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Topic: ETH Mining.. Gewerbe anmelden.. versteuern, bitte um Tipps. - page 2. (Read 205 times)

XtA
newbie
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Hallo

Ich habe vor ca.1-2Monaten, ohne jegliche Vorkenntnisse angefangen meine HW für ETH Mining laufen zu lassen.
In der Zwischenzeit habe ich mich etwas ausführlicher mit der Materie auseinandergesetzt und schnell erfahren das ich für die kleine Nebeneinnahme,
wohl ein Kleingewerbe anmelden muss und steuern Zahlen darf. Mit meiner Hardware generiere ich aktuell, nach Stromkosten, um die 450-600€ im Monat.

Man bekommt im Netz tonnenweise Informationen zum Thema Trading, aber leider kaum etwas zum Thema mining.
Meist wird direkt auf einen Steuerberater verwiesen. Verstehe nicht weshalb das so ein NOGO Thema ist.

Was ich für mich bis dato in Erfahrung bringen konnte:
Ich habe ein Gewerbe anzumelden.
Meine entstandenen Kosten, Hardware, Strom zb. und die geminten Coins bei Eingang in mein Wallet, habe ich nach aktuellen Kurs in einer Einnahme-Überschuss-Rechnung zu führen.
Bilanzierung entfällt, da Gewinn unter 60k. Gewerbesteuer entfallt ebenfalls unter 24,5k€
Steuern fallen bei Eingang in mein Wallet an.

Das ist für mich bis dahin plausibel und nachvollziehbar. Aber wie geht es dann weiter?

Ist meine Steuerschuld damit beglichen, oder muss ich bei verkauf nochmal Steuern zahlen?
Kann ich danach frei über die coins verfügen?

Ich meine den ersten Stunden hier im Forum entnehmen zu können, das hier etliche mining betrieben und hoffe ihr könnt eure Erfahrungen mit mir teilen.

edit:
Einer Seite konnte ich nun diese Erklärung entnehmen:

Es ist ja so, dass Sie beim Mining im gewerblichen Bereich sind. Sie müssen also die Mining-Leistung und den Ertrag daraus versteuern.
Der Ertrag entsteht mit Einbuchung des Coins. Das heißt, wenn Ihnen der Bitcoin oder das Ethereum eingebucht werden und Sie darüber verfügen können, dann ist es eingenommen.

Der kniff liegt dann in einer Formalie die so genannte Entnahme ist das Stichwort. Wenn Sie deutlich und verständlich machen, dass Sie den gewonnenen Coin entnehmen,
dann gelten ab diesem Zeitpunkt die Regelungen des § 23 EStG. Das heißt, Sie sind im Privatbereich und können den Coin steuerfrei nach einer Haltedauer von einem Jahr veräußern.

In der Folge bleibt der Ertrag zwar steuerpflichtig, die Wertsteigerung wird aber steuerfrei.

Dem Steuerthread von qwk habe ich diese Aussage entnommen:

Haltefrist beim Mining
Wer Bitcoins für den „Eigenbedarf“ mint, muss seine Kurs-Gewinne beim Verkauf nicht versteuern.
Da es keinen Anschaffungszeitpunkt gibt, beginnt auch keine Haltefrist zu laufen.

Steuern auf Coins aus Mining
a) die geminten Coins sind am Tag der Erzeugung als Einnahmen aus sonstigen Leistungen zu besteuern.
b) die geminten Coins sind nicht steuerbar. Man kann sie in der Steuererklärung nicht angeben, und auch keine Steuern dafür bezahlen.


 
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