Um dieses "Weiterhandeln" geht es mir ja ... Wenn ich also Trader A einen Future abkaufe, und diesen dann an einen Dritten (Trader B) verkaufe, werde ich dann zum "Verkäufer" (also effektive Vertragspartei mit Trader B) und muss Trader B beim Fälligkeitszeitpunkt den Ausgleich zahlen?
Nein, wenn Du den verkaufst, bist Du aus dem Spiel. Der Vertrag besteht dann zwischen A und B. Aber A kann eben seine Vertragspflichten ebenfalls zwischenzeitlich verkaufen. - Machen wir es mal konkret (und lassen alle Gebühren, Zinserwartungen usw. weg): Ich verkaufe Dir heute einen Future für einen BTC zum Stichtag 31.12.2017 für 20.000 EUR. Du zahlst mir dann jetzt 20.000 EUR und hast Deinen Future, der mich verpflichtet, Dir zum Stichtag einen BTC zu geben (oder den entsprechenden Gegenwert in EUR, wenn cash settlement vereinbart ist). Nun steigt der Preis zum 15.12. auf 30.000 EUR. Ich denke mir, dass es irgendwie scheiße war, Dir den Future verkauft zu haben, denn ich erwarte, dass der Preis noch weiter steigen wird. Also verkaufe ich ihn an einen dritten weiter, der ihn gerne nimmt, wenn ich ihm 30.000 EUR dafür dazugebe. Ich hab' dann 10.000 EUR Verlust gemacht. Er hat die Hoffnung, dass der Preis zum Stichtag auf 25.000 EUR fällt und er einen Gewinn von 5.000 EUR macht. - Das ist jetzt grob vereinfacht. Aber das ist das Grundprinzip des Handels an Terminbörsen.