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Topic: BitCoin Verkäufer mit Rechnung / bzw. ordentlichen Beleg - page 2. (Read 449 times)

qwk
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Shitcoin Minimalist
Kollege, Dir ist schon klar dass Du dafür keinen Beleg aus Deutschland erhalten kannst und wirst.
Selbst aus der EU wird es schwer, wobei es in einigen Ländern -erlaubt- ist.

Solange die BaFiN nicht Ihren Stock bei Krypto aus dem --- bekommt, solange wird es keinen Handel und Tausch mit Coins in DE geben.
Ausnahmen sind die, die bereits eine Lizenz z.B. als Bank besitzen. Die sch... sich jedoch nicht in die eigene Hütte (bis auf die Fidor mit Bitcoin.de)
Das ist so schlichtweg falsch.
Selbstverständlich ist der private Verkauf von Bitcoins "Person zu Person" in Deutschland vollständig zulässig, legal und einen entsprechenden Beleg muss das Finanzamt selbstverständlich auch anerkennen.

Auch der gewerbliche Verkauf von Bitcoins ist zulässig und legal, steht allerdings unter dem Erlaubnisvorbehalt der BaFIN.
Anders gesagt: das dürfen nur Banken & Co.
Dass es derzeit keinen echten Anbieter in Deutschland gibt, liegt weniger an der Unzulässigkeit hierzulande, sondern an den höheren Kosten.
Es ist ganz einfach billiger, sich die entsprechende Zulassung z.B. in den Niederlanden zu holen als hier in Deutschland.

Weiterhin ist ein Bitcoin-Tausch kein Kauf/Verkauf bzw. es gibt wie bei Spekulationen gewisse Haltefristen.
Da schweifst du natürlich arg vom Thema ab, das hat steuerliche Konsequenzen für die Beteiligten an einem Handel, derer man sich grundsätzlich bewusst sein sollte. Ein Hindernis für Belege stellt das aber natürlich ebensowenig dar.


Da der OP aber offenkundig einen Beleg unbedingt von einem gewerblichen Anbieter aus Deutschland haben möchte, muss man ihm leider mitteilen, dass es einen solchen zumindest nach meiner Kenntnis derzeit nicht gibt.
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Den Beleg wird Dir ebenfalls keine (seriöse) Tauschbude geben können --- also denken wir mal alle mit.

1) Betreibst Du -Mining- dann kannst und musst Du die Belege entsprechend der Blockchain (bei Solo) oder die Übersicht inkl. den Blöcken vom Pool sichern. (sollte man ständig machen, wenn man nicht Solo unterwegs ist).

Bei diesem Punkt fällt eben keine MwSt. an (siehe offizielle Stellungnahme vom Bundesfinanzministerium)
Du hast somit perfekte Belege der Herkunft - Dank Blockchain.

2) Hast Du Gegenstände, Produkte, Dienstleistungen, Service o.ä. angeboten. Somit erbringst Du entsprechend die Belege selbst. (Rechnungen, Quittungen etc.)
Dieses kann man bei gewissen Zahlungsanbietern (z.B. BitPay) direkt im Account entsprechend verwalten, erstellen und hinterlegen. Dies musst Du anmelden oder kannst nachweisen dass es nur ein paar Privatverkäufe waren. Auch hiervon hat man Unterlagen. (für die Einkommenssteuer)

3) Du hast Coins gekauft, damit hast Du einen Kaufbeleg. Es gilt automatisch FiFo und somit die Haltefrist von einem Jahr (für die Einkommensteuer/Spekulationsfrist)


Wie kann man somit die Herkunft von Coins nicht nachweisen können und/oder benötigt dafür eine Rechnung?
Einen Tauschbeleg bekommst Du in jeder seriösen Tauschbude, wie auch an zahlreichen Stellen online - nach erfolgter Verifizierung.
Also wenn alles so sauber ist, dann melde Dich doch einfach bei einem der hundert Möglichkeiten an die Dein Fiat/Crypto bzw. Crpyto/Fiat tauschen.

jr. member
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Ich leg dem Finanzamt sicher keine Rechnung aus den UAE hin Smiley Die kann ich mir auch allein schreiben..

Kollege, Dir ist schon klar dass Du dafür keinen Beleg aus Deutschland erhalten kannst und wirst.
Selbst aus der EU wird es schwer, wobei es in einigen Ländern -erlaubt- ist.

Solange die BaFiN nicht Ihren Stock bei Krypto aus dem --- bekommt, solange wird es keinen Handel und Tausch mit Coins in DE geben.
Ausnahmen sind die, die bereits eine Lizenz z.B. als Bank besitzen. Die sch... sich jedoch nicht in die eigene Hütte (bis auf die Fidor mit Bitcoin.de)

Also von wem oder was willst Du einen -ordentlichen- Beleg?

Weiterhin ist ein Bitcoin-Tausch kein Kauf/Verkauf bzw. es gibt wie bei Spekulationen gewisse Haltefristen.
Nicht zuletzt hat auch das Bundesfinanzministerium in diesem Jahr klar festgestellt dass Kryptowährungen bei Ertrag (z.B. aus Mining) nicht unter die Umsatzsteuer fallen. Bei Waren- und Dienstleistungsbewegungen gilt dies natürlich nicht.
Dies ist auch aktuell die einzige Ausnahme, wenn Du einen Payment-Anbieter hast der im Ausland sitzt. (Bitpay, Coin-Was-auch-immer usw.)
Payment-Gateway = Währung = Bankkonto (bei Waren und Dienstleistungen)

Oder Du hast einen Exchange der zwar in Europa sitzt, nicht in der EU, jedoch voll am SEPA-Payment teilnimmt und ordentliche Belege ausstellt.
(davon habe ich nur einen bis jetzt gefunden, der auch gerne genutzt wird)
Volle Verifizierung Deiner Person und/oder Unternehmung notwendig!

Also sage mir, wer soll Dir für Dein(e) Schwarz-Coins-Geld einen Beleg ausstellen und dann noch via Steuer drauf zahlen?
Nimm besser den Beleg aus UAE an - ein besseres Angebot bekommst Du im Inland nur am Bahnhof Cheesy


Toller Experte..nur mit dem "mitdenken" klappt es noch nicht so. Warum sollte es um Schwarz-Coins-Geld gehen, wenn ich einen Kaufbeleg will? Ich will ja Coins kaufen und nicht verkaufen. Cointed aus AT hat immer brav ein Beleg (vom Finanzamt akzeptiert) ausgestellt. Es geht nicht um USt., sondern einfach um "einfachen" Beleg der Herkunft!

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Ich leg dem Finanzamt sicher keine Rechnung aus den UAE hin Smiley Die kann ich mir auch allein schreiben..

Kollege, Dir ist schon klar dass Du dafür keinen Beleg aus Deutschland erhalten kannst und wirst.
Selbst aus der EU wird es schwer, wobei es in einigen Ländern -erlaubt- ist.

Solange die BaFiN nicht Ihren Stock bei Krypto aus dem --- bekommt, solange wird es keinen Handel und Tausch mit Coins in DE geben.
Ausnahmen sind die, die bereits eine Lizenz z.B. als Bank besitzen. Die sch... sich jedoch nicht in die eigene Hütte (bis auf die Fidor mit Bitcoin.de)

Also von wem oder was willst Du einen -ordentlichen- Beleg?

Weiterhin ist ein Bitcoin-Tausch kein Kauf/Verkauf bzw. es gibt wie bei Spekulationen gewisse Haltefristen.
Nicht zuletzt hat auch das Bundesfinanzministerium in diesem Jahr klar festgestellt dass Kryptowährungen bei Ertrag (z.B. aus Mining) nicht unter die Umsatzsteuer fallen. Bei Waren- und Dienstleistungsbewegungen gilt dies natürlich nicht.
Dies ist auch aktuell die einzige Ausnahme, wenn Du einen Payment-Anbieter hast der im Ausland sitzt. (Bitpay, Coin-Was-auch-immer usw.)
Payment-Gateway = Währung = Bankkonto (bei Waren und Dienstleistungen)

Oder Du hast einen Exchange der zwar in Europa sitzt, nicht in der EU, jedoch voll am SEPA-Payment teilnimmt und ordentliche Belege ausstellt.
(davon habe ich nur einen bis jetzt gefunden, der auch gerne genutzt wird)
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Also sage mir, wer soll Dir für Dein(e) Schwarz-Coins-Geld einen Beleg ausstellen und dann noch via Steuer drauf zahlen?
Nimm besser den Beleg aus UAE an - ein besseres Angebot bekommst Du im Inland nur am Bahnhof Cheesy


Danke!
Bei all dem Halbwissen hier, ist sowas erfrischend zu lesen.
jr. member
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Ich leg dem Finanzamt sicher keine Rechnung aus den UAE hin Smiley Die kann ich mir auch allein schreiben..

Kollege, Dir ist schon klar dass Du dafür keinen Beleg aus Deutschland erhalten kannst und wirst.
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Solange die BaFiN nicht Ihren Stock bei Krypto aus dem --- bekommt, solange wird es keinen Handel und Tausch mit Coins in DE geben.
Ausnahmen sind die, die bereits eine Lizenz z.B. als Bank besitzen. Die sch... sich jedoch nicht in die eigene Hütte (bis auf die Fidor mit Bitcoin.de)

Also von wem oder was willst Du einen -ordentlichen- Beleg?

Weiterhin ist ein Bitcoin-Tausch kein Kauf/Verkauf bzw. es gibt wie bei Spekulationen gewisse Haltefristen.
Nicht zuletzt hat auch das Bundesfinanzministerium in diesem Jahr klar festgestellt dass Kryptowährungen bei Ertrag (z.B. aus Mining) nicht unter die Umsatzsteuer fallen. Bei Waren- und Dienstleistungsbewegungen gilt dies natürlich nicht.
Dies ist auch aktuell die einzige Ausnahme, wenn Du einen Payment-Anbieter hast der im Ausland sitzt. (Bitpay, Coin-Was-auch-immer usw.)
Payment-Gateway = Währung = Bankkonto (bei Waren und Dienstleistungen)

Oder Du hast einen Exchange der zwar in Europa sitzt, nicht in der EU, jedoch voll am SEPA-Payment teilnimmt und ordentliche Belege ausstellt.
(davon habe ich nur einen bis jetzt gefunden, der auch gerne genutzt wird)
Volle Verifizierung Deiner Person und/oder Unternehmung notwendig!

Also sage mir, wer soll Dir für Dein(e) Schwarz-Coins-Geld einen Beleg ausstellen und dann noch via Steuer drauf zahlen?
Nimm besser den Beleg aus UAE an - ein besseres Angebot bekommst Du im Inland nur am Bahnhof Cheesy
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Selbstverständlich von einem seriösen Unternehmen. Den Eindruck habe ich von mgcoinvest.com nicht..

Meine Kunden sprechen für mich, aber dann halt nicht Huh  Roll Eyes
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Selbstverständlich von einem seriösen Unternehmen. Den Eindruck habe ich von mgcoinvest.com nicht..
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Ich kann Dir eine Rechnung für Bitcoinverkäufe ausstellen.
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HAllo

nachdem cointed ja nun nicht mehr ist...kennt jemand einen ähnlichen Anbieter, der mit ordentlichen Beleg verkauft?

Gruss, cfour
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