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Topic: Steuerthematik Altcoin Handel: Bitcoin als Durchgangswährung (Read 961 times)

sr. member
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Super. Vielen Dank.
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Wenn man die Coins von A nach B schiebt .... hebt das die 1 Jahresfrist auf?
Nein

Wenn man .... seine BTC in USD Tether umwandelt hebt das die 1 Jahresfrist auf?
Ja

Zählt das Finanzamt das als Verkauf/Ankauf?
Das Verschieben nicht (wieso auch?), das Umwandeln natürlich schon.
sr. member
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Wenn man die Coins von A nach B schiebt oder seine BTC in USD Tether umwandelt hebt das die 1 Jahresfrist auf?

Zählt das Finanzamt das als Verkauf/Ankauf?
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https://t1p.de/6ghrf
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https://t1p.de/6ghrf
Du kannst nicht zwischen LIFO und FIFO wechseln. Du musst dich für eine Methode entscheiden und dann dabei bleiben.
Irgendwo ist das hier auch ganz gut erklärt. Wenn ich darauf stoße, stelle ich hier den Link rein.
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wenn die btc länger als bzw min ein jahr hälst (nicht bewegst) steuerfrei gleich sollte für alts gelten is ja nix anderes als ne copie

Die Frage bezieht sich auf Bitcoins, welche weniger als 1 Jahr gehalten sind und durch neue ergänzt werden (sorry, habe vergessen ganz oben das mitzuschreiben)

Meine Frage führt dazu, ob man sich auf die Bitcoin UTXO beziehen und somit jeden Trade einzeln betrachten kann?
Das ist ja der Vorteil bei Kryptos. Es wäre so als würde man USD<-->EURO handeln und die Geldscheinnummern betrachten (die es ja digital nicht gibt).

Es klingt abstrakt, aber ich glaube für beide Seiten gibt es Argumente.
hero member
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wenn die btc länger als bzw min ein jahr hälst (nicht bewegst) steuerfrei gleich sollte für alts gelten is ja nix anderes als ne copie
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Hey zusammen,

es gibt ja allerhand Steuerthreads mittlerweile, allerdings konnte ich keine schnelle Antwort zu der Thematik finden. Ich bitte es mir zu verzeihen, wenn in den Tiefen dieser Threads die Frage irgendwo bereits beantwortet wurde (dann bitte verlinken  Smiley). Dann gerne auch den hier löschen!

Zur Frage:

1. Es werden Bitcoins gekauft und eindeutig in einer Wallet langfristig gehalten
2. Es werden weitere Bitcoins erworben (weniger als 1 Jahr nach dem ersten Kauf), um mit ihnen Altcoins zu kaufen
3. Die Bitcoins werden quasi instant von Börse zu Börse transferiert und gegen Altcoins getauscht (Kein Wertzuwachs dazwischen, keine Berührung der Langzeit-Wallet)


Wie verhält es sich nun mit der steuerlichen Betrachtung der "langfristigen" Bitcoins?
Werden diese sofort steuerlich (bzw. "Entwertung" der steuerfreien bei Haltefrist >1 Jahr) relevant bei Verwendung der FiFo-Methode?

Wenn nicht würde sich ja die LiFo-Methode für Bitcoin und die FiFo-Methode für alle anderen Altcoins im Portfolio anbieten.
Der Bitcoin wird ja sicherlich noch einige Zeit als Haupt-"Eingangstor" für die zahlreichen Alts dienen, auch wenn man auf einigen Börsen ja bereits ein paar direkt kaufen kann.
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