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Topic: Zwangsmittgliedschaft IHK - page 2. (Read 1948 times)

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online justice
January 29, 2016, 09:00:06 AM
#5
Hört sich gut an. Ich gehe davon aus, dass Du Dich mit der IHK vor Gericht treffen wirst.

Wahrscheinlich nicht, als Körperschaft des öffentlichen Rechts können die Ihre Bescheide ohne Gerichtsverfahren direkt vollstrecken lassen.

D.h. bytekiller müsste es schaffen die Klage zulässig zu erheben, was für mich jetzt nicht so gesichert ist. Ein Anwalt wird ihn bei der bestehenden Rechtslage eher davon abraten:

http://www.ihkvv.de/kammerzwang/
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/verfassungsgericht-ueberprueft-ihk-zwangsmitliedschaft-a-961528.html

Unser oberstes Verfassungsrechtsorgan ist der Auffassung, dass die Mitgliedschaft gerade nicht mit dem GG etc unvereinbar ist.
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January 29, 2016, 08:46:14 AM
#4
Hört sich gut an. Ich gehe davon aus, dass Du Dich mit der IHK vor Gericht treffen wirst. Halte uns auf dem laufenden, was dabei rauskommt. Viel Erfolg!

Ich gehe mal davon aus, dass die IHK Versuchen wird, Dich in die Position des Klägers zu manövrieren. Die unteren Gerichtsinstanzen tendieren dazu, mit fadenscheinigen oder gänzlich unpassenden Begründungen gegen Dich zu entscheiden. Oder sie verweisen Dich sofort "wegen der grundsätzlichen Bedeutung" auf die höheren Instanzen. Das ist ein kluger Schachzug von IHK/Gericht, weil es Deine Kosten durch den Anwaltszwang sofort massiv steigen lässt. Das dient dem Zweck, Dir finanziell das Genick zu brechen bzw. das Verfahren für Dich so teuer zu machen, dass Du freiwillig aufgibst.

Das ganze erinnert mich irgendwie an den öffentlich rechtlichen Rundfunk. Aktzeptiert die IHK eigentlich Barzahlung?  Wink
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January 29, 2016, 08:15:36 AM
#3
hab folgendes geschrieben

Quote
Hiermit wiederspreche ich der Zwangsmitgliedschaft der IHK Schwaben da sie gegen geltendes Völkerrecht (ius cogens) MRK §20 (2) verstößt.
„Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.“
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist geltendes und höherrangiges Recht in Deutschland
a) MRK verbindlich für alle Mitglieder der UN. Ist Bestandsteil des UN-Vertrages.
b) Grundgesetz §1 Abs. 2
c) Grundgesetz §25
d) Entscheidung Bundesverfassungsgericht (= Gesetz), dass das GG §25 dem innerstaatlichen Recht vorgeht BverfGE23,309[363] und BverfGE23,288[316]
Das MRK ist durch GG §25 ein höherrangiges Recht als Grundgesetz und damit auch ein höheres Recht als das IHK-Gesetz, welches darüber hinaus noch verfassungswidrig und damit per Gesetz Nichtig ist. Das IHK-Gesetz ist Nichtig, da Menschenrechte und Grundrechte ohne Zitierung gem. GG eingeschränkt werden, somit ist jedes Gesetz, welches Grundrechte ohne Zitiergebot einschränkt nichtig und damit ungültig.
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January 29, 2016, 07:52:21 AM
#2
Wenn Du keine bessere Begründung findest, wird der Fall sehr schnell wieder beendet sein. Um überhaupt eine minimale Chance zu haben, musst Du Widersprüche in der gesammten Gesetzesklette finden und auch explizit darstellen. Bei Ansprüchen auf dieser Ebene zitiert ein Richter das entsprechende Gesetz bzw. die entsprechende Verordnung und Du kannst wieder gehen.

Alternativ kommt evtl. eine freiberufliche Tätigkeit in Frage. Im Gegensatz zum Gewerbe ist die IHK dann aus dem Rennen. Vielleicht hilft auch die Verlagerung der Betriebsstätte ins EU Ausland?!
legendary
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January 29, 2016, 07:41:06 AM
#1
Da ich gerade in Kämpferlaue bin, hab ich der IHK eben ein Fax geschickt das ich jegliche Forderung von den wegen verstoß gegen die Menschenrechte zurückweiße
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