Wenn es Ware ist und es kommt aus dem Inland, dann brauchst du eine Rechnung auf der die MwSt ausgewiesen ist. Aus dem nicht EU-Bereich könnte Einfuhrumsatzsteuer beim Zoll anfallen.
Frag am besten ein Finanzamt deines Vertrauens und poste die Antwort hier, dass alle was von haben.
In diesem Zusammenhang ist evtl. noch wichtig zu wissen das Bitcoins (anders als z.b. Softwarelizenzen die per E-Mail oder Download verschickt werden) nicht bewegt werden (können). Jede Bitcoin ist immer dort wo alle Bitcoins sind - nämlich in der Blockchain. Die Clientprogramme ermöglichen je nach Key die Verfügung über die dem Key zugewiesene Anzahl von Bitcoins. Bei Umbuchung werden dem einen Key Bitcoins abgezogen und dem anderen Gutgeschrieben, es werden aber keine Bitcoins von einem Programm zum anderen bewegt. Jede Bitcoin ist immer dort wo alle Bitcoins sind - nämlich in der Blockchain - und diese befindet sich im gesamten peer-to-peer Netz, also bei allen - und überall gleich.
Es kann natürlich sein das in Zeiten in denen Geld ständig per Knopfdruck digital bewegt (und sogar erschaffen) wird - diese Tatsache längst in Paragraphen erfasst ist. Wenn dem so ist gilt es zu klären ob diese Regeln auch auf Bitcoins angewendet werden können. Wenn ja hat sich mein Einwurf erledigt. Ob dem so ist weiß ich nicht.