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Topic: Umgehung der BaFin-Regeln durch Zwischengeschäft? (Read 1186 times)

legendary
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Ich fürchte, im Falle eines Umgehungsgeschäfts wird ein Gericht die Sache im Zusammenhang betrachten  und damit als erlaubnispflichtiges Finanzgeschäft ansehen, da der Warenhandel nur zur Abwicklung der Finazgeschäfte dient. In anderen Fällen war dies zumindest die Richtung, in die die Rechtssprechung in solchen Fällen tendiert hat.

Wann ein Gesetz genau so gültig ist wie es auf dem Papier steht und wann die Gerichte den Rahmen erweitern obwohl jede Handlung für sich völlig legal ist, habe ich auch noch nicht herausbekommen. Dazu braucht es vermutlich ein völlig verdrehtes Verständis von Logik, die sich einem Mathematiker nicht erschliesst. Sowas benötigt vermutlich jahrelange Hirnwäsche an einer juristischen Fakultät.  Grin

So ist das mit einem teilweisen Gesinnungsstrafrecht. Mit der Zeit bekommt man allerdings ein Gespür dafür, wie die Sache läuft. Der Rest ist dann Glückspiel.  Wink
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Ach so, ja stimmt, aber das Modell ist das gleiche meinte ich damit.
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VirWox ist kein deutsches Unternehmen,
warum sollten die sich an irgendwelche BaFin-Vorgaben halten?
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"Was aber nicht erlaubnispflichtig ist, ist der Handel Euro gegen Ware. Auch nicht erlaubnispflichtig ist der Handel Bitcoin gegen Ware."

So macht es Virwox doch schon.
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Ich gehe von einem solchen Szenario aus.

Bezüglich Gesetzesumgehung: Wenn ich es zu offensichtlich mache, klar. Aber wenn ich z.B. eine Softwarefirma habe und Lizenzen für Softwareprodukte vertreibe, könnte ich doch den Preis für eine Lizenz auf 100 Euro oder 0.45 BTC festlegen - mit Rückkaufgarantie (95 Euro oder 0.42 BTC), wobei die Währung frei gewählt werden kann. Wenn dann jemand eine Lizenz für 100 Euro kauft und für 0.42 BTC zurückgibt, dann ist das doch nicht mein Problem?

also es kommt jetzt drauf an, was du erreichen willst. Wenn du tatsächlich deine eigene Plattform und deinen eigenen Bitcoinpreis machen willst, dann ist das vermutlich schon ne möglichkeit, wobei du dann natürlich auch mit der Konkurenz fertig werden musst und mindestens viele Bezahlmöglichkeiten einbauen musst, also paypal und diese ganzen Cards und was es da alles gibt ^^.
Aber wie gesagt brauchst du es nicht, wenn du sonst eh nur Bitcoins bei z.B bitcoin.de einkaufst und wieder verkaufst.
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Hmm... wenn du Waren anbietest, ist das natürlich erlaubnispflichtig, weil du dann eben ein Gewerbe führst.

Klar, aber nicht BaFin-erlaubnispflichtig - Gewerbeanmeldung reicht. Das ist eine ganz andere "Gewichtsklasse". Eine Gewerbeanmeldung habe ich nach zehn Minuten beim Ordnungsamt.

Quote
Erlaubnispflichtig wäre es nur, wenn du auf deiner Website oderso Bitcoins zu deinem eigenen Preis verkaufst, also selbst eine "Plattform wirst"

Ich gehe von einem solchen Szenario aus.

Bezüglich Gesetzesumgehung: Wenn ich es zu offensichtlich mache, klar. Aber wenn ich z.B. eine Softwarefirma habe und Lizenzen für Softwareprodukte vertreibe, könnte ich doch den Preis für eine Lizenz auf 100 Euro oder 0.45 BTC festlegen - mit Rückkaufgarantie (95 Euro oder 0.42 BTC), wobei die Währung frei gewählt werden kann. Wenn dann jemand eine Lizenz für 100 Euro kauft und für 0.42 BTC zurückgibt, dann ist das doch nicht mein Problem?
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@Freyr

Tagesgeschäft der Rechtsanwälte.

Der Spitzname Rechtsverdreher kommt ja nicht von allein.

Mag sein, aber ich glaube, bei sowas verstehen die Richter keinen Spaß. Da kann auch ein sehr guter Anwalt nicht viel ausrichten.

Oder habt ihr schon mal davon gehört, dass jemand in Deutschland lizenzpflichtige Dienstleistungen (z.B. Kreditvergabe, Handeln mit Fremdwährungen, etc.) angeboten hat, die über irgend ein Zwischenprodukt liefen? Ich arbeite in der Finanzbranche, ich kenne viele Banker. Wenn es so eine Gesetzeslücke gäbe, hätten die das schon längst ausgenutzt. Das ist ebenfalls ihr Tagesgeschäft und die arbeiten ebenfalls mit Rechtanwälten zusammen.
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Hmm... wenn du Waren anbietest, ist das natürlich erlaubnispflichtig, weil du dann eben ein Gewerbe führst.

Was erlaubt ist, ist das Kaufen von Bitcoins und das Bezahlen mit Bitcoins.
Und so wie ich und die meisten die Sache zurzeit sehen ist auch der Handel mit Bitcoins auf Plattformen erlaubt. Erlaubnispflichtig wäre es nur, wenn du auf deiner Website oderso Bitcoins zu deinem eigenen Preis verkaufst, also selbst eine "Plattform wirst"
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@Freyr

Tagesgeschäft der Rechtsanwälte.

Der Spitzname Rechtsverdreher kommt ja nicht von allein.
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Bin kein Jurist, aber das könnte als Gesetzesumgehung ausgelegt werden. Wenn das so einfach wäre, hätte das bestimmt schon jemand gemacht (muss ja nicht zwangsläufig mit Bitcoins zu tun haben).
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Beim Lesen dieses Threads kam mir eine Idee.

So wie es aussieht, ist der gewerbliche Handel mit Bitcoins BaFin-erlaubnispflichtig, so weit so gut.

Was aber nicht erlaubnispflichtig ist, ist der Handel Euro gegen Ware. Auch nicht erlaubnispflichtig ist der Handel Bitcoin gegen Ware.

Könnte man die Erlaubnispflicht nicht einfach dadurch umgehen, dass man, anstatt Bitcoins gegen Euros zu verkaufen (oder umgekehrt), Bitcoin gegen Ware verkauft und dann Ware gegen Euro? Die Ware kann ja beliebig sein und auch z.B. die Lizenz, ein Programm zu verwenden.
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