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Topic: Wiederspruch/Löschung der Bitcoin Martenrechte (Read 6786 times)

sr. member
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Klasse gemacht! Vielen Dank!
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Danke für´s erste an die Leute die hier mithelfen.

Meine Kosten sind für die Löschung bei etwas über 300€ und der Stress halt Wink gewesen. Da der Herr ja gepasst hat und die Kanzlei sich nicht mehr um die Sachen kümmert wird es dabei wohl bleiben.

Ich schau immer wieder ob ein neuer kommt der es versuchen wird und stelle wieder einen Löschungsantrag damit das Patentamt sich mit der Frage befassen muss.

Mehr hab ich gerade nichts dazu zu sagen ausser dass ihr hier eine Zusammenfassung lesen könnt. Dank an die Jungs von Bitcoin.de
http://bitcoinblog.de/2014/10/28/wie-ein-engagierter-bitcoiner-den-versuch-gestoppt-hat-die-marke-bitcoin-zu-patentieren/

jr. member
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Wollte hier mich wieder melden.. und es schaut gut aus..  Cool
Wenn ihr noch nicht alle BTC verloren habt würde ich mich für einen kleinen Beitrag weiterhin freuen da meine Kosten lange nicht drin sind ..

Vielen Dank - von mir geht gleich eine kleine 0,1 BTC Spende raus. Jeden Einsatz gegen Abmahnungsschmarotzer finde ich toll.
member
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Für die Zukunft solltest du dir überlegen, ob das wirklich der richtige Weg ist, in meinen Augen ist das eigentlich Geldverschwendung.

Warum so negativ? Dass es aus formalen Gründen nicht zu einer Entscheidung in der Sache gekommen ist schade aber nicht zu ändern. Vielleicht hat der Antragsteller für die Markenrechte ja einen Rückzieher gemacht weil er sich keine Erfolgsaussichten gemacht hat. Jedenfalss sollte man doch gegen derartige Bestrebungen angehen.

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Wenn ihr noch nicht alle BTC verloren habt würde ich mich für einen kleinen Beitrag weiterhin freuen da meine Kosten lange nicht drin sind ..

Gib doch mal an welche Ausgaben du hattest ...
qwk
donator
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Shitcoin Minimalist
Wenn ihr noch nicht alle BTC verloren habt würde ich mich für einen kleinen Beitrag weiterhin freuen da meine Kosten lange nicht drin sind ..
Habe mal "aufgerundet".

Also, wenn ich das richtig lese, ist das im Endeffekt so abgelaufen:
A: Anmelder der Wortmarke "Bitcoin"
B: Du
P: Patentamt

A lässt sich die Marke "Bitcoin" eintragen
B stellt einen Löschungsantrag
P setzt A eine Frist, dazu Stellung zu nehmen
A versäumt die Frist
P informiert A über Fristablauf und bevorstehende Löschung
A behauptet kurz, er wäre krank gewesen
P verlängert die Frist nicht, weil A keinen formellen Antrag mehr stellt
P löscht die Marke

So glücklich das jetzt im Einzelfall gelaufen ist, sagt es leider nichts darüber aus, ob und wie eine Marke "Bitcoin" durchsetzbar ist oder nicht.
Eine Entscheidung in der Sache musste das Patentamt ja leider gerade nicht treffen.
Insofern kann morgen gleich wieder jemand eine Marke anmelden und das ganze Spielchen fängt wieder von vorne an.
So richtig gewonnen ist damit leider nichts.
Für die Zukunft solltest du dir überlegen, ob das wirklich der richtige Weg ist, in meinen Augen ist das eigentlich Geldverschwendung.
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Top, herzlichen Glückwunsch!  Smiley
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Glückwunsch, wolfoo!
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Wollte hier mich wieder melden.. und es schaut gut aus..  Cool

Wenn ihr noch nicht alle BTC verloren habt würde ich mich für einen kleinen Beitrag weiterhin freuen da meine Kosten lange nicht drin sind ..

http://cannabis-club.de/b/ScanImage001.jpg
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Ich bleibe solange dran wie meine Mittel ausreichen Wink Wer helfen will der ist gern gesehen Wink
yxt
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danke für das update Smiley
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Es geht weiter.. das ist eine Kopie an mich.

http://sk2.eu/bitcoin2.jpg
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Hallo..

will selber mal sehen wie weit das hier ist.. das Deutsche Patentamt hat meinen Wiederspürtuch schwebend ab dem 25.04.2014

https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register#position2

        INID   Kriterium   Feld   Inhalt
    Verfahrensart    VART   Löschung Antrag Dritter
    Verfahrensstand    VST   § 50 Antrag veröffentlicht
    EDV-Erfassungstag    EDVT   20.03.2014
    Markenblatt        17/2014
    Veröffentlicht in Teil        5a
    Rechtsgrund Löschungsantrag        Löschung nach §50-Nichtigkeit wegen absoluter Schutzhindernisse
    Veröffentlichungsdatum    VT   25.04.2014


Ich frage mich wie können die hier ein Patent auf eine Marke anmelden die angeblich schon abgemeldet ist.. BITTE LEUTE VERBREITET DIE IDEE DASS BITCOIN EINE WÄHRUNG IST ...
WÄHRUNGEN WERDEN NICHT PATENTIERT

Erst machen sie Bitcoin Schlecht dann übernehmen sie es... so sind Banken... .. wenn jetzt Banken damit Handeln was ist es dann keine Währung sondern was? Das hier wird interessant..

http://www.handelsblatt.com/finanzen/rohstoffe-devisen/devisen/interessierte-banken-niederlande-werden-zum-bitcoin-pionier/9984112.html
Der relative Respekt der niederländischen Finanzbranche gegenüber Bitcoins - ING ist die nach Bilanzsumme größte Bank des Landes - steht im Gegensatz zu den Vereinigten Staaten und China.
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habe es ja quasi vorher gesagt....

Mt. Gox: Markenzeichen "Bitcoin" soll verkauft werden




http://m.heise.de/newsticker/meldung/Mt-Gox-Markenzeichen-Bitcoin-soll-verkauft-werden-2210856.html
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Du meinst, wenn die Nichtigkeit für T-Shirts festgestellt wurde ist eine Eintragung für Kaffetassen problemlos möglich?
Hast du da mal Beispiel?

Richtig.Habe allerdings kein Beispiel zur Hand.



Warum sollte sich da wer einigen? Schwarze Koffer, oder was?

Welches Gericht wäre denn für "Löschungsverfahren vor dem DPMA" zuständig? Ein DPMA internes?

Naja weil die Marke ohne einigung nicht eingetragen wird.Und der Anmelder hat ja ein Interresse an einer Eintragung.
Welches Gericht weiß ich nicht.Denke mal hier wird es Unterschiede geben nach Wortmarke , Wort & Bildmarke u.s.w dazu kommen noch die verschiedenen Nizza Klassen.

danke  Smiley

Ah ok mtgox

ach das ist mtgox....
Koennten die Marke ja mal verkaufen und Ihre "Schulden" tilgen...
yxt
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danke  Smiley

Ah ok mtgox
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Und eine Anwaltskanzlei wie Baker & McKenzie welche ebenfalls die Marke Bitcoin eingetragen...

Wo kann man die Eintragung einsehen?

Nummer ist die 010103646 guck beim
DPMA nach.

Gab hier uebrigens ein widerspruch einer Deutschen Gmbh!
Dies wurde verloren und die Marke eingetragen.
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Natuerlich gibt es hier Unterschiede.

z.B die Nizza Klassen oder eine Kombi aus Wort & Bildmarke.

Du meinst, wenn die Nichtigkeit für T-Shirts festgestellt wurde ist eine Eintragung für Kaffetassen problemlos möglich?
Hast du da mal ein Beispiel?

Und sollten sich der Rechteinhaber nicht mit dem wiedersprecher einigen wird es vor Gericht geklaert wo den auch sonst?

Warum sollte sich da wer einigen? Schwarze Koffer, oder was?

Welches Gericht wäre denn für "Löschungsverfahren vor dem DPMA" zuständig? Ein DPMA internes?
yxt
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Und eine Anwaltskanzlei wie Baker & McKenzie welche ebenfalls die Marke Bitcoin eingetragen...

Wo kann man die Eintragung einsehen?
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Natuerlich gibt es hier Unterschiede.

z.B die Nizza Klassen oder eine Kombi aus Wort & Bildmarke.


Und sollten sich der Rechteinhaber nicht mit dem wiedersprecher einigen wird es vor Gericht geklaert wo den auch sonst?

Und eine Anwaltskanzlei wie Baker & McKenzie welche ebenfalls die Marke Bitcoin eingetragen hat noch dazu Weltweit tätig ist wird nicht einfach nur zusehen und abwarten.
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