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Topic: Wiederspruch/Löschung der Bitcoin Martenrechte (Read 6787 times)

sr. member
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Klasse gemacht! Vielen Dank!
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Danke für´s erste an die Leute die hier mithelfen.

Meine Kosten sind für die Löschung bei etwas über 300€ und der Stress halt Wink gewesen. Da der Herr ja gepasst hat und die Kanzlei sich nicht mehr um die Sachen kümmert wird es dabei wohl bleiben.

Ich schau immer wieder ob ein neuer kommt der es versuchen wird und stelle wieder einen Löschungsantrag damit das Patentamt sich mit der Frage befassen muss.

Mehr hab ich gerade nichts dazu zu sagen ausser dass ihr hier eine Zusammenfassung lesen könnt. Dank an die Jungs von Bitcoin.de
http://bitcoinblog.de/2014/10/28/wie-ein-engagierter-bitcoiner-den-versuch-gestoppt-hat-die-marke-bitcoin-zu-patentieren/

jr. member
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Wollte hier mich wieder melden.. und es schaut gut aus..  Cool
Wenn ihr noch nicht alle BTC verloren habt würde ich mich für einen kleinen Beitrag weiterhin freuen da meine Kosten lange nicht drin sind ..

Vielen Dank - von mir geht gleich eine kleine 0,1 BTC Spende raus. Jeden Einsatz gegen Abmahnungsschmarotzer finde ich toll.
member
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Für die Zukunft solltest du dir überlegen, ob das wirklich der richtige Weg ist, in meinen Augen ist das eigentlich Geldverschwendung.

Warum so negativ? Dass es aus formalen Gründen nicht zu einer Entscheidung in der Sache gekommen ist schade aber nicht zu ändern. Vielleicht hat der Antragsteller für die Markenrechte ja einen Rückzieher gemacht weil er sich keine Erfolgsaussichten gemacht hat. Jedenfalss sollte man doch gegen derartige Bestrebungen angehen.

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Wenn ihr noch nicht alle BTC verloren habt würde ich mich für einen kleinen Beitrag weiterhin freuen da meine Kosten lange nicht drin sind ..

Gib doch mal an welche Ausgaben du hattest ...
qwk
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Shitcoin Minimalist
Wenn ihr noch nicht alle BTC verloren habt würde ich mich für einen kleinen Beitrag weiterhin freuen da meine Kosten lange nicht drin sind ..
Habe mal "aufgerundet".

Also, wenn ich das richtig lese, ist das im Endeffekt so abgelaufen:
A: Anmelder der Wortmarke "Bitcoin"
B: Du
P: Patentamt

A lässt sich die Marke "Bitcoin" eintragen
B stellt einen Löschungsantrag
P setzt A eine Frist, dazu Stellung zu nehmen
A versäumt die Frist
P informiert A über Fristablauf und bevorstehende Löschung
A behauptet kurz, er wäre krank gewesen
P verlängert die Frist nicht, weil A keinen formellen Antrag mehr stellt
P löscht die Marke

So glücklich das jetzt im Einzelfall gelaufen ist, sagt es leider nichts darüber aus, ob und wie eine Marke "Bitcoin" durchsetzbar ist oder nicht.
Eine Entscheidung in der Sache musste das Patentamt ja leider gerade nicht treffen.
Insofern kann morgen gleich wieder jemand eine Marke anmelden und das ganze Spielchen fängt wieder von vorne an.
So richtig gewonnen ist damit leider nichts.
Für die Zukunft solltest du dir überlegen, ob das wirklich der richtige Weg ist, in meinen Augen ist das eigentlich Geldverschwendung.
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Top, herzlichen Glückwunsch!  Smiley
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Glückwunsch, wolfoo!
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Wollte hier mich wieder melden.. und es schaut gut aus..  Cool

Wenn ihr noch nicht alle BTC verloren habt würde ich mich für einen kleinen Beitrag weiterhin freuen da meine Kosten lange nicht drin sind ..

http://cannabis-club.de/b/ScanImage001.jpg
http://cannabis-club.de/b/ScanImage002.jpg
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Ich bleibe solange dran wie meine Mittel ausreichen Wink Wer helfen will der ist gern gesehen Wink
yxt
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danke für das update Smiley
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Es geht weiter.. das ist eine Kopie an mich.

http://sk2.eu/bitcoin2.jpg
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Hallo..

will selber mal sehen wie weit das hier ist.. das Deutsche Patentamt hat meinen Wiederspürtuch schwebend ab dem 25.04.2014

https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register#position2

        INID   Kriterium   Feld   Inhalt
    Verfahrensart    VART   Löschung Antrag Dritter
    Verfahrensstand    VST   § 50 Antrag veröffentlicht
    EDV-Erfassungstag    EDVT   20.03.2014
    Markenblatt        17/2014
    Veröffentlicht in Teil        5a
    Rechtsgrund Löschungsantrag        Löschung nach §50-Nichtigkeit wegen absoluter Schutzhindernisse
    Veröffentlichungsdatum    VT   25.04.2014


Ich frage mich wie können die hier ein Patent auf eine Marke anmelden die angeblich schon abgemeldet ist.. BITTE LEUTE VERBREITET DIE IDEE DASS BITCOIN EINE WÄHRUNG IST ...
WÄHRUNGEN WERDEN NICHT PATENTIERT

Erst machen sie Bitcoin Schlecht dann übernehmen sie es... so sind Banken... .. wenn jetzt Banken damit Handeln was ist es dann keine Währung sondern was? Das hier wird interessant..

http://www.handelsblatt.com/finanzen/rohstoffe-devisen/devisen/interessierte-banken-niederlande-werden-zum-bitcoin-pionier/9984112.html
Der relative Respekt der niederländischen Finanzbranche gegenüber Bitcoins - ING ist die nach Bilanzsumme größte Bank des Landes - steht im Gegensatz zu den Vereinigten Staaten und China.
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habe es ja quasi vorher gesagt....

Mt. Gox: Markenzeichen "Bitcoin" soll verkauft werden




http://m.heise.de/newsticker/meldung/Mt-Gox-Markenzeichen-Bitcoin-soll-verkauft-werden-2210856.html
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Du meinst, wenn die Nichtigkeit für T-Shirts festgestellt wurde ist eine Eintragung für Kaffetassen problemlos möglich?
Hast du da mal Beispiel?

Richtig.Habe allerdings kein Beispiel zur Hand.



Warum sollte sich da wer einigen? Schwarze Koffer, oder was?

Welches Gericht wäre denn für "Löschungsverfahren vor dem DPMA" zuständig? Ein DPMA internes?

Naja weil die Marke ohne einigung nicht eingetragen wird.Und der Anmelder hat ja ein Interresse an einer Eintragung.
Welches Gericht weiß ich nicht.Denke mal hier wird es Unterschiede geben nach Wortmarke , Wort & Bildmarke u.s.w dazu kommen noch die verschiedenen Nizza Klassen.

danke  Smiley

Ah ok mtgox

ach das ist mtgox....
Koennten die Marke ja mal verkaufen und Ihre "Schulden" tilgen...
yxt
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danke  Smiley

Ah ok mtgox
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Und eine Anwaltskanzlei wie Baker & McKenzie welche ebenfalls die Marke Bitcoin eingetragen...

Wo kann man die Eintragung einsehen?

Nummer ist die 010103646 guck beim
DPMA nach.

Gab hier uebrigens ein widerspruch einer Deutschen Gmbh!
Dies wurde verloren und die Marke eingetragen.
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Natuerlich gibt es hier Unterschiede.

z.B die Nizza Klassen oder eine Kombi aus Wort & Bildmarke.

Du meinst, wenn die Nichtigkeit für T-Shirts festgestellt wurde ist eine Eintragung für Kaffetassen problemlos möglich?
Hast du da mal ein Beispiel?

Und sollten sich der Rechteinhaber nicht mit dem wiedersprecher einigen wird es vor Gericht geklaert wo den auch sonst?

Warum sollte sich da wer einigen? Schwarze Koffer, oder was?

Welches Gericht wäre denn für "Löschungsverfahren vor dem DPMA" zuständig? Ein DPMA internes?
yxt
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Und eine Anwaltskanzlei wie Baker & McKenzie welche ebenfalls die Marke Bitcoin eingetragen...

Wo kann man die Eintragung einsehen?
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Natuerlich gibt es hier Unterschiede.

z.B die Nizza Klassen oder eine Kombi aus Wort & Bildmarke.


Und sollten sich der Rechteinhaber nicht mit dem wiedersprecher einigen wird es vor Gericht geklaert wo den auch sonst?

Und eine Anwaltskanzlei wie Baker & McKenzie welche ebenfalls die Marke Bitcoin eingetragen hat noch dazu Weltweit tätig ist wird nicht einfach nur zusehen und abwarten.
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was jetzt weiter passiert weis ich noch nicht..

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Löschung wegen Nichtigkeit
[...] Das DPMA unterrichtet den Markeninhaber über den Löschungsantrag. Widerspricht er nicht innerhalb von zwei Monaten, wird die Marke gelöscht; erfolgt Widerspruch, wird das Löschungsverfahren vor dem DPMA durchgeführt.

Das hört sich doch relativ klar an.
Ein Löschungsverfahren vor dem DPMA hat aber nichts mit Gericht zu tun, oder? Wahrscheinlich sollte man aber einen Anwalt dabei haben.

Wenn einmal die Nichtigkeit festgestellt wurde, sollte doch die Bearbeitung zukünftiger Anträge klar sein. Oder gibt es da Gegenbeispiele?
Ich meine jetzt das reine schlichte "Bitcoin", nicht irgendwelche Wortkombinationen.
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Wenn du etwas erreichen willst musst du das DPMA verklagen!

Die Behörden lassen sich nicht gerne verklagen, bzw. macht ein Beamter nichts falsch. Da das Gericht eine Behörde und der Richter ein Beamter ist, gibt es da schon mal einen Heimvorteil.




Da hast du recht!
Deshalb braucht man auch

1:Einen Patent und Markenanwalt
2:Einen guten!
3:Extrem viel Geld.

Dieser sollte wissen wie man soetwas angeht und moeglichkeiten gibt es ein paar.

Und das mit dem haftungsrisiko ist ja bekannt....
Will es nicht verstehen aber muss es akzeptieren!
LTD , UG und co sind unter unstaenden sehr schnell im
verklagen.
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ich finde bitcoin ist eine neue währung und währungen werden nicht patantiert.. das haben bestimmte leute noch nicht verstanden.. und auch vor jahren 30-40 jahren oder würde das patentamt das wort inetrnet patentieren... wort geld geht auch nicht zu patentieren..

es ist nur eine frage der zeit bis das erste land bitcoin als wächrung akzeptiert und dann ist die ganze sache so oder so gegessen Wink da währungen nicht patantiert werden..

weiter finde ich es einfach zu schade dass bitcoin in private hände fällt.. das ist nur der gedanke den ich habe.. was jetzt weiter passiert weis ich noch nicht.. wer helfen will soll mir schreiben.
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Wenn du etwas erreichen willst musst du das DPMA verklagen!

Die Behörden lassen sich nicht gerne verklagen, bzw. macht ein Beamter nichts falsch. Da das Gericht eine Behörde und der Richter ein Beamter ist, gibt es da schon mal einen Heimvorteil.

Ich halte es für vernünftiger, den Namen Bitcoin einfach weiter zu verwenden, da er faktisch sowieso schon sehr viel früher da war. Soll der Inhaber doch denn ersten Schritt machen und klagen. Dann ist das Risiko erst mal auf seiner Seite. Auch das Risiko, gegen den Falschen zu klagen, Verfahrensfehler zu machen und gegen jemanden zu klagen, der mangels Masse sowieso nichts bezahlen kann. Selbst wenn er im Prinzip dann damit durchkommen würde, verliert er am Ende. So geht man mit unserem System um - man bringt andere in die Situation, den ersten Schritt zu tun und das Risiko zu tragen. Wenn man Clever ist, sichert man die Konstruktion zusätzlich ab, sodass der Kläger selbst bei einem gerichtlichen Erfolg einen Verlust erleidet!
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Das ganze hat so noch immer keinen Sinn...

Das Geld verschleuderst du einfach bis jetzt!

Wenn ich der Anmelder der Marke waere wuerde ich dich auf Schadensersatz / Umsatzverlust verklagen.
Und wenn er nicht gerade "Bettelarm" ist wird er das auch machen und Gewinnen!

Und das sage ich nicht aus 5min googlen Lesen sondern aus Erfahrung.

Wenn das DPMA / HABM / OHIM u.s.w eine Anmeldung zu einer Marke zulassen haben sie die Eintragungsfaehigkeit im Vorfeld geprueft.

Du kannst woerter wie Brot,Hamburg,Mensch nicht eintragen da diese nicht schutzfaehig sind.
Allerdings ist die Marke Bitcoin fuer eben diese Ämter schutzfaehig und daher werden sie eingetragen.

In deinem Fall wirst du nun vor Gericht folgendes Zahlen : Streitwert bei 25000€ (Beispiel)
Gerichtskosten 1015€ + Anwaltskosten auf beiden Seiten + Anfahrtskosten u.s.w!
Da bist du locker bei 3-4K€.

Nun kommen morgen noch 5 Marken BITCOIN dazu willst du gegen alle Einspruch einlegen?
Alleine der Einspruch kostet ja schon knapp 300€ pro Fall!

Absolut falsche weiße an das Thema ranzugehen...

Wenn du etwas erreichen willst musst du das DPMA verklagen!
Und zwar darauf das sie die Marken Bitcoin eintragen obwohl diese nicht eintragungsfaehig sind.
Und nur dann hast du etwas in der Hand und kannst gegen die anderen Sachen vorgehen.

UND NIMM DIR ENDLICH EINEN ANWALT!WENN DU SO WEITER MACHST GEHT DAS GANZ SCHNELL IN DIE INSOLVENZ

yxt
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Ich verfolge das Thema, sehe die Aufgabe aber momentan eher beim Bundesverband.
Sollte dies die Mehrheit anders sehe werde ich mein Vorgehen anpassen  Wink

@wolfoo
Für was genau benötigst du momentan Geld /Anwälte?
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So wie es aussieht, war ich wohl der letzte, der dir was gesendet hat. Sehr bedauerlich, dass sich hier keiner beteiligen will, obwohl es auch in ihrem Interesse ist.
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Lasst uns dafür kämpfen.. bis die aufwachen was BITCOIN ist müssen wir dafür kämpfen dass es ein Netzwerk bleibt was man nicht einfach so sich Patentieren sollte.
yxt
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thx für deine Arbeit.
Ich werde des bei der Mitgliederversammlung des Bundesverbandes Bitcoin  zur Sprache bringen.
https://bitcointalksearch.org/topic/mitgliederversammlung-des-bundesverbandes-bitcoin-528109
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So Freunde ..  die Sache wird jetzt erst ins rollen kommen.. und die gehen gleich mit Anwälten los Wink

@ yxt >> https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020130066146/DE

Gestern hat sich der angeblicher Anmelder der Marke BITCOIN bei mir mit unterdrücke Nummer gemeldet.. Er wollte von mir raus hören wieso ich ihn die BITCOIN Marke so nicht einfach überlassen will Wink

Meine Stellung ist klar... BITCOIN gehört nicht in Private Hände.. und wenn ihr in Zukunft was mit BITCOIN machen wollt ohne mit einer Anzeige zu rechnen dann brauche ich jetzt Hilfe.

Sagt es weiter!!! JETZT und ich brauche Anwälte und Geld. jetzt wird das ganze von Gericht ausgehandelt .. oder aber BITCOIN wird als Marke in Private Hände übergehen.

Wenn Du Geld hast dann helfe mir oder einen Anwalt kennst der nicht bestechlich ist und nur so macht als ob er BITCOIN helfen will nur um die ganze Sache in den Sand zu fahren ... dann bitte ich um Kontakt.

dimico[at]gmx.de





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Steht irgendwo, wer dieses Patent eingereicht hat?
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Das freut mich Smiley danke   Cool

Hier kann man sehen was einging bis jetzt
https://blockchain.info/address/12sFiuc9g5BxU9LkkizoS55PYLj4dbb8Tk
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Gute Sache! Kleiner Dank: tx/3276e996cc63600953090ed57866813efdb5e99398ee59bb0818d5aceb8d376f
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Danke!
yxt
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gute Arbeit  Smiley
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SO ANGENOMMEN UND JETZT GEHTS LOS! ..- wer noch bitcoins zu verschenken hat Wink ich freu mich drüber so kommen die kosten auch rein Smiley

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ZWISCHENANTWORT DEUTSCHES PATENTAMT.... Mehr bei Zeit.. jetzt heisst es zusehen was bestimmte Leute über BITCOIN denken.. 120€ für den Wicherspruch wurden überwiesen und 300€  am 7.03.2014  für den Löschungsantrag. Da mir gesagt wurde ich kann keinen Wiederspruch ja einreichen da mir BITCOIN nicht gehört.. egal.. jetzt muss was passieren.

Sehr geehrter Herr M.
Ihre E-Mail vom 26. Februar 2014 ist in der Auskunftsstelle des Deutschen Patent- und Markenamt eingegangen.
 
Zu Ihrem Anliegen teilt der Markenbereich der Haupterteilung 3 Ihnen folgendes mit:
Soweit Sie den angekündigten Löschungsantrag formgerecht eingereicht und die Gebühr entrichtet haben, wird Sie die Löschungsabteilung des Markenbereichs über das weitere Vorgehen unterrichten.
Die Zulässigkeit Ihres Antrags vorausgesetzt wird die Löschungsabteilung auch in der Sache über Ihren Antrag auf Löschung der Eintragung der Marke „BITCOIN" befinden. Dabei werden Ihre Bedenken gegen die Richtigkeit der Registrierung Berücksichtigung finden, soweit diese entscheidungserheblich sind.
Bis zu einer Entscheidung dürfen wir Sie bitten, sich noch etwas zu gedulden. Zur Vermeidung von Verzögerungen im Löschungsverfahren wird empfohlen, von Anfragen und von der Löschungsabteilung nicht veranlassten Äußerungen Abstand zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen

Schau dir auch bei Interesse mein Film dazu an...
https://www.youtube.com/watch?v=6iNqBaOJ2Og

Gruss
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Leute ... Danke aber zu 300€ ist noch etwas Wink ist aber auch egal die 300€ hab ich noch wird teuerer wenn es echt zu einem Prozess kommen sollte und die es nicht einsehen dass Bitcoin keinem gehört!

0,05 BTC    am    26.02.14 21:33
0,01 BTC    am    26.02.14 21:07
0,001 BTC    am    20.01.14 19:29  

Werde hier berichten was sache ist .. oder wieder etwas labern in so einen Video.

Die sollen es nicht zu einfach haben.. den die leben in der Steinzeit und hier sichern sich Leute die Zukunft wegen der Unwissenheit vom Deutschen Patentamt wo Leute arbeiten die Bitcoin nicht mal kennen...

Ich hab dennen auch vorgeschlagen dass sie ihre Miterbeiter mal schulen sollten.. es gibt erste Banken für Bitcoins und ein 12 Billionen Markt wird einfach verschenkt 0o

Na mal sehen... da werden sich Anwälte mit befassen müssen.. und die verdienen ihr Geld indem sie es ganzzzzzzzzzzz lange treiben... ein schneller Ausgang ist dennen nicht wichtig und auch das Ende ist dennen fast immer egal die machen nur Kasse wenn es zu enem Prozess kommt.

Bis bald.. Brief als Antrag auf Löschung ist raus... per Einschreiben und Mail mit Beschtätigung.

Bitcoins hab ich vor etwas zwei Jahren entdeckt... und habe meine ersten zum Preis von 29€ gekauft. Habe aber jetzt nur zwei Wink



ukw
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Kann der OP mal aus dem Titel das "e" im Wort "Wiederspruch" löschen? Es heisst immer noch "Widerspruch". Das "Wider" steht im Sinne für "Entgegnen" und nicht für "Wiederholen".

Es quietschen jedesmal meine Augen, wenn ich die Überschrift in der Forum-Übersicht lese.

Sorry, ist nicht böse gemeint, nur ein Verbesserungsvorschlag. Wink
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Ich habe es damals gesagt und sage es heute noch einmal


Das wird NICHTS!
Zumindest nicht so wie du das vorhast....
Falls du eine Löschung/nicht eintragungsfaehigkeit von BITCOIN willst musst du massiv Geld reinstecken um erst vor Gericht zu landen.

Und dort wird dies dann spaetestens abgewehrt.Niemand hat ein Interresse daran dir zu bestaetigen das Bitcoin ein Begriff sind wie Brot,Zucker,Wasser welche man nicht schuetzen kann.

Warte 10Jahre und probier es erneut.
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Bitcoin Löschung Teil 3 - NEWN Deutsches Patentamt kennt BITCOIN nicht 2014 ✔✔✔ http://youtu.be/6iNqBaOJ2Og

Sehr beeindruckend, das Video. Ich drück dir die Daumen für einen Erfolg.
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10 mBTC sind auf dem Weg. Wenn das Projekt voranschreitet, sind weitere Spenden drin.
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Scheint mir wichtig, von mir gibt's einen nennenswerten Betrag in ein paar Stunden.

Wie bist du zu Bitcoins gekommen?
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Nach dem ich vor einer gewissen Zeit das Patentamt hingewiesen habe dass man BITCOIN als Marke nicht regestrieren sollte und dafür 120€ gezahlt habe für den Antrag des Wiederspruchs ist es nicht weiter wichtig ob BITCOIN Registrierbar ist sondern welche Behörde dafür zuständig ist - vor zwei Taben bekmm ich die Antwort dass ich der Eintragung BITCOIN nicht wiedersprechen kann da mir die Marke nicht gehört Wink Ich solle doch bitte einen Antrag auf die Löschung machen und 300€ überweisen damit sich bestimmte Anwälte damit befassen. Also hier entscheiden für die Zulassung des BITCOIN als Marke Leute die Bitcoin nicht kennen und Anwälte, gerne würde ich sehen wie transparent man bei einem 12 Billionen Markt sich zeigt was ja der BITCOIN grade wert ist. ✔ Es würde mich nicht wundern dass die selber Leute die sich BITCOIN als Marke sich sicher wollen und die darüber entscheiden sich gut kennen 0o Was eine Steinzeit wir doch hier haben die nichts mit der Realität am Hut hat... aber das Wort INTERNET oder GELD das kann man sich nicht sicher.. das haben sie verstanden.. in einigen Jahren haben sie auch BITCOIN verstanden und sehen ihre Fehler ein ? Wo es zustät ist? BRAVO! BRAVISIMO ...

Bitcoin Löschung Teil 3 - NEWN Deutsches Patentamt kennt BITCOIN nicht 2014 ✔✔✔ http://youtu.be/6iNqBaOJ2Og


Helf mir wenn willst aber nicht nur mit Worten  BTC: 12sFiuc9g5BxU9LkkizoS55PYLj4dbb8Tk

Bis jetzt habt ihr viel Einsatz gezeigt udn 1,7UDS = 0.001 BTC gesendet ^^ danke an den einen!
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Irgendwie habe ich das Gefühl, das ist nur die Spitze eines Eisbergs:

http://oami.europa.eu/eSearch/#advanced/trademarks/1/15/n1=MarkVerbalElementText&v1=bitcoin&o1=AND&c1=CONTAINS&sf=ApplicationNumber&so=asc

Wenn man kein Patentanwalt ist, kann man da vermutlich sehr viele Euros versenken.

Das hatte ich ja schon gesagt.
Und hier werden nur Anmeldungen aus der EU und Deutschland angezeigt!

Es werden auch noch mehr dazu kommen...
Schnell seien, die richtigen Nizza Klassen und den richtigen Begriff anmelden und dann absahnen.
full member
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Irgendwie habe ich das Gefühl, das ist nur die Spitze eines Eisbergs:

http://oami.europa.eu/eSearch/#advanced/trademarks/1/15/n1=MarkVerbalElementText&v1=bitcoin&o1=AND&c1=CONTAINS&sf=ApplicationNumber&so=asc

Wenn man kein Patentanwalt ist, kann man da vermutlich sehr viele Euros versenken.
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@ Shenka89

Hier geht es glaube ich nur um = § 8 Absolute Schutzhindernisse, was du meinst ist aber auch richtig!

Der Wiederspruch wird vom DPMA geprüft. Wenn ein Absolute Schutzhindernisse besteht wird die Marke wieder gelöscht/ nicht eingetragen.

Was du meinst ist, wenn eine Marke eine andere verletzt. Das muss vor Gericht geklärt werden. Das hier aber nicht


(2) Von der Eintragung ausgeschlossen sind Marken,

Nr. 3

die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im allgemeinen Sprachgebrauch oder in den redlichen und ständigen Verkehrsgepflogenheiten zur Bezeichnung der Waren oder Dienstleistungen üblich geworden sind,

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__8.html


Dann habe ich es zum teil falsch verstanden.
Hatte es so aufgefasst das er gegen eine bestimmte Markenanmeldung vorgegangen ist.


Aber auch so sehe ich schwarz.Wenn er allgemein gegen alle Anmeldungen vorgeht die mit der Marke / Bezeichung Bitcoin zu tuen haben.
Es ist mit sehr hohen Kosten verbunden.Alle bisherigen Markenanmelder alleine werden ja versuchen Ihre Marke zu verteidigen sollte die Gefahr bestehen das der Begriff "bitcoin" als nicht eintragungsfähig gilt ….

Das DPMA,HABM u.s.w prüfen ja schon bei Eingang einer Markenanmeldung ob diese eintragungsfähig ist!
Falls dies nicht so wäre wie z.B das Wort Hallo,Berlin oder München würden diese ja abgewiesen werden.

Ich bin davon überzeugt das der Antrag abgelehnt wird.
Falls man ein Urteil dazu haben möchte wird es zum Gerichtstermin kommen.
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@ Shenka89

Hier geht es glaube ich nur um = § 8 Absolute Schutzhindernisse, was du meinst ist aber auch richtig!

Der Wiederspruch wird vom DPMA geprüft. Wenn ein Absolute Schutzhindernisse besteht wird die Marke wieder gelöscht/ nicht eingetragen.

Was du meinst ist, wenn eine Marke eine andere verletzt. Das muss vor Gericht geklärt werden. Das hier aber nicht


§ 8 Absolute Schutzhindernisse

(2) Von der Eintragung ausgeschlossen sind Marken,

Nr. 3

die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im allgemeinen Sprachgebrauch oder in den redlichen und ständigen Verkehrsgepflogenheiten zur Bezeichnung der Waren oder Dienstleistungen üblich geworden sind,

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__8.html
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Da fallen weit mehr an als 120Euro.Da ist lediglich die Gebühr für das DPMA

Zumal einfach Wiederspruch einlegen bringt nichts!
Die Gegenseite kann dich Verklagen auf Schadensersatz und wahrscheinlich noch mehr.
Natürlich wirst du auch die Anwaltskosten tragen müssen und je nachdem wie weit du es kommen lassen möchtest auch die anfallenden Gerichtskosten welche sich wie die Anwaltsgebühren auch am Streitwert orientieren.

Gegen welche Anmeldung hast du den Wiederspruch eingelegt?
Und von wem wird der Anmeldet der Marke vertreten?
Ich hoffe z.B nicht das es Baker & Mckenzie sind.

Und wie du wissen solltest wurden mehrere Marken erfolgreich beim DPMA eingetragen.
Auch beim HABM wurden schon Marken erfolgreich eingetragen welche vorher schon in anderen Regionen geschützt waren, hier hat lediglich eine Erweiterung stattgefunden.

Du wirst somit (meiner Meinung nach) zu 100% verlieren.
Wäre die Marken BITCOIN nicht schutzfähig wäre es abgewiesen worden.

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Zwei Wochen sind vergangen und ich habe keine Antwort von Deutschen Patentamt.

Also schreibe ich eine Mail mit der Abfrage was jetzt weiter mit dem Wiederspruch passiert.

Ausser der Mail Bestätigung keine Antwort.

Your message

  To: Info-DPMA-Auskunft
  Subject: Re: Read: Wiederspruch gegen das Markenpatent Bitcoin
  Sent: Wed, 29 Jan 2014 09:39:57 +0100

was read on Wed, 29 Jan 2014 09:44:45 +0100


==============================================


Final-Recipient: RFC822; [email protected]
Disposition: automatic-action/MDN-sent-automatically; displayed
X-MSExch-Correlation-Key: YRu+J0TLWESivX8EFOBdMQ==
Original-Message-ID: <[email protected]>

.. Spenden bis jetzt 0.001 BTC Danke Wink würde gut sein wenn das noch 100 weitere machen dann sind die 120€ ausgegliechen ^^

newbie
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Da mich jetzt zwei hier wegen der Echtheit fragen.. ob der Antrag wirtlich gestellt wurde und auch bezahlt.

Hier ist die Lesebestätigung
Quote
Your message

  To: Info-DPMA-Auskunft
  Subject: Wiederspruch gegen das Markenpatent Bitcoin
  Sent: Tue, 14 Jan 2014 15:55:17 +0100

was read on Wed, 15 Jan 2014 07:27:37 +0100


==============================================


Final-Recipient: RFC822; [email protected]
Disposition: automatic-action/MDN-sent-automatically; displayed



Kann gut sein dass hier weit mehr Kosten anfallen ..

Bis jetzt hat keiner was gesendet -.- .. ich bleib da trotz dem dran Wink
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HI  Smiley

ja das habe ich und auch als brief.. und bezahlt hab ich auch schon sonst rührt sich da keiner.

mal sehen was kommt
newbie
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Hallo,

dieses Formular ist für den Widerspruch? Oder gibt es noch ein anderes?

http://www.dpma.de/docs/service/formulare/marke/w7202.pdf

MfG
newbie
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Hallo.. ich bin kein guter schreiber also rede ich lieber Wink

Auch liebe ich Bitcoin und will nicht dass es so schnell zerstört wird wie es erwachte...

Zur Zeit versuchen Leute sich das Wort Bitcoin im Deutschen Patentamt zu sichern .. Was zur Folge hat dass jeder der die Marke (wort) Bitcoin in Zukunft benutzt sich Strafbar macht. Und Anwälte ihn hetzen können

Ich habe schon Patente und Marken im Deutschem Patentamt mir vor Jahren gesichert.. also etwas kenne ich mich damit aus.

Auch habe ich schon so einige Filme zu Bitcoin gemacht um zu wissen was Bitcoin ist.

Es würde helfen einen kleinen Beitrag zur Unterstützung zu erhalten.. Sende den auf BTC: 12sFiuc9g5BxU9LkkizoS55PYLj4dbb8Tk den Kostenlos ist das ganze nicht Wink

Patent & Muster am Bitcoin Beispiel - Recherche/Anmeldung 2014 ✔✔✔
Hier ist ein Film was Patente Marken rechte sind am Beispiel des Bitcoins. http://youtu.be/Sr6C5kayyX4

Marken Patent Bitcoin die 2 - 14.012014 Wiederspruch Deutsch ✔✔✔
Und hier zu dem Thema Widerspruch. http://youtu.be/D7hWJG36hNI

Ich bin fest davon überzeugt dass Bitcoin keinem gehört ausser den Macher und der ist nicht auffindbar!
Auch ist Bitcoin eine Währung und Währungen werden nicht Patentiert! So stehe ich dazu! Amen!


Hilf mit die Kosten für den "BITCOIN als Marke" Wiederspruch wieder reinzuholen & fortzusetzen: https://bitcointalksearch.org/topic/wiederspruchloschung-der-bitcoin-martenrechte-415411
BTC: 12sFiuc9g5BxU9LkkizoS55PYLj4dbb8Tk - Was einging bis jetzt: https://blockchain.info/address/12sFiuc9g5BxU9LkkizoS55PYLj4dbb8Tk

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