Ebenso wenn du die Homepage erstellst und dafür Bitcoins bekommst. Da spielt es keine Rolle, was Bitcoins sind.
Ja, aber nur wenn es ein Privatkunde ist - bei B2B spielt es sehr wohl eine Rolle. Ein Tauschhandel muss eben korrekterweise von jedem der beiden Tauschpartner als zwei getrennte Geschäftsfälle betrachtet und verbucht werden. Also Homepage gegen Bitcoin wird zu Homepage gegen Euro und Euro gegen Bitcoin -
jeweils mit USt (bei B2B)!
Aber auch bei B2C hast du als Unternehmer ein Problem sobald du die Bitcoins wieder ausgibst/umtauschst (=verkaufst), denn dann musst du korrekterweise USt. draufschlagen und abführen (es sei denn der Abnehmer sitzt im Drittland). Spätestens dann ist es eben nicht mehr egal ob bzw. wieviel USt auf Bitcoins anfällt und weil Bitcoin nicht unter eine der im UStG aufgelisteten steuerbefreiten Kategorien fällt, ist es im Zweifel wohl als ein normal besteuertes Wirtschaftsgut einzustufen.
Es würde mich freuen wenn du auf Fachmeinungen verweisen könntest die dem widersprechen, nach allem was ich durch meinen Steuerberater und mein Finanzamt in Erfahrung bringen konnte ist dem jedoch so.
Nee... wenn Du eine Webseite erstellst und Dich mit Bitcoin bezahlen lässt, dann weist Du 19% MWSt aus und führst diese ab.
Dann buchst Du den aktuellen Gegenwert der Bitcoins gegen € in deine EÜR/Buchhaltung.
Dann verkloppste die BTC und zahlst auf die Differenz zwischen dem Buchungspreis und dem "echten" Verkaufspreis nochmal Einkommenssteuer.
So jedenfalls ist meine Theorie.
Wenn Du die BTC jetzt benutzt um eine Ware / Dienstleistung zu kaufen, dann kannst Du, wenn Du von Privat kaufst, keine USt an den Verkäufer abführen, und diese auch nicht geltend machen. Bleibst also drauf sitzen. Wenn du von einem Kaufmann kaufst, der Dir eine vernünftige Rechnung schreibt... dann kannste die USt abführen und geltend machen.
Da BTC ein Finanzinstrument sind, sobald mit ihnen gehandelt wird, fällt keinesfalls USt an. Nur Einkommensteuer auf den Gewinn. Die Frage ist halt (und jetzt wirds knifflich) - ab wann ist der Handel mit BTC insofern "erwerbsmässig" ?
(Gewerbs-/Erwerbsmäßigkeit bedeutet Handeln in der Absicht, sich durch wiederholte Handlungen gleicher Art (wenn auch nicht notwendig für die Dauer, so doch für eine längere Zeit und nicht nur vorübergehend) eine Einkommensquelle zu erschließen) (Quelle: ein Gesetz, frag nicht welches)
Und wie geht der Handel vonstatten? Ist eine erlaubnis der Bafin nötig? Muss Kontrahentensicherheit bestehen (also muss ich immer meine Kunden benennen können
MÜSSEN)?