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Topic: Bundesfinanzministerium verlangt Einsicht in Krypto-Transaktionen (Read 388 times)

legendary
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Decentralization Maximalist
Bei den "anonymen Wallets" geht es aber um solche, die zentral von einem Dienstleister angeboten werden, wobei mir z.B. blockchain.com einfällt. Wenn ich mich nicht irre, ist es in vielen Ländern (Deutschland, Kryptoverwahrgeschäft?) sowieso schon verpflichtend, dass solche Dienstleister KYC erfordern. Das selbstgehostete Wallet dagegen ist selbstverständlich weiter anonym ohne irgendwelche Angaben möglich, weshalb auch die "Dezentralität" nicht dadurch in Gefahr ist. Auch reine clientseitige Web-Apps wie coinb.in dürften eher nicht betroffen sein, da die Coins dort nicht von den Website-Betreibern verwahrt werden, diese also eigentlich keine "Dienstleistung" anbieten.

Grundsätzlich finde ich es problematisch, dass solche wichtigen Details in den Überschriften der Artikel nicht angegeben werden (natürlich muss nicht alles in die Überschrift, aber angemessen wäre z.B. gewesen "Dienstleister sollen keine anonymen Wallets anbieten dürfen"). Hat wohl Clickbait-Gründe ...

Ob das ganze irgendwie zur Verringerung der Kriminalität beiträgt, ist dennoch äußerst fraglich, ich würde das verneinen, da diese "zentral gehosteten anonymen Wallets" doch in Kriminellenkreisen recht selten sein dürften. Wer wirklich anonym sein will, der dürfte um zentrale Dienstleister auch ohne KYC einen großen Bogen machen, da diese sicherlich andere Daten (IP-Adressen usw.) erheben. Eher geht es um die "Bequemen", die vor dem "selbst hosten" Angst haben.

Ist zwar OT, aber trotzdem als Anmerkung: Dieser Artikel da von "CryptoMonday" endet mit einem Abschnitt, der reine Werbung darstellt (zu Ledger) und auch einen Button "Jetzt Bestellen" enthält, aber in keinster Weise als Werbung gekennzeichnet ist. Wessen Seite das auch immer ist, er/sie sollte sich, gerade mit einer .de-Domain, vor Abmahnungen hüten ...

newbie
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https://cryptomonday.de/krypto-verbot-eu-moechte-anonyme-wallets-verbieten/

Sie drehen immer weiter durch und betrachten anonyme Wallets als Bankkonto.

Dabei befindet sich auf Bankkonten nur ein Versprechen namens Fiatgeld respektive Giralgeld was durch gar nix gedeckt ist respektive das Versprechen einer verbrecherischen EZB die nix kann außer Geld drucken und uns ins Elend stürzen.

Einlagensicherung ? "Jnein" theoretisch bis 0,1 Mio aber das SAG Gesetz wiederspricht dem und wer sagt das es nicht beliebig senkt werden kann wenn es "Alternativlos" ist ?

https://www.youtube.com/watch?v=WEM0fw73iGo

Sah man auch in Zypern oder Griechenland

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/zypern560.html



Sieht man auch hier dran wieder mal wieso BTC in der eigenen Wallet ebenso wie Edelmetal im Tresor absolut Pflicht ist in diesen Zeiten des Kommunismus

https://www.n-tv.de/wirtschaft/IWF-will-zehn-Prozent-auf-alles-article11664466.html

21M
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Mr. BTC
https://krypto-guru.de/news/gesetzesentwurf-fordert-datenspeicherung-von-selbstverwalteten-krypto-wallets/

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"Es sei geplant, jegliche Transaktionen über 1.000 Euro meldepflichtig zu machen. Somit wäre eine eindeutige Zuordnung einer Wallet – auch einer unhostet Wallet – zu einer Person möglich."
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"... diese Daten (Name, Adresse) sollen nun auch bei Wallets erhoben werden, die der Nutzer selbst verwaltet, sogenannte unhostet Wallets."
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Aber wenigstens ist sicher, dass all die Gesetze der letzten Jahre bestimmt zu einem signifikanten Rückgang der Geldwäsche führen...

Nettes Detail am Rande: Vor wenigen Jahren habe ich noch das Geld für ein Haus (höherer 6-stelliger Bereich) überwiesen und keine Probleme gehabt. Nun erzählt mir ein Bekannter am Telefon er habe ein etwas teureres Auto gekauft, dem Käufer das Geld (mittlerer 5-stelliger Bereich) überwiesen und prompt wurde das Konto des Verkäufers wegen Geldwäscheverdacht gesperrt.
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Nachdem die sehr kurze, rund zweiwöchige Frist zur Stellungnahme am 14. Juni 2021 abgelaufen ist, findet man nun inzwischen vermehrt Hinweise und Kommentare zu der Thematik im Netz. Heute hat es auch t3n geschafft dazu eine kurze Zusammenfassung zu schreiben -> https://t3n.de/news/kryptowerte-transferordnung-folgen-bitcoin-1386052/
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Denen schlottern bestimmt schon die Knie, den ganzen Geldwäschern, Terrorismusfinanzierern und von Sanktionen betroffene Personen,
was solln die jetzt nur machen, wo sie sich plötzlich an Vorgaben des BMF halten müssen?
Also mal ehrlich, so als Terrorist, Drogendealer, Geldwäscher hat man's heute echt nicht mehr leicht.
Erst muss man seine SIM-Karte registrieren, dann soll man nur noch mit Klarnamen auf Silk Road posten dürfen, dann die Corona-App installieren, sich von Bill Gates Chippen lassen, die Email-Adresse mit dem Personalausweis verknüpfen, und jetzt auch noch das.
Und es gibt bestimmt keine Möglichkeit, das alles zu umgehen!
So kann ich nicht arbeiten, wie soll ich da meinen kriminellen Machenschaften ungestört nachgehen?


Aber wenigstens ist sicher, dass all die Gesetze der letzten Jahre bestimmt zu einem signifikanten Rückgang der Geldwäsche führen...


Und der Terrorismus wird bestimmt ebenso effektiv bekämpft...



Naja, aber wenigstens bei den Drogen funktioniert der "War on Drugs"...



Wenn sie so viel Angst vor Terroristen hätten, würden sie ja nicht so viel reinlassen ...
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Wenn sie so viel Angst vor Terroristen hätten, würden sie ja nicht so viel reinlassen ...
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Denen schlottern bestimmt schon die Knie, den ganzen Geldwäschern, Terrorismusfinanzierern und von Sanktionen betroffene Personen,
was solln die jetzt nur machen, wo sie sich plötzlich an Vorgaben des BMF halten müssen?  Roll Eyes

Das is ja so offensichtlicher Bullshit, ich kann garnich soviel fressen, wie ich auf den großen Haufen noch obendrauf scheißen möchte und dabei bin ich garkein Bulle.

Vorgaben und Gesetze, die von vorneherein den Zweck, zu dem sie erlassen werden, garnicht erfüllen können,
is genau das, was wir unbedingt noch brauchten (als wenn wir davon nich schon genug hätten).
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das ganze wäre/ist bei dem privacy projekt ARRR Pirate Chain eh nicht möglich Grin Cool🏴‍☠️
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Es wäre tatsächlich gut, wenn jemand mit juristischem Sachverstand einen Kommentar dazu dem Finanzministerium übermitteln könnte, in dem besonders die Datenschutzgefahren von zu hohen KYC-Requirements dargestellt werden. Ich hoffe der Bundesverband Bitcoin Deutschland usw. sind da dran ...

Ja und das ist bis zum 14. Juni auch noch möglich.


Also jeder, auch ohne juristischem Sachverstand, sollte von dieser Möglichkeit gebrauch machen! Auch wenn wir zunächst nicht betroffen sind, wird es spätere Auswirkungen auf uns haben. Und je mehr kritischen Gegenwind es jetzt schon gibt, desto weniger kann jetzt schon festgestetzt werden. Ist ein Gesetz erstmal im Bundesanzeiger veröffentlicht, wird es nicht mehr großartig geändert.
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Es wäre tatsächlich gut, wenn jemand mit juristischem Sachverstand einen Kommentar dazu dem Finanzministerium übermitteln könnte, in dem besonders die Datenschutzgefahren von zu hohen KYC-Requirements dargestellt werden. Ich hoffe der Bundesverband Bitcoin Deutschland usw. sind da dran ...

Ja und auch inwieweit so etwas überhaupt erlaubt ist:

https://bitcointalksearch.org/topic/m.54567100

(Liechtenstein)

DSGVO...

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Decentralization Maximalist
Genau, den Fall Bitonic.

Die Frage ist natürlich, was für die Verpflichteten "verhältnismäßig" ist, um den erhöhten Sorgfaltspflichten nachzukommen. Aber der Ausgang des Bitonic-Falls, selbst wenn er in den Niederlanden und nicht Deutschland war, könnte ja (es geht ja um international gültige FATF-Empfehlungen) als Präzedenzfall angesehen werden, dass Screenshots "zu viel des Guten" sind. Aber klar, entweder das wird präzisiert oder das werden die Gerichte entscheiden - bis dahin drohen uns (falls die Verordnung durchkommt) tatsächlich wahrscheinlich abenteuerliche KYC-Befragungen durch diverse Börsen.

Es wäre tatsächlich gut, wenn jemand mit juristischem Sachverstand einen Kommentar dazu dem Finanzministerium übermitteln könnte, in dem besonders die Datenschutzgefahren von zu hohen KYC-Requirements dargestellt werden. Ich hoffe der Bundesverband Bitcoin Deutschland usw. sind da dran ...
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Hab mirs noch mal angeschaut, und mir war entgangen dass diese Verordnung "nur" für Verpflichtete im Sinne von § 2 - Geldwäschegesetz gilt. Also nicht für Privatpersonen, und z.B. auch nicht für "normale" Händler, sondern hauptsächlich für Finanzunternehmen aller Art und bestimmte Händler- und Dienstleistergruppen (z.B. Immobilienmakler und Glücksspielanbieter). Hab da was im Artikel von BTC-Echo missverstanden (ich meine, dass in einer früheren Fassung was von Privatpersonen drinstand).

Ist immerhin etwas weniger gruselig (und das was ich über Malware usw. geschrieben habe ist dann Quatsch, auch wenn natürlich die allgemeine Datenschutz-Gefahr von KYC bleibt), könnte aber bedeuten, dass in Deutschland etwas ähnliches wie der bekannte Fall in den Niederlanden droht, dass der, der von einer Exchange aus Geld abzieht oder einzahlt, nachweisen muss, dass die Wallet ihm gehört.

Ja danke, dass du nochmal intensiver nachgeschaut hast und uns den ersten Schrecken genommen hast. Ich hatte die letzen Tage leider wenig Zeit gehabt, um das selber nachzuschauen.
Mit den Fall in den Niederlanden meinst du das hier, oder?
https://bitonic.nl/en/news/231/dnb-formally-acknowledges-complaints-bitonic-and-revokes-wallet-verification-requirement
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Ich lese das immer noch so raus und glaube das uns als "private Verwahrer" mittels "berechtiger regulatorischer Maßnahmen" utopische Dokumentationspfilchten auferlegt werden die keiner umsetzen kann oder will.

Und man dann wohl oder übel seine privaten Schlüssel an einen Kryptowertedienstleister überträgt...

Siehe Seite 12 im Entwurf:

"§ 3 Absatz 2 ordnet erhöhte Sorgfaltspflichten für die Übertragung an, wenn im Auftrag des Begünstigten kein Kryptowertedienstleister tätig ist."
Schon im nächsten Abschnitt steht aber gleich, dass sich dies nur auf "Verpflichtete nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 und 2 GwG" bezieht. Das habe ich ja oben verlinkt.

Zudem steht auf Seite 1 des Entwurfs (da habe ich zuerst dran gezweifelt, das Privatpersonen und Händler betroffen sind):
Quote from: Referentenentwurf
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Keiner.
Stattdessen ist "die Wirtschaft" betroffen, allerdings mit nur einem sechsstelligen Eurobetrag insgesamt (genau: 420.813,38 Euro laut Entwurf).

Das lässt hoffen, dass es vielleicht bei z.B. Ein- und Auszahlungen von Exchanges dann mit einem Button getan ist, den man anklicken muss, mit der Aufschrift "Ich bestätige, dass ich im Besitz der Schlüssel für die Adresse bin, die ich für die Ein/Auszahlung verwende".

Denn wenn wie im Fall der niederländischen Börse ein Beweis wie ein Screenshot oder gar die Signierung einer Nachricht mit den Schlüsseln der Adresse gefordert wird, dürfte es insgesamt für die Krypto-Wirtschaft mit einem sechsstelligen Eurobeitrag nicht getan sein. Das hätte ja signifikante Aufstockungen bei Personalkosten usw. der Kryptodienstleister (und anderer Verpflichteter, also Finanzunternehmen, Immobilienunternehmen etc.) zur Folge.

Kann mich bei letzterem aber auch irren ...
jr. member
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Eigentlich halte ich mich immer aus solchen Diskussionen raus, da meistens solche "Gesetzesentwürfe" in der Presse heißer serviert werden als sie gekocht wurden / werden...

siehe hier:

https://www.blocktrainer.de/gerichtsbeschluss-wallet-kyc-nicht-rechtens/

Hab mirs noch mal angeschaut... ich meine, dass in einer früheren Fassung was von Privatpersonen drinstand.

Ich lese das immer noch so raus und glaube das uns als "private Verwahrer" mittels "berechtiger regulatorischer Maßnahmen"
utopische Dokumentationspfilchten auferlegt werden die keiner umsetzen kann oder will.

Und man dann wohl oder übel seine privaten Schlüssel an einen Kryptowertedienstleister überträgt...

Siehe Seite 12 im Entwurf:

"§ 3 Absatz 2 ordnet erhöhte Sorgfaltspflichten für die Übertragung an, wenn im Auftrag des Begünstigten kein Kryptowertedienstleister tätig ist."

Ja. Und was müssen wir machen?

Kurzum was können "wir" machen. Ich habe auch lange überlegt und eigentlich ist es doch ganz einfach...

Durch Bitcoin haben wir freies Geld warum sollten wir es dann auch nicht für die Freiheit einsetzen?

Soll heißen: jeder sollte / kann ein paar Satoshis spenden und zwar an Entwickler die uns den Umgang der Infrastruktur des Bitcoin Netzwerk durch bspw. Wallets oder Tools vereinfachen oder an Blogger die uns aufklären wie man es verwendet oder an Datenschützer die sich engagieren damit solche "grusligen" Aussichten nicht wahr werden etc...
 
Fact ist: Bitcoin hat keine "Lobby" aber eine "Community" und jeder kann / sollte Leute unterstützen die sich engagieren,
anstatt nur zu HODLN und auf das "große" auscashen in FIAT zu spekulieren...

Auch das Aufsetzen einer eigner FullNode-/ LightningNode (kann hier wärmsten den Raspiblitz empfehlen) ist ein kleiner Beitrag um zu zeigen das "wir" Bitcoin sind.

BTW: weiß jemand ob die Entwickler von Samourai (https://samouraiwallet.com/) noch aktiv an Ihrer Wallet arbeiten? Sie wollten eigentlich eine Lightning Unterstützung integrieren.
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Ja. Und was müssen wir machen?

Nicht immer wieder die bürgerfeindlichen Verbotsfantiker wählen?!
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Hab mirs noch mal angeschaut, und mir war entgangen dass diese Verordnung "nur" für Verpflichtete im Sinne von § 2 - Geldwäschegesetz gilt. Also nicht für Privatpersonen, und z.B. auch nicht für "normale" Händler, sondern hauptsächlich für Finanzunternehmen aller Art und bestimmte Händler- und Dienstleistergruppen (z.B. Immobilienmakler und Glücksspielanbieter). Hab da was im Artikel von BTC-Echo missverstanden (ich meine, dass in einer früheren Fassung was von Privatpersonen drinstand).

Ist immerhin etwas weniger gruselig (und das was ich über Malware usw. geschrieben habe ist dann Quatsch, auch wenn natürlich die allgemeine Datenschutz-Gefahr von KYC bleibt), könnte aber bedeuten, dass in Deutschland etwas ähnliches wie der bekannte Fall in den Niederlanden droht, dass der, der von einer Exchange aus Geld abzieht oder einzahlt, nachweisen muss, dass die Wallet ihm gehört.

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Muss dann eigentlich jeder Krypto-Nutzer eine Datenschutzerklärung herausgeben?

Gestern gab es eine Veranstaltung (Online-Tagung "Crypto Assets im Recht"). Unter anderem wurde kurz das Thema DSGVO und Blockchain angesprochen. Es kam die Frage auf, ob KYC-Pflicht bei Börsen nicht entgegen der DSGVO sei. Die Antwort seitens des Datenschutzfachmann war, dass das auf jeden Fall ein Spannungsfeld sei. Der Geldwäschefachmann saht das natürlich anders und viel klarer. Ich kann mir vorstellen, dass es irgendwann mal der EGH klären muss.

Der Entwurf sieht jedenfalls gruselig aus.

Ja. Und was müssen wir machen?

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Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 14. Juni 2021 per Email an [email protected].
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_VII/19_Legislaturperiode/2021-05-26-Kryptowertetransfer-Verordnung/0-Gesetz.html

Der Kampf beginnt: Notenbanken gegen Bitcoin-Jünger / Wettlauf der Währungen hat begonnen - Tinkerbell-Effekt entscheidet, wer gewinnt
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Der Entwurf sieht jedenfalls gruselig aus. Vor allem weil gar nicht angegeben wird, ob wirklich jede Privatperson dann die Daten des Gegenübers speichern müsste, wie BTC-Echo spekuliert.

Selbst wenn das nur ab einer Grenze von z.B. 1000 € passieren würde, wäre das, wenn man es aus der Perspektive des Datenschutzes betrachtet, sehr bedenklich. Stellt euch mal jetzt Hunderttausende Bitcoinbesitzer vor, die brav die Adressen ihrer Transaktionspartner auf ihrem PC oder Smartphone speichern. Das dürfte dann wieder ein toller Fraß für Malware-Programmierer sein, bzw. für Anwälte, z.B. wenn einer die DSGVO nicht beachtet. Muss dann eigentlich jeder Krypto-Nutzer eine Datenschutzerklärung herausgeben?
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Dazu passend ein Thread den ich vor paar Wochen erstellt hatte: Vorhang auf für DAC-8
Aber so richtig Beachtung hat dieses Thema nicht gefunden.

Und das obwohl es vermutlich sehr, sehr, sehr viele User hier betreffen wird Roll Eyes
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