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Topic: Steuern und die praktische Umsetzung (Read 3429 times)

sr. member
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January 09, 2018, 07:14:35 AM
#51
Nach der geplanten Veröffentlichung soll es möglich werden, die KryptoRubel jederzeit gegen reguläre Rubel umzutauschen. Im Falle, dass die Besitzer nicht erklären können, woher ihre KryptoRubel stammen, werde eine 13-prozentige Steuer erhoben. Derselbe Prozentsatz wird auf die Differenz zwischen dem Verkaufs- und Einkaufspreis der jeweiligen Token erhoben.

Meines Erachtens nach würde das bedeuten... Bitcoin einzahlen an die Staatliche Börse von Russland, davon Cryptorubel kaufen , Cryptorubel verkaufen in Staatlichen Rubel , Auszahlung auf Bankkonto FIAT - 13% Steuer.
Russland hat zudem ein Abkommen mit Deutschland das man nicht doppelt besteuert wird.



Eine regelrechte Einladung für Geldwäsche. Egal, solange die Mafia hinter Putin steht.  Tongue

https://www.bitcoinnews.ch/7066/bitcoin-weissrussland-praesident-will-bitcoin-legalisieren/

Wenn andere Länder wie China & Indien auch aufspringen , so verkaufe ich gerne zum günstigsten Prozentsatz je nach Land als das ich hier 40% und mehr abdrücken muss ^^

Die Panama-Papers Mentalität lässt hier des Öfteren grüßen, Bitteschön. Aber dann nicht rumheulen, wenn deine Kinder in einer verschimmelten unsanierten Schule unterrichtet werden müssen. Oder der Lambo durch ein ungeflicktes Schlagloch ruiniert wird.

Wäre unser kriegt-den-Hals-nicht-voll-genug-Staat doch einmal mehr selbst schuld. Sollen sie Cryptocurrencies hier ohne großes Theater pauschal mit 25% - 30% besteuern und gut wär's. Aber nee, es bleibt hier wahrscheinlich wieder mal beim Erbsenzählen, jeden Furz nachweisen, Formularberge und meterdicke Paragraphenbücher wälzen und ggf. Steuern bis rauf zum Spitzensteuersatz abdrücken. Kein Wunder, dass sehr viele Leute wohl so ein simples "drück´ 13% ab und erledigt"-Modell bevorzugen und nutzen würden.
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December 15, 2017, 10:35:56 AM
#50
Das ist ja doch ein ueberraschend kompliziertes Thema. Ich habe jetzt zwei Tage damit zugebracht
mich einzulesen. Eine recht gute Zusammenfassung scheint mir
https://www.bitcoinmag.de/bitcoin-handel/Bitcoin-Altcoin-steuererklaerung-steuer-steuerrecht-steuerfrei-veraeusserungsgeschaeft-Bitcoinrecht/a-106
zu sein.

Leider wird auch da nicht definitiv beantwortet, ob LIFO sicher anwendbar ist. Meine Situation: Ich habe
einige sehr alte Coins und ich ich glaube persoenlich an eine weitere Steigerung des Kurses. Ich wuerde gerne
mit einem kleinen Teil handeln, traue mich aber nicht, da FIFO (was ja anscheinend der default ist) fuer mich
bedeuten wuerde, dass ich meinen bitcoin Bestand "kontaminiere".

Hat einer von euch schon mal eine Steuererklaerung mit LIFO durchgezogen?
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December 11, 2017, 09:37:30 AM
#49
Kumpel hat das Problem - Polo hat seinen Account einfach eingefroren- ohne Angabe eines Grundes.
In gewisserweise weiß er schon grob was er an Euro zahlen müsste an Steuern, nur die Frage ist nun für ihn wie er das nachweisen soll, bzw er könnte ja sonst was für Geschichten erzählen  Huh

Dann würde ich an seiner Stelle eine grobe Schätzung abgeben und dazu seinen Versuch mit der Börse Kontakt aufzunehmen zusätzlich angeben (z.B. Kopie der Email an den Support). Wie gesagt die Angestellten /Beamten im FA sind normalerweise keine Unmenschen (zumal er ja die Steuern zahlen möchte).
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December 11, 2017, 09:33:11 AM
#48
Kumpel hat das Problem - Polo hat seinen Account einfach eingefroren- ohne Angabe eines Grundes.
In gewisserweise weiß er schon grob was er an Euro zahlen müsste an Steuern, nur die Frage ist nun für ihn wie er das nachweisen soll, bzw er könnte ja sonst was für Geschichten erzählen  Huh

Ich würde in diesem Fall sagen: Eigenbeleg erstellen und schauen, ob das durchgeht.
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December 11, 2017, 09:26:29 AM
#47
Kumpel hat das Problem - Polo hat seinen Account einfach eingefroren- ohne Angabe eines Grundes.
In gewisserweise weiß er schon grob was er an Euro zahlen müsste an Steuern, nur die Frage ist nun für ihn wie er das nachweisen soll, bzw er könnte ja sonst was für Geschichten erzählen  Huh
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December 11, 2017, 09:25:16 AM
#46
Was macht man eigentlich wenn man keinen Zugriff mehr auf sein Konto bei der Exchange hat aufgrund einer Kontoeinfrierung ? Man hat keine Tradinghistory zum vorzeigen zwecks Trades versteuern.

Mails, Support kontaktieren bleibt erfolglos.
Idee ?

Da wurde mir drauf das geantwortet:


Wenn Du nicht mehr auf der Börse bist und auch keinen Zugang mehr dazu hast, dann hast Du natürlich etwas falsch gemacht.
xD Hoffe das hilft dir genauso wie mir^^
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December 11, 2017, 09:23:28 AM
#45
Was macht man eigentlich wenn man keinen Zugriff mehr auf sein Konto bei der Exchange hat aufgrund einer Kontoeinfrierung ? Man hat keine Tradinghistory zum vorzeigen zwecks Trades versteuern.

Mails, Support kontaktieren bleibt erfolglos.
Idee ?

Mit keine History meinst Du, dass auch Du keine Ahnung hast, ob Gewinn oder Verlust enstanden ist? Wenn doch würde ich die Daten angeben, die Du kennst. Eventuell deinen Mail-Verkehr mit der Exchange dazugeben und das Ganze dem FA erklären. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man mit den Leuten vom FA ganz gut reden kann.
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December 11, 2017, 09:14:30 AM
#44
Was macht man eigentlich wenn man keinen Zugriff mehr auf sein Konto bei der Exchange hat aufgrund einer Kontoeinfrierung ? Man hat keine Tradinghistory zum vorzeigen zwecks Trades versteuern.

Mails, Support kontaktieren bleibt erfolglos.
Idee ?
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December 11, 2017, 08:42:38 AM
#43
Ob einem das Finanzamt das glaubt? Keine Ahnung, aber allein der Zweifel des FA an den Nachweisen, die man erbracht hat, reicht nicht aus, um willkürlich Steuern festzustellen.

Doch. Allerdings müsste der Finanzgerichtshof diese Schätzung ohne Nachweis wieder korrigieren. Theoretisch.


Da hat das FA inzwischen einfach schlechte Karten. Aber, ja, feststellen tun die Jungs gern mal irgendwas. Nachher gibt's dann einen auf die Mütze.

Noch gilt auch in diesem Rechtsgebiet nicht einfach die Beweislastumkehr zuungunsten des Steuerpflichtigen.

Steht auf einem Papier namens Gesetz. Und wieviel so ein Papier in der Praxis wert ist, wissen wir ja inzwischen ganz genau. Nämlich genau gar nichts.

Du weißt ja: wir haben da einfach unterschiedliche Erfahrungen gemacht. Das mit dem GEZ-Zeugs lasse ich als Universalargument in dieser Hinsicht nicht zu. Smiley
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December 11, 2017, 08:23:12 AM
#42

Naja das wichtigste: Es ist mein Account. Wie kannst du denen glaubhauft machen das dies alles von dir kommt? Ich meine ich kann ja auch einfach die Eingänge von einem x-beliebigen Wallet nennen der auf die Börse eingezahlt wurde(bissel Arbeit, wird aber sicher klappen und natürlich vor über einem Jahr) und einfach als Auszahlung deine Walletadresse eingeben und schwups habe ich eben getradete coins über 1 jahr gehalten. Das als Excel Tabelle dem FA präsentieren^^

Und besonders hat mmn. die Haltefrist nichts damit zu tun ob ich die Börse noch benutze oder nicht. Kann ja sein das ich keine Lust mehr hatte und nach dem Withdraw alles gelöscht habe.

Das hab ich auch nie behauptet  Wink


ja also war der Satz mehr als Sinnlos xD Und sonst nichts zum Thema mehr zu sagen?
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December 11, 2017, 08:16:07 AM
#41

Naja das wichtigste: Es ist mein Account. Wie kannst du denen glaubhauft machen das dies alles von dir kommt? Ich meine ich kann ja auch einfach die Eingänge von einem x-beliebigen Wallet nennen der auf die Börse eingezahlt wurde(bissel Arbeit, wird aber sicher klappen und natürlich vor über einem Jahr) und einfach als Auszahlung deine Walletadresse eingeben und schwups habe ich eben getradete coins über 1 jahr gehalten. Das als Excel Tabelle dem FA präsentieren^^

Und besonders hat mmn. die Haltefrist nichts damit zu tun ob ich die Börse noch benutze oder nicht. Kann ja sein das ich keine Lust mehr hatte und nach dem Withdraw alles gelöscht habe.

Das hab ich auch nie behauptet  Wink
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December 11, 2017, 08:12:59 AM
#40
Und lustig wird es wenn ich die Coins Jahre auf einer Börse liegen hatte und jetzt auscashen möchte xD.
Wenn das Finanzamt sich jetzt fragt woher meine Kohle kommt kann ich denen sagen das sie 2-3 Jahre auf einer Börse in Timbuktu lagen und mir seit der Zeit gehören.
Glauben Sie einem das oder nicht? xD

Du musst halt, wenn nötig nachweisen können, seit wann Du die Coins besitzt. Das ist bei einer Börse kein Problem. Bei einem Paper Wallet wird es etwas aufwendiger, aber die Blockchain vergisst ja nix.

wieso soll es auf einer Börse einfacher sein? Sehe das genau umgekehrt. Kann ja getradet haben und dann? Geht ja nicht nur um den Deposit. Selbst den halte ich für kritisch. Kann mir doch auch einfach ne passende Adresse ausdenken. Wer sagt mir das dies nicht meine Deposit Adresse zu dem Zeitpunkt war?! Was ist wenn ich nicht mehr auf der Börse bin...sehe das viel mehr Probleme.


Die meisten Börsen haben eine Export-Funktion, so dass Du die ganzen Umsätze exportieren kannst. Zumindest bei Bitstamp, Kraken & Blockchain.info geht es, wenn ich mich richtig erinnere.

Wenn Du nicht mehr auf der Börse bist und auch keinen Zugang mehr dazu hast, dann hast Du natürlich etwas falsch gemacht.

Ah und das erkläre ich so dem FA? Deine Argumentation ist für mich nicht nachvollziehbar.
Paper-Wallet ist deutlich einfacher. Egal wie du es drehst.


Naja, ein Paper Wallet allein hilft Dir nicht wirklich weiter. Du musst dem FA schon nachweisen, was für Ein- und Ausgänge auf dem Paper Wallet stattgefunden haben.

Was ist denn bei meiner Argumentation für Dich nicht nachvollziehbar (wobei ich es nicht wirklich eine Argumentation nennen würde)? Vielleicht kann ich es Dir erläutern.


Mir hat im Jahr 2013 die Exportfunktion von MT. Gox und Bitstamp genügt, um meine Einkünfte durch Veräußerungsgeschäfte nachzuweisen. Natürlich musste ich diese Daten in ein leserliches Format bringen. Vielleicht hat das Finanzamt auch nicht weiter nachgefragt, weil ich Steuern nachzahlen musste ;-)







Naja das wichtigste: Es ist mein Account. Wie kannst du denen glaubhauft machen das dies alles von dir kommt? Ich meine ich kann ja auch einfach die Eingänge von einem x-beliebigen Wallet nennen der auf die Börse eingezahlt wurde(bissel Arbeit, wird aber sicher klappen und natürlich vor über einem Jahr) und einfach als Auszahlung deine Walletadresse eingeben und schwups habe ich eben getradete coins über 1 jahr gehalten. Das als Excel Tabelle dem FA präsentieren^^

Und besonders hat mmn. die Haltefrist nichts damit zu tun ob ich die Börse noch benutze oder nicht. Kann ja sein das ich keine Lust mehr hatte und nach dem Withdraw alles gelöscht habe.
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December 11, 2017, 08:06:45 AM
#39
Ob einem das Finanzamt das glaubt? Keine Ahnung, aber allein der Zweifel des FA an den Nachweisen, die man erbracht hat, reicht nicht aus, um willkürlich Steuern festzustellen.

Doch. Allerdings müsste der Finanzgerichtshof diese Schätzung ohne Nachweis wieder korrigieren. Theoretisch.

Noch gilt auch in diesem Rechtsgebiet nicht einfach die Beweislastumkehr zuungunsten des Steuerpflichtigen.

Steht auf einem Papier namens Gesetz. Und wieviel so ein Papier in der Praxis wert ist, wissen wir ja inzwischen ganz genau. Nämlich genau gar nichts.
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December 11, 2017, 08:04:41 AM
#38
Und lustig wird es wenn ich die Coins Jahre auf einer Börse liegen hatte und jetzt auscashen möchte xD.
Wenn das Finanzamt sich jetzt fragt woher meine Kohle kommt kann ich denen sagen das sie 2-3 Jahre auf einer Börse in Timbuktu lagen und mir seit der Zeit gehören.
Glauben Sie einem das oder nicht? xD

Du musst halt, wenn nötig nachweisen können, seit wann Du die Coins besitzt. Das ist bei einer Börse kein Problem. Bei einem Paper Wallet wird es etwas aufwendiger, aber die Blockchain vergisst ja nix.

wieso soll es auf einer Börse einfacher sein? Sehe das genau umgekehrt. Kann ja getradet haben und dann? Geht ja nicht nur um den Deposit. Selbst den halte ich für kritisch. Kann mir doch auch einfach ne passende Adresse ausdenken. Wer sagt mir das dies nicht meine Deposit Adresse zu dem Zeitpunkt war?! Was ist wenn ich nicht mehr auf der Börse bin...sehe das viel mehr Probleme.


Die meisten Börsen haben eine Export-Funktion, so dass Du die ganzen Umsätze exportieren kannst. Zumindest bei Bitstamp, Kraken & Blockchain.info geht es, wenn ich mich richtig erinnere.

Wenn Du nicht mehr auf der Börse bist und auch keinen Zugang mehr dazu hast, dann hast Du natürlich etwas falsch gemacht.

Ah und das erkläre ich so dem FA? Deine Argumentation ist für mich nicht nachvollziehbar.
Paper-Wallet ist deutlich einfacher. Egal wie du es drehst.


Naja, ein Paper Wallet allein hilft Dir nicht wirklich weiter. Du musst dem FA schon nachweisen dokumentieren, was für Ein- und Ausgänge auf dem Paper Wallet stattgefunden haben.

Was ist denn bei meiner Argumentation für Dich nicht nachvollziehbar (wobei ich es nicht wirklich eine Argumentation nennen würde)? Vielleicht kann ich es Dir erläutern.


Mir hat im Jahr 2013 die Exportfunktion von MT. Gox und Bitstamp genügt, um meine Einkünfte durch Veräußerungsgeschäfte nachzuweisen. Natürlich musste ich diese Daten in ein leserliches Format bringen. Vielleicht hat das Finanzamt auch nicht weiter nachgefragt, weil ich Steuern nachzahlen musste ;-)





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December 11, 2017, 07:59:09 AM
#37
Ah und das erkläre ich so dem FA? Deine Argumentation ist für mich nicht nachvollziehbar.
Paper-Wallet ist deutlich einfacher. Egal wie du es drehst.

Sehe ich auch so, aber der Fall ist auch in der FAQ kurz angerissen.

Wird die Haltefrist unterbrochen wenn ...
[...]
- ich coins auf eine Börse schicke, dort aber lediglich aufbewahre?
Nein(?). Theoretisch ist es denkbar, dass die Coins auf einer Börse etwas "Anderes" sind als die coins in der Wallet und somit quasi diese anderen Dinge auf der Börse erworben werden. Es gibt es im Moment aber zumindest keinen Grund zu der Vermutung, dass das Finanzamt das so sehen könnte. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte dennoch (nicht nur aus steuerlichen Gründen) keine coins unnötig auf Börsen transferieren.

Ist man in der Pflicht, dem Finanzamt gegenüber einen Nachweis zu erbringen, muss man eben die entsprechenden Logs der Exchange heranziehen. Dort ist ja vermerkt, wann man was auch immer dort hintransferiert hat und damit dann gehandelt. Ob einem das Finanzamt das glaubt? Keine Ahnung, aber allein der Zweifel des FA an den Nachweisen, die man erbracht hat, reicht nicht aus, um willkürlich Steuern festzustellen. Noch gilt auch in diesem Rechtsgebiet nicht einfach die Beweislastumkehr zuungunsten des Steuerpflichtigen.
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December 11, 2017, 07:33:59 AM
#36
Und lustig wird es wenn ich die Coins Jahre auf einer Börse liegen hatte und jetzt auscashen möchte xD.
Wenn das Finanzamt sich jetzt fragt woher meine Kohle kommt kann ich denen sagen das sie 2-3 Jahre auf einer Börse in Timbuktu lagen und mir seit der Zeit gehören.
Glauben Sie einem das oder nicht? xD

Du musst halt, wenn nötig nachweisen können, seit wann Du die Coins besitzt. Das ist bei einer Börse kein Problem. Bei einem Paper Wallet wird es etwas aufwendiger, aber die Blockchain vergisst ja nix.

wieso soll es auf einer Börse einfacher sein? Sehe das genau umgekehrt. Kann ja getradet haben und dann? Geht ja nicht nur um den Deposit. Selbst den halte ich für kritisch. Kann mir doch auch einfach ne passende Adresse ausdenken. Wer sagt mir das dies nicht meine Deposit Adresse zu dem Zeitpunkt war?! Was ist wenn ich nicht mehr auf der Börse bin...sehe das viel mehr Probleme.


Die meisten Börsen haben eine Export-Funktion, so dass Du die ganzen Umsätze exportieren kannst. Zumindest bei Bitstamp, Kraken & Blockchain.info geht es, wenn ich mich richtig erinnere.

Wenn Du nicht mehr auf der Börse bist und auch keinen Zugang mehr dazu hast, dann hast Du natürlich etwas falsch gemacht.

Ah und das erkläre ich so dem FA? Deine Argumentation ist für mich nicht nachvollziehbar.
Paper-Wallet ist deutlich einfacher. Egal wie du es drehst.
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December 11, 2017, 06:53:51 AM
#35
Und lustig wird es wenn ich die Coins Jahre auf einer Börse liegen hatte und jetzt auscashen möchte xD.
Wenn das Finanzamt sich jetzt fragt woher meine Kohle kommt kann ich denen sagen das sie 2-3 Jahre auf einer Börse in Timbuktu lagen und mir seit der Zeit gehören.
Glauben Sie einem das oder nicht? xD

Du musst halt, wenn nötig nachweisen können, seit wann Du die Coins besitzt. Das ist bei einer Börse kein Problem. Bei einem Paper Wallet wird es etwas aufwendiger, aber die Blockchain vergisst ja nix.

wieso soll es auf einer Börse einfacher sein? Sehe das genau umgekehrt. Kann ja getradet haben und dann? Geht ja nicht nur um den Deposit. Selbst den halte ich für kritisch. Kann mir doch auch einfach ne passende Adresse ausdenken. Wer sagt mir das dies nicht meine Deposit Adresse zu dem Zeitpunkt war?! Was ist wenn ich nicht mehr auf der Börse bin...sehe das viel mehr Probleme.


Die meisten Börsen haben eine Export-Funktion, so dass Du die ganzen Umsätze exportieren kannst. Zumindest bei Bitstamp, Kraken & Blockchain.info geht es, wenn ich mich richtig erinnere.

Wenn Du nicht mehr auf der Börse bist und auch keinen Zugang mehr dazu hast, dann hast Du natürlich etwas falsch gemacht.
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December 11, 2017, 06:25:41 AM
#34
Und lustig wird es wenn ich die Coins Jahre auf einer Börse liegen hatte und jetzt auscashen möchte xD.
Wenn das Finanzamt sich jetzt fragt woher meine Kohle kommt kann ich denen sagen das sie 2-3 Jahre auf einer Börse in Timbuktu lagen und mir seit der Zeit gehören.
Glauben Sie einem das oder nicht? xD

Du musst halt, wenn nötig nachweisen können, seit wann Du die Coins besitzt. Das ist bei einer Börse kein Problem. Bei einem Paper Wallet wird es etwas aufwendiger, aber die Blockchain vergisst ja nix.

wieso soll es auf einer Börse einfacher sein? Sehe das genau umgekehrt. Kann ja getradet haben und dann? Geht ja nicht nur um den Deposit. Selbst den halte ich für kritisch. Kann mir doch auch einfach ne passende Adresse ausdenken. Wer sagt mir das dies nicht meine Deposit Adresse zu dem Zeitpunkt war?! Was ist wenn ich nicht mehr auf der Börse bin...sehe das viel mehr Probleme.
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December 11, 2017, 06:21:58 AM
#33
Und lustig wird es wenn ich die Coins Jahre auf einer Börse liegen hatte und jetzt auscashen möchte xD.
Wenn das Finanzamt sich jetzt fragt woher meine Kohle kommt kann ich denen sagen das sie 2-3 Jahre auf einer Börse in Timbuktu lagen und mir seit der Zeit gehören.
Glauben Sie einem das oder nicht? xD

Du musst halt, wenn nötig nachweisen können, seit wann Du die Coins besitzt. Das ist bei einer Börse kein Problem. Bei einem Paper Wallet wird es etwas aufwendiger, aber die Blockchain vergisst ja nix.
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December 11, 2017, 06:11:22 AM
#32
Bedeutet: Alles, was diesen Definitionskriterien nicht entspricht, ist kein privates Veräußerungsgeschäft im steuerlichen Sinne und muss folglich auch nicht in der Anlage SO angegeben werden. Wenn Ihr Eure Coins also > ein Jahr gehalten habt vor dem Verkauf und zuvor keine Einkünfte (Zinsen usw.) daraus erzielt habt, dann geht das das Finanzamt schlicht nichts an. Ob die Coins vorher in der Blockchain 137 Mal transferiert wurden ist ebenso relevant wie die Tatsache, dass Ihr ein Auto verkauft, mit dem Ihr drei Jahre lang 75.000 km quer durch die Republik gefahren seid, nämlich: gar nicht. (Technisch streng genommen bewegt man überhaupt keine Coins in der Blockchain, aber, egal.)

Und lustig wird es wenn ich die Coins Jahre auf einer Börse liegen hatte und jetzt auscashen möchte xD.
Wenn das Finanzamt sich jetzt fragt woher meine Kohle kommt kann ich denen sagen das sie 2-3 Jahre auf einer Börse in Timbuktu lagen und mir seit der Zeit gehören.
Glauben Sie einem das oder nicht? xD
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December 10, 2017, 11:02:45 PM
#31
Der 37ste Steuerthread, eigentlich ist fast alles schon im entsprechenden FAQ-Thread beantwortet. Da es hier aber immer wieder Verwirrung gibt, kurz zu diesem Punkt:

3. Wie kann ich dem Finanzamt die Haltezeit auf Bitstamp und Paperwallet am besten nachweisen?

zu 3.) Am besten Auszug aus dem Blockexplorer, am einfachsten wäre es wenn du den Kauf und den Verkauf nachweisen kannst. (Natürlich mit Datum)

Meine Coins habe ich immer wieder verschoben, seit heute liegen alle auf einer einzigen Adresse.
Wenn ich auf blockchain.info diese Adresse angebe, kann ich den Transaktionsverlauf zurückverfolgen. Wie weiß das Finanzamt aber nun, seit wann das meine Coins sind? Und wie stellt man das überhaupt übersichtlich dar, es kommt ja eine ganze Menge an Adressen zusammen, die im Spiel sind  Huh

Man muss sich einfach die entsprechenden Gesetze vergegenwärtigen. § 22 EStG regelt die zu versteuernden Arten der sonstigen Einkünfte. § 23 definiert die für BTC-Verkäufe einschlägigen privaten Veräußerungsgeschäfte. Wurden aus solchen Geschäften Gewinne erzielt, so sind diese in der Anlage SO der Steuererklärung anzugeben:

Private Veräußerungsgeschäfte (Zeilen 31–51)
Zu erfassen sind Verkäufe von privaten Wirtschaftsgütern (Grundstücke, private Wertgegenstände wie Münzen, Schmuck, Oldtimer etc.), wenn diese nur kurze Zeit in Ihrem Besitz waren. Beträgt der Gewinn nicht mehr als 599 EUR im Jahr, ist nichts zu versteuern. Auch Verluste aus solchen Geschäften können Sie geltend machen.

Jetzt muss man sich klarmachen, was § 23 EStG als ein solches Geschäft definiert:

Private Veräußerungsgeschäfte (§ 22 Nummer 2) sind [...] Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt.[...] Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre.

Bedeutet: Alles, was diesen Definitionskriterien nicht entspricht, ist kein privates Veräußerungsgeschäft im steuerlichen Sinne und muss folglich auch nicht in der Anlage SO angegeben werden. Wenn Ihr Eure Coins also > ein Jahr gehalten habt vor dem Verkauf und zuvor keine Einkünfte (Zinsen usw.) daraus erzielt habt, dann geht das das Finanzamt schlicht nichts an. Ob die Coins vorher in der Blockchain 137 Mal transferiert wurden ist ebenso relevant wie die Tatsache, dass Ihr ein Auto verkauft, mit dem Ihr drei Jahre lang 75.000 km quer durch die Republik gefahren seid, nämlich: gar nicht. (Technisch streng genommen bewegt man überhaupt keine Coins in der Blockchain, aber, egal.)

was ist dann mit Zinsen  , das ist doch staking oder minting auch . Warum erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre .Zum beispiel deine Brieftasche hat 1 coin generiert zumindest in einem Kalenderjahr aber Wert war 10 cent . Das is nicht logisch 10 Jahre warten . Was ist dann mit diese pdf 256 euro Freigrenze bei staking?

http://explore-ip.com/2017_Besteuerung-von-digitalen-Assets-wie-Kryptowaehrungen-und-Tokens.pdf

Staking. Anders verhält es sich beim sog. Staking, bei welchem vereinfacht
gesagt Coins an das Netzwerk verliehen werden um dadurch neue Coins zu
generieren. Da allein durch die Hingabe der Assets regelmäßig nicht das
Tatbestandsmerkmal der Selbständigkeit erfüllt sein sollte, kommen hier
lediglich die sonstigen Einkünfte aus Leistungen in Betracht, die insbesondere
auch die Vermietung von beweglichen Sachen miteinschließen. Folglich
wäre auch hier der persönliche Einkommensteuertarif anwendbar und es
bestünde eine Freigrenze von 256 Euro pro Jahr. Alternativ wäre eine Klassifizierung
als Zinsertrag aus einer durch das Staking begründeten Kapitalforderung
i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG denkbar. In diesem Fall wären die
o.g. Grundsätze des Abgeltungsteuer-Regimes einschlägig.
Sollte im Einzelfall Unklarheit über die Zuordnung der Einkunftsart herrschen,
ist eine Anfrage beim zuständigen Einkommensteuerfinanzamt empfehlenswert.
Handelt es sich um größere Mining-Vorhaben, kann Rechtssicherheit
im Rahmen einer kostenpflichtigen aber verbindlichen Auskunft
nach § 89 Abgabenordnung erlangt werden.
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December 09, 2017, 12:09:33 PM
#30
Der 37ste Steuerthread, eigentlich ist fast alles schon im entsprechenden FAQ-Thread beantwortet. Da es hier aber immer wieder Verwirrung gibt, kurz zu diesem Punkt:

3. Wie kann ich dem Finanzamt die Haltezeit auf Bitstamp und Paperwallet am besten nachweisen?

zu 3.) Am besten Auszug aus dem Blockexplorer, am einfachsten wäre es wenn du den Kauf und den Verkauf nachweisen kannst. (Natürlich mit Datum)

Meine Coins habe ich immer wieder verschoben, seit heute liegen alle auf einer einzigen Adresse.
Wenn ich auf blockchain.info diese Adresse angebe, kann ich den Transaktionsverlauf zurückverfolgen. Wie weiß das Finanzamt aber nun, seit wann das meine Coins sind? Und wie stellt man das überhaupt übersichtlich dar, es kommt ja eine ganze Menge an Adressen zusammen, die im Spiel sind  Huh

Man muss sich einfach die entsprechenden Gesetze vergegenwärtigen. § 22 EStG regelt die zu versteuernden Arten der sonstigen Einkünfte. § 23 definiert die für BTC-Verkäufe einschlägigen privaten Veräußerungsgeschäfte. Wurden aus solchen Geschäften Gewinne erzielt, so sind diese in der Anlage SO der Steuererklärung anzugeben:

Private Veräußerungsgeschäfte (Zeilen 31–51)
Zu erfassen sind Verkäufe von privaten Wirtschaftsgütern (Grundstücke, private Wertgegenstände wie Münzen, Schmuck, Oldtimer etc.), wenn diese nur kurze Zeit in Ihrem Besitz waren. Beträgt der Gewinn nicht mehr als 599 EUR im Jahr, ist nichts zu versteuern. Auch Verluste aus solchen Geschäften können Sie geltend machen.

Jetzt muss man sich klarmachen, was § 23 EStG als ein solches Geschäft definiert:

Private Veräußerungsgeschäfte (§ 22 Nummer 2) sind [...] Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt.[...] Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre.

Bedeutet: Alles, was diesen Definitionskriterien nicht entspricht, ist kein privates Veräußerungsgeschäft im steuerlichen Sinne und muss folglich auch nicht in der Anlage SO angegeben werden. Wenn Ihr Eure Coins also > ein Jahr gehalten habt vor dem Verkauf und zuvor keine Einkünfte (Zinsen usw.) daraus erzielt habt, dann geht das das Finanzamt schlicht nichts an. Ob die Coins vorher in der Blockchain 137 Mal transferiert wurden ist ebenso relevant wie die Tatsache, dass Ihr ein Auto verkauft, mit dem Ihr drei Jahre lang 75.000 km quer durch die Republik gefahren seid, nämlich: gar nicht. (Technisch streng genommen bewegt man überhaupt keine Coins in der Blockchain, aber, egal.)
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December 09, 2017, 11:19:09 AM
#29
Zu 3. hätte ich eine Frage:

Meine Coins habe ich immer wieder verschoben, seit heute liegen alle auf einer einzigen Adresse.
Wenn ich auf blockchain.info diese Adresse angebe, kann ich den Transaktionsverlauf zurückverfolgen. Wie weiß das Finanzamt aber nun, seit wann das meine Coins sind? Und wie stellt man das überhaupt übersichtlich dar, es kommt ja eine ganze Menge an Adressen zusammen, die im Spiel sind  Huh
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November 30, 2017, 06:48:43 AM
#28
Könnte mir bitte jemand der sich auskennt folgende Fragen beanworten?

1. Ich habe angenommen 5 BTC. Seit mehreren Jahren. Dann habe ich vor kurzem auf die Selbe Adresse nochmal 2 BTC hinzugefügt. Wenn ich mir das jetzt in FIAT auszahlen lasse, muss ich nur die 2 BTC versteuern und nicht die Kompletten 7 oder? die 5 BTC Kann ich als Fiat auszahlen lassen und Steuerfrei behalten?
2. Lässt das Transferieren von BTC (z.b. von Bitstamp auf eine Paperwallet) die 1-Jährige Haltezeit erneut beginnen?
3. Wie kann ich dem Finanzamt die Haltezeit auf Bitstamp und Paperwallet am besten nachweisen?

Danke im Vorraus!

zu 1.) FIFO Prinzip wie auf Seite 1 steht, 5 sind steuerfrei und die 2 müsstest du versteuern.
zu 2.) Nein, transferieren lässt die Haltezeit nicht neu beginnen.
zu 3.) Am besten Auszug aus dem Blockexplorer, am einfachsten wäre es wenn du den Kauf und den Verkauf nachweisen kannst. (Natürlich mit Datum)
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November 30, 2017, 06:26:04 AM
#27
Könnte mir bitte jemand der sich auskennt folgende Fragen beanworten?

1. Ich habe angenommen 5 BTC. Seit mehreren Jahren. Dann habe ich vor kurzem auf die Selbe Adresse nochmal 2 BTC hinzugefügt. Wenn ich mir das jetzt in FIAT auszahlen lasse, muss ich nur die 2 BTC versteuern und nicht die Kompletten 7 oder? die 5 BTC Kann ich als Fiat auszahlen lassen und Steuerfrei behalten?
2. Lässt das Transferieren von BTC (z.b. von Bitstamp auf eine Paperwallet) die 1-Jährige Haltezeit erneut beginnen?
3. Wie kann ich dem Finanzamt die Haltezeit auf Bitstamp und Paperwallet am besten nachweisen?

Danke im Vorraus!
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November 30, 2017, 12:39:22 AM
#26
Wusste gar nicht das es in Deutschland nich verschimmelte & unsanierte Schulen gubt - dafür werden doch unsere Steuergelder mitunter genutzt zur Aufrechterhaltung Cheesy
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November 29, 2017, 10:06:40 PM
#25
Interessant finde ich die Russen mit ihrer Idee und dem Kryptorubel... Jetzt mag man sich vielleicht denken was das mit der Steuern zu tun hat...

Jetzt kommts...

https://www.btc-echo.de/russland-kuendigt-veroeffentlichung-von-cryptoruble-an/

Nach der geplanten Veröffentlichung soll es möglich werden, die KryptoRubel jederzeit gegen reguläre Rubel umzutauschen. Im Falle, dass die Besitzer nicht erklären können, woher ihre KryptoRubel stammen, werde eine 13-prozentige Steuer erhoben. Derselbe Prozentsatz wird auf die Differenz zwischen dem Verkaufs- und Einkaufspreis der jeweiligen Token erhoben.

Meines Erachtens nach würde das bedeuten... Bitcoin einzahlen an die Staatliche Börse von Russland, davon Cryptorubel kaufen , Cryptorubel verkaufen in Staatlichen Rubel , Auszahlung auf Bankkonto FIAT - 13% Steuer.
Russland hat zudem ein Abkommen mit Deutschland das man nicht doppelt besteuert wird.



Eine regelrechte Einladung für Geldwäsche. Egal, solange die Mafia hinter Putin steht.  Tongue

https://www.bitcoinnews.ch/7066/bitcoin-weissrussland-praesident-will-bitcoin-legalisieren/

Wenn andere Länder wie China & Indien auch aufspringen , so verkaufe ich gerne zum günstigsten Prozentsatz je nach Land als das ich hier 40% und mehr abdrücken muss ^^

Die Panama-Papers Mentalität lässt hier des Öfteren grüßen, Bitteschön. Aber dann nicht rumheulen, wenn deine Kinder in einer verschimmelten unsanierten Schule unterrichtet werden müssen. Oder der Lambo durch ein ungeflicktes Schlagloch ruiniert wird.
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November 27, 2017, 05:03:21 AM
#24
Interessant finde ich die Russen mit ihrer Idee und dem Kryptorubel... Jetzt mag man sich vielleicht denken was das mit der Steuern zu tun hat...

Jetzt kommts...

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Nach der geplanten Veröffentlichung soll es möglich werden, die KryptoRubel jederzeit gegen reguläre Rubel umzutauschen. Im Falle, dass die Besitzer nicht erklären können, woher ihre KryptoRubel stammen, werde eine 13-prozentige Steuer erhoben. Derselbe Prozentsatz wird auf die Differenz zwischen dem Verkaufs- und Einkaufspreis der jeweiligen Token erhoben.

Meines Erachtens nach würde das bedeuten... Bitcoin einzahlen an die Staatliche Börse von Russland, davon Cryptorubel kaufen , Cryptorubel verkaufen in Staatlichen Rubel , Auszahlung auf Bankkonto FIAT - 13% Steuer.
Russland hat zudem ein Abkommen mit Deutschland das man nicht doppelt besteuert wird.



Eine regelrechte Einladung für Geldwäsche. Egal, solange die Mafia hinter Putin steht.  Tongue

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Wenn andere Länder wie China & Indien auch aufspringen , so verkaufe ich gerne zum günstigsten Prozentsatz je nach Land als das ich hier 40% und mehr abdrücken muss ^^

?? Die Steuer müsstest du trotzdem abdrücken, egal wo oder an wen du das verkaufst.

Korrekt, in dem Fall in Russland mit 13% da man nicht doppelt besteuert wird in 2 Ländern  (Doppelbesteuerungsabkommen)

Guten Morgen, erstmal Kaffee... ich hab das vorher zitierte nicht gelesen. War grad nur bei Bitcoin in Russland verkaufen.

Vergiss meinen Kommentar...Cheesy
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November 27, 2017, 04:50:18 AM
#23
Interessant finde ich die Russen mit ihrer Idee und dem Kryptorubel... Jetzt mag man sich vielleicht denken was das mit der Steuern zu tun hat...

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?? Die Steuer müsstest du trotzdem abdrücken, egal wo oder an wen du das verkaufst.

Korrekt, in dem Fall in Russland mit 13% da man nicht doppelt besteuert wird in 2 Ländern  (Doppelbesteuerungsabkommen)
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November 27, 2017, 04:44:49 AM
#22
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?? Die Steuer müsstest du trotzdem abdrücken, egal wo oder an wen du das verkaufst.
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November 27, 2017, 04:23:17 AM
#21
Interessant finde ich die Russen mit ihrer Idee und dem Kryptorubel... Jetzt mag man sich vielleicht denken was das mit der Steuern zu tun hat...

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November 26, 2017, 11:14:34 PM
#20
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October 26, 2017, 10:29:58 AM
#19

Meiner Meinung nach ziemlich viel aufwand, wenn man dass nur als Hobby mit kleinen betragen macht. Mit 5-6 stelligen Beträgen wirtschaftet geht man sowieso davon aus, dass das dann gewerblich ist und man ne Aufzeichnungspflicht hat.


Da liegst du komplett daneben, wenn du mit Millionen arbeitest kannst das genauso privat betreiben... noch kann dir der Staat nicht vorschreiben ein Gewerbe im Privathandel ab einer bestimmten Summe anzumelden Wink
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October 19, 2017, 03:42:08 AM
#18
Meines Erachtens nach würde das bedeuten... Bitcoin einzahlen an die Staatliche Börse von Russland, davon Cryptorubel kaufen , Cryptorubel verkaufen in Staatlichen Rubel , Auszahlung auf Bankkonto FIAT - 13% Steuer.
Russland hat zudem ein Abkommen mit Deutschland das man nicht doppelt besteuert wird.
Du bist ein Fuchs.
Ich finde ja eine der Begründungen so geil. Wir machen das gegen Geldwäsche, aber wenn ihr nicht sagen könnt, woher eure KryptoRubel kommen, dann erheben wir eben eine (geringe) Steuer von 13%!

und das dann de FA übergeben
Meiner Meinung nach ziemlich viel aufwand, wenn man dass nur als Hobby mit kleinen betragen macht. Mit 5-6 stelligen Beträgen wirtschaftet geht man sowieso davon aus, dass das dann gewerblich ist und man ne Aufzeichnungspflicht hat.
Wenn du das mit kleinen Beträgen machst (<600€), dann musst du sowieso nichts angeben. Und Aufzeichnungen musst du nur auf Anforderung hinschicken. Ansonsten nur die Summe eintragen.

Mit 5-6 stelligen Beträgen wirtschaftet geht man sowieso davon aus, dass das dann gewerblich ist und man ne Aufzeichnungspflicht hat.
Dann gehe mal davon aus oder lese dir die anderen Steuerthreads durch.


legendary
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October 18, 2017, 03:15:28 PM
#17
Interessant finde ich die Russen mit ihrer Idee und dem Kryptorubel... Jetzt mag man sich vielleicht denken was das mit der Steuern zu tun hat...

Jetzt kommts...

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Nach der geplanten Veröffentlichung soll es möglich werden, die KryptoRubel jederzeit gegen reguläre Rubel umzutauschen. Im Falle, dass die Besitzer nicht erklären können, woher ihre KryptoRubel stammen, werde eine 13-prozentige Steuer erhoben. Derselbe Prozentsatz wird auf die Differenz zwischen dem Verkaufs- und Einkaufspreis der jeweiligen Token erhoben.

Meines Erachtens nach würde das bedeuten... Bitcoin einzahlen an die Staatliche Börse von Russland, davon Cryptorubel kaufen , Cryptorubel verkaufen in Staatlichen Rubel , Auszahlung auf Bankkonto FIAT - 13% Steuer.
Russland hat zudem ein Abkommen mit Deutschland das man nicht doppelt besteuert wird.

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October 18, 2017, 08:56:32 AM
#16
Das heißt, man muss sämtliche Einkaufe und Verkäufe protokollieren und sich selber somit seinen Gewinn am ende des Jahres ausrechnen, wie in einer Firma, und das dann de FA übergeben und hoffen dass die das so akzeptieren?!
Meiner Meinung nach ziemlich viel aufwand, wenn man dass nur als Hobby mit kleinen betragen macht. Mit 5-6 stelligen Beträgen wirtschaftet geht man sowieso davon aus, dass das dann gewerblich ist und man ne Aufzeichnungspflicht hat.
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October 16, 2017, 12:33:03 PM
#15
ok, also müßte ich dann meine kaufprotokolle runterladen und dem amt übergeben.
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October 16, 2017, 05:35:36 AM
#14
wie schaut es aus mit gekaufter ware per BTC Visa kreditkarte (z.b. bitwala oder xapo)? wie wird das steuerlich behandelt?
Das wird steuerlich so behandelt, als ob du die BTC in Fiat getauscht hättest und dann von dem Fiat die Ware. Das ist bisher jedenfalls die Info, die zu dem Thema hier bisher immer im Umlauf ist.
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October 15, 2017, 03:38:07 PM
#13
ok danke, dann werde ich das so machen.

wie schaut es aus mit gekaufter ware per BTC Visa kreditkarte (z.b. bitwala oder xapo)? wie wird das steuerlich behandelt?
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October 14, 2017, 08:02:24 AM
#12

so korrekt oder kann es passieren, das ich schon im märz das finanzamt an der hacke habe?

Ja, im März 2020  Grin


Ein privates Veräußerungsgeschäft (mit Gewinn und Haltefrist weniger als 1 Jahr) im Februar 2018 musst Du in der Steuererklärung für 2018 deklarieren.
Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2018 ist der 31. Juli 2019. Nimmst du für die Abgabe der Steuererklärung einen Steuerberater/Lohnsteuerhilfeverein in Anspruch verlängert sich die Frist auf den 2. März 2020.



Dokumentiere deine Käufe/Verkäufe gut und suche dir im Juli 2019 einen Steuerberater. Bis dahin sollten auch mehr Erfahrungen vorliegen und die Rechtslage klarer sein.


Für deinen kräftigen Gewinn im Februar 2018 zahlst du also ca. Mitte 2020 (nach Erhalt des Steuerbescheides) die Einkommenssteuer (bis zu 42%). Rücklagen bilden!!!
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October 14, 2017, 05:20:40 AM
#11
noch eine frage zur praktischen umsetzung.

im moment habe ich keine steuerakte, hatte sich nie gelohnt.

ich will jetzt das erste mal (ende februar 2018) geld flüssig machen.

welche schritte muß ich unternehmen und in welcher reihenfolge?

1. steuerberater akte anlegen lassen
2. BTC in euro tauschen
3. am ENDE des jahres in der steuererklärung angeben

so korrekt oder kann es passieren, das ich schon im märz das finanzamt an der hacke habe?
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September 18, 2017, 05:28:10 AM
#10
Dieser Vorschlag sollte wohl eher die Ausnahme als die Regel sein: § 23 EStG lässt das zu, die Frage ist allerdings, ob es eine missbräuchliche Gestaltung iSd. § 42 AO ist.
Quatsch, das hat nichts mit missbräuchlicher Gestaltung zu tun. Das könnte es doch nur sein, wenn er daraus irgendeinen steuerlichen Vorteil ziehen würde. Tut man damit ja aber nicht, zumindest nicht mit dem Ziel einen klaren Gewinn zu ermitteln.
legendary
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September 18, 2017, 04:09:55 AM
#9
Hurra, noch ein Steuerthread. (Wo ist der bouncing Smiley?)

Ob das dann wirklich so genau genommen wird, dass du über Silverster alle Coins verkaufst haben musst und sie einfach an Neujahr zurückkaufst... keine Ahnung Cheesy
Dieser Vorschlag sollte wohl eher die Ausnahme als die Regel sein: § 23 EStG lässt das zu, die Frage ist allerdings, ob es eine missbräuchliche Gestaltung iSd. § 42 AO ist.
legendary
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September 17, 2017, 04:31:45 PM
#8
Was ich noch nicht ganz verstehe ist, wenn ich für jeden Trade den Gewinn berechne und alles zusammenzähle. Dann müsste da ja genau die Wertsteigerung meines Depots raus kommen. Verluste darf ich ja auch gegen rechnen. Dann könnte ich ja ein einem Stichtag alle Coins in Euro umwandeln und hätte so definitiv den Gewinn aus einem Jahr. Oder habe ich da ein Denkfehler?
Richtig, es ist nur kompliziert, wenn du zum Stichtag (was wohl der 31.12 ist) noch Coins besitzt. Dann musst du halt wissen,wieviel diese Coins wert sind (nach FIFO bzw LIFO).
Wenn du aber garkeine Coins mehr besitzt, sondern nur Euro, dann ist das Ergebnis von FIFO/LIFO usw dasselbe logischerweise.
Also so könntest du dir viel Arbeit sparen und kannst dann ganz simpel EUR vorher/nachher vergleichen, sofern du keine Euros aus deinem Tradingzyklus entfernt oder zugefügt hast (dann musst du halt noch die Ein-auszahlungen berücksichtigen)
Natürlich könntest du damit nie die 1 Jahr Haltefrist erreichen, aber je nach Tradingmethode geht das bei dir ja vllt sowieso nicht.

Ob das dann wirklich so genau genommen wird, dass du über Silverster alle Coins verkaufst haben musst und sie einfach an Neujahr zurückkaufst... keine Ahnung Cheesy

Quote
Die Gewinne könnten (für mich jedenfalls) recht hoch sein
Wenn meine Antworten hilfreich waren, darfst du deine profitable Strategie natürlich gern per PN mit mir teilen Cheesy =P
newbie
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September 17, 2017, 06:55:08 AM
#7
Danke für eure Antworten!

Quote
Und weil das so mordsmäßig kompliziert werden kann, gibt es sowas hier:
https://bitcointalk.org/index.php?topic=208506.0;topicseen

Wow, das Tool ist ja der Hammer. Ich habe mich gleich angemeldet.

Quote
Wieso denkt ihr alle so kompliziert? Woher soll das Finanzamt wissen, wieviele Coins du hast? Dein Gewinn aus deren Sicht, ist das Geld, was du dir am Ende aufs Konto überweisen lässt.

Genau so würde ich das am liebsten tun. Aber dann könnte ich ja auch Millionen von Euros irgendwo horten und vermehren und sie NICHT auf mein Konto überweisen. Wenn dann das Finanzamt irgendwann das Depot findet dann hätte ich ne Anzeige wegen Steuerhinterziehung. Wäre ja das gleiche wenn ich irgendwo im Ausland ein Aktien Depot haben und damit Geld scheffeln ohne Steuern abzuführen.

Quote
Insert Quote
Und wieso genau wollen sie das tun?

Cryptocoins sind immer noch keine gesetzlich anerkannten Währungen. Wenn ich in einem Computerspiel mein virtuelles Vermögen verdopple, muss ich dann auch Steuern zahlen?

Ja, aber es ist eine nach Gesetzt eine Ware die ich natürlich irgendwann wieder in echtes Geld umwandeln will oder mir etwas davon kaufen will. Das kann ich mit Spielgeld aus einen Computerspiel nicht. Und da ich natürlich hoffe beim Handeln sehr erfolgreich zu sein, hoffe ich das natürlich das es sehr viel Geld ist was dabei rum kommt. Das Finanzamt wird sich irgendwann dafür interessieren, wenn ich erfolgreich bin. Übrigens, soweit ich das bisher richtig verstanden habe, sind alle Coins Waren. Wenn ich also BitCoins in LiteCoins tausche dann ist das vor dem Gesetzt das selbe als wenn ich mir von BitCoins ein Auto kaufe. Daher werde auch da Steuern fällig. Das ist ja mein Problem.

Quote
Wenn dir die Arbeit für den zu erwartenden Gewinn nach Steuern zu viel ist, dann lass es doch einfach.

Ich habe mir eine Strategie überlegt bei der sehr viele Trades nötig sind. Die Gewinne könnten (für mich jedenfalls) recht hoch sein, aber die Arbeit dann natürlich auch. Daher suche ich einen legalen Weg der möglichst wenig Verwaltungsarbeit enthält.


Was ich noch nicht ganz verstehe ist, wenn ich für jeden Trade den Gewinn berechne und alles zusammenzähle. Dann müsste da ja genau die Wertsteigerung meines Depots raus kommen. Verluste darf ich ja auch gegen rechnen. Dann könnte ich ja ein einem Stichtag alle Coins in Euro umwandeln und hätte so definitiv den Gewinn aus einem Jahr. Oder habe ich da ein Denkfehler?



full member
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September 17, 2017, 05:41:31 AM
#6
Und wieso genau wollen sie das tun?

Cryptocoins sind immer noch keine gesetzlich anerkannten Währungen. Wenn ich in einem Computerspiel mein virtuelles Vermögen verdopple, muss ich dann auch Steuern zahlen?  Roll Eyes Ich sage ja auch niemandem, dass er die Steuern hinterziehen soll. Ich sage nur, dass es keinen Sinn macht sich Gedanken über seine Coins zu machen. Fürs Finanzamt spielt nur das Fiat Geld eine Rolle, solange es keine Gesetze gibt, die Cryptos als Währung ansehen. Und falls es doch so ein Gesetz gibt, dann wusste ich bisher nichts davon. Dann zeig doch mal wo das steht. Anders sieht es aus, wenn ich mit den Bitcoins direkt Waren kaufe, denn dann verwende ich es als Zahlungsmittel. Diese würde ich auch noch versteuern.
Abgesehen davon, bei jedem Spekulationsgeschäft hast du das Recht deine Verluste gegenzurechnen. Wie willst das machen, wenn du immer in unterschiedliche Coins tauschst? Wie willst du selbst wissen, ob du Gewinn oder Verlust gemacht hast, wenn nicht anhand des Euro/Dollar Gegenwerts?
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September 17, 2017, 03:11:55 AM
#5
Wenn du 1 BTC hast, und durchs Traden daraus 2 BTC machst, ist das ein Gewinn?

Schon jeder einzelne Trade ist ein steuerrelevanter Gewinn oder Verlust. Bitte komm dann nicht hier jammern, wenn das Finanzamt bei dir eine großzügige Steuerschätzung macht.
full member
Activity: 154
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September 16, 2017, 06:43:10 PM
#4
Wieso denkt ihr alle so kompliziert? Woher soll das Finanzamt wissen, wieviele Coins du hast? Dein Gewinn aus deren Sicht, ist das Geld, was du dir am Ende aufs Konto überweisen lässt. Und das ist ja wohl leicht festzustellen. Du versteuerst ja nicht den Wert der Coins, die du besitzt, sondern du versteuerst das Fiat Geld, was du am Ende als Gewinn mitnimmst. Wenn du 1 BTC hast, und durchs Traden daraus 2 BTC machst, ist das ein Gewinn? Was ist, wenn sich gleichzeitigt aber der Wert eines BTC halbiert hat? Am Ende zählt nur das Fiat Geld.
legendary
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September 16, 2017, 05:35:05 PM
#3
Offiziell musst du es genau ausrechnen. Ein paar Antworten gibts hier:
https://bitcointalk.org/index.php?topic=1976285.0;topicseen

Und weil das so mordsmäßig kompliziert werden kann, gibt es sowas hier:
https://bitcointalk.org/index.php?topic=208506.0;topicseen
Aber selbst damit wird es noch ziemlich viel arbeit, es hilft dir nur dabei.

In der Praxis habe ich von anderen Tradern schon gehört, dass sich das Finazamt häufiger auf Deals einlässt. Es wird berichtet, dass ein "vorher x€, hinterher x+z€ -> z€ ist der Gewinn" durchaus akzeptiert wird. Keine Ahnung wie dabei dann noch gehaltene Coins bewertet werden, aber manche Finanzämter lassen sich wohl dennoch auf sowas ein.

hero member
Activity: 773
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September 16, 2017, 05:21:13 PM
#2
Der Wert deines Depots zählt leider nicht. Es zählen nur die realisierten Gewinne und Verluste.
Die realisierten Gewinne und Verluste zu summieren ist nicht unmöglich. Macht aber Arbeit.
Wenn dir die Arbeit für den zu erwartenden Gewinn nach Steuern zu viel ist, dann lass es doch einfach.
newbie
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September 16, 2017, 02:14:44 PM
#1
Hallo,

ich will demnächst in den Handel mit BitCoins und ähnlichen einsteigen. Nun bin ich dabei mich um das steuerrechtliche zu kümmern. Ich habe schon einige Stunden gelesen und gesucht aber so ganz konnte ich meine Fragen nicht klären. Mir ist schon klar, dass Gewinne die durch den Handel entstehen bei der Steuererklärung angegeben werden müssen und dass diese Gewinne beim Verkauf der Coins berechnet werden. Also kaufe ich Bitcoins für 1000 Euro und verkaufe sie später für 1200 habe ich 200 Gewinn die ich versteuern muss. So weit so gut.

Aber wie stelle ich mir das praktisch vor? Z.B. ich kaufe Für 1000 Euro Bitcoins. Davon kaufe ich später LiteCoins die ich dann zur Hälfte in Pfund umtausche und die andere Hälfte in Etherium. Das Etherium wiederum tausche ich in was auch immer und so weiter und so weiter.

Dann mache ich jeden Tag vielleicht 20 Trades. Wie soll ich da nach einem Jahr berechnen wann welcher Gewinn angefallen ist? Ich kann ja unmöglichen von allen Trades die Gewinne zusammenrechnen. Wie soll ich den Gewinn konkret dem Finanzamt melden?

Oder kann ich einfach nach einen Jahr an einen Stichtag den Wert meines Depots nehmen und davon den Anfangswert abziehen und habe dann den Gewinn den ich versteuern muss?
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