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Topic: Steuerpflicht für Krypto ab März 2022 in Österreich (Read 120 times)

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Hey hekiman,

das passt entweder in die generelle Steuer FAQ: Bitcoin & die Steuer - FAQ
oder in den Thread den es zu diesem speziellen Thema bereits gibt Smiley

Steuerthema Österreich: Krypto-Assets als Kapitalvermögen ab 1.1.2022 geplant

Ich sperre hier ab damit es übersichtlich bleibt.
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Ich hab mir gerade mal den Gesetzesentwurf für die Steuerreform in Österreich durchgelesen. Für Krypto wird sich da einiges ändern.
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/ME/ME_00158/index.shtml

Kurzzusammenfassung:
  • Verkauf von Krypto ist ab März 2022 Kest-pflichtig (27,5%), keine einjährige Behaltefrist mehr
  • Verlustausgleich möglich innerhalb eines Jahres
  • Tausch Krypto gegen Krypto ist nicht steuerpflichtig
  • Trades vor dem 28.2.2021 sind (und bleiben) Altbestand und damit steuerfrei
  • Staking, Airdrops, Bounties sind mit Einstandspreis Null anzusetzen

Angaben ohne Gewähr, ich bin jetzt kein Jurist. Wollte aber nicht auf die ersten Zeitungsartikel warten.
Das Gesetzt ist jetzt bis 6.12. in der Begutachtungsphase. Da sind noch Änderungen möglich.


Dank El Salvador ist BTC eigentlich gar keine Kryptowährung mehr   Grin

§ 27 Abs. 6 Z 1 gilt sinngemäß.
(4) Eine Kryptowährung ist eine digitale Darstellung eines Werts, die von keiner Zentralbank oder
öffentlichen Stelle emittiert wurde oder garantiert wird und nicht zwangsläufig an eine gesetzlich
festgelegte Währung angebunden ist und die nicht den gesetzlichen Status einer Währung oder von Geld
besitzt
, aber von natürlichen oder juristischen Personen als Tauschmittel akzeptiert wird und die auf
elektronischem Wege übertragen, gespeichert und gehandelt werden kann (§ 2 Z 21 des FinanzmarktGeldwäschegesetzes).“
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