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Topic: Wo trage ich Kryptogewinne in der Einkommensteuererklärung ein? -Guidance für DE (Read 303 times)

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#birdgang
Ok. Diese Summe steht. Aber wie weiß man denn  ob man 25% hat oder mehr ? Ich meine bei Cointracking den Eintag bevor man den Steuerreport erstellt. Dort kann man ja anklicken wie viel % "Mann/Frau angeben soll. Ich selbst kenne gar nicht meinen Steuersatz. Hat immer ein Steuerberater gemacht.  Roll Eyes

Ist erstmal egal, welchen Steuersatz du hast, denn den musst du ja nicht eintragen, das errechnet das Amt dann.

Zur Orientierung kannst mal in diese Tabelle schauen: https://www.grundtabelle.de/Grundtabelle-2017.pdf
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Ok. Diese Summe steht. Aber wie weiß man denn  ob man 25% hat oder mehr ? Ich meine bei Cointracking den Eintag bevor man den Steuerreport erstellt. Dort kann man ja anklicken wie viel % "Mann/Frau angeben soll. Ich selbst kenne gar nicht meinen Steuersatz. Hat immer ein Steuerberater gemacht.  Roll Eyes
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Zeile 48 ist immer uneditierbar. Wenn man mehrere Trades via "hinzufügen" einträgt, dann wird dort wohl summiert, aber selber was eintragen geht nicht. Werde wohl einfach die Formulare oldschool händisch ausfüllen und hinschicken.

Der Vollständigkeit halber - es wurde so akzeptiert. Habe einfach nur die Zahl, die mir cointracking ausgespuckt hat, dort eingetragen.

Danke für deine Rückmeldung.
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#birdgang
Zeile 48 ist immer uneditierbar. Wenn man mehrere Trades via "hinzufügen" einträgt, dann wird dort wohl summiert, aber selber was eintragen geht nicht. Werde wohl einfach die Formulare oldschool händisch ausfüllen und hinschicken.

Der Vollständigkeit halber - es wurde so akzeptiert. Habe einfach nur die Zahl, die mir cointracking ausgespuckt hat, dort eingetragen.
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Der Screenshot stammt aus dem Eröffnungspost dieses Threads, also nichts zu danken Wink


LOL. Na, da bin ich aber in ein großes Fettnäpchen getreten.  Cheesy
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#birdgang
Sind das deine Daten oder nur ein Beispiel? Wenn ersteres, dann hast du sicherlich Gründe für den unterjährigen Verkauf gehabt und ansonsten vielen Dank für deine finanzielle Information  Wink

Hast du schon versucht, nichts zuvor einzutragen? Vielleicht ist dann Zeile 48 editierbar?

Der Screenshot stammt aus dem Eröffnungspost dieses Threads, also nichts zu danken Wink

Zeile 48 ist immer uneditierbar. Wenn man mehrere Trades via "hinzufügen" einträgt, dann wird dort wohl summiert, aber selber was eintragen geht nicht. Werde wohl einfach die Formulare oldschool händisch ausfüllen und hinschicken.
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Bei der elektronischen Variante kann bei Zeile 41 – 47 jede einzelne private Transaktion deklariert und hinzugefügt werden. Bei Vorliegen einer „gesonderten Aufstellung“, das heißt einer Einzelaufstellung von steuerrelevanten Transaktionen via bspw. dem Blockpit Tax Report, kann unter Zeile 48 die Summe der Gewinne/Verluste zeitsparend eingetragen werden.

Screenshot Formular Elster – Anlage SO – Seite 2, Ziffer 48



Quelle: https://bitcoinmag.de

Wie man im screenshot schon sieht, ist Zeile 48 gelb unterlegt, also kann man dort nicht selber etwas eintragen. Gibt es da einen Trick ?

Sind das deine Daten oder nur ein Beispiel? Wenn ersteres, dann hast du sicherlich Gründe für den unterjährigen Verkauf gehabt und ansonsten vielen Dank für deine finanzielle Information  Wink

Hast du schon versucht, nichts zuvor einzutragen? Vielleicht ist dann Zeile 48 editierbar?
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Bei der elektronischen Variante kann bei Zeile 41 – 47 jede einzelne private Transaktion deklariert und hinzugefügt werden. Bei Vorliegen einer „gesonderten Aufstellung“, das heißt einer Einzelaufstellung von steuerrelevanten Transaktionen via bspw. dem Blockpit Tax Report, kann unter Zeile 48 die Summe der Gewinne/Verluste zeitsparend eingetragen werden.

Screenshot Formular Elster – Anlage SO – Seite 2, Ziffer 48



Quelle: https://bitcoinmag.de

Wie man im screenshot schon sieht, ist Zeile 48 gelb unterlegt, also kann man dort nicht selber etwas eintragen. Gibt es da einen Trick ?
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Vielen Danke für die Erklärung das erleichtert mir und bestimmt noch anderen die ganze Sache :-)
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Wann besteht eine Steuerpflicht?
Gemäß deutschem § 23 EStG, ist die Veräußerung von Kryptowährungen (sonstige Einkünfte) steuerpflichtig, wenn die Anschaffung und Veräußerung innerhalb eines Jahres erfolgt. Die Versteuerung unterliegt nicht der Kapitalertragssteuer! Die Freigrenze beträgt 600 EUR, wobei diese gänzlich wegfällt, wenn die Freigrenze überschritten wird.

Es gibt aber auch noch andere Möglichkeiten der Steuerpflicht. POS, Bountys, Signaturkampagnen,....

Grundsätzlich gilt keine Erklärungspflicht nach einem Jahr. Es ist jedoch ratsam, dennoch eine Erklärung abzugeben. Vorteil dabei ist, sollte sich die Gesetzeslage ändern, dann hat man hier die steuerfreien Gewinne bereits ohne rückwirkende mögliche Maßnahmen erklärt. (Steuerverfolgung bis zu 10 Jahre!)

Warum ist es ratsam, der FA-Behörde Mehrarbeit aufzuhalsen? Deine Aussage wurde schon ausreichend im Steuerthread widerlegt: https://bitcointalksearch.org/topic/bitcoin-die-steuer-faq-1976285
Wenn sich die Gesetzeslage ändert, dann wird es nicht rückwirkend gelten


Es gilt hinsichtlich Haltefrist die „First-in-First-out“ Variante als gesetzliche Vorgabe zur Berechnung, gemäß §23 Absatz 1, Nummer 2, Satz 3 EStG.

LIFO oder Layer ist auch möglich!

Achtung: Veräußerungsverluste können nicht mit anderen Einkünften verrechnet werden. Das heißt, dass die Verluste lediglich innerhalb der Einkünfte durch Kryptowährungen verrechnet werden können.

Das stimmt nicht. Sie können aber mit anderen Veräußerungsgeschäften verrechnet werden -> horizontaler (interner) Verlustausgleich: Verlustausgleich mit Einkünften derselben Einkunftsart

Generell sollte doch unser Hauptsteuerthread ausreichen: https://bitcointalksearch.org/topic/bitcoin-die-steuer-faq-1976285
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Hallo zusammen,
nachdem ich oft die Frage gelesen habe, wie man Kryptos in der Anlage SO einträgt, haben wir einen Blogbeitrag zum Thema Versteuern von Kryptos verfasst, der sich gezielt auf das Eintragen von Kryptos bezieht. Zeitgerecht zur Frist in Deutschland. (Originalbeitrag findet sich hier https://blog.blockpit.io/de/!)

Wann besteht eine Steuerpflicht?
Gemäß deutschem § 23 EStG, ist die Veräußerung von Kryptowährungen (sonstige Einkünfte) steuerpflichtig, wenn die Anschaffung und Veräußerung innerhalb eines Jahres erfolgt. Die Versteuerung unterliegt nicht der Kapitalertragssteuer! Die Freigrenze beträgt 600 EUR, wobei diese gänzlich wegfällt, wenn die Freigrenze überschritten wird.

Wann herrscht Steuerfreiheit?
Steuerfrei ist die Veräußerung, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf mindestens ein Jahr vergangen ist (365 Tage). Gegenüber dem Finanzamt ist man hier in der Nachweis- und Mitwirkungspflicht.

Grundsätzlich gilt keine Erklärungspflicht nach einem Jahr. Es ist jedoch ratsam, dennoch eine Erklärung abzugeben. Vorteil dabei ist, sollte sich die Gesetzeslage ändern, dann hat man hier die steuerfreien Gewinne bereits ohne rückwirkende mögliche Maßnahmen erklärt. (Steuerverfolgung bis zu 10 Jahre!)

Ergänzender Hinweis ist der Grundfreibetrag in Deutschland, falls dieser relevant ist. Das heißt, falls man als Student bspw. ein zu versteuerndes Einkommen unter 8.820 EUR 2017 hatte, ist generell keine Einkommensteuer zu zahlen.

Wo müssen Gewinne aus Kryptowährungen eingetragen werden?
Die Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen sind in der Anlage SO einzutragen. Die Ermittlung des Überschusses ermittelt sich aus dem Veräußerungspreis, abzüglich der Anschaffungskosten und den Veräußerungskosten. Der Überschuss unterliegt dann der Besteuerung. Je nach Einstufung beträgt der Steuersatz zwischen 0% und 45%, der Gewinn fließt in das zu versteuernde Einkommen ein. Es gilt hinsichtlich Haltefrist die „First-in-First-out“ Variante als gesetzliche Vorgabe zur Berechnung, gemäß §23 Absatz 1, Nummer 2, Satz 3 EStG.

Achtung: Veräußerungsverluste können nicht mit anderen Einkünften verrechnet werden. Das heißt, dass die Verluste lediglich innerhalb der Einkünfte durch Kryptowährungen verrechnet werden können.

Die Steuererklärung kann in Deutschland mittels kostenfreien Programm Elster elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden – Anlage SO (Sonstige Einkünfte) - oder natürlich mittels gleichnamigen Formular manuell.

Bei der elektronischen Variante kann bei Zeile 41 – 47 jede einzelne private Transaktion deklariert und hinzugefügt werden. Bei Vorliegen einer „gesonderten Aufstellung“, das heißt einer Einzelaufstellung von steuerrelevanten Transaktionen via bspw. dem Blockpit Tax Report, kann unter Zeile 48 die Summe der Gewinne/Verluste zeitsparend eingetragen werden.

Screenshot Formular Elster – Anlage SO – Seite 2, Ziffer 48



Quelle: https://bitcoinmag.de

Screenshot Formular – Anlage SO – Zeile 48, Ziffer 116/117



Quelle: https://www.formulare-bfinv.de/ffw/action/invoke.do?id=034029_16

Abschließender Hinweis und Haftungsausschluss:
Wir empfehlen allen Steuerpflichtigen, sämtliche Einkünfte aus Kryptowährungen transparent und sauber zu dokumentieren. Diese Nachweise können und werden vom Finanzamt eingefordert werden. Die oben angeführten Informationen geben einen ersten Überblick und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bei individuellen Fragestellungen zu Kryptowährungen und Steuern empfehlen wir eine fachkundige Beratung. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit.
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