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Topic: FIFO oder LIFO bei Gewinnermittlung für die Steuer (Read 5425 times)

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#birdgang
Ich hab auch eine Frage:

Wenn ich 2017 z.B. in einen Bitcoin investiert habe und dann noch im selben Jahr ein Trade mit anderen Coins gemacht habe, aber diese neuen Coins 2017 nicht verkauft habe in Geld, wann muss ich die Steuern für das Day Trading bezahlen?  Erst nachdem ich diese Coins verkauft habe oder schon davor? Ich hab vor das noch 1 Jahr zu halten, muss ich aber trotzdem die Steuern die durchs traden entstanden sind zahlen, obwohl ich da noch kein Geld erwirtschaftet habe?

Du musst Steuern für die Trades von BTC in die Altcoins zahlen - sofern du Kursgewinne mit BTC erwirtschaftet hast. Fällig werden diese Steuern dann in 2018. Wenn du die mit BTC gekauften Coins ein Jahr gehalten hast, sind diese dann steuerfrei.
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Ich hab auch eine Frage:

Wenn ich 2017 z.B. in einen Bitcoin investiert habe und dann noch im selben Jahr ein Trade mit anderen Coins gemacht habe, aber diese neuen Coins 2017 nicht verkauft habe in Geld, wann muss ich die Steuern für das Day Trading bezahlen?  Erst nachdem ich diese Coins verkauft habe oder schon davor? Ich hab vor das noch 1 Jahr zu halten, muss ich aber trotzdem die Steuern die durchs traden entstanden sind zahlen, obwohl ich da noch kein Geld erwirtschaftet habe?
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https://t1p.de/6ghrf
Nun meine 2 Fragen: ich hab nach Lifo ca.550 Euro Gewinn, nach Fifo 950 Euro Gewinn. Anscheinend ist es meine Sache was ich auswähle wie ich hier lese (wenn auch anscheinend nicht gesichert?!) Ist das so richtig?
Und zweitens, habe ich richtig verstanden, dass wenn ich jetzt für 2017 Lifo wähle, ich für 2018 nicht einfach Fifo wählen kann?
Wenn du dich einmal auf eine Berechnungsmethode festgelegt hast, so gilt diese auch für die Zukunft. Fifo wird von den FA überwiegend angesetzt. Lifo oder andere Methode müsstest du wahrscheinlich "durchboxen", was aber machbar ist.


Hier ist sonst noch eine Menge Lesematerial: https://bitcointalksearch.org/topic/bitcoin-die-steuer-faq-1976285

JK1
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Bin neu hier, seit 09-17 erst etwas aktiv mit Krypto, seit 12-17 ziemlich aktiv, hab 39 Coins/Token und zig Börsen.......aber erstmal vielen Dank für eure Ausführungen. Mache seit Wochen mit Cointracking herum, aber ich denke so langsam habe ich alles kapiert und drin in CT. Mein Ansatz bein traden war immer zu kaufen und auf jeden Fall zu hodln. Ich bin an der normalen Börse lange aktiv und da ist das ebenfalls mein Ansatz.

Ihr kennt das Theater, direkt kaufen mit Euro nicht so einfach möglich. Du kaufst bei Anycoin z.B. Ether mit Bankeinzug, anfangs 100 Euro weise. Tage später wenn die Token in der Exchange landen hast du manchmal 20-30 % Gewinn.Ok logisch, muss ich zahlen. Dann kaufe ich damit den Wunschcoin zum hodln. Auch klar.

Nun meine 2 Fragen: ich hab nach Lifo ca.550 Euro Gewinn, nach Fifo 950 Euro Gewinn. Anscheinend ist es meine Sache was ich auswähle wie ich hier lese (wenn auch anscheinend nicht gesichert?!) Ist das so richtig?
Und zweitens, habe ich richtig verstanden, dass wenn ich jetzt für 2017 Lifo wähle, ich für 2018 nicht einfach Fifo wählen kann?

Danke für euer Wissen!
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wie is denn das folgende:

Man kauft BTC bei bitcoin.de (bitcoin) mit EUR
sendet das an ne Börse, kauft dort irgend nen anderen Coin.
nach einem Jahr und einem Tag handelt man den Coin in Bitcoin Cash, schickt ihn an bitcoin.de, tauscht ihn in EUR um

Da wurde zwischendrin zwar die Haltezeit gewahrt, aber zur Abwicklung musst was anderes genutzt werden


1. Steuerereignis: Versteuerung des Gewinns/Verlust (Differenz zwischen netto Verkaufserlösen und Kaufkosten) beim Verkauf des BTC
2. Steuerereignis: Versteuerung des Gewinns/Verlust beim Verkauf des Coin (>12 Monate also keine Steuer)
3. Steuerereignis: Versteuerung des Gewinns/Verlust beim Verkauf des BCH

Ahja. Danke.

Wie kann ich denn nachweisen, dass ich das 12 Monate gehalten habe?
Unregulierte Börsen, irgendwo im südostasiatischen Raum, die mir eine CSV Datei geben, würde ich jetzt nicht unbedingt als glaubwürdige Quelle erachten... (wenn ich das Finanzamt wäre)
CSV-Exports der Exchanges, Screenshots der Trade-History und bei Lagerung in der eigenen Wallet kann man das ja auch prima über die Block Explorer der jeweiligen Währung nachweisen.
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Wie kann ich denn nachweisen, dass ich das 12 Monate gehalten habe?
Unregulierte Börsen, irgendwo im südostasiatischen Raum, die mir eine CSV Datei geben, würde ich jetzt nicht unbedingt als glaubwürdige Quelle erachten... (wenn ich das Finanzamt wäre)
Das FA besteuert die tatsächlich erfolgten Geschäfte. Kannst ja noch einen Ausdruck der Blockchaintransaktionen beilegen.
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Man kauft BTC bei bitcoin.de (bitcoin) mit EUR
sendet das an ne Börse, kauft dort irgend nen anderen Coin.
nach einem Jahr und einem Tag handelt man den Coin in Bitcoin Cash, schickt ihn an bitcoin.de, tauscht ihn in EUR um

Da wurde zwischendrin zwar die Haltezeit gewahrt, aber zur Abwicklung musst was anderes genutzt werden


1. Steuerereignis: Versteuerung des Gewinns/Verlust (Differenz zwischen netto Verkaufserlösen und Kaufkosten) beim Verkauf des BTC
2. Steuerereignis: Versteuerung des Gewinns/Verlust beim Verkauf des Coin (>12 Monate also keine Steuer)
3. Steuerereignis: Versteuerung des Gewinns/Verlust beim Verkauf des BCH

Ahja. Danke.

Wie kann ich denn nachweisen, dass ich das 12 Monate gehalten habe?
Unregulierte Börsen, irgendwo im südostasiatischen Raum, die mir eine CSV Datei geben, würde ich jetzt nicht unbedingt als glaubwürdige Quelle erachten... (wenn ich das Finanzamt wäre)
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wie is denn das folgende:

Man kauft BTC bei bitcoin.de (bitcoin) mit EUR
sendet das an ne Börse, kauft dort irgend nen anderen Coin.
nach einem Jahr und einem Tag handelt man den Coin in Bitcoin Cash, schickt ihn an bitcoin.de, tauscht ihn in EUR um

Da wurde zwischendrin zwar die Haltezeit gewahrt, aber zur Abwicklung musst was anderes genutzt werden


1. Steuerereignis: Versteuerung des Gewinns/Verlust (Differenz zwischen netto Verkaufserlösen und Kaufkosten) beim Verkauf des BTC
2. Steuerereignis: Versteuerung des Gewinns/Verlust beim Verkauf des Coin (>12 Monate also keine Steuer)
3. Steuerereignis: Versteuerung des Gewinns/Verlust beim Verkauf des BCH
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wie is denn das folgende:

Man kauft BTC bei bitcoin.de (bitcoin) mit EUR
sendet das an ne Börse, kauft dort irgend nen anderen Coin.
nach einem Jahr und einem Tag handelt man den Coin in Bitcoin Cash, schickt ihn an bitcoin.de, tauscht ihn in EUR um

Da wurde zwischendrin zwar die Haltezeit gewahrt, aber zur Abwicklung musst was anderes genutzt werden
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  1. Ich bin seit fast 2 Monaten aus besagtem Grund zu den Investoren gewechselt. Soll heißen, ich halte so lange einen in meinen Augen zukunftssicheren Coin, wie ich das für richtig erachte. Vorzugweise natürlich mindestens 1 Jahr. Nun habe ich bspw. SYS gekauft und halte diese seit Mitte Mai. Außerdem habe ich im Oktober noch einmal zu einem günstigeren Kurs weitere SYS nachgekauft. Nach der LIFO Methode könnte ich also alle Coins erst ab Oktober 2018 steuerfrei verkaufen und nach der FIFO Methode den ersten Teil steuerfrei im Mai 2018 und den zweiten Teil ab Oktober 2018. Ist das korrekt?
Ja
Quote
  2. Während ich SYS gehalten habe, habe ich mit anderen Altcoins weiter getradet. Die Haltefrist für SYS bleibt hierbei unberührt. Ist das auch korrekt?
Ja
Quote
  3. Ich habe, seit ich Kryptowährungen gekauft habe, ein paar Bitcoin unangetastet in meinem Electrum Wallet. Sehe ich das richtig, dass diese (egal ob LIFO oder FIFO) dann steuerfrei verkauft werden können, wenn deren 1 jährige Haltefrist abgelaufen sind, unabhängig davon, ob ich mit anderen Bitcoins auf einem Exchange getradet habe?
Diese Sichtweise entspricht dem mehrheitlichen Konsens in den Foren. (verschiedene Layer, getrennte Wallet, eigene Trade Gruppe...).
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Hallo Coinfriends!

FIFO Frage vom Anfänger:
Wenn ich einen Coin nach 13 Monaten wieder verkaufe, muss ich dann
den Betrag in der Steuererklärung anführen?

Beispiel:

Einkauf: 800€
Verkauf: 12000€

Greez
BCB
Nein da du den Coin länger als 1 Jahr gehalten hast.
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Hallo zusammen,

ich bin dieses Jahr auch in die Welt der Kryptowährungen eingestiegen ohne mir dabei steuerliche Gedanken zu machen. Im Endeffekt war das ein großer Fehler, denn bei mir sind mittlerweile einige Trades zusammen gekommen, da viele Positionen zum Teil ja auch auf 4-5 mal ausgeführt werden. Aus diesem Grund habe ich mir cointracking zugelegt und habe mittlerweile all meine Bestände eingetragen. Die Steuer, welche ich nach FIFO Berechnung bezahlen soll, hat mich umgehauen und entspricht ca. einem Drittel meines derzeitigen Gewinns. Mit der LIFO Methode jedoch schlagartig nur noch ein Viertel.

Daher ergeben sich mir nun 3 Fragen:

  1. Ich bin seit fast 2 Monaten aus besagtem Grund zu den Investoren gewechselt. Soll heißen, ich halte so lange einen in meinen Augen zukunftssicheren Coin, wie ich das für richtig erachte. Vorzugweise natürlich mindestens 1 Jahr. Nun habe ich bspw. SYS gekauft und halte diese seit Mitte Mai. Außerdem habe ich im Oktober noch einmal zu einem günstigeren Kurs weitere SYS nachgekauft. Nach der LIFO Methode könnte ich also alle Coins erst ab Oktober 2018 steuerfrei verkaufen und nach der FIFO Methode den ersten Teil steuerfrei im Mai 2018 und den zweiten Teil ab Oktober 2018. Ist das korrekt?
  2. Während ich SYS gehalten habe, habe ich mit anderen Altcoins weiter getradet. Die Haltefrist für SYS bleibt hierbei unberührt. Ist das auch korrekt?
  3. Ich habe, seit ich Kryptowährungen gekauft habe, ein paar Bitcoin unangetastet in meinem Electrum Wallet. Sehe ich das richtig, dass diese (egal ob LIFO oder FIFO) dann steuerfrei verkauft werden können, wenn deren 1 jährige Haltefrist abgelaufen sind, unabhängig davon, ob ich mit anderen Bitcoins auf einem Exchange getradet habe?

Ich bin über jede Hilfe sehr sehr dankbar :-)

Grüße
jr. member
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Hallo Coinfriends!

FIFO Frage vom Anfänger:
Wenn ich einen Coin nach 13 Monaten wieder verkaufe, muss ich dann
den Betrag in der Steuererklärung anführen?

Beispiel:

Einkauf: 800€
Verkauf: 12000€

Greez
BCB
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online justice
Natürlich kann man das nach Belieben machen. Denn grds. gilt die Einzelbewertung. Wenn ich jeden Coin/Satoshi einzeln aufbewahre und daher gezielt auch verkaufen kann, kann ich nach Belieben auf die einzelen Coins zugreifen.

FiFo und Lifo sind nur eine Verbrauchsreihe, die man anwendet, wenn eine Einzelbewertung nicht möglich oder nicht zumutbar ist (z.B. wenn alle Coins auf einem Wallet sind.).
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Ein Casascius Coin ist ebenfalls ein Wallet wie die übrigen auch. Daher ist eine individuelle Layer-Betrachtung möglich.

FiFo ist ohne weiteres nicht direkt anzuwenden, weil Fifo nur für Devisen (=Fremdwährung) gilt, was Coins definitiv nicht sind.

Vielen Dank für diese Information!

Wenn man Cryptocoins von Zeit zu Zeit erwirbt und alle in ein und dasselbe Wallet stopft, so dass einzelne Coins nicht mehr auseinandergehalten werden können, ist dann beim Verkauf FiFo zulässig oder sogar vorgeschrieben? Das war mein bisheriger Kenntnisstand.

Den Begriff Layer kannte ich in diesem Zusammenhang noch nicht. Der klingt so, als könnte ich nach Belieben definieren, welchen Kauf ich welchem Verkauf zuordnen kann. Das wäre ja mal eine sehr günstige Methode für den Steuerzahler und daher kaum zu glauben.
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Ein Casascius Coin ist ebenfalls ein Wallet wie die übrigen auch. Daher ist eine individuelle Layer-Betrachtung möglich.

FiFo ist ohne weiteres nicht direkt anzuwenden, weil Fifo nur für Devisen (=Fremdwährung) gilt, was Coins definitiv nicht sind.
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Gibt es inzwischen neue Erkenntnisse? Ich befürchte auch, dass man z.B. Casascius Coins nicht automatisch getrennt betrachten kann.

Es ist ein eigenartiger Sonderfall, weil man vielleicht argumentieren kann, dass diese Coins einen höheren Wert (Sammlerwert, Seltenheitswert) haben als gewöhnliche Bitcoins und daher eine andere Anlageform sind. Dummerweise gilt das aber gerade nur, solange die Münze nicht geöffnet wurde und die enthaltenen Bitcoins nicht bewegt wurden. Man kann also nur die Münze im ungeöffneten Zustand verkaufen und dann argumentieren, dass man diese Münzen wegen ihres anderen Preises nicht mit normalen Bitcoins in einen Steuertopf werfen kann.

Öffnet man die Münze aber und entfernt die Bitcoins, dann wird es vielleicht schwierig mit der getrennten Bewertung.

Vielleicht wäre es eine steuerliche Gestaltungsfrage, ob man solche Münzen, wenn nötig, lieber ungeöffnet verkauft, am besten an einen guten Freund. Sie sind sonst sowieso schwer verkäuflich, weil man nicht ohne Weiteres nachweisen kann, dass man die Münze nicht doch mit raffinierten Mitteln geöffnet und wieder geschlossen hatte. Noch besser ist es, wenn der Freund die Münzen dann noch ein Jahr liegen lässt, bevor er sie öffnet und die beiden Komponenten einzeln verkauft, aber selbstverständlich muss er das nicht tun.
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Wäre ja z.B. absurd wenn meine Casascius Coins durch mein Traden ihre Haltedauer verloren hätten.
Wenn deine Casascius CoinsNatürlich innerhalb der 1-jährigen Haltefrist getradet wurden, ist die Halterdauer verloren und fängt durch jeden Trade wieder neu an

Danke, aber so hatte ich das nicht gemeint.

Ich meinte, dass wenn ich Bitcoin auf einer Börse gehandelt habe dies nicht die Haltedauer der Coint z.B. auf den casascius coint beinflussen sollte, obwohl ich dise länger hatte und somit nach fifo zuerst umsetzen würde.

Beispiel: ich habe 6 Btc die ich seit über einem Jahr in meiner Wallet halte und 5 in casascius coins. Ich schicke 1 Btc an die Börse und verkaufe/kaufe diesen 11 mal.
Haben jetzt alle meine Btc ihre Haltedauer verloren?
Ich denke doch mal eher nicht.
Nein, die Haltedauer der anderen wird nicht beinflusst, solange du sie nicht "anfasst" In §23EStG steht dazu:
"Bei Anschaffung und Veräußerung mehrerer gleichartiger Fremdwährungsbeträge ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Beträge zuerst veräußert wurden".
Als Fremdwährungsbeträge wird jede Coinart betrachtet.
Aber genau die Formulierung im Gesetz bietet Interpretationsmöglichkeiten. Sind Exchange Coins an der Exchange gleichartig zu Wallet Coins in Paper Wallets? Wenn sie nicht gleichartig sind, wird dann ein Wallet Coin zu einem Exchange Coin, sobald er von der Exchange auf die Wallet geht? Oder hat man eventuell in einer Wallet oder Exchange jeweils auch Coins der anderen Sorte, je nachdem, wo sie beim Kauf ursprünglich angekommen sind?

Und genau, wie das umfassend das "gleichartig" im Gesetzestext zu interpretieren ist, können auch Trades an der Exchange die Haltedauer von Coins in der Wallet beeinflussen.

Bei mir in Österreich eine noch ungelöste Problematik. Da beide Varianten weder erlaubt, noch verboten sind, gehe ich davon aus, dass es bis auf weiters zulässig ist, alle Wallets, alle Exchanges getrennt zu behandeln, und dass Trades an der Exchange A weder die Haltedauer von Coins am Wallet noch an anderen Exchanges nicht beeinflussen.

Diese Vorgangsweise kann nicht aber nicht rechtlich argumentieren, da ich aber gerne für jede Wallet und jede Exchange getrennt FIFO rechnen will, und mir Nichts bekannt ist, was dem widerspricht, behandle ich Haltedauer und FIFO pro Wallet und Exchange separat.
Das ist ja immer das "Problem" mit den Gesetzen. So lange es keine höchstrichterliche Rechtssprechung gab, kann man es so oder so auslegen. Der FA-Beamte legt es so aus, dass sein Brötchengeber das meiste bekommet; der Steuerpflichtige entsprechend anders.
sr. member
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Wäre ja z.B. absurd wenn meine Casascius Coins durch mein Traden ihre Haltedauer verloren hätten.
Wenn deine Casascius CoinsNatürlich innerhalb der 1-jährigen Haltefrist getradet wurden, ist die Halterdauer verloren und fängt durch jeden Trade wieder neu an

Danke, aber so hatte ich das nicht gemeint.

Ich meinte, dass wenn ich Bitcoin auf einer Börse gehandelt habe dies nicht die Haltedauer der Coint z.B. auf den casascius coint beinflussen sollte, obwohl ich dise länger hatte und somit nach fifo zuerst umsetzen würde.

Beispiel: ich habe 6 Btc die ich seit über einem Jahr in meiner Wallet halte und 5 in casascius coins. Ich schicke 1 Btc an die Börse und verkaufe/kaufe diesen 11 mal.
Haben jetzt alle meine Btc ihre Haltedauer verloren?
Ich denke doch mal eher nicht.
Nein, die Haltedauer der anderen wird nicht beinflusst, solange du sie nicht "anfasst" In §23EStG steht dazu:
"Bei Anschaffung und Veräußerung mehrerer gleichartiger Fremdwährungsbeträge ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Beträge zuerst veräußert wurden".
Als Fremdwährungsbeträge wird jede Coinart betrachtet.
Aber genau die Formulierung im Gesetz bietet Interpretationsmöglichkeiten. Sind Exchange Coins an der Exchange gleichartig zu Wallet Coins in Paper Wallets? Wenn sie nicht gleichartig sind, wird dann ein Wallet Coin zu einem Exchange Coin, sobald er von der Exchange auf die Wallet geht? Oder hat man eventuell in einer Wallet oder Exchange jeweils auch Coins der anderen Sorte, je nachdem, wo sie beim Kauf ursprünglich angekommen sind?

Und genau, wie das umfassend das "gleichartig" im Gesetzestext zu interpretieren ist, können auch Trades an der Exchange die Haltedauer von Coins in der Wallet beeinflussen.

Bei mir in Österreich eine noch ungelöste Problematik. Da beide Varianten weder erlaubt, noch verboten sind, gehe ich davon aus, dass es bis auf weiters zulässig ist, alle Wallets, alle Exchanges getrennt zu behandeln, und dass Trades an der Exchange A weder die Haltedauer von Coins am Wallet noch an anderen Exchanges nicht beeinflussen.

Diese Vorgangsweise kann nicht aber nicht rechtlich argumentieren, da ich aber gerne für jede Wallet und jede Exchange getrennt FIFO rechnen will, und mir Nichts bekannt ist, was dem widerspricht, behandle ich Haltedauer und FIFO pro Wallet und Exchange separat.
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Ein Casascius Coin ist keine eigenständige Währung. Sondern eine Münze  "auf" der Bitcoins gespeichert sind. Funktioniert wie eine Paperwallet nur in Münz form. Es handelt sich dabei also auch um Bitcoin.
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