Der gerichtliche Mahnbescheid ist zum eintreiben von Geldforderungen gedacht. Laut EvvyDA wird aber eine Bitcoinauszahlung geschuldet. Der schnellste und billigste Weg ist hier übrigens meist die Einigung und falls das nicht klappt, eine Mahnung per Brief, die man selbst erstellt. Das spart einem die Kosten für den Mahnbescheid, die man hier selbst tragen müsste, da Bitcoin.de offenbar nicht in Verzug gesetzt wurde.
Ist das erste mal das ich sowas von bitcoin.de höre. Bist du den Frau xxxx?
JA! Das ist ja das krasse, ich habe wie gesagt sogar mit diesem kranken Vogel von Bitcoin.de geskyped! Dabei hat er mich sogar noch angebaggert und mich nach meinem Sternzeichen gefragt usw. es ließ nichts darauf schließen das er mir dann zwei Stunden später sowas schreibt! Jetzt antwortet er nicht mehr, ruft nicht zurück und gar nichts, da er die Korrospondenz mit mir ja einfach einstellt - die Frage was mit meinen Bitcoins ist und ob er gedenkt das Bitcoin.de bzw. er sich die jetzt einfach aneignen lässt er einfach unbeantwortet!
Darauf sollte man sich erst gar nicht einlassen. Eine zusätzliche Verifizierung ist laut AGB nicht nötig solange das Transaktionsvolumen pro Jahr 2500€ nicht übersteigt. Eine Ausnahme sehe ich hier lediglich in §8 Abs. 12 der AGB, in denen es aber zur Verifizierung heißt:
[...]Ein Nachweis erfolgt in der Regel analog zur Verifizierung eines Bankkontos gem. §10 Abs. 3 durch Zusendung eines Freischaltcodes im Verwendungszweck eines geringfügigen Betrags in Höhe von 0,01 bis 0,25 Euro, welcher auf das bei der Registrierung des Kunden angegebenen Bankkontos von der Bitcoin Deutschland AG überwiesen wird oder vom Kunden auf das Bankkonto der Bitcoin Deutschland AG zu überweisen ist oder ist durch Anwendung eines Verfahrens wie beispielsweise PostIdent zu erbringen.
Das ist der Absatz zum Fremdzugriff, den sie hier ja angeblich bei dir vermutet hatten. Hier ist nirgendwo die Rede von einer Ausweiskopie oder einem Gespräch. Man hätte hier einfach auf die Methode mit dem Verwendungszweck bzw. auf Postident bestehen sollen, wobei bitcoin.de hier zunächst die kosten trägt.
Das mit dem Sternzeichen ist übrigens vermutlich deswegen gefragt worden, weil er überprüfen wollte, ob du die richtige Antwort zum angegebenen Geburtsdatum auf die schnelle kennst.
Ansonsten stimme ich l8orre im großen und ganzen zu, nur solltest du eben statt der Forderung einer Geldüberweisung auf ein Konto eine Bitcointransaktion auf eine bestimmte Adresse fordern. Zur Frist: Nimm ruhig ne kurze und warte dann aber noch ein wenig länger. Das erzeugt manchmal etwas druck, man kommt aber nicht in das Problem evtl. zu wenig Zeit gegeben zu haben. Auch hier musst du natürlich keine Ausweiskopie mitschicken, auch wenn die das vielleicht gerne hätten. Allerdings solltest du bei einer legitimen Verifizierungsmethode nicht nein sagen; also bei PostIdent oder der Verwendungszwecksache.
Zur Kündigung: Gemäß §23 Abs. 2 der AGB kannst du dein Konto nicht kündigen wenn sich darauf noch Bitcoins befinden. Hat Bitcoin.de dir denn gekündigt? Oder haben sie nur den Account gesperrt?
In jedem Fall ist bei einem gesperrten Account eine Fremdnutzung nicht mehr das Problem, womit die Sperre der Bitcoins nicht länger Bestand haben kann.
Kleine Anekdote von einem meiner Vorfälle mit Bitcoin.de:
Ende 2013 hatte ich mich bei Bitcoin.de zu einer Verifizierung angemeldet, wollte aber nicht SOFORT nutzen. Man bot mir an, das ganze über PostIdent zu machen, allerdings sollte ich dafür 7€ zahlen. Das Tat ich auch, allerdings wurde mir kein PostIdent-Forumular zur verfügung gestellt, sondern die Verifizierung über mein Fidorkonto angeboten. Ich nahm das Angebot an, aber es passierte einige Tage nichts. Ich Widerrief also den Vertrag (den, mit der PostIdent Verifizierung gegen 7€). Die Antwort kam schnell. Man teilte mir mit, dass mein Konto nun verifiziert ist. Auf meine 7€ warte ich dennoch bis heute vergeblich. Ich hatte in der Zeit auch mal geschrieben und gefragt was damit los ist, aber Geld kam keins. Hatte ende letzten Jahres dann überlegt ob ich das ganze eintreiben soll, letztendlich aber darauf verzichtet. Naja, jetzt ist das ganze verjährt. Das zeigt aber, dass man dort echt hinterher sein muss, wenn man nicht will, dass der Anspruch wertlos wird.