Also hierzu kann ich nur sagen, dass unser Steuerberater für DE es so sieht, dass es eigentlich keine Privatpersonen geben darf, welche "Geld" erzeugen und dies nur von Unternehmen erfolgen darf.
Meinen kann dein Steuerberater viel, nur liegt er damit eben schlicht und ergreifend falsch.
Sicherlich wird mining in letzter Zeit hauptsächlich von Unternehmen durchgeführt
Wenn ein Unternehmen im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit mint, ist das sicherlich immer gewerblich, das steht außer Frage.
Die Aussage ist allerdings so trivial, dass sie keinerlei Information enthält
Die Frage, die beantwortet werden muss, ist die:
kann man Mining privat, nicht-gewerblich betreiben?Diese Frage kann man eindeutig mit einem "
ja" beantworten.
Begründung: in zahlreichen Erklärungen des Finanzministeriums zum Thema wird seit mindestens 5 Jahren stets explizit auf eine Unterscheidung zwischen gewerblichem und privatem Mining abgezielt. Das wäre unsinnig, wenn das Finanzministerium seinerseits davon ausginge, dass es kein privates Mining gibt.
Die zweite Frage aber, was denn nun genau die Kriterien für die Unterscheidung zwischen privatem und gewerblichem Mining sind, ist leider weitaus schwieriger zu beantworten.
Der Antwort kann man sich natürlich recht naiv annähern, und erst einmal Extrembeispiele finden, die sicherlich in die eine oder andere Kategorie gehören.
1. Alice hat einen kleinen USB-Miner gekauft und schließt den mal kurz an ihrem Laptop an "zum Testen", dabei werden ein paar Coins erzeugt. Eindeutig privat.
2. Bob hat eine große Halle angemietet, mit dem Stromnetzbetreiber einen Industrietarif ausgehandelt, Personal für die Wartung eingestellt und 1000 große Miner in Racks gepackt, die rund um die Uhr laufen. Eindeutig gewerblich.
Alles dazwischen? Tja...
Es gibt im Bereich "Immobilien" z.B. die sog.
Drei-Objekt-Grenze.
Danach könnte man also durchaus mutmaßen, dass auch der Betrieb von bis zu drei Minern noch als privat vertretbar wäre, während mehr Geräte schon sehr stark eine gewerbliche Ausrichtung vermuten lassen.
Aber natürlich ist die Drei-Objekt-Grenze für Mining nicht einschlägig, weshalb man sich darauf keineswegs verlassen sollte.
Letztlich muss man wohl stets den Einzelfall betrachten.