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Topic: Versteuerung Uniswap Airdrop? (Read 74 times)

legendary
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March 22, 2021, 10:20:11 PM
#4
Bestimmt haben da wieder mehrere Steuerberater mehrere Ansichten aber Cryptotax hat sich das angesehen und geschrieben:

Quote
Die CryptoTax Applikation verfolgt dabei den pragmatischen Ansatz: der Airdrop wird mit EUR 0 Anschaffungskosten angesetzt und hat daher zunächst keine steuerliche Auswirkung. Der spätere Verkauf ist dann als privates Veräußerungsgeschäft (PVG) innerhalb der Jahresfrist steuerpflichtig bzw. nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei.
Quelle: https://cryptotax.io/uniswap-airdrop-und-die-steuer/

Um eine Steuerfreiheit zu erreichen, ist es also wichtig, UNI mehr als ein Jahr zu behalten und erst nach diesem Zeitraum zu verkaufen. Verkauft man früher, werden auf den Erlös beim Verkauf Steuern als privates Veräußerungsgeschäft fällig.
Also in deinem Fall wären die 20.000€ ja sicher ausgezahlt innerhalb des Jahres und dann als privates Veräußerungsgeschäft aber vielleicht gibt es auch einen Steuerberater, der es als Lotteriegewinn sieht.  Smiley
Wenn du die 20k Auszahlung direkt versteuern tust, was ja recht unstrittig wäre, könntest du dir vllt. die Steuerberaterkosten sparen.  Cheesy Cheesy
staff
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March 22, 2021, 02:07:07 PM
#3
Bevor ich mir einen Steuerberater nehme frage ich lieber mal hier nach, evtl. hat ja jemand zu dem Thema schon Erfahrungen gemacht.

1. Herzlich willkommen im Forum.
2. Gratulation.
3. Bitte hier lang: Bitcoin & die Steuer - FAQ
4. Bei solchen Beträgen macht es durchaus Sinn trotzdem einen Steuerberater zu kontaktieren.
newbie
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March 22, 2021, 01:58:19 PM
#2
"Kauf mit 0€" klingt unlogisch, sonst gäbe es ja den "Symbolischen Euro" nicht bei ähnlichen Fiat-Transaktionen, bei denen eine Schenkung mit den damit verbundenen Schenkungssteuern vermieden werden soll. Und da beim Airdrop ja kein Kauf, sonderen eine Generierung stattfindet, ist es gewissermaßen auch keine Transaktion mit Leistung und Gegenleistung. Der Empfänger handelt ja garnicht, sondern erhält nur einen Wertzuwachs ohne sein Zutun. Verkauft oder transferiert wird da überhaupt nichts. Von daher steuerfrei, würde ich behaupten. Oder habe ich da was falsch verstanden oder nicht berücksichtigt?
newbie
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March 22, 2021, 11:37:56 AM
#1
Hallo zusammen,

ich habe letzte Woche nach einigen Monaten Abstinenz wieder mal mit Kryptowährungen zu tun gehabt.
Dabei ist mir aufgefallen, dass ich bei Uniswap einen Airdrop bekommen konnte.

Da ich zwei Wallets dort hatte, habe ich mir die UNIs in ETH transferiert und für knapp 20.000€ auf mein Bankkonto auszahlen lassen.
Nun meine Frage:
Wie wird der Airdrop versteuert?

Im Internet finde ich nur widersprüchliche Aussagen:
- "Lottogewinn" = Keine Steuern
- "Kauf mit 0€" = volle Steuern
- "Kauf der UNI für den tagesaktuellen Kurs" = Keine Steuern (Nach Veräußerung am selben Tag zum identischen Preis)

Bevor ich mir einen Steuerberater nehme frage ich lieber mal hier nach, evtl. hat ja jemand zu dem Thema schon Erfahrungen gemacht.

Danke! Grin
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