Author

Topic: Steuern, Abgaben realer Gewinn (Read 328 times)

jr. member
Activity: 177
Merit: 3
January 26, 2019, 03:24:31 AM
#15
Welcher Pool würde ich dann schauen wenn ich das Ding ein paar Tage teste.
Ja 11,60 € momentan bei siamining zum Zeitpunkt als ich geschrieben hatte waren es 13,... und somit bei 400 € Ertrag Strom schon abgezogen.
Momentaner stand sind dann 348 € und somit Steuer relevant...

Die gute Seite dafür wäre : https://www.asicminervalue.com

Andere Frage: welches Betriebssystem läuft bei Obelisk? welches Linux?
newbie
Activity: 8
Merit: 0
January 20, 2019, 01:23:28 PM
#14
Welcher Pool würde ich dann schauen wenn ich das Ding ein paar Tage teste.
Ja 11,60 € momentan bei siamining zum Zeitpunkt als ich geschrieben hatte waren es 13,... und somit bei 400 € Ertrag Strom schon abgezogen.
Momentaner stand sind dann 348 € und somit Steuer relevant...

member
Activity: 291
Merit: 73
January 20, 2019, 11:58:14 AM
#13
Aktuell der Obelisk SC1 und der Strompreis in der Mininghalle läge bei 0,13 kW/h .

Shocked Shocked Shocked
Welcher Pool ?
Der SC1 schürft bei SiaMining und wirft mit 10 Cent /kwh derzeit noch 9,5-11€ am Tag ab ...  Roll Eyes

MFG Jens
newbie
Activity: 8
Merit: 0
January 20, 2019, 09:36:38 AM
#12
Aktuell der Obelisk SC1 und der Strompreis in der Mininghalle läge bei 0,13 kW/h .

Was mir nur offen bleibt da ich in Teilzeit arbeite und ca. 7200 € im Jahr verdiene ob dieses Einkommen mit meinem gewerblichen Einkommen beim Finanzamt zusammengerechnet wird und ob ich dann über die 9000 € komme ?
Oder wird gewerbliches Einkommen getrennt betrachtet ?
jr. member
Activity: 177
Merit: 3
January 18, 2019, 02:52:32 PM
#11
Vielen Dank für die Informationen.

Also ich möchte nur einen Miner betreiben in einer Mining Halle mit günstigeren Stromkosten,vorerst. Der monatliche Gewinn läge bei ca. 400 € und laut dem was ich bisher gelesen habe man jegliche Einnahmen die im Jahr 600€ übersteigen angeben muss.
Jedoch habe ich im Sinne von Minijob 450€ Nebenverdienst gedacht der ja auch nicht Abgabenpflichtig ist. Nur leider scheint es nach Erfahrungsberichten vieler im Internet notwendig ein Gewerbe anzumelden. Dieses wäre letztendlich auch bis 9000€ Steuerfrei aber dennoch mit unnötigem Aufwand und eventuell höheren Krankenversicherungsbeitrag verbunden.

Das stimmt alles.
Aber wenn ich fragen darf, welchen 1x Miner bringt 400 EUR Gewinn im Monat und welchen Strompreis hast du?
newbie
Activity: 8
Merit: 0
January 18, 2019, 01:41:18 PM
#10
Vielen Dank für die Informationen.

Also ich möchte nur einen Miner betreiben in einer Mining Halle mit günstigeren Stromkosten,vorerst. Der monatliche Gewinn läge bei ca. 400 € und laut dem was ich bisher gelesen habe man jegliche Einnahmen die im Jahr 600€ übersteigen angeben muss.
Jedoch habe ich im Sinne von Minijob 450€ Nebenverdienst gedacht der ja auch nicht Abgabenpflichtig ist. Nur leider scheint es nach Erfahrungsberichten vieler im Internet notwendig ein Gewerbe anzumelden. Dieses wäre letztendlich auch bis 9000€ Steuerfrei aber dennoch mit unnötigem Aufwand und eventuell höheren Krankenversicherungsbeitrag verbunden.
jr. member
Activity: 177
Merit: 3
January 13, 2019, 11:07:56 AM
#9
Also hierzu kann ich nur sagen, dass unser Steuerberater für DE es so sieht, dass es eigentlich keine Privatpersonen geben darf, welche "Geld" erzeugen und dies nur von Unternehmen erfolgen darf. Bei der letzten Analyse zu einem anderen Thema Anfang 2018 war dies aber. so unser Wissensstand, noch nicht in einem Gesetzt verschriftlicht. Sicherlich wird mining in letzter Zeit hauptsächlich von Unternehmen durchgeführt, aber auch in unserem Kundenstamm befinden sich einige private Personen welche im Mining noch aktiv sind.

Unser Steuerberater ist sowohl in Lux als auch in DE tätig. Seine Aussage basiert nicht auf einem konkreten Gesetzt, weil es ihn noch nicht gibt, sondern auf der praktischen Ansicht des Finanzamtes. D.h. man kann soviel wie möglich (wie qwk) behaupten, dass es eine private Tätigkeit sei. Wenn das Finanzamt es aber, mangels klarer Gesetzstellung dazu, aufgrund deren internen Vorschriften und Erfahrungen bis auf Weiteres es als gewerblich sieht - hat man normalerweise kaum Chanchen. Sorry, das ist die Praktik. Es mag aber auch sein, dass dies von verschiedenen Finanzämter in DE unterschiedlich angesehen wird. Tongue
qwk
donator
Activity: 3542
Merit: 3411
Shitcoin Minimalist
January 12, 2019, 02:19:02 PM
#8
Also hierzu kann ich nur sagen, dass unser Steuerberater für DE es so sieht, dass es eigentlich keine Privatpersonen geben darf, welche "Geld" erzeugen und dies nur von Unternehmen erfolgen darf.
Meinen kann dein Steuerberater viel, nur liegt er damit eben schlicht und ergreifend falsch.

Sicherlich wird mining in letzter Zeit hauptsächlich von Unternehmen durchgeführt
Wenn ein Unternehmen im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit mint, ist das sicherlich immer gewerblich, das steht außer Frage.
Die Aussage ist allerdings so trivial, dass sie keinerlei Information enthält Wink

Die Frage, die beantwortet werden muss, ist die:
kann man Mining privat, nicht-gewerblich betreiben?
Diese Frage kann man eindeutig mit einem "ja" beantworten.

Begründung: in zahlreichen Erklärungen des Finanzministeriums zum Thema wird seit mindestens 5 Jahren stets explizit auf eine Unterscheidung zwischen gewerblichem und privatem Mining abgezielt. Das wäre unsinnig, wenn das Finanzministerium seinerseits davon ausginge, dass es kein privates Mining gibt.

Die zweite Frage aber, was denn nun genau die Kriterien für die Unterscheidung zwischen privatem und gewerblichem Mining sind, ist leider weitaus schwieriger zu beantworten.
Der Antwort kann man sich natürlich recht naiv annähern, und erst einmal Extrembeispiele finden, die sicherlich in die eine oder andere Kategorie gehören.
1. Alice hat einen kleinen USB-Miner gekauft und schließt den mal kurz an ihrem Laptop an "zum Testen", dabei werden ein paar Coins erzeugt. Eindeutig privat.
2. Bob hat eine große Halle angemietet, mit dem Stromnetzbetreiber einen Industrietarif ausgehandelt, Personal für die Wartung eingestellt und 1000 große Miner in Racks gepackt, die rund um die Uhr laufen. Eindeutig gewerblich.
Alles dazwischen? Tja...

Es gibt im Bereich "Immobilien" z.B. die sog. Drei-Objekt-Grenze.
Danach könnte man also durchaus mutmaßen, dass auch der Betrieb von bis zu drei Minern noch als privat vertretbar wäre, während mehr Geräte schon sehr stark eine gewerbliche Ausrichtung vermuten lassen.
Aber natürlich ist die Drei-Objekt-Grenze für Mining nicht einschlägig, weshalb man sich darauf keineswegs verlassen sollte.

Letztlich muss man wohl stets den Einzelfall betrachten.
newbie
Activity: 26
Merit: 14
January 12, 2019, 01:03:46 PM
#7
Also hierzu kann ich nur sagen, dass unser Steuerberater für DE es so sieht, dass es eigentlich keine Privatpersonen geben darf, welche "Geld" erzeugen und dies nur von Unternehmen erfolgen darf. Bei der letzten Analyse zu einem anderen Thema Anfang 2018 war dies aber. so unser Wissensstand, noch nicht in einem Gesetzt verschriftlicht. Sicherlich wird mining in letzter Zeit hauptsächlich von Unternehmen durchgeführt, aber auch in unserem Kundenstamm befinden sich einige private Personen welche im Mining noch aktiv sind.
jr. member
Activity: 177
Merit: 3
January 12, 2019, 05:21:28 AM
#6

3. Mining ist automatisch eine gewerbliche Tätigkeit in DE.


Hast Du dazu eine Quelle? Ich mache das zwar gewerblich, aber dass es automatisch gewerblich ist, höre ich zum ersten Mal.

Wir betreiben es sowieso als Dienstleistung für andere in Luxembourg (www.deltamining.eu). Mein Steuerberater sagte, dass es so ist.
qwk
donator
Activity: 3542
Merit: 3411
Shitcoin Minimalist
January 10, 2019, 10:40:46 AM
#5
Ich habe bereits die Suchfunktion dazu genutzt jedoch nichts aussagekräftiges finden können.
Mining wird zwar nur am Rande behandelt, aber an sich solltest du in Bitcoin & die Steuer - FAQ Antworten auf alle deine Fragen finden. Roll Eyes
qwk
donator
Activity: 3542
Merit: 3411
Shitcoin Minimalist
January 10, 2019, 10:39:13 AM
#4
3. Mining ist automatisch eine gewerbliche Tätigkeit in DE.
Nein. Das ist falsch.
In den meisten Fällen dürfte Mining gerade nicht gewerblich sein.

Es ist andererseits aber natürlich stets zulässig, das eigene Mining als gewerblich anzusehen und entsprechend steuerlich geltend zu machen, das dürfte dann ggf. erst nach einiger Zeit vom Finanzamt unter dem Stichwort "Liebhaberei" abgelehnt werden.

Da die Steuerbehörde kein Spass versteht, würde ich nicht sparen und sofort zu einem Steuerberater gehen. Es gibt keine extra "auf Krypto spezialisierter Steuerberater". Für einen guten Steuerberater muss alles können und für ihn sind Krypto-Einkünfte im Grunde nichts besonderes - einfach eine halt gewerbliche Tätigkeit, deren Einkünfte besteuert werden müssen.
Wenn die gewerbliche Einstufung angestrebt wird, stimme ich dem zu, dann ist der Gang zum Steuerberater stets sinnvoll.
In den meisten anderen Fällen kann man sich den aber sparen, da häufig überhaupt keine steuerbaren Vorgänge vorliegen, da kann dann der Steuerberater auch nichts anderes machen, als eine "leere" Steuererklärung abgeben.
jr. member
Activity: 84
Merit: 1
January 10, 2019, 03:33:00 AM
#3

3. Mining ist automatisch eine gewerbliche Tätigkeit in DE.


Hast Du dazu eine Quelle? Ich mache das zwar gewerblich, aber dass es automatisch gewerblich ist, höre ich zum ersten Mal.
jr. member
Activity: 177
Merit: 3
January 06, 2019, 05:00:05 AM
#2
Ich bin kein Steuerberater und versuch's nach meinem Kenntnisstand zu beantworten.

Hier ist zuerst wichtig zu verstehen, als wer Du es alles deklarierst. Ich sehe hier erstmal eine nicht-selbständig teilzeitbeschäftigte Privatperson, die eine gewerbliche Nebentätigkeit betreibt.

3. Mining ist automatisch eine gewerbliche Tätigkeit in DE.

4. Im Grunde wird es nicht getrennt betrachtet, alles nach dem Welt-Einkommen-Prinzip. Es ist egal, wo der Server des Pools dann steht, weil zuletzt sind es dann die Einkünfte aus dem EU-Ausland (oder Drittland wenn Deine Server nicht in EU stehen). Die Erträge im Ausland sind dann separat (oder teilweise im Ausland)be steuerbar, wenn Du in DE nichts verdienen würdest und Dein überwiegendes Gesamteinkommen (bzw. Familieneinkommen) nachweislich nicht aus DE käme. Dann hättest Du eine Wahl, entweder in DE oder in diesem Ausland besteuert zu werden. Aber auch dann gibt es Anforderungen, bspw. Grenzgänger - sie müssen über halbes Jahr zur Arbeit ins EU-Ausland fahren. Da fürs Mining Du nicht aus DE fahren muss, stellt sich die Frage, ob es auch für dich gilt.

Da die Steuerbehörde kein Spass versteht, würde ich nicht sparen und sofort zu einem Steuerberater gehen. Es gibt keine extra "auf Krypto spezialisierter Steuerberater". Für einen guten Steuerberater muss alles können und für ihn sind Krypto-Einkünfte im Grunde nichts besonderes - einfach eine halt gewerbliche Tätigkeit, deren Einkünfte besteuert werden müssen.

newbie
Activity: 8
Merit: 0
January 05, 2019, 07:10:30 AM
#1
Hallo,
Ich habe bereits die Suchfunktion dazu genutzt jedoch nichts aussagekräftiges finden können.

Wie ist momentan die Steuerrechtliche Lage bezüglich des Minings.
Nach jetzigem Wissenstands gilt selbst der betrieb eines einzigen Miners als Gewerbetreibend.

Frage 1: Gibt es für jeden Gewerbetreibenden den Freibetrag  von 9000 € im Jahr oder nur für Studenten?

Frage 2: Angenommen ich verdiene durch Abgabepflichtige Teilzeitarbeit 7000-8000 € im Jahr würde dieses Gehalt von meinem Freibetrag für das Gewerbe abgezogen werden? Oder ist dieses Getrennt betrachtbar?

Frage 3: Wie sieht es mit dem Pool-Mining aus ?
(Viele behaupten wird der Server des Pools im Ausland betrieben so ist man nicht in Deutschland steuerpflichtig)

Frage 4: Was wäre wenn man den Miner im Ausland in eine Farm stellt wäre der Ertrag dann im jeweiligen Land steuerbar oder würde spätestens beim auszahlen in Euro aufs eigene Konto die Steuerbarkeit auf Deutschland fallen?

Ich weiss das sind spezielle Verhältnisse die eventuell nur ein auf Krypto spezialisierter Steuerberater beraten kann die ich auch bereits per E-Mail angefragt habe jedoch warte ich noch auf Antworten.

Vielleicht hat dennoch jemand Erfahrungen bzw. Ausreichendes Wissen diesbezüglich.
Jump to: