Es ging nicht darum ob dir das Finanzamt irgendwas nachweisen kann oder nicht sondern ob du steuerpflichtig bist. Selbstverständlich sind auch im Ausland erzielte Einkünfte steuerpflichtig. Wie gesagt ob der Nachweis zu erbringen ist, ist eine andere Sache. Möglicherweise sind solche Nebenerwerbseinkünfte auch unter einer Grenze. Es ist auf jedenfall sinnvoller sowas zu deklarieren als später Schwierigkeiten zu bekommen.
In meinem Falle geht es auch darum, ob eine angebliche Steuerpflicht praktisch durchsetzbar ist oder nur auf dem Papier steht.
Wir haben ja inzwischen gelernt, dass ein Gewerbe nur anzumelden ist, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
"Die Rechtswissenschaft geht hinsichtlich des Gewerbebegriffs von den folgenden Defintionsmerkmalen aus:
https://www.juraforum.de/lexikon/gewerbeMerkmal "auf Dauer angelegt"Trifft in meinem Falle nicht zu, denn ich mine nur gelegentlich bei Sonnenschein, um überschüssigen PV-Strom zu nutzen.
Merkmal "erlaubt"entfällt
GewinnerzielungsabsichtDie Absicht zur Gewinnerzielung meint die Absicht auf einen Überschuss der durch die
wiederholten und regelmäßigen Geschäfte erwirtschafteten Einnahmen gegenüber den aufgewendeten Ausgaben. Die Tätigkeit darf also nicht bloß der Kostendeckung dienen und es muss der betreffenden Person gerade darauf ankommen, einen solchen Überschuss zu erwirtschaften.[...]
Ich mine nur, um überschüssigen PV-Strom nicht an den Netzbetreiber zu verschenken.
Außenwirkung"Außenwirkung meint schlicht, dass die Tätigkeit nach außen gerichtet und als solche durch Dritte offen erkennbar sein muss. Dritte müssen also vor allem die Absicht des Ausübenden, ein Gewerbe zu betreiben, erkennen können."[...]
Aussenwirkung besteht mit Sicherheit nicht.
Selbstständigkeit"Einer selbstständigen Tätigkeit geht nach, wer im wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann (vgl. § 84 Handelsgesetzbuch [HGB]).
Ferner muss der Ausübende Rechnungen auf eigenen Namen ausstellen und das unternehmerische Risiko tragen." [...]
Ich habe keine Arbeitszeiten, gehe keiner Tätigkeit nach und stelle keine Rechnungen aus. Demnach gehe ich keiner selbständigen Tätigkeit nach.
Fazit: Ich werde mit Sicherheit kein Gewerbe anmelden, zumal es es sich lediglich um eine gelegentlich ausgeübte Liebhaberei bzw. Spielerei handelt.