Pages:
Author

Topic: Deutsches Steuerrecht fuer BCC/BTC - page 2. (Read 1929 times)

21M
sr. member
Activity: 451
Merit: 257
Mr. BTC
August 02, 2017, 09:46:18 AM
#9
1. Es ist eine aufgedrängte Bereicherung. Wenn ich jetzt die BCC nicht mitnehme oder mitnehmen will, würde es dennoch meine Anschafffungskosten von BTC senken.

Da sterben in Indien und Afrika Millionen Kinder an Unterernährung und hier muss man sich mit aufgedrängtem Reichtum rumplagen  Roll Eyes

"Glück ist, wenn das Pech die anderen trifft.“ (Horaz)
hero member
Activity: 704
Merit: 559
online justice
August 02, 2017, 09:23:06 AM
#8
1. Es ist eine aufgedrängte Bereicherung. Wenn ich jetzt die BCC nicht mitnehme oder mitnehmen will, würde es dennoch meine Anschafffungskosten von BTC senken.

2. Der Verkaufszeitpunkt ist irrelevant.

3. Der Splitzeitpunkt könnte relevant sein, aber es können gerade externe Gründe (Spekulationsverwerfung) das reale Verhältnis beeinträchtigen. Gegen eine langfristige Entscheidungs spricht, dass neue Gründe den ein oder anderen Wert beeinträchtigt haben könnten.

Es gibt viele denkbare Aufteilungsszenarien. Für alle gibt es Argumente. Daher ist es schwierig.
newbie
Activity: 21
Merit: 2
August 02, 2017, 08:22:30 AM
#7
Die (alte) Haltefrist beginnt durch den Fork nicht neu zu laufen.
Sehe ich auch so, alles andere wäre unlogisch (nun gut – nicht, daß Logik für die Bürokratie ein Hinderungsgrund wäre…); in diesem einen Punkt sind Cryptocoins wie Aktien, sollten also wie bei einem Split behandelbar sein (wobei ich da auch nicht weiß, wie genau das steuerlich geht, habe meine gesplitteten nicht verkauft).
Schwierig ist nur die Bestimmung/Verteilung der Anschaffungskosten, wenn steuerpflichtig verkauft wird.
Finde ich nicht: einfach auf der Börse, wo man verkauft, den Kurs BTC:BCH zum Verkaufszeitpunkt notieren, beim Privatverkauf halt ein paar Börsenkurse niederschreiben. Der Kurs zueinander sollte das „natürliche Aufteilungsverhältnis“ widerspiegeln; sieht man auch daran, daß Eurokurs(BTC,vorher)~=Eurokurs(BTC,nachher)+Eurokurs(BCH). Die Spekulationsverwerfungen gerade machen eine Bewertung nicht leicht, aber langfristig sollte das so ungefähr hinkommen. Zumindest wüßte ich nicht, mit welcher Begründung das Finanzamt eine solche Aufteilung ablehnen könnte.

Grüße, Christoph
hero member
Activity: 704
Merit: 559
online justice
August 02, 2017, 06:59:22 AM
#6
Die (alte) Haltefrist beginnt durch den Fork nicht neu zu laufen.

Schwierig ist nur die Bestimmung/Verteilung der Anschaffungskosten, wenn steuerpflichtig verkauft wird.

sr. member
Activity: 317
Merit: 251
August 02, 2017, 03:41:36 AM
#5
Laut BCC Blockchain sind die Coins ja genauso lange auf deiner Adresse wie die BTC. Ich glaube nicht, dass die Finanzämter hier in der Lage sind das auseinander zu rechnen.
full member
Activity: 126
Merit: 100
August 02, 2017, 02:46:06 AM
#4
Mich würde das Thema auch sehr interessieren.

Es gibt doch sicher Leute im Forum, die den ETH / ETC Split mitgemacht, ETC verkauft und das letztes Jahr in der Steuererklärung angegeben haben. Gibt es da schon Erfahrungswerte?
sr. member
Activity: 307
Merit: 252
July 28, 2017, 01:32:36 PM
#3
hab coins, die sich mitte august jähren. die wollte ich dann eigtl verkaufen. macht meine entscheidung jetzt irgendwie nicht einfacher Sad
21M
sr. member
Activity: 451
Merit: 257
Mr. BTC
July 28, 2017, 12:52:57 PM
#2
Habe bislang nichts dazu gefunden.

Was ist eure Meinung hierzu? 1 Jahr Haltefrist? wann fängt diese fuer BCC an? am 01.08. oder zusammen mit dem dazugehörigen urspruenglichen BTC? Hat jemand damals beim ETH/ETC split es irgendwie steuerlich erfolgreich lösen können?
Das hab ich mich auch schon gefragt. Kommt m.E. drauf an, seit wann die BTC in deinem Besitz sind, die am 01.08. in BCC "umgewandelt" werden. Ich denke, dass hier selbst der Sachbearbeiter vom FA überfordert sein wird, und er wird sicher geneigt sein, zu deinen Ungunsten zu entscheiden.

PS: Die Blockchain (Timeline) von BCC beginnt ja nicht erst am 01.08. und deine Coins befinden sich noch immer auf derselben (alten) BTC Adresse.
sr. member
Activity: 307
Merit: 252
July 28, 2017, 11:20:47 AM
#1
Habe bislang nichts dazu gefunden.

Was ist eure Meinung hierzu? 1 Jahr Haltefrist? wann fängt diese fuer BCC an? am 01.08. oder zusammen mit dem dazugehörigen urspruenglichen BTC? Hat jemand damals beim ETH/ETC split es irgendwie steuerlich erfolgreich lösen können?
Pages:
Jump to: