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Topic: Anwalt gesucht - Bankkonto gesperrt, Berlin (Read 7595 times)

legendary
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October 14, 2014, 11:33:39 AM
#43
Wie du sagst, der Hacker. Nur der kann keinen Auftrag erteilen. Könnte er das, würde ich jetzt den Auftrag erteilen DEIN Konto um 20.000Euro zu erleichtern. Die sind dann auch weg, weil ja jemand den Auftrag erteilt hatte.

Ne...du würdest auch dein Geld zurück wollen, weil DU nicht den Auftrag erteilt hast und deine Bank müsste Verluste an dich weiter reichen(anteilig eben), was wohl auch nicht in deinem Sinn sein dürfte.

Allerdings bin auch ich davon ausgegangen, das die Bank am Ende haftet, weil der Verkäufer ja nicht wirklich pflichtwidrig gehandelt hat. Nur wer offensichtlich jegliche Prüfpflichten ausser acht lässt(was bei Bitcoin.de aufgrund der verifizierung eigentlich ausgeschlossen sein sollte) wäre als Verkäufer haftbar.

Allerdings sind Amtsgerichte da oftmals sehr subjektiv, da kanns passieren, das ein Richter einfach selbst mal phishingopfer war und sich drüber geärgert hat, das er sein Geld abscheiben musste und nun immer den Opfern hilft. Dabei die Messlatte der Pflichtverletzung auf Oma mit Gehhilfen Höhe legt(ein Kreidestrich auf dem Boden also). Weiter oben in der Hierachie schaut das anders aus, aber die Kosten sind leider auch nicht ganz ohne.

Den Ratschlag "lass dir nichts gefallen" kann man da eigentlich nicht mehr geben. Obwohl ein solches Urteil immerhin guten Referenzwert hätte. Vieleicht finden sich Sponsoren, denen es ähnlich ging und die auch an einem Präzedenzfall interessiert wären. Am Ende hilft es schliesslich allen Tradern..."Wink mit dem Zaunpfahl"
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September 10, 2014, 12:16:15 PM
#42
danke für das update, auch bzgl. der bafin im "Post Bafin" Thread.

Wie kommt es zu der Begründung "ihnen keine entsprechenden Aufträge zu Grunde lagen"
es lag doch der Auftrag vor, der von einem "Hacker" erteilt wurde, oder nicht?
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September 10, 2014, 11:19:10 AM
#41
Ich mache auch hier mal ein Update:

Inzwischen habe ich die erste Instanz der gerichtlichen Auseinandersetzung mit der Postbank zu der Angelegenheit hinter mir. In erster Instanz wurde meine Klage abgewiesen, vorrangig mit dem Argument, dass die Bank zu der Stornierung der Überweisungen berechtigt gewesen sei, da diese fehlerhaft gewesen seien und ihnen keine entsprechenden Aufträge zu Grunde lagen. Die Berufung überlegen wir gerade.
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Fidor Bank wäre eine Empfehlung für dich und natürlich guten Rechtsanwalt

Maeffert Uwe Rechtsanwalt, Hamburg
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Schonmal das Wort Indizien gehört? Eines der Worte die in Strafverfahren häufig zu hören sind. Und nun halt dich fest: Indizien können einen Beweis ersetzen. ...
Theoretisch hast du aber Recht, in einem Rechtssystem sollte ein Unschuldiger auch als Unschuldig aus einem Verfahren herauskommen.
Da gebe ich dir jetzt mal recht. Staatsanwälte können risikofreudig sein und eine Anklage bestehend auf Indizien durchführen (Nicht unbedingt der Karriere förderlich). Dann hat man erstmal allerhand Probleme und braucht einen eigenen Anwalt der den Staatsanwalt dann zusammen pfeift. D.h. es macht durchaus Sinn dem ermittelnden Staatsanwalt oder Polizeibeamten genug Informationen zuteil werden zu lassen um etwaige Indizien von vorne herein zu entkräften. In diesem Fall reicht eine Schilderung des Tauschhandels über die benutzte Platform aus und der Vergleich mit ebay hilft hier vielleicht.
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Beweise für eine Komplizenschaft?

Wahrscheinlich (wenn das eine Frage war). Es scheint mir, es wird halt zum Vorwurf erhoben, dass man den wahren Geschäftspartner nicht identifizieren konnte (siehe KYC), oder dass man überhaupt so "anonyme" Werttransfermethoden wie Bitcoin benutzt. Welche Motive sollte man für sowas ansonsten aus ihrer bürokratischen Weltsicht von weit außerhalb des "Neulands" wohl haben.
Ok, mein Tipp: Geld behalten - nach 4-6 Monaten kommt dann ein Brief vom Staatsanwalt, dass das Verfahren wegen Mangel an Beweisen eingestellt wurde. Verdacht kann dich kalt lassen - zur Anklage kommt es nur wenn handfeste Beweise für betrügerisches Verhalten deinerseits vorliegen.

Schonmal das Wort Indizien gehört? Eines der Worte die in Strafverfahren häufig zu hören sind. Und nun halt dich fest: Indizien können einen Beweis ersetzen. Das hat schon vielen geholfen, die betrogen wurden. Den meist hat man nur Indizien, keine unumstösslichen Beweise. Es ist die Aufgabe des Richters, diese Indizien zu bewerten und danach zu entscheiden ob sie für einen Schuldspruch ausreichen. Ihr schaut einfach zuviel Krimis. Das hat aber nicht viel mit der Realität zu tun. Anfangsverdacht bringt den Staatsanwalt zum ermitteln. Das bedeutet das er unter umständen auch Kontenzugriff beantragt. Oder Rechner beschlagnahmt. Das sind alles unzulänglichkeiten, die man nicht unbedingt möchte. Selbst wenn diese Massnahmen von ganz alleine dazu führen, das man dann als Unschuldig dasteht, es reicht schon, wenn der PC mit der Wallet für 6 Monate in der Asservatenkammer rumsteht.

Also liegt es doch auch im Interesse eines Unschuldigen, diese Unschuld möglichst schnell zu beweisen um dann in Ruhe seinen Geschäften nachzugehen und nicht durch Beschlagnahmungen und Konteneinsicht Nachteile zu haben und unter Umständen wegen der Kontoeinsicht auch noch einen Besuch des Finanzamtes hat.

Theoretisch hast du aber Recht, in einem Rechtssystem sollte ein Unschuldiger auch als Unschuldig aus einem Verfahren herauskommen.
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na denn, schau mer mal.  Cool

danke dass du hier weiter den aktuellen Stand postest.  Bin zwar selbst nicht betroffen, aber ja einige andere und was nicht ist kann ja noch werden...
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na denn, schau mer mal.  Cool
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Beweise für eine Komplizenschaft?

Wahrscheinlich (wenn das eine Frage war). Es scheint mir, es wird halt zum Vorwurf erhoben, dass man den wahren Geschäftspartner nicht identifizieren konnte (siehe KYC), oder dass man überhaupt so "anonyme" Werttransfermethoden wie Bitcoin benutzt. Welche Motive sollte man für sowas ansonsten aus ihrer bürokratischen Weltsicht von weit außerhalb des "Neulands" wohl haben.
Ok, mein Tipp: Geld behalten - nach 4-6 Monaten kommt dann ein Brief vom Staatsanwalt, dass das Verfahren wegen Mangel an Beweisen eingestellt wurde. Verdacht kann dich kalt lassen - zur Anklage kommt es nur wenn handfeste Beweise für betrügerisches Verhalten deinerseits vorliegen.
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Beweise für eine Komplizenschaft?

Wahrscheinlich (wenn das eine Frage war). Es scheint mir, es wird halt zum Vorwurf erhoben, dass man den wahren Geschäftspartner nicht identifizieren konnte (siehe KYC), oder dass man überhaupt so "anonyme" Werttransfermethoden wie Bitcoin benutzt. Welche Motive sollte man für sowas ansonsten aus ihrer bürokratischen Weltsicht von weit außerhalb des "Neulands" wohl haben.
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Seit wann muss man seine Unschuld beweisen?

Kann und muss man selber nicht, aber dafür ist ja eben die Staatsanwaltschaft da, die halt versuchen wird, Beweise zu finden. :·>

Beweise für eine Komplizenschaft?
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Seit wann muss man seine Unschuld beweisen?

Kann und muss man selber nicht, aber dafür ist ja eben die Staatsanwaltschaft da, die halt versuchen wird, Beweise zu finden. :·>
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Die Mühlen mahlen langsam, heut war ich bei der Polizei zwecks meinem Fall.

In der Praxis sieht's halt so aus, entweder man zahlt das Geld zurück, oder man steht selbst unter Verdacht der Komplizenschaft.

Bei letzterem muss man halt alles offen legen, Bankauszüge (v.a. wo man seine Bitcoins her hat), Belege über die Vorgänge, Kommunikation und Transaktionen auf dem benutzten Portal, etc... Und dann weiß man auch nicht, was wird.
Seit wann muss man seine Unschuld beweisen?
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Die Mühlen mahlen langsam, heut war ich bei der Polizei zwecks meinem Fall.

In der Praxis sieht's halt so aus, entweder man zahlt das Geld zurück, oder man steht selbst unter Verdacht der Komplizenschaft.

Bei letzterem muss man halt alles offen legen, Bankauszüge (v.a. wo man seine Bitcoins her hat), Belege über die Vorgänge, Kommunikation und Transaktionen auf dem benutzten Portal, etc... Und dann weiß man auch nicht, was wird.
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Aktualisierung: Wir haben jetzt die Postbank verklagt.

Die Berliner Sparkasse hat nach diveren Ankündigungen meines Anwalts das eingefrorene Guthaben ausgezahlt.
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Volksbank und Sparkasse, alles ist gut!
ImI
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naja, es geht in diesem fall ja um kündigungen seitens der bank.
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das problem am bank-hopping könnte sein das man bei jeder schliessung einen negativen schufa-eintrag bekommt.

zumindest wurde das im forum mal so erwähnt.

Das sind Gerüchte, Kontenkündigungen seitens der Bank ergeben negativen Schufaeintrag. Kündigt man selbst, wird das erstmal neutral angesehen. Wechselt man häufiger, setzt das im Rating ein Merkmal, das man als: Schnäppchenjäger oder Preisdrücker bezeichnen könnte. Ist je nach Umstand negativ aber auch positiv anzusehen. Biete ich hochpreisige Produkte mit Zusatznutzen an(zb das Zockersparen der Volksbanken, 2 Euro für Lotterie, 8 Euro sparen) wird man damit solche Schnäppchenjäger eher nicht fangen. Also bietet man das garnicht erst an, sondern die eher preiswerten Produkte.

Bewertungen sind so eine Sache: hat jemand nie Kredit gehabt, gibts keine positiven Einträge, wenn man Kredit hatte, den ordnungsgemäss zurück gezahlt gibts positiven Eintrag. Ob das wirklich der bessere Kunde dann ist?
sr. member
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Ehrlich gesagt gehen mir die Banken und ihre Schufa-Disziplinierung ganz gewaltig auf den Keks. Zum Glück brauche ich weder Kredite noch ein gutes Schufa Rating (die meisten Versender arbeiten sowieso nur noch per VK) und muss mich von denen nicht knechten lassen. Wenn meine Kunden die Rechnungen in BTC bezahlen würden, wäre es perfekt. Dann könnte ich die Bank auch noch eliminieren.
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