Ich würde dieses Jahr gerne das erste Mal seit Langem eine größere Menge Bitcoins auszahlen lassen.
Nun war ich letztes Jahr noch in der Schule und muss daher dieses Jahr das erste Mal eine Steuererklärung anfertigen. Muss ich dort meine Bitcoins angeben?
Im Internet habe ich gelesen, dass wenn man die Bitcoins bereits über ein Jahr lang hält, man garkeine Steuern bezahlen muss und auch in der Steuererklärung nichts angeben muss. Ist das so richtig?
ich bin kein Steuerberater und auch kein Anwalt und das hier ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Aber: ich verbuchhalte und versteuere Einkommen aus dem Verkauf von Bitcoins seit 2011, habe also ein bisschen Erfahrung damit.
Erstmal: ja, du hast recht mit dem was du oben schreibst. Ich würde anstatt "auszahlen lassen" allerdings lieber "veräussern" oder "verkaufen" schreiben. "Auszahlen lassen" klingt schwer nach zentralem Herausgeber einer Währung, aber das nur nebenbei.
Ja, es stimmt: wenn du kein zu versteuerndes Einkommen aus dem Verkauf von Bitcoins erwirtschaftest (sondern garkeins oder nur nicht zu versteuerndes), dann brauchst du's auch nicht angeben in der Steuererklärung.
Ich würde in deinem Falle trotzdem folgendes tun:
mach eine Bitcoin-BuchhaltungWarum? Das FA kann ja mal auf die Idee kommen nachzufragen, warum du soviel Geld von irgendwelchen Leuten bekommen hast und mal ganz dreist vermuten, es wäre vielleicht zu versteuerndes Einkommen. Das FA muss zwar davon ausgehen, daß der Steuerzahler ein ehrlicher Mensch ist und das FA nicht anlügt, aber wenn du einfach nur
sagst die Bitcoins seien älter als ein Jahr gewesen beim verkauf, dann hat das imo weniger gewicht als wenn du zumindest eine grobe schriftliche Buchhaltung vorzeigen kannst.
Was soll die Buchhaltung zeigen: im wesentlich soll sie zu jedem Verkauf von BTC belegen
wann und
zu welchem Preis diese Bitcoins gekauft wurden (
Kaufpreis, Kaufdatum). Daraus und aus dem
Verkaufspreis kannst du nämlich den Gewinn ermitteln. Und zusammen mit dem
Verkaufsdatum das "alter" der Coins und damit die Tatsache ob (oder nicht) die Jahresfrist eingehalten wurden und der Gewinn zu versteuern ist oder nicht.
(Gebühren welche im Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf von dir bezahlt wurden kannst du als Werbungskosten in anschlag bringen und vom Gewinn abziehen.)Und
wie könnte man das machen bzw.
welche coins werden verkauft? Tja, da hast du im Prinzip einigen Spielraum und es gibt ein paar verschiedene Möglichkeiten.
So sieht das bei mir am Ende übrigens in der EkSt-Erklärung aus, wenn was zu versteuern ist:
Wenn eine 0 rauskommen würde in 46 bzw. 47, dann wird da nichts ausgefüllt.
Bin gerne bereit dir mit konkreteren Vorschlägen oder Ideen und auch gerne Diskussion anderer Vorschläge hier im Thread zu helfen wenn bedarf besteht...