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Topic: Bitcoins via Paypal auf Ebay Verkaufen? (Read 3276 times)

sr. member
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January 29, 2015, 12:49:04 PM
#26
Bin bei ebay mal mit ca. 200 weiteren Personen einem Scammer auf den Leim gegangen, welcher Miningpower
angeboten hatte. Bezahlung per Paypal - nachdem die Hashleistung im angegebenen Zeitraum nicht bereitgestellt wurde
ging die erste Mahnung raus. Nach tagelangem nicht antworten habe ich den fall bei PayPal gemeldet.
Als Antwort bekam ich, dass Cryptowährungen nicht gestattet seien und daher eine Rückerstattung ausgeschlossen ist, obwohl
es sich um Rechenleistung handelte - meines erachtens das gleiche wie wenn ein Webhosting über ebay erstanden wird.
Habe mich dann mit einigen anderen zusammengetan, nach gut zwei Monaten und einigem Schriftverkehr haben wir unser Geld dann doch
zurück bekommen.
Wäre also sehr vorsichtig. Verkaufen würde ich schon garnichts mehr per PayPal, da ist das Verlustrisiko einfach zu hoch.
legendary
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January 28, 2015, 06:53:15 AM
#25
Deswegen ja auch "verkaufe die Wallet nicht die BTC".
Es geht hier nur um die Sicherheit, das Paypal nicht zurückbucht, was einwandfrei funzt, wenn man einen Paketbeleg hat.
Das man natürlich statt beschissen zu werden auch selbst bescheißen kann ist klar. Natürlich kannst du statt des Plasmafernsehers auch ein Brett mit Steinen verschicken. Aber Paypal glaubt erstmal dem Versender, wenn der ein Paket abgegeben und ein Tracking dazu hat.
Der Rest könnte dann gerichtlich geklärt werden.
hero member
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January 28, 2015, 05:57:34 AM
#24
Paperwallet verkaufen wird großartig, weil jeder der beiden beteiligten den anderen super verarschen kann. Als Verkäufer kann ich ne Kopie vom private key machen, und sobald das Paket als angekommen geführt wird, die BTC weiter schicken. Der Käufer hat keine Chance, zu beweisen, dass er nicht selbst die Transaktion gemacht und die coins an eine seiner Adressen versendet hat. Als Käufer kann ich gleich nach ANkunft des Paketes die coins weiter schicken, und behaupten, der Verkäufer hätte eine Kopie des keys behalten und die coins geklaut. Der Verkäufer hat keine Möglichkeit, zu beweisen, dass der Käufer es war und nicht er selbst, der die coins verschoben hat.
Es kommt also nur darauf an, wer schneller ist.
Und wenn der Postbote noch nen Blick rein wirft oder irgendjemand anders vorm Einpacken oder nach dem Auspacken nen Blick drauf erhascht, dann kann der auch noch mitspielen beim lustigen "klau den coin".
legendary
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January 28, 2015, 02:29:29 AM
#23
Wie willst du beweisen, das das Bild nicht geshoopt ist?
Wie willst du beweisen, das der Rechner nicht gehackt ist und derjenige ein von jemand anders PC geklautes Bild nutzt?

Paypal will einen versicherten Versand oder pfeift drauf, ganz einfach.
Da gibts nichts zu diskutieren, das ist bei denen simpel geregelt, da kann sich jeder dran halten.
Verkauf deine BTC als Paperwallet per Einschreiben, aber du musst dann die Paperwallet verkaufen, nicht die BTC.
So kannst du nachweisen, das du ein Paket verschickt hast, und solange du unter der DHL-Haftungsgrenze bleibst, werden die im Zweifel die Kosten erstatten.
legendary
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January 28, 2015, 02:09:48 AM
#22
Was man so von Paypal hört, interessiert die Dein tolles Konstrukt nicht. Die gehen einfach immer nach dem gleichen Schema vor. Ist (für sie) einfacher und billiger. Deine Interessen interessieren überhaupt nicht.
full member
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January 27, 2015, 07:58:47 PM
#21
Ok,
Ich werde wohl meine Bitcoins nicht auf die Art versuchen zu verkaufen.
Allerdings würde ich gerne nochmal ein Szenario erfragen.
Und zwar sagen wir mal ich verlange vor dem Kauf eine Ausweiskopie inklusive Selfie wo der Käufer den Ausweis in der Hand halten muss.
Der Käufer überweist mir nun auf mein Paypalkonto das geld für den Bitcoin.Ich überprüfe nun ob seine hinterlassende Paypal Anschrift mit den Daten auf sein Ausweis übereinstimmen also Name und Adresse.Und ich sehe das sie stimmen!trotzdem behauptet er ein paar tage später den bitcoin nicht bekommen zu haben.Hätte ich nun genug beweis Material durch sein Ausweisselfie welches ja mit seiner Paypal anschrifft übereinstimmt.
Um den Scam zu verhindern?Da er ja nun schwer behaupten kann das es hacker waren.Wenn ich Paypal seinen Selfiescreen schicke?
Damit könnte ich eigentlich ja beweisen das er es war.So würde er zumindest keine rückerstattung von Paypal bekommen.Und ich müsste nicht mehr dafür aufkommen.Weil auch er dann durch den Käuferschutz purzelt.Weil er eine Digitale Ware gekauft hat.  Oder?
legendary
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January 27, 2015, 07:34:39 AM
#20
Das geht meistens schief. Lass es lieber sein. Du überweist die BTC und plötzlich sagt der Käufer, er hätte nichts erhalten und bekommt sein Geld von Paypal zurück.

Genau das ist der springende Punkt, und eine Blockchain gilt bei Paypal NICHT als "versicherter/rückführbar" Versand. Und der Verkäuferschutz greift nur wenn der Artikel an die  Paypal hinterlegte Adresse gesendet wird...

 Da die AGB von Paypal BTC nicht als Zahlungsmittel etc. ansehen...
copper member
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January 27, 2015, 05:59:21 AM
#19
Da Du auf der anderen Seite keine Möglichkeit hast zurückzubuchen oder Einblick in das Paypal Profil des anderen zu nehmen gehst Du immer ein Risiko ein. Das heißt nicht das alle die Paypal benutzen Betrüger sind und die meisten sind vermutlich auch ehrliche Menschen, aber sicher sein kann man sich nicht.

Beim Warenverkauf ist das Risiko nicht ganz so hoch, da der Verkäufer immerhin eine Adresse hat, an die er sich wenden kann. Bei reinen Daten können die Betrüger bequem vor ihrem Rechner sitzen bleiben und laufen nicht mal in Gefahr, dass irgendwann ein wütender geprellter Verkäufer vor der Tür steht.


Richtig, ich geh von digital Gütern aus die nicht reversibel sind. Bitcoin, Steam items, Gutscheine sowas halt.
legendary
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January 27, 2015, 05:57:35 AM
#18
Da Du auf der anderen Seite keine Möglichkeit hast zurückzubuchen oder Einblick in das Paypal Profil des anderen zu nehmen gehst Du immer ein Risiko ein. Das heißt nicht das alle die Paypal benutzen Betrüger sind und die meisten sind vermutlich auch ehrliche Menschen, aber sicher sein kann man sich nicht.

Beim Warenverkauf ist das Risiko nicht ganz so hoch, da der Verkäufer immerhin eine Adresse hat, an die er sich wenden kann. Bei reinen Daten können die Betrüger bequem vor ihrem Rechner sitzen bleiben und laufen nicht mal in Gefahr, dass irgendwann ein wütender geprellter Verkäufer vor der Tür steht.
copper member
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January 27, 2015, 05:32:51 AM
#17
Du als VERKÄUFER hast immer das Nachsehen. Der Käufer bekommt sein Geld zurück und DU schaust in die Röhre! Lass es sein Wink Ist ein gut gemeinter Rat.

Zum einen das hier^.

Zum anderen, dazu:

-snip-
Und plötzlich behauptet er hätte ihn nicht bekommen.
-snip-

Die übliche Behauptung von Betrügern ist: War ich nicht! War mein(e) Bruder/Schwester/Hund/Katze oder böse Hacker. Für das "böse Hacker" Argument legt man sich vorher schön per VPN eine IP in Russland/Asien/weit weg zu und Paypal bucht schneller zurück als Du Einspruch sagen kannst.

Das gilt auch bei Geschenken etc. Paypal macht das ähnlich wie Kreditkartenunternehmen, wenn der Kauf nicht in Dein übliches Profil passt glauben die Dir sozusagen auf Zuruf das Du das nicht warst. Vorher aufs Konto auszaheln lassen Hilft auch nicht, im Gegenteil Paypal lässt Dir dann u.U. über Deine Bank das Konto sperren.

Da Du auf der anderen Seite keine Möglichkeit hast zurückzubuchen oder Einblick in das Paypal Profil des anderen zu nehmen gehst Du immer ein Risiko ein. Das heißt nicht das alle die Paypal benutzen Betrüger sind und die meisten sind vermutlich auch ehrliche Menschen, aber sicher sein kann man sich nicht.
hero member
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January 27, 2015, 04:14:09 AM
#16
Du als VERKÄUFER hast immer das Nachsehen. Der Käufer bekommt sein Geld zurück und DU schaust in die Röhre! Lass es sein Wink Ist ein gut gemeinter Rat.
full member
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January 26, 2015, 07:27:32 PM
#15
Hallo nochmal,
Also wenn der Käufer jetzt den Bitcoin via Paypal von mir erworben hat.Und plötzlich behauptet er hätte ihn nicht bekommen.
Kriegt der dann den Kaufpreis von Paypal überhaupt noch erstattet?weil auch er eigentlich durch den Kauf einer Digitalen Ware aus dem Käuferschutz purzeln müsste,so wie ich wiederrum als verkäufer aus dem Verkäuferschutz purzle?oder ist der Käufer trotzdem noch im schutz,und nur ich als Verkäufer des Bitcoines nicht?   Huh
hero member
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December 23, 2014, 05:18:34 PM
#14
Spielecodes sind ohnehin nicht durch den PayPal Käuferschutz abgedeckt. Wink
Zählen auch als virtuelles Gut.
copper member
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December 23, 2014, 02:44:55 PM
#13
-snip-
Hihi... dann dürfte ich mir also auch keinen Pro Account für die Wetterkarte mit PayPal kaufen, da Glücksspiele mit Karten auch ausgeschlossen sind... Wink

Du darfst vermutlich auch nichts bei Steam kaufen, da die Behörden (oder zumindest entsprechende Mitarbeiter bzw. Minister) gerne vor "Killerspielen" warnen. Wenn Du jetzt Dein Steam Guthaben auflädst könntest Du ja theoretisch ein Killerspiel kaufen.

Paypal is einfach fürn Arsch.
hero member
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December 23, 2014, 09:06:26 AM
#12
Zitat von den PayPal AGB:

Sie dürfen PayPal nicht für folgende Aktivitäten nutzen, die

Gesetze, Verordnungen, gesetzliche Bestimmungen, Regeln oder Bescheide verletzen,

mit Transaktionen bezüglich (a) Rauschmitteln, Steroiden, bestimmten kontrollierten Substanzen oder anderen Produkten, die ein Risiko für die Verbrauchersicherheit darstellen, (b) Drogenutensilien, (c) Artikeln, die Andere ermutigen, fördern, erleichtern oder anweisen, sich illegal zu betätigen, (d) gestohlenen Gütern einschließlich digitaler oder virtueller Güter, (e) Artikeln, die Hass, Gewalt oder die finanzielle Verwertung eines Verbrechens begünstigen, (f) Artikeln, die als obszön anzusehen sind, (g) Artikeln, die Urheberrechte, Markenrechte, Rechte auf Öffentlichkeit oder Privatsphäre oder andere Eigentumsrechte gemäß den Gesetzen jeder Rechtsprechung verletzen, (h) bestimmten sexuell orientierten Materialien oder Diensten, (i) bestimmten Schusswaffen, Teilen von Schusswaffen oder Zubehör, Munition, Waffen oder Messern zu tun haben,

sich auf Transaktionen beziehen, die (a) persönliche Daten Dritter entgegen gesetzlicher Bestimmungen zugänglich machen, (b) Pyramidenspiele oder ähnliche Programme unterstützen, die einen schnellen Geldgewinn versprechen, (c) in Verbindung mit dem Kauf von Renten- oder Lotterieverträgen oder vergleichbaren Programmen, die zur Finanzierung bzw. Refinanzierung von Kreditkartenschulden stehen, (d) zum Kauf von Ware dienen, über die der Verkäufer zu diesem Zeitpunkt noch nicht verfügt, (e) durch einen anderen Zahlungsanbieter im Namen des Verkäufers abgewickelt werden, (f) mit dem Verkauf von Reiseschecks oder Geldanweisungen in Verbindung stehen, (g) den Wechsel von Währungen oder die Einlösung von Schecks beinhalten, oder (h) zur Aufbesserung der Kreditwürdigkeit oder der Bereinigung von Schulden dienen oder Kredit- oder Versicherungstransaktionen beinhalten,

mit dem Verkauf von Produkten oder Angebot von Dienstleistungen verbunden sind, bei denen Behörden vor einem hohen Betrugsrisiko warnen,

anwendbare Gesetze oder Industrievorschriften bezüglich des Verkaufs von (a) Tabakwaren oder (b) verschreibungspflichtigen Drogen und Hilfsmitteln zu tun haben, verletzen,

Glücksspiel und/oder Spielaktivitäten, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Casinospiele, Sportwetten, Pferde- oder Windhundrennen, Lotteriescheine, Geschicklichkeitsspiele und andere Unternehmungen, die Glücksspiele, Geschicklichkeitsspiele (gleichgültig, ob rechtlich als Lotterie definiert) und Gewinnspiele ermöglichen, sofern der Betreiber keine vorherige schriftliche Genehmigung durch PayPal erhalten hat und sich der Betreiber und Kunden ausschließlich in Gerichtsbarkeiten befinden, in denen solche Glücksspielaktivitäten gesetzlich erlaubt sind.

Aktivitäten, die eine Genehmigung erfordern

Für die unter Punkt 6 sowie in der folgenden Liste aufgeführten Angebote ist eine Genehmigung durch PayPal im Voraus erforderlich.
Dienst, der Vorabgenehmigung erfordert   Kontaktinformationen
Fluggesellschaften und Betreiber Flugzeugcharter und Lufttaxi sowohl im Charter- als auch im Linienverkehr; Sammeln von Spenden im Rahmen einer wohltätigen oder karitativen Einrichtung; Handel von Edelsteinen und Edelmetallen; Anbieten von Zahlungsdienstleistungen oder Geldkarten; Verkauf von Aktien, Anleihen, Wertpapieren, Optionen, Termingeschäften (Forex) sowie Investitionen in Unternehmen oder Immobilien; Anbieten von Treuhanddiensten.   Bitte senden Sie Ihre Kontaktinformationen, Ihre Unternehmens-URL sowie eine Kurzbeschreibung Ihres Unternehmens an [email protected]
Angebot von Online-Partnervermittlungsdiensten; Angebot von Diensten zur gemeinsamen Nutzung von Dateien oder für den Zugriff auf Newsgroups oder Verkauf von alkoholischen Getränken.   Bitte senden Sie Ihre Kontaktinformationen, Ihre Unternehmens-URL sowie eine Kurzbeschreibung Ihres Unternehmens an [email protected]
Weitere Informationen


Quelle: https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/acceptableuse-full?locale.x=de_DE

Hihi... dann dürfte ich mir also auch keinen Pro Account für die Wetterkarte mit PayPal kaufen, da Glücksspiele mit Karten auch ausgeschlossen sind... Wink
copper member
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No I dont escrow anymore.
December 23, 2014, 05:54:58 AM
#11
War das nicht so, dass paypal bei geschäften mit virtuellen währungen einen Käuferschutz ausschließt? Huh

Somit kann der Käufer sein Geld nicht wieder zurückholen nachdem er die bitcoins erhalten hat...

Quote
Sie dürfen PayPal nicht für folgende Aktivitäten nutzen, die [...]
sich auf Transaktionen beziehen, die [...]
den Wechsel von Währungen[...]
beinhalten.

https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/acceptableuse-full

ggf. können sie sich auch auf:

Quote
[...]bei denen Behörden vor einem hohen Betrugsrisiko warnen,[...]

berufen.
hero member
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www.Crypto.Games: Multiple coins, multiple games
December 23, 2014, 05:38:59 AM
#10
War das nicht so, dass paypal bei geschäften mit virtuellen währungen einen Käuferschutz ausschließt? Huh

Somit kann der Käufer sein Geld nicht wieder zurückholen nachdem er die bitcoins erhalten hat...
legendary
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December 21, 2014, 04:51:06 PM
#9
@Serpens66
Bei ebay kann ein Verkäufer generell nicht nicht-positiv bewerten, egal ob privat oder gewerblich.

Außerdem war doch ein Virtuelle-Währungsverbot auch auf ebay, oder hab ich was verpasst?
Irgendwie gab es doch Ärger mit virtuellen Gegnständen, egal welcher Art.
Natürlich lässt ebay laufen, gibt ja schließlich Provision, aber wenn einer meldet wird ganz schnell geschlossen.
hero member
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December 21, 2014, 04:45:38 PM
#8
Mal so gesehen könnte ich mit meinen 100% positiven Bewertungen bei Dir
einen BTC per PayPal kaufen, dann bei PayPal melden Du hättest nicht bezahlt
und schon wird Dir Dein Konto auf Eis gelegt.
Und das Beste daran ist, dass ich zu 100% Recht bekomme, Du einen negativen
Eintrag bei ebay der Dein Verkäuferkonto einschränken kann, ich klopp Dir noch
eine negative Bewertung rein und Du kannst mich nur positiv bewerten.
Schreibst Du trotzdem einen negativen Text, kann ich Ihn durch ebay löschen lassen.

Das Ende vom Lied:
Du hast alles richtig gemacht, hast von paypal und ebay auf den Deckel bekommen,
Dein Konto wurde zeitweise eingefroren, Du hast 1 Bitcoin verloren und ich lache Dir
noch ins Gesicht und suche mir den nächsten.

Das ist natürlich fiktiv, denn dazu fehlt mir die kriminelle Energie und davor schützt
mich mein Rechtsempfinden.
Aber es ist in dieser anonymen Welt nicht unrealistisch und kostet Dein Geld und Deine Nerven.
Es steht halt dabei in keinem Gegenwert der das rechtfertigen würde.

Dann doch lieber hier im Forum mit bekannten Mitgliedern, persönlich oder über Escrow.
Mir wäre das den Stress nicht wert und ich wäre ungern die Beute.
legendary
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December 21, 2014, 03:36:54 PM
#7
im Thread im Coinforum wird darauf hingewiesen dass, gewerbliche Verkäufer keine negativen Bewertungen an Kunden vergeben können. -> sinnfrei und keine Aussagekraft ob ein Käufer 100% positiv hat.
https://www.coinforum.de/topic/3522-bitcoins-via-paypal-auf-ebay-verkaufen/

Wie sehen denn die Regeln von ebay und Paypal bezüglich bitcoin aus? Falls bitcoins nicht gehandelt/nicht mit Paypal bezahlt werden dürfen, dann wird dir paypal natürlich auch nicht beistehen, weil du eh was unrechtmäßiges getan hast. Womit es dann schon speziell auf bitcoins zutrifft.
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