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Topic: (Steuerliche) Gewinne bei stark fallenden Kursen? (Read 92 times)

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Stimmt! Schließe daher hier ab und bitte direkt im FAQ Thread weiter machen damit die Infos beisammen bleiben FlensGold… danke Smiley
legendary
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legendary
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Es kann gut sein, dass ich mich hier irre aber bei den Verlusten, die du hier geltend machen würdest, ist es nicht wie bei gezahlter Umsatzsteuer, dass dir das Finanzamt das einfach erstattet.

Du hast dann beispielsweise 2022 10.000€ Verlust gemacht. Das Finanzamt schenkt dir aber deswegen kein Geld.

Wenn du den "neuen" Bitcoin innerhalb eines Jahres verkaufst, kommst du unterm Strich beim gleichen Gewinn raus, wie wenn du ihn gleich behalten hättest also bringt dir das nichts.

Wenn du ihn 2023 erst verkaufst, müsstest du ohnehin keine Steuern zahlen, da du ja sowieso über der 1 Jahresfrist wärst.


Unter folgendem Szenario könnte das Sinn machen:
Du kaufst 1 Bitcoin und verkaufst ihn mit Verlust (10.000€), weil du sowieso noch eine Weile hodln möchtest und es da dann keine Rolle spielt.
Nun hast du -10000€ verdient dieses Jahr.
Mit dem Verlust gleichst du Gewinn aus, den du mit einem anderen Coin (irgendein Altcoin der gepumpt wurde) gemacht hast, den du weniger als ein Jahr gehalten hast.
Jetzt hast du offiziell keinen Gewinn gemacht, hast deinen Altcoin verkauft und deinen Bitcoin musst du halt nochmal ein Jahr halten, ehe du ihn steuerfrei verkaufen darfst.

legendary
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Hallo,
aktuell sind die Kurse ja außergewöhnlich stark gefallen und so mancher schaut vermutlich etwas betrübt auf den Wert seines Portfolios.

Ich überlege gerade folgendes:
Mal angenommen ich habe im Sommer 2021 1 Bitcoin für 40.000 Euro gekauft (fiktiver wert, dient nur zur Anschaulichung). Aktuell liegt der Wert bei 30.000 Euro, also 10.000 Euro unter meinem Einkaufspreis.
Solange ich (wohnhaft in DE) meinen Bitcoin unterjährig verkaufe sollte ich die 10.000 Euro Verlust steuerlich geltend machen können, oder? Es wäre genauso möglich direkt nach dem Verkauf des Bitcoin diesen wieder zu kaufen, so dass ich für den Neustart der einjährigen Haltefrist in diesem Beispiel Verluste in Höhe von 10.000 Euro geltend machen dürfte, oder sehe ich das falsch?

Mir ist klar dass i.d.R. nach FIFO berechnet wird. Sollte ich also noch ältere BTC in der Wallet haben geht die Rechnung nicht auf. Am einfachsten wäre hier ein Totalverkauf des Walletinhaltes und anschließendem Neukauf, dann wäre man auf der sicheren Seite.
Wäre dies nicht eine Möglichkeit trotz der fallenden Kurse immerhin steuerlich Gewinne einzufahren? Ich gehe derzeit nicht davon aus dass unterjährig die Kurse vom (fiktiven) Sommer 2021 erreicht werden und rechne ohnehin mit einer längeren Haltedauer meinerseits, so das es mir nicht wehtut dass das Jahr der Haltedauer erneut startet...
Grüße
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