Im B2B Bereich muss man glaubhaft nachweisen können, dass die eingeführte Ware nicht in Verkehr gebracht wird. Ansonsten kann (!= muss) das RP die (= alle!) notwendigen Dokumente trotzdem zur Einsicht anfordern. Das dürfte die meisten Firmen, die nicht die vollständige Herstellungskette vom Bergbau bis zum fertigen Produkt unter Kontrolle haben und auch nicht Siemens etc. heissen doch deutlich überfordern. Die Entscheidung ob und was angefordert wird, liegt bei den Behörden.
Die meisten kleinen bis mittelgrossen Firmen zerbrechen sich darüber aber (zurecht) nicht den Kopf, da das RP nicht ohne Not die lokale Wirtschaft beschädigt. Für Privatpersonen gilt das selbstverständlich nicht.
Du bringst Bitcoins in den verkehr keine Asic, die sind Produktionsmittel. Und als Firma muss meine Maschine kein CE haben. Allerdings muss ich als Firma die BGV-Richtlinien beachten
http://de.wikipedia.org/wiki/Berufsgenossenschaftliche_VorschriftenAllerdings trage ich dann als Firma auch die Verantwortung für Störungen, in diesem Fall sind es die EMV-Bereiche die da wohl am stärksten ins Gewicht fallen.
Alles in allem, ihr agiert da ziemlich unerfahren, zwar könnt ihr vermutlich 20 Bitcoinadressen auswendig im Kopf behalten auf Zuruf, aber von Zoll und Buchhaltung habt ihr keine Ahnung. Nur das gehört als Firma nunmal dazu. Die meisten von euch verhalten sich aber wie Privatmenschen, also behandelt euch der Zoll auch so.