Wahrscheinlich nicht, als Körperschaft des öffentlichen Rechts können die Ihre Bescheide ohne Gerichtsverfahren direkt vollstrecken lassen.
D.h. bytekiller müsste es schaffen die Klage zulässig zu erheben, was für mich jetzt nicht so gesichert ist. Ein Anwalt wird ihn bei der bestehenden Rechtslage eher davon abraten:
http://www.ihkvv.de/kammerzwang/
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/verfassungsgericht-ueberprueft-ihk-zwangsmitliedschaft-a-961528.html
Unser oberstes Verfassungsrechtsorgan ist der Auffassung, dass die Mitgliedschaft gerade nicht mit dem GG etc unvereinbar ist.