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Topic: Suche Tesla gegen BTC (Read 1807 times)

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December 01, 2017, 03:14:23 PM
#37
Komm Leute, der User sucht Karre für 100k und dabei ist für Ihn Kauf in Berlin doch zu weit  Grin

für mich ist einfach "Trol Post"

Berlin ist mir nicht zu weit und Trol post ist dies auch nicht, fand die Nachricht einfach zu risikoreich... kommst du nach Berlin kann ich dir Tesla besorgen... klingt nicht sehr sicher für mich
21M
sr. member
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Mr. BTC
December 01, 2017, 07:35:15 AM
#36
In der Theorie ist das am Ende so. In der Praxis hat einfach ein Richter eine andere Auffassung. Da helfen Dir Gesetze und ein fester Glaube an einen Rechtsstatt herzlich wenig.

In Off Topic wird das gerade an einem - eigentlich ganz einfachen - praktischen Beispiel nachgwiesen. Dort wehren die Gerichte - inkl. dem BVerfG - sich mit Händen und Füssen dagegen, sich mit den Gesetzen beschäftigen zu müssen. Dafür finden sie allerlei jursitische Spitzfindigkeiten und Formfehler - natürlich nur zu ungunsten des Bürgers, der die Einhaltung der Gesetze durchsetzen möchte.
Das irgendjmd. klar zu machen, der es noch nicht aus eigener Erfahrung gelernt hat, ist wie gegen Windmühlen kämpfen.

Quote
Und wie weiter oben ja schon ausgeführt: Man liest viel aus der Theorie und wie es sich einige vorstellen, das es sein müsste oder sein soll. Eben weil diese Vorstellung gut zum eigenen Konzept passt. Die welche damit auf die Schnauze fliegen liest man hier nicht. Man könnte meinen die gibt es garnicht. Und die welche sich für teuer Geld durch Spezialisten das ganze managen lassen, werden ebenfalls einen Scheiss tun und ihr Wissen hier teilen. Keiner zahlt einige Tausend an Steueranwälte und verschenkt die Erkenntnisse dann.
Genau so ist es!
Ich habe in den letzten Jahren mit Anwälten und Finanz- und Steuerberatern in verschiedenen Ländern zu tun gehabt, und Stundensätze von 200 bis 1000€ gezahlt - insgesamt mehrere zehntausend Euro. 90% dieser "Beratungen" waren weggeschmissenes Geld, 10% waren einigermaßen brauchbar.
Es ist tragisch, wie hier immer wieder irgendwelche inkompetente Steuerberater und opportunistische Anwälte auftauchen mit ihren Fehleinschätzungen (keine Sorge, alles wird gut, denn ich hab das Knowhow, §xy ...)


An phantastisch: Wäre es möglich den Thread ab #21 auszulagern wg offtopic?
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Leben und Leben lassen
December 01, 2017, 06:50:34 AM
#35
Die "Unschuldsvermutung" müsste doch auch hier fassen.

Sprich FA oder ermittelnde Behörden können anbringen was Sie wollen.
Man brauch sich nicht verteidigen, da es keine stichhaltigen Beweise geben kann.
Bzw. nicht entkräftet werden kann, dass man sein BTC nicht länger als 12 Monate gehalten hat.

(*** Rein der Logik her*** Ich frage mich wie man als Richter diesem widersprechen kann.***)

Was genau ist die Unschuldsvermutung? Genau, ein Instrument im Strafrecht und nur dort. Wenn du also dem Finanzamt gegenüber deine Steuern erklärst (Steuererklärung machst) ist das kein Strafrecht sindern Steuerrecht und da gibts keine Unschuldsvermutung. Weils keinen ohne Schuld gibt. Fast jeder hat dort Sschulden, ausser das geld kommt vom Staat. Deswegen zahlen nur Arbeitslose, Hartz4ler und Beamte keine Steuern.

Wie gesagt: Unschuldsvermutung gilt im Strafrecht und ist man dort erstmal angekommen, hat man schon ne Menge Fehler gemacht gegenüber dem FA.

Kleine Korrektur: Auch Beamte zahlen Steuern, nur keine Sozialversicherung Wink
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December 01, 2017, 05:52:29 AM
#34
Danke für den Hinweiss.
Solange in Deutschland die Rechtssprechung gegen die 12 Monate Haltefrist nichts einzuwenden hat und man alles sauber nachweisen kann, so kann ich ganz entspannt sein falls mir das FA konmt zwecks Nachweiß.

Ich arbeite in der Steuerberatung (noch ohne Examen) - und kann das unterschreiben.
Solange keine gesetzlichen Grundlagen geändert werden und man die 12 Monate Haltefrist einhält kann einem hier (steuerlich) niemand etwas.



wird auch hier

https://bitcointalksearch.org/topic/m.25498843

bestätigt
(allerdings für A)
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December 01, 2017, 04:45:50 AM
#33
Das FA kann ja behaupten, dass man diese nicht gekauft sondern als Entgelt für irgend eine Leistung kassiert hat, das man dann ja vor einem Jahr (oder am Anfang der Haltefrist) hätte versteuern müssen?

In ther Theorie ist das am Ende so. In der Praxis hat einfach ein Richter eine andere Auffassung. Da helfen Dir Gesetze und ein fester Glaube an einen Rechtsstatt herzlich wenig.

In Off Topic wird das gerade an einem - eigentlich ganz einfachen - praktischen Beispiel nachgwiesen. Dort wehren die Gerichte - inkl. dem BVerfG - sich mit Händen und Füssen dagegen, sich mit den Gesetzen beschäftigen zu müssen. Dafür finden sie allerlei jursitische Spitzfindigkeiten und Formfehler - natürlich nur zu ungunsten des Bürgers, der die Einhaltung der Gesetze durchsetzen möchte.
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November 30, 2017, 05:52:48 PM
#32
Danke für den Hinweiss.
Solange in Deutschland die Rechtssprechung gegen die 12 Monate Haltefrist nichts einzuwenden hat und man alles sauber nachweisen kann, so kann ich ganz entspannt sein falls mir das FA konmt zwecks Nachweiß.

Ich arbeite in der Steuerberatung (noch ohne Examen) - und kann das unterschreiben.
Solange keine gesetzlichen Grundlagen geändert werden und man die 12 Monate Haltefrist einhält kann einem hier (steuerlich) niemand etwas.
Es handelt sich dabei um Gewinne aus einem privaten Veräußerungsgeschäft (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 EStG)
Vorausgesetzt natürlich man hält die Bitcoins im Privatvermögen und nicht im betrieblichen Vermögen einer Gesellschaft.
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November 30, 2017, 06:04:39 AM
#31
Quatsch. Dann rufst Du einfach einen Kumpel an und weist ihn an die Hunde zurückzupfeifen. Und wenn die Hunde nicht hören wollen, dann werden sie entlassen bzw. in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. Genau so passiert.
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November 30, 2017, 05:59:49 AM
#30
Sehe ich keine Probleme wenn man als Hermesfahrer mit 1400€ Brutto Monatsgehalt sich einen Tesla kauft mit BTC bezahlt die älter als 12 Monate sind & das problemlos nachweisen kann  Cool

Ich sehe grundsätzlich kein Problem, wenn man alles FA-Gerecht nachweisen kann. Aber dazu muss es legales Geld sein, wenn es dir gelingt Schwarzgeld so hinzustellen, das selbst das FA es dir nicht nachweisen kann...mit 100% Sicherheit...wirst du auf die armen Bitcoinmillionäre runterlächen, Microsoft aufkaufen und sie zwingen Linux zu programmieren in Zukunft. Und danach kaufst du Facebook und machst es dicht.

Mit dem restlichen Geld kaufst du J.R. Texas ab....weil er bei der Summe auch nicht mehr widerstehen kann. Zu Deutsch: was andere Stinkreich nennen, ist bei dir die Portokasse.
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November 30, 2017, 05:55:33 AM
#29
Die "Unschuldsvermutung" müsste doch auch hier fassen.

Sprich FA oder ermittelnde Behörden können anbringen was Sie wollen.
Man brauch sich nicht verteidigen, da es keine stichhaltigen Beweise geben kann.
Bzw. nicht entkräftet werden kann, dass man sein BTC nicht länger als 12 Monate gehalten hat.

(*** Rein der Logik her*** Ich frage mich wie man als Richter diesem widersprechen kann.***)

Was genau ist die Unschuldsvermutung? Genau, ein Instrument im Strafrecht und nur dort. Wenn du also dem Finanzamt gegenüber deine Steuern erklärst (Steuererklärung machst) ist das kein Strafrecht sindern Steuerrecht und da gibts keine Unschuldsvermutung. Weils keinen ohne Schuld gibt. Fast jeder hat dort Sschulden, ausser das geld kommt vom Staat. Deswegen zahlen nur Arbeitslose, Hartz4ler und Beamte keine Steuern.

Erst wenn man der Steuerhinterziehung angeklagt wird, kommt es zur Unschuldsvermutung und der Staat in Form des Finanzamtes muss dir nachweisen, das du Steuern hinterzogen hast. Selbst Steuerberater sind inzwischen überfordert mit der Menge an Regeln, Verordnungen, etc. Ja..nichtmal Finanzbeamte wissen das noch 100%. Wo deren Wissen endet, gehen sie eben zu Fachkollegen und lassen sich das erklären. So gesehen hat man dort einen Ameisenhaufen mit Schwarmintelligenz und steht als Einzelkämpfer dagegen.

Hat man dann erstmal Informationen rausgelassen, kann man die ja schlecht zurück ziehen. Ganz blöd wird es, wenn man selbst nicht mehr richtig durchblickt wann man was gekauft und verkauft hat und sich irgendwie etwas zusammen reimt. Den der Gegner ist in diesem Fall ein Kollegium an Finanzmathematikern, deren tägliche Aufgabe es ist, sowas zusammen zu rechnen. Unsere tägliche Aufgabe ist es aber das Geld zu verdienen. Damit sind wir grundsätzlich erstmal im Nachteil.

Und wie weiter oben ja schon ausgeführt: Man liest viel aus der Theorie und wie es sich einige vorstellen, das es sein müsste oder sein soll. Eben weil diese Vorstellung gut zum eigenen Konzept passt. Die welche damit auf die Schnauze fliegen liest man hier nicht. Man könnte meinen die gibt es garnicht. Und die welche sich für teuer Geld durch Spezialisten das ganze managen lassen, werden ebenfalls einen Scheiss tun und ihr Wissen hier teilen. Keiner zahlt einige Tausend an Steueranwälte und verschenkt die Erkenntnisse dann.

Wie gesagt: Unschuldsvermutung gilt im Strafrecht und ist man dort erstmal angekommen, hat man schon ne Menge Fehler gemacht gegenüber dem FA.
sr. member
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November 30, 2017, 04:21:30 AM
#28
Komm Leute, der User sucht Karre für 100k und dabei ist für Ihn Kauf in Berlin doch zu weit  Grin

für mich ist einfach "Trol Post"
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November 30, 2017, 03:33:34 AM
#27

Seit mehreren monaten kann man dort Tesla kaufen. Stand auch mal bei Cointelegraph drinnen.
Du kannst dort auch 4K TV ordern sowie iPhone X und alles mit Bitcoin bezahlen - für den Tesla musst Du die Tschechische Seite nutzen - für alle anderen Waren damit direkt aus Deutschland geliefert wird kannst auch deren .de Domain nehmen
Interessant! Ich frage mich wie aufwändig das Ganze dann mit der Zulassung und dem Import ist?

Es kommt drauf an wer der Besteller des Fahrzeugs ist.
Erscheint ein wenig undurchsichtig. CZ sollte an sich kein Problem sein, da EU genormtes Modell haben sollte. Wenn die allerdings US Modelle kaufen und dir dann weiterverkaufen - dann könnte es Probleme geben.

Check mal deine PMs, hatte dir vor paar Tagen was geschrieben.
newbie
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November 29, 2017, 09:16:16 AM
#26
Die "Unschuldsvermutung" müsste doch auch hier fassen.

Sprich FA oder ermittelnde Behörden können anbringen was Sie wollen.
Man brauch sich nicht verteidigen, da es keine stichhaltigen Beweise geben kann.
Bzw. nicht entkräftet werden kann, dass man sein BTC nicht länger als 12 Monate gehalten hat.

(*** Rein der Logik her*** Ich frage mich wie man als Richter diesem widersprechen kann.***)
Genau so habe ich früher auch mal argumentiert. (Schmerzhafte) Erfahrung macht klug  Cool

PS: Ein Bekannter (+Anwalt) konnten es nicht fassen, als der Staatsanwalt schrie "Jetzt hören Sie mal auf mit dem 12-monats Gequatsche, ...", und der Richter ihm zustimmte.

(*** Rein der Logik her*** Ich frage mich wie man als Richter diesem widersprechen kann.***)

Indem "man" einfach seine Auffassung kundtut und die Revision unterbindet (OVG Münster, OLG Stuttgart)?!

Okay ich lese raus, dass der Gedankengang richtig ist.

Aber sich nicht dran gehalten wird. Wink Tja so macht man es in einer Demokratie.

Lese mir das Urteil gleich durch! Danke dafür.

Gruß
legendary
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November 29, 2017, 08:56:54 AM
#25
(*** Rein der Logik her*** Ich frage mich wie man als Richter diesem widersprechen kann.***)

Indem "man" einfach seine Auffassung kundtut und die Revision unterbindet (OVG Münster, OLG Stuttgart)?!
21M
sr. member
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Mr. BTC
November 29, 2017, 08:54:25 AM
#24
Die "Unschuldsvermutung" müsste doch auch hier fassen.

Sprich FA oder ermittelnde Behörden können anbringen was Sie wollen.
Man brauch sich nicht verteidigen, da es keine stichhaltigen Beweise geben kann.
Bzw. nicht entkräftet werden kann, dass man sein BTC nicht länger als 12 Monate gehalten hat.

(*** Rein der Logik her*** Ich frage mich wie man als Richter diesem widersprechen kann.***)
Genau so habe ich früher auch mal argumentiert. (Schmerzhafte) Erfahrung macht klug  Cool

PS: Ein Bekannter (+Anwalt) konnten es nicht fassen, als der Staatsanwalt schrie "Jetzt hören Sie mal auf mit dem 12-monats Gequatsche, ...", und der Richter ihm zustimmte.
newbie
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November 29, 2017, 08:44:09 AM
#23
Die "Unschuldsvermutung" müsste doch auch hier fassen.

Sprich FA oder ermittelnde Behörden können anbringen was Sie wollen.
Man brauch sich nicht verteidigen, da es keine stichhaltigen Beweise geben kann.
Bzw. nicht entkräftet werden kann, dass man sein BTC nicht länger als 12 Monate gehalten hat.

(*** Rein der Logik her*** Ich frage mich wie man als Richter diesem widersprechen kann.***)
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November 29, 2017, 07:13:31 AM
#22
Danke für den Hinweiss.
Solange in Deutschland die Rechtssprechung gegen die 12 Monate Haltefrist nichts einzuwenden hat und man alles sauber nachweisen kann, so kann ich ganz entspannt sein falls mir das FA konmt zwecks Nachweiß.
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Mr. BTC
November 29, 2017, 06:43:34 AM
#21
Sehe ich keine Probleme wenn man als Hermesfahrer mit 1400€ Brutto Monatsgehalt sich einen Tesla kauft mit BTC bezahlt die älter als 12 Monate sind & das problemlos nachweisen kann  Cool
Vielleicht an dieser Stelle mal ein Hinweis an alle Neueinsteiger (mit etwas größern Summen):

Die blauäugige Einstellung:"1-Jahresfrist einhalten und alles ist gut" ist hier leider sehr verbreitet. Es gab hier bereits einige Leute, die mit dieser Einstellung kräftig auf die Nase gefallen sind (Geldwäscheverdacht, Vorladungen, Kontosperrungen, Gerichtsverfahren, usw). Leider gibt es hier im Forum so gut wie keinen Erfahrungsaustausch, weil alle die es getroffen hat, seitdem hier nicht mehr schreiben. Man erfährt diese privaten Stories nur bei persönlichen Treffen.

Und noch ein Tipp aus eigener (mehrfacher) Erfahrung: Verlasst euch bloß nicht darauf, dass irgendein Steuerberater oder Anwalt mit Kryptokenntnissen ernsthaft an eurem Anliegen interessiert ist, jedenfalls nicht für unter 500€ Stundensatz. Bestenfalls bekommt ihr ein paar Lifo/Fifo Tipps o.ähnl., die man auch kostenlos bei Googl finden kann.
Siehe dazu auch: https://bitcointalksearch.org/topic/m.21468783
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November 29, 2017, 05:24:08 AM
#20
Sehe ich keine Probleme wenn man als Hermesfahrer mit 1400€ Brutto Monatsgehalt sich einen Tesla kauft mit BTC bezahlt die älter als 12 Monate sind & das problemlos nachweisen kann  Cool
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November 29, 2017, 01:25:42 AM
#19
und kleiner Tipp von mir

Beeilt euch, den solche Geldwäschemodelle sind dem Finanzamt nicht neu. Wer ein Auto kauft, das über seinen Einkommensverhältnissen liegt, triggert einige Meldungen in den Computern. Hat man das Auto dann im nächsten Jahr noch oder in 2 Jahren und es liegt gerade so am oberen Rahmen dessen was noch machbar ist, kommt nichts.

Aber vorsicht, wenn man als Hermesfahrer mit 1400Brutto im Monat einen tesla für 100.000 bestellt und kreditlos bezahlt. Kredite erfährt das Finanzamt leider auch über die Schufa. Mit solchen Rahmenbedingungen ist ein freundlicher Besuch einiger hilfsbereiten Geldsucher gesichert. Solltest du also irgendwie Geld verlegt haben, die finden es.

Kann man natürlich dann das Schreiben der Lottogesellschaft vorlegen, in dem Steht, das man den jackpot geknackt hat, sind die auch gleich wieder weg. Blöd wenn man sowas oder ähnliches nicht hat

Edit:

weils gerade reinpasst

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Geldwaesche-Zahlreiche-Verhaftungen-bei-Europol-Aktion-gegen-Money-Mules-3903625.html

In dieser Zwickmühle stehen Helfer die sich dazwischen schalten und das Auto im Auftrag kaufen und weiter geben. Muss nicht sein, wenn das Geld ordentlich versteuert ist, Null Risiko. Nur...egal was der BTC-Besitzer sagt, prüfen kann man es wohl kaum. Und ich glaube es gab noch keinen Geldwäscher der seinem Mule sagt, das er sein Geld waschen muss. Zumindest nicht für Kleinbeträge aka 1500Euro bei 100000 Umsatz. Ordentliche Geldwäsche kommt mit 20% Profit daher. Weil man dann wenigstens seinen Anwalt bezahlen kann, wenn etwas schief geht.
21M
sr. member
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Mr. BTC
November 28, 2017, 05:50:09 PM
#18

Seit mehreren monaten kann man dort Tesla kaufen. Stand auch mal bei Cointelegraph drinnen.
Du kannst dort auch 4K TV ordern sowie iPhone X und alles mit Bitcoin bezahlen - für den Tesla musst Du die Tschechische Seite nutzen - für alle anderen Waren damit direkt aus Deutschland geliefert wird kannst auch deren .de Domain nehmen
Interessant! Ich frage mich wie aufwändig das Ganze dann mit der Zulassung und dem Import ist?
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