Wieder mal ein wirklichkeitsfernes Urteil aus dem Elfenbeinturm der deutschen Arbeitsgerichte:
Wer eine Dienstreise macht, muss für die gesamte Reisezeit eine Vergütung erhalten - nicht nur für eine Arbeitszeit von acht Stunden am Tag. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Auf die Urteilsbegründung muss man jetzt noch mal 2 Monate warten, bis dahin ist noch nicht so recht klar, was eigentlich auf einen zukommt.
Geht man mal vom günstigeren Fall aus, dass die Arbeitszeit als Ruhezeit nicht voll vergütet werden muss, greift aber vermutlich immer noch der gesetzliche Mindestlohn.
Also erhält jemand, der z.B. normalerweise 30 EUR Stundenlohn hat, eben 8,84 EUR pro Stunde Ruhezeit.
Mit Arbeitgeberanteil entstehen dem Arbeitgeber also immer noch knapp 11 EUR Kosten pro Stunde, die der gute Außendienstler im Hotelbett schlummert
Schicke ich also jemanden auf einmonatige Dienstreise, sind das 550 Stunden (30*24 = 720 abzgl. ca. 170 Stunden "echter" Arbeitszeit) oder runde 6000 EUR obendrauf.
Sollte das wirklich so kommen, können sich die Firmen die Dienstreisen nicht mehr leisten (bzw. nur in deutlich reduziertem Umfang).
Dann kann ich meine Hotels dichtmachen und meine Mitarbeiter werden allesamt arbeitslos.
So kann man auch eine halbe Million Arbeitsplätze im Land vernichten. Naja, wird schon nicht so schlimm werden, aber manchmal muss man sich wirklich fragen, ob man Arbeitsrichter nicht grundsätzlich als gemeingefährlich ansehen muss