) gibt es nicht.


Verrückt. Also "am besten" gar nichts angeben, damit keiner wegen Verdacht rumschnüffelt...

Wenn ich den verdienten BTC aus meinem Beispiel in Altcoins lasse dürfte davon ja Niemand erfahren, solange ich diesen nicht wieder in BTC und danach in Euro umwandle. Selbst wenn ich in BTC umwandle erfährt ja Niemand davon. Es sei denn der deutsche Staat hat eines Tages das KnowHow die Blockchain zu analysieren und jede Transaktion einer Person zuzuordnen.

Wenn man jedoch den BTC vorher durch einen Mixer schickt und dann ab und an davon etwas bezahlt, kann davon ja eigentlich auch Niemand erfahren. Oder man sieht die nicht angegebenen BTC als "Altersvorsorge" und hofft darauf, diese irgendwann wieder zu einem regulären Zahlungsmittel machen zu können. Zur Not könnte man den Coin ja auch per localbitcoins oder in irgendwelchen Foren verkaufen, solange man das Geld bar nimmt. Aber das wäre wahrscheinlich illegal...

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Für die Frage, ob Bitcoingewinne in der Schweiz versteuert werden müssen, ist das hier lesenswert:

http://www.finews.ch/news/10290-hobby-trader-achtung-vor-dem-steueramt
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Im Thread wird ja bereits beschrieben, Du musst gar nichts beim Finanzamt angeben, dafür fehlt die rechtliche Grundlage!

Du darfst allerdings etwas angeben, wenn Du möchtest. Willst Du etwas angeben, dann würde ich es in einer plausiblen Form angeben, d.h. alles was das FA z.B. durch die vollständige Überwachung des nationalen und internationalen Bankenverkehrs wissen könnte angeben. Seit 2017 müssen die Finanzdienstleister aller Länder die Daten ihrer Kunden den Behörden liefern. Du kannst also davon ausgehen, dass der Bankverkehr immer nachweisbar sein wird. Sobald Du einmal ein Auslandsgeschäft oder einen Bitcoinhandel angegeben hast, stehst Du in diesem Bereich unter besonderer Überwachung. Die Behörden werden dann in den Folgejahren immer sehr genau darauf schauen, was dort gelaufen ist.

Die Behörden wollen, dass Du jedes Tauschgeschäft (egal ob Fiat/Bitcoin/Altcoin) innerhalb der 1-Jahresfrist versteuerst.

Was Du am Ende machst ist dann Deine freie Entscheidung. Finde Deine eigene Regeln und treffe danach die Entscheidung, denn andere verbindliche Regeln (sowas wie ein allgemeingültiges Rechtssystem) gibt es nicht.
jr. member
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Könnte man nicht legal, z.B. 1 BTC auf Poloniex schicken, aus diesem BTC angenommen 2 BTC durch Altcoinhandel machen, und 1 BTC davon wieder auf eine Wallet überweisen, und diesen dann 1 Jahr halten oder eben versteuern? Dann hätte man nur noch 1 BTC auf Poloniex/in verschiedenen Altcoins, und solange ich die nicht zu Euro machen will, könnte ich damit hin- und her spekulieren, ohne es in der Steuererklärung angeben zu müssen?
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also solange es das Gundgesetz gibt, gilt auch die besatzung.
Art. 120 GG

Quote
Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren...

Erst etwas Geld verdienen damit man Steuern hinterziehn kann  Grin
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Es gibt eben (zu) viele Gesetze. Manche davon widersprechen sich, manche davon kollidieren mit den tatsächlichen Abläufen und manche davon werden verbogen und gebeugt. Tatsächlich ist aus diesem Grund wenig von dem was bei uns hier abläuft tatsächlich rechtmässig und das meiste ist rechtlich angreifbar. Praktisch wird nun einfach das gemacht, was die eigene Machtposition zulässt. Idealerweise wird dies mit den passenden Gesetzen "legitimiert", weil das beim Pöbel gut ankommt (in einigen Threads hier gut zu beobachten) und so die eigene Position nicht in Frage gestellt wird. Gesetze, die für diese Personen nicht vorteilhaft sind, werden mittels Rabulistik und Umdefinition als unbedeutend oder unzutreffend hingestellt.

Praktisch müsste man die HLKO schon beachten, da das Besatzungsrecht nie sauber abgeschafft wurde und kein ordentlicher Friedensvertrag vereinbart wurde. Ebenfalls fehlt uns eine richtige Verfassung (Art 146 GG), was aber interessanterweise nie thematisiert / vorangetrieben wird. Stattdessen bastelt eine kleine Machtelite daran, vor den geschlossenen Augen der meisten Untertanen die eigene Machtposition weiter auszubauen.

Die Antwort (meine Antwort) eines freien Menschen darauf kann nur sein, diese Gesetze als das zu betrachten, was sie in Wirklichkeit sind - unverbindliche Richtlinien. Im Gegenzug muss man dann eigene Richtlinien finden an die man sich tatsächlich hält, was den meisten Menschen aber zu anstrengend sein dürfte. Untertan einer Brot und Spiele Gesellschaft zu sein ist deutlich einfacher.
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Naja, wenn der Stärkere dem Schwächeren den Arsch aufreißen will, dann macht er das,
da geht ihm dann auch das Völkerrecht am selbigen vorbei.

Aber darum gings bei meiner Verwunderung nich,
eher darum, was die HLKO mit unseren Steuergesetzten zutun hat.
Ich wüsste nicht, wer hier gerade nen Landkrieg gegen wen führt
und das wäre ja irgendwie schon die Vorraussetzung, um die Landkriegs-Ordnung als Argument bzw Rechtfertigung für die eigene Steuerhinterziehung vorzubringen.

Ich kapier halt den Zusammenhang nich.  Cool 

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Alles schön und gut,
wir wissen jetzt, das für Deutschland humanitäres Völkerrecht gilt,
was ich mich nur frage ist, was Du uns damit sagen willst?

Dass der Stärkere nun mit der HLKO ein zusätzliches Instrument besitzt, um dem Schwächeren den Arsch aufzureissen, wenn es ihm beliebt.
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Wenn man es genau nimmt gilt für DE ja noch die HLKO und es wurde glaub 2010 sogar bestätigt ...
Klar, wieso sollte das auch nicht so sein?

Natürlich gilt die HLKO nicht nur für Deutschland, sondern auch für die anderen (>50) Vertragsparteien und ihre Nachfolgestaaten.
Und da sie, wie auch aus dem von Dir gezeigten Schreiben des Bundespräsidialamtes hervorgeht,
Bestandteil des humanitären Völkerrechts ist, gilt sie auch für nicht-Unterzeichner und sogar staatenlose Konfliktparteien.


Alles schön und gut,
wir wissen jetzt, das für Deutschland humanitäres Völkerrecht gilt,
was ich mich nur frage ist, was Du uns damit sagen willst?
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Papier ist geduldig. Versuch mal einzelne Punkte daraus vor Gericht geltend zu machen, wenn zentrale Belange der etablierten Prozesse davon betroffen wären. Die Worte werden schneller in ihrer Bedeutung beraubt, als Du es Dir überhaupt vorstellen kannst.

Ich habe bereits diesbezügliche persönliche Erfahrung mit den Gerichten. Selbst absolut klar formulierte zentrale Gesetze mit einer deutlichen Ansage des Gesetzgebers, wie diese zu handhaben sind, gelten dann plötzlich nichts mehr.

Dieser Wisch bringt Dir also im Ernstfall genau gar nichts. Den einzigen Wert den er hat ist, dass Du damit vielleicht ein Feuer anzünden kannst.

Ich gebe Dir ein praktisches Beispiel:

Wenn man es genau nimmt gilt für DE ja noch die HLKO und es wurde glaub 2010 sogar bestätigt das die noch gültig ist und dort steht in Art. 46 Privateigentum kann nicht eingezogen werden.

DE Richter: Die HLKO gilt in diesem Fall nicht, da ihnen gegenüber keine formale Kriegerklärung abgegeben wurde. Ausserdem ist Art 46 nur für militärische Einheiten gedacht und ist nicht auf das Verhältnis von Behörden zu Privatpersonen anzuwenden. Klage abgewiesen.

So ähnlich und nicht anders wird es praktisch laufen.

Solltest Du allerdings in einen Konflikt geraten, dann wird der Gewinner die HLKO nutzen um Dir danach den Arsch aufzureissen. In diesem Fall wird die HLKO plötzlich sehr gültig. Notfalls sogar über den tatsächlichen Wortlaut hinaus.

Man kann es ganz gut zusammenfassen: Das ist das Recht des Stärkeren!
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Wenn man es genau nimmt gilt für DE ja noch die HLKO und es wurde glaub 2010 sogar bestätigt ...

Wie kommst Du darauf? Ich kann Dir bestätigen, dass die HLKO in DE nicht gültig ist, sobald diese ein Problem für die Machthaber darstellt. Lediglich in unwichtigen Fällen schmückt man sich mit diesem Feigenblatt, um sich sofort wieder aus der Sache hinauszuwieseln, sobald es tatsächlich ernst wird.

Praktisch ist Recht das Recht des Stärkeren!


legendary
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Wenn man es genau nimmt gilt für DE ja noch die HLKO und es wurde glaub 2010 sogar bestätigt ...

Wie kommst Du darauf? Ich kann Dir bestätigen, dass die HLKO in DE nicht gültig ist, sobald diese ein Problem für die Machthaber darstellt. Lediglich in unwichtigen Fällen schmückt man sich mit diesem Feigenblatt, um sich sofort wieder aus der Sache hinauszuwieseln, sobald es tatsächlich ernst wird.

Praktisch ist Recht das Recht des Stärkeren!
21M
sr. member
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Mr. BTC
Vermögensabschöpfung / Steuerhinterziehung:
Siehe: http://www.strafverteidigerin.info/index.php?id=95
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