Bei meinem letzten Preis aus der Schweiz haben sich bei einer richtigen Deklarierung auch in Grenzen gehalten und ist die Spesen auf jeden Fall wert gewesen 😊
Wenn es als Geschenk deklariert ist, gehen solch kleine Sendungen ja öfters mal so durch.
Wobei nach der letzten Zollreform dies glaube deutlich enger gehandhabt wird. Selbst wenn es zu einer Kontrolle und Wertfeststellung kommen sollte, handelt es sich um eine 1Unze Kupfermünze ohne bekannten/Katalogisierten Sammlerwert wie es zb. bei einem Krügerrand der Fall wäre. Nach meinem letzten Kenntnisstand wird dann der Materialwert zugrunde gelegt und diese kleine Zahlung welche man dann zu leisten hat ist solch eine schöne Münze definitiv Wert
Edit:
Geschenksendungen gibt es noch immer im kleinen Umfang (dies dürfte hier der Fall sein) wenn alle Vorraussetzungen erfüllt sind
Geschenksendungen sind nur Sendungen:
- von einer Privatperson an eine andere Privatperson
- ohne kommerziellen Zweck, das heißt sie erfolgen
gelegentlich,
ausschließlich zum eigenen Gebrauch oder Verbrauch des Empfängers (es liegen also keine geschäftlichen Absichten vor) und
ohne Bezahlung an den Absender
- mit einem Sachwert von bis zu 45 Euro
Für Sendungen, die diesen Wert überschreiten, werden Abgaben erhoben (siehe dazu Gesamtwert über 45 Euro bis 700 Euro, Gesamtwert über 700 Euro).
Quelle: https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Geschenksendungen/geschenksendungen_node.htmlWichtig wäre also für eine Abgabenfreiheit eine Deklaration als Geschenksendung mit einem Warenwert unter 45€, sonst werden pauschal 17,5 Prozent für Zoll und Einfuhrumsatzsteuer erhoben.