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Topic: Bitcoins als Firma kaufen (Bilanzierung nach HGB) (Read 5780 times)

hero member
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Bei Wertgewinn: Bitcoin an Erträge aus Währungsumrechnung
Bei Wertverlust: Verluste aus Währungsumrechnung an Bitcoin

Nach HGB gilt das Realisationsprinzip i.V. mit dem Anschaffungswertprinzip und dem Niederstwertprinzip.

Das bedeutet, dass nicht realisierte Gewinne nicht ausgewiesen werden dürfen.
Nicht realisierte Verluste müssen ausgewiesen werden (Wertabschreibung).
Aktiva darf maximal mit den Anschaffungs- und Herstellkosten bilanziert werden.

Kauft der A in 01 Bitcoins für 100€ muss er diese mit 100€ bilanzieren.
Sinkt der Preis zum Sticktag 01 auf 80 € dann muss er eine Abschreibung auf 80€ vornehmen.
Ist der Preis zum Stichtag 02 bei 200€ darf maximal auf 100€ der Wert zugeschrieben werden.
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online justice
Hallo,

wenn eine Firma, die nach HGB bilanziert, bitcoins kaufen möchte, muss der Erwerb der bitcoins ja irgendwie in der Buchhaltung aufgenommen werden. Wie macht man das? Als was bucht man den Erwerb von bitcoins?

Vielen Dank für eure Antworten!

Immaterielle Vermögensgegenstände oder Währungen/Devisen zum aktuell allgemein Annerkannten Börsenwert zum Bilanzstichtag

Gibt es dafür eine "Referenz"? Optimalerweise eine gesetzliche Regelung. zumindest nach dt. Recht dürfte dieser Ansatz falsch sein.
sr. member
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Hallo,

wenn eine Firma, die nach HGB bilanziert, bitcoins kaufen möchte, muss der Erwerb der bitcoins ja irgendwie in der Buchhaltung aufgenommen werden. Wie macht man das? Als was bucht man den Erwerb von bitcoins?

Vielen Dank für eure Antworten!

Immaterielle Vermögensgegenstände oder Währungen/Devisen zum aktuell allgemein Annerkannten Börsenwert zum Bilanzstichtag
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@Vaagar: Du aktivierst die Bitcoins den Anschaffungskosten (d.h. Wert + Fee usw.). Wenn es zum Bilanzstichtag einen Wertzuwachs gibt, machst du NICHTS, da es sich um nicht realisierte Gewinne handelt und das Sicherheitsprinzip des HGB das verbietet. Wenn Du zum Bilanzstichtag eine Wertminderung hast, kannst Du das in der Handelsbilanz wertmindernd berücksichtigen. Für die Steuerbilanz muss diese dauerhaft sein, hierzu bitte das BMF-Schreiben berücksichtigen.

Sollte jemand vor dem konkreten Problem stehen, gerne noch mal diesen Thread ausgraben oder mir ne PN schreiben.

Du hast recht in der Steuerbilanz bleiben diese mit Ihrem Anschaffungspreis stehen! In der Handelsbilanz besteht dennoch die Möglichkeit der Zuschreibung.

Bei Wertverfall ist zwingend als außerplanmäßige Abschreibung zu erfassen (hier sind wir uns einig). Steigt jedoch der Wert ist man verpflichtet zuzuschreiben (§253 Abs. 5 HGB). Die Wertobergrenze der Zuschreibung ist jedoch der Kaufpreis (Also Kaufpreis + Fee).
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online justice
@ Serpens66: Die "News" in dem Link sind m.E. stellenweise veraltet und der Steuerberater stellt überwiegend auf Bitcoins im Privatvermögen ab (§ 23 EStG) Hier wurde aber explizit nach Bitcoins in der Bilanz ( also § 15ff EStG) gefrag. Die Umsatzsteuerfreiheit ist gesichert, Bitcoin wird mittlerweile "wie Geld" von staatlicher Seite behandelt.

@Vaagar: Du aktivierst die Bitcoins den Anschaffungskosten (d.h. Wert + Fee usw.). Wenn es zum Bilanzstichtag einen Wertzuwachs gibt, machst du NICHTS, da es sich um nicht realisierte Gewinne handelt und das Sicherheitsprinzip des HGB das verbietet. Wenn Du zum Bilanzstichtag eine Wertminderung hast, kannst Du das in der Handelsbilanz wertmindernd berücksichtigen. Für die Steuerbilanz muss diese dauerhaft sein, hierzu bitte das BMF-Schreiben berücksichtigen.

Sollte jemand vor dem konkreten Problem stehen, gerne noch mal diesen Thread ausgraben oder mir ne PN schreiben.
legendary
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ich lass mal einen Link zu einer guten Seite hier, wo auch ein Steuerberater empfohlen wird:
http://bitcoin-live.de/steuerberater-ruediger-quermann.php
legendary
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@minime

Grundsätzlich hast du wohl recht, man kann mit denen reden und das Finanzamt hat noch keine genaue Einschätzung wie sie das am besten Handhaben. Und man kann mit ihnen reden.

Aber das mit dem Steueroase Firmensitz stellen sich alle so leicht vor. Vergessen aber, das sowas nur funktioniert wenn man auch dort hin geht. Solange man weiter in Deutschland bleibt, muss man höllisch aufpassen, wo man sein Geld benutzt und welches Geld das ist. Ist da auch nur ein Euro dabei, der nicht in Deutschland versteuert wurde, bekommt man Stress.

Und auch wenn solche Konstrukte ne Weile gut gehen, das Finanzamt wartet nur auf den Fehler deinerseits um dann überall schnüffeln zu können. Und dann decken sie vieleicht weitere Dinge auf, die du getrickst hast aber sie bisher nicht nachweisen konnten. Steueroase kann also nur jemand machen, der sein Geld auch dort lassen kann oder sich ein Gehalt selbst zahlt, das er ordentlich versteuert(GmbH zb und man ist GeFü und lässt die GmbH reich werden...oder ltd oder was auch immer man wählt).

Dazu muss man aber mehr als ein paar bitcoins nebenbei handeln und ein paar Hunderter Gewinn machen. Da muss schon 6 stelliger Umsatz laufen.
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Da die Recheneinheit in der Bilanz Euro mussst du auch quasi diese in Euro zum Stichtag umrechnen am besten im Anhang eine Erläuterung dazupacken, woher und welchen Kurs du als Referenz genommen hast. Würd für Bitcoins ein seperates Unterkonto von Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks anlegen. Die Wertsteigerung / -verlust würde ich zum Stichtag entsprechend buchen:

Bei Wertgewinn: Bitcoin an Erträge aus Währungsumrechnung
Bei Wertverlust: Verluste aus Währungsumrechnung an Bitcoin

Die Buchung müsste zwingend erforderlich sein, da sonst deine Bilanzsumme nicht aufgeht.

BaFin hat hier eigentlich nichts zu melden, da du nicht Bitcoins gegen Euro verkaufst oder ähnliches-
Kurzum ich würd es wie andere Fremdwährungen behandeln.


newbie
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Guten Tag,

der EuGH hat vor kurzem entschieden, dass Bitcoin wie ein Zahlungsmittel verwendet wird. (EuGH, 22.10.2015 - C-264/14, http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=170305&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1)

D.h. nun ist geklärt, dass der Bitcoin ein Zahlungsmittel ist, was wiederum viele Unternehmen anspricht, die Zahlung mit Bitcoin zu akzeptieren.

Daraus ergeben sich zahlreiche Änderung. Wie stellt sich die BaFin bezüglich der Aussage der Finanzinstrumente in Form von Recheneinheiten dazu auf?

Bitcoin als Fremdwährung in der Bilanz und nicht als Monopolygeld ;-) ?
hero member
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Nun die Begriffe passen natürlich nicht in das bestehende eingeschränkte Definitionsschema, aber ist ja nichts neues bei den Bürokraten.

Genau das geht eben nicht, damit wirst du nur auf die Fresse fallen und dir eine Betriebsprüfung ins Haus holen. Egal ob du mit Bitcoin, ausländischen Währungen, Waren oder Misthaufen eine Transaktion abschließst, wenn ein Gewinn erzielt wird, muss dies immer versteuert werden. Finanzbeamte interessieren sich da wenig über Geschichten von Monopolygeld oder was auch immer.

Die juckt es auch nicht, wenn die sich bei ihren Berechnungen wenig Mühe machen und sich das ungünstig für dich auswirkt. Vielleicht bekommst du die Kohle dann irgendwann in 10 Jahren zurück, ich kann dir gerne eine Liste von Prozessen über Steuern schicken bei den 10 Jahre eine Kleinigkeit sind.
wieso falle ich auf die fresse, ich denke nicht das man auf die fresse fliegt wenn man mit denen spricht solbald man seine btc verkauft hat..
die wissen doch selber nicht was der btc ist... bzw weder das finanzministerium noch die bafin scheinen das zu wissen... versuch macht kluch...
also mit den beamten die ich kennen glernt hatte konnte man über alles reden ohne einen wie du es sagst in die fresse zu bekommen, sind auch nur ganz normale Menschen... wie dem auch sei werde berichten wie das ausgegenagen ist obwohl ich meine btc wohl kurzfristig nicht verkaufen werde..

edit: machmal ist es besser auf ein par wenige steuern zu verzichten wenn man dadurch dann am anderen ende mehr steuergeld einnimmt, wäre auf jedenfall besser als wenn das umgedreht wird und die ein bisschen steuern einnehmen dann aber ganze fimren is ausland gehen und dadurch millarden an steuern ausfallen... oder ein Hauptstadtflighafen wird und wird teurer und teurer bzw wird nicht fertig gestellt..


oder die beamten kriegen öffentlich in die fresse... lol
http://www.welt.de/vermischtes/article126152569/Wenn-ich-Beamter-waere-waere-ich-stockfaul.html

just my 2 btc
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Nun die Begriffe passen natürlich nicht in das bestehende eingeschränkte Definitionsschema, aber ist ja nichts neues bei den Bürokraten.

Genau das geht eben nicht, damit wirst du nur auf die Fresse fallen und dir eine Betriebsprüfung ins Haus holen. Egal ob du mit Bitcoin, ausländischen Währungen, Waren oder Misthaufen eine Transaktion abschließst, wenn ein Gewinn erzielt wird, muss dies immer versteuert werden. Finanzbeamte interessieren sich da wenig über Geschichten von Monopolygeld oder was auch immer.

Die juckt es auch nicht, wenn die sich bei ihren Berechnungen wenig Mühe machen und sich das ungünstig für dich auswirkt. Vielleicht bekommst du die Kohle dann irgendwann in 10 Jahren zurück, ich kann dir gerne eine Liste von Prozessen über Steuern schicken bei den 10 Jahre eine Kleinigkeit sind.
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Über die Einstufung kann man sich lange streiten. Monopolygeld ist es allerdings nicht.

Die Unterschiede ob BTC nun als Finanzinstrument oder ob es als "ausländische" Währung gesehen wird spielt steuerlich für die meisten Privatpersonen und Unternehmen quasi keine Rolle. Mit der jetztigen Einstufung können alle ganz gut leben. Was es nicht geben wird ist eine Einstufung, bei der auf magischeweise der Gewinn nicht mehr versteuert werden muss.


na ausländische währung wird nicht sein können, welches ausland sollte das sein, bei währungen gibt es immer einen emmittenten den gibts hier nicht... also könnte man sagen das es sich um keine währung im eigentlichem sinne handelt...
wir leben in .de da muss alles besteuert werden... wenn nicht wäre es sicherlich verboten... aber man kann es ausprobieren und gucken was der beamte vom FA sagt... kannst ja nur gewinnen... wenn er nein ist nicht zu versteuern haste gewonnen... wenn er js sagt haste nix verloren und zahlst die steuern die ja eh schon einkalkuliert sind...
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Über die Einstufung kann man sich lange streiten. Monopolygeld ist es allerdings nicht.

Die Unterschiede ob BTC nun als Finanzinstrument oder ob es als "ausländische" Währung gesehen wird spielt steuerlich für die meisten Privatpersonen und Unternehmen quasi keine Rolle. Mit der jetztigen Einstufung können alle ganz gut leben. Was es nicht geben wird ist eine Einstufung, bei der auf magischeweise der Gewinn nicht mehr versteuert werden muss.

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Hallo,

wenn eine Firma, die nach HGB bilanziert, bitcoins kaufen möchte, muss der Erwerb der bitcoins ja irgendwie in der Buchhaltung aufgenommen werden. Wie macht man das? Als was bucht man den Erwerb von bitcoins?

Vielen Dank für eure Antworten!

Quote
Die BaFin hat BTC rechtlich verbindlich als Finanzinstrumente in der Form von Rechnungseinheiten gemäß § 1 Absatz 11 Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) qualifiziert.

http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2014/fa_bj_1401_bitcoins.html

Man könnte argumentieren, dass wenn man die Finanzinstrumente langfristig hält, man sie ins Anlagevermögen packen könnte. Allerdings würde ich davon momentan noch eher abraten. Einfach zu den Anschaffungskosten bilanzieren und ins Umlaufvermögen stecken.
wer ist den nun maßgebend die bafin oder das Finanzministerium??

Wer ein Unternehmen hat und Kunden die Möglichkeit bietet mit Bitcoins zu bezahlen oder Lieferanten mit Bitcoins bezahlt für den ist nur das Finanzamt maßgebend. Man muss Bitcoins als Finanzinstrument bilanzieren.

Wer ein Unternehmen hat das selber mit Bitcoins handelt und oder an Kunden verkauft anstatt nur Zahlungen damit durchzuführen muss bei der Bafin um Erlaubnis betteln.

Eigentlich alles recht einfach gestaltet für Unternehmen und Privatpersonen die damit zahlen wollen.
ich weiß wohl nur das Finantministerium sagt es ist privates geld, was dann so zu behandeln wäre wie monopoly geld nat. überspitzt gesagt...
ich denke die sollten sich erstmal gedanke machen wie sie den btc einstufen...
member
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Hallo,

wenn eine Firma, die nach HGB bilanziert, bitcoins kaufen möchte, muss der Erwerb der bitcoins ja irgendwie in der Buchhaltung aufgenommen werden. Wie macht man das? Als was bucht man den Erwerb von bitcoins?

Vielen Dank für eure Antworten!

Quote
Die BaFin hat BTC rechtlich verbindlich als Finanzinstrumente in der Form von Rechnungseinheiten gemäß § 1 Absatz 11 Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) qualifiziert.

http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2014/fa_bj_1401_bitcoins.html

Man könnte argumentieren, dass wenn man die Finanzinstrumente langfristig hält, man sie ins Anlagevermögen packen könnte. Allerdings würde ich davon momentan noch eher abraten. Einfach zu den Anschaffungskosten bilanzieren und ins Umlaufvermögen stecken.
wer ist den nun maßgebend die bafin oder das Finanzministerium??

Wer ein Unternehmen hat und Kunden die Möglichkeit bietet mit Bitcoins zu bezahlen oder Lieferanten mit Bitcoins bezahlt für den ist nur das Finanzamt maßgebend. Man muss Bitcoins als Finanzinstrument bilanzieren.

Wer ein Unternehmen hat das selber mit Bitcoins handelt und oder an Kunden verkauft anstatt nur Zahlungen damit durchzuführen muss bei der Bafin um Erlaubnis betteln.

Eigentlich alles recht einfach gestaltet für Unternehmen und Privatpersonen die damit zahlen wollen.
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Hallo,

wenn eine Firma, die nach HGB bilanziert, bitcoins kaufen möchte, muss der Erwerb der bitcoins ja irgendwie in der Buchhaltung aufgenommen werden. Wie macht man das? Als was bucht man den Erwerb von bitcoins?

Vielen Dank für eure Antworten!

Quote
Die BaFin hat BTC rechtlich verbindlich als Finanzinstrumente in der Form von Rechnungseinheiten gemäß § 1 Absatz 11 Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) qualifiziert.

http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2014/fa_bj_1401_bitcoins.html

Man könnte argumentieren, dass wenn man die Finanzinstrumente langfristig hält, man sie ins Anlagevermögen packen könnte. Allerdings würde ich davon momentan noch eher abraten. Einfach zu den Anschaffungskosten bilanzieren und ins Umlaufvermögen stecken.
wer ist den nun maßgebend die bafin oder das Finanzministerium??
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Hallo,

wenn eine Firma, die nach HGB bilanziert, bitcoins kaufen möchte, muss der Erwerb der bitcoins ja irgendwie in der Buchhaltung aufgenommen werden. Wie macht man das? Als was bucht man den Erwerb von bitcoins?

Vielen Dank für eure Antworten!

Quote
Die BaFin hat BTC rechtlich verbindlich als Finanzinstrumente in der Form von Rechnungseinheiten gemäß § 1 Absatz 11 Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) qualifiziert.

http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2014/fa_bj_1401_bitcoins.html

Man könnte argumentieren, dass wenn man die Finanzinstrumente langfristig hält, man sie ins Anlagevermögen packen könnte. Allerdings würde ich davon momentan noch eher abraten. Einfach zu den Anschaffungskosten bilanzieren und ins Umlaufvermögen stecken.
hero member
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Ist ganz einfach.

Bitcoins sind wie jedes Bankkonto oder Kasse im Umlaufvermögen zu zeigen. Gebühren bei Kauf kannst du als Nebenkosten Geldverkehr im sonstigen Aufwand abbilden.

Zum Jahresende für den Abschluss dann nach aktuellen Kurs bewerten -> Ertrag/Aufwand aus Kursdifferenzen.
würde ich mich erstmal gegen währen... solange der staat das als monopoly geld ansieht...

Wieso sollte man sich dagegen wehren ? Häaeh ?
naja wenn das monopoly geld ist muss dieses auch nicht angegeben werden. so würde ich das interpretieren... bin aber kein profi
wenn ich nun mit miner firma ein monopoly spiel kaufe muss ich das monopoly geld ja auch nicht in meiner bilanz bewerten...
und wehren wegen den steuern... is doch klar..
newbie
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Ist ganz einfach.

Bitcoins sind wie jedes Bankkonto oder Kasse im Umlaufvermögen zu zeigen. Gebühren bei Kauf kannst du als Nebenkosten Geldverkehr im sonstigen Aufwand abbilden.

Zum Jahresende für den Abschluss dann nach aktuellen Kurs bewerten -> Ertrag/Aufwand aus Kursdifferenzen.
würde ich mich erstmal gegen währen... solange der staat das als monopoly geld ansieht...

Wieso sollte man sich dagegen wehren ? Häaeh ?
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Mein letzter Steuerberater wollte dass ich bei jedem Verkauf Umsatzsteuer berechne...
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