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Topic: EU-Parlament will gegen unhosted Wallets vorgehen - page 2. (Read 550 times)

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Die größten Probleme wirds im Ecommerce Bereich geben. Zumindest für EU-basierte Händler würde Bitcoin als Zahlungsmittel hiermit vollständig rausfallen.
Sollen die Bestimmungen auch für reine eCommerce-Händler gelten? Kann ich mir nicht vorstellen, bisher gingen alle derartigen Regelungen in die Richtung, dass diese von Finanzunternehmen und einigen anderen Subjekten (z.B. Finanzberater, Immobilienbranche, Notare ...) befolgt werden müssen.

Der BTC-Echo-Artikel spricht ja auch von "Anbietern von Krypto-Transaktionen" und "Krypto-Dienstleistern".

Hab mich wohl ein bisschen vom FUD mitreissen lassen, du hast natürlich vollkommen recht. Insofern die legale Definition von Crypto-asset Service Providern (CASP) nicht erweitert worden ist sollten Merchants die Bitcoin direkt annehmen nicht betroffen sein.

Ich frag mich allerdings ein bisschen was das in der Praxis für DEXes bedeuten wird. Insofern diese dezentralisiert genug sind sollte es da ja keinen Service Provider im eigentlichen Sinn geben? Wobei ich zugegebenerweise an dieser Front nicht am neuesten Stand der Dinge bin und keine Ahnung hab welche dieser Projekte dezentral und welche "dezentral" sind.
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Sehe ich das Richtig das man nun alle "Krypto-Adressen" bis zu seinem Ursprung verfolgen kann/soll?

Wenn ich das richtig verstanden habe sind nur Transaktionen zu und von Krypto-Dienstleistern betroffen, siehe oben. Auch in der Pressemitteilung des EU-Parlaments sieht man folgendes:

Quote
The rules would not apply to person-to-person transfers conducted without a provider, such as bitcoins trading platforms, or among providers acting on their own behalf.

PS: Das scheint das Originaldokument zu sein ... werde mal reinlesen ...
... nein, sorry, das ist nur das Briefing. Das AML Package besteht aus 4 Dokumenten:

421
420
422 - das ist das entscheidende Dokument in dem es um Kryptowertetransfers geht, lese gerade rein ... und kann gleich bestätigen: es gilt nur für Krypto-Dienstleister, nicht für Privatleute.
423

Wenn ich das so lese denke ich betrift das alle..... Alles was über 1000€ ist muss nachweislich geprüft sein.

Aus der PDF Absatz 22:

(22) Um die Effizienz der Zahlungssysteme  sowie der Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowertetransfers  nicht zu beeinträchtigen und um zwischen dem Risiko, dass Zahlungen aufgrund zu strenger Identifikationspflichten außerhalb des regulären Zahlungsverkehrs getätigt werden, und dem Terrorismusrisikopotenzial kleiner Geldtransfers  oder Kryptowertetransfers  abwägen zu können, sollte bei Geldtransfers, bei denen die Überprüfung noch nicht ausgeführt worden ist, die Pflicht zur Überprüfung der Richtigkeit der Angaben zum Auftraggeber und zum Begünstigten  Zahler und zum Zahlungsempfänger   bzw. – bei Kryptowertetransfers – zum Originator und zum Begünstigten  nur bei Einzelgeldtransfers  oder Einzeltransfers von Kryptowerten  , die 1000 EUR übersteigen, bestehen, es sei denn, dass es Anhaltspunkte dafür gibt, dass eine Verbindung zu anderen Geldtransfers  oder Kryptowertetransfers  besteht, die zusammen 1000 EUR übersteigen würden, dass das Geld  bzw. die Kryptowerte  als Bargeld oder anonymes E-Geld entgegengenommen oder ausgezahlt wurden, oder dass hinreichende Gründe für einen Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung vorliegen. DE 21  DE   2015/847 Erwägungsgrund 17 (angepasst)  neu
 
(23) Bei Geldtransfers  oder Kryptowertetransfers  , bei denen die Überprüfung als ausgeführt gilt, sollten die Zahlungsdienstleister  und Anbieter von KryptoDienstleistungen  nicht verpflichtet sein, bei jedem Geldtransfer die Angaben zum Auftraggeber und zum Begünstigten  Zahler und zum Zahlungsempfänger   bzw. – bei jedem Kryptowertetransfer – die Angaben zum Originator und zum Begünstigten  zu überprüfen, sofern die in der Richtlinie (EU) 2015/849 [bitte Verweis einfügen – Vorschlag für eine Richtlinie zur Festlegung der Mechanismen, die die Mitgliedstaaten einführen sollten, um die Nutzung des Finanzsystems zu Zwecken der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung zu verhindern, sowie zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/849]  und der Verordnung [bitte Verweis einfügen – Vorschlag für eine Verordnung zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zu Zwecken der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung sowie zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/849]  niedergelegten Verpflichtungen erfüllt wurden.   2015/847 Erwägungsgrund 18  neu

(24) Angesichts der Rechtsakte der Union über Zahlungsdienste, insbesondere der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates16, der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates17 und der Richtlinie (EU) 2015/23662007/64/EG sollte es ausreichen, für Geldtransfers innerhalb der Union lediglich die Übermittlung vereinfachter Datensätze, wie die Nummer(n) von Zahlungskonten oder eine individuelle Transaktionskennziffer,  bzw. für Kryptowertetransfers, falls diese nicht von einem oder auf ein Konto getätigt werden, sonstige Anforderungen  vorzusehen  , die sicherstellen, dass diese Kryptowertetransfers eindeutig zugeordnet werden können und die Adressdaten des Originators und des Begünstigten im Distributed Ledger verbucht werden .   2015/847 Erwägungsgrund 19 (angepasst)  neu

(25) Damit die für die Bekämpfung der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung zuständigen Behörden in Drittländern die für diese Zwecke genutzten Gelder  oder Kryptowerte  bis zu ihrem Ursprung zurückverfolgen können, sollte bei Geldtransfers  bzw. Kryptowertetransfers  aus der Union in Drittländer die Übermittlung der vollständigen Datensätze zum Auftraggeber und zum Begünstigten  Zahler und zum Zahlungsempfänger  vorgeschrieben werden.
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Klingt im ersten Moment sehr schlecht für uns.

Da ich sowieso bei meinen Börsen wie Kraken mit KYC registriert bin, sollte es ja keine Probleme machen, Coins die man auch offiziell dort gekauft hat, wieder zu verkaufen, oder ?

Die Signatur Kampagnen Coins werde ich dann wohl auf einem Boots-Trip verlieren.

Da sie in dem Artikel dann von einem Abgleich mit geblacklisteten Wallets sprechen, hoffe ich, dass Mixing  Services in ihrer Funktion weiter bestehen bleiben können.
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Sehe ich das Richtig das man nun alle "Krypto-Adressen" bis zu seinem Ursprung verfolgen kann/soll?

Wenn ich das richtig verstanden habe sind nur Transaktionen zu und von Krypto-Dienstleistern betroffen, siehe oben. Auch in der Pressemitteilung des EU-Parlaments sieht man folgendes:

Quote
The rules would not apply to person-to-person transfers conducted without a provider, such as bitcoins trading platforms, or among providers acting on their own behalf.

Edit: Vorhin hatte ich hier einige Dokumente verlinkt. Bei diesen handelte es sich jedoch um frühere Fassungen. Es geht um die Verordnung 422. Die allerneueste Fassung, die Patrick Hansen beschreibt, scheint noch nicht auf dem Server abrufbar zu sein.

In der alten Fassung stand jedenfalls noch nicht, dass bei einem Transfer von einer "unhosted wallet" zu einem Kryptodienstleister und umgekehrt auch Information zum Inhaber der unhosted wallet angegeben werden muss. Das gilt jedoch für die neue Fassung. Allerdings gilt dies immer nur für die Transaktion zum Krypto-Dienstleister selbst, frühere Transaktionen auf die unhosted wallet sind nicht betroffen.
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Um ehrlich zu sein finde ich das eigentlich gar nicht so schlimm. Zum Einen wird das nur Kryptobörsen mit Sitz in Europa betreffen, da die ausländischen Börsen ja (sofern keine KYC-Pflicht gilt) nicht wissen können woher der Kunde stammt und da die Wallet auch mit keinem Wohnsitz verknüpft ist wird diese Einschränkung wirkungslos sein. Zum Anderen könnte diese Regelung evntl. den Privathandel bzw. die ganzen Dex´es stärken.

Es geht darum, dass ein Kryptodienstleister die gesamte Transaktionshistore eines Wallets überprüfen muss! Überprüfen heißt Daten aller Walletinhaber verifizieren.
Europa wird sich sowas von zurückwerfen lassen im Digibereich, wenn sie das machen.
Außerdem ist mir sonst kein Transaktionsmedium bekannt, bei dem die Grenze 1000€ ist.

Zumindest ist das noch alles sehr schwammig formuliert.


Um unser Gespräch im richtigen Thread fortführen zu können schreibe ich hier weiter: Ich hätte wohl besser lesen sollen bzw. weiter denken sollen. Im ersten Augenblick habe ich nämlich geglaubt, dass nur Käufe auf den Börsen und die damit verbundene Transaktion raus aus der Börse davon betroffen ist. Logischerweise wird die gegensätzliche Richtung auch von dieser Regelung umfasst sein und dementsprechend wird man bei einer Auszahlung auf das Bankkonto Probleme haben.

Ob das aber in solcher Form tatsächlich kommt? Ich kann mir das nicht so ganz vorstellen, wäre aber für viele tragisch.


Ist das nicht für ALLE tragisch? Oder verstehe ich da was Falsch?

Kann das mal einer an einem Beispiel verdeutlichen?

Sehe ich das Richtig das man nun alle "Krypto-Adressen" bis zu seinem Ursprung verfolgen kann/soll?

Was ist mit meinem Leger usw. Muss man das nun offen legen, oder wie habe ich das?



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Die größten Probleme wirds im Ecommerce Bereich geben. Zumindest für EU-basierte Händler würde Bitcoin als Zahlungsmittel hiermit vollständig rausfallen.
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Der BTC-Echo-Artikel spricht ja auch von "Anbietern von Krypto-Transaktionen" und "Krypto-Dienstleistern".

Vielmehr würde es (wie oben beschrieben) EU-europäische Payment-Prozessor-Anbieter vor nahezu unlösbare Aufgaben stellen. Hier würde wohl vor allem Coingate betroffen sein, der in Litauen sitzt.

Für Händler gäbe es (falls es auch verboten werden sollte, auf außereuropäische Payment-Prozessoren auszuweichen) die Alternative, bei einer Börse ein Konto zu eröffnen und Zahlungen per Börsen-API abzuwickeln. Würde allerdings eine zusätzliche Transaktion erfordern, sonst hätte man das gleiche Problem ...  Angry  (Hier wäre dann womöglich LN die Lösung ...)
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Um ehrlich zu sein finde ich das eigentlich gar nicht so schlimm. Zum Einen wird das nur Kryptobörsen mit Sitz in Europa betreffen, da die ausländischen Börsen ja (sofern keine KYC-Pflicht gilt) nicht wissen können woher der Kunde stammt und da die Wallet auch mit keinem Wohnsitz verknüpft ist wird diese Einschränkung wirkungslos sein. Zum Anderen könnte diese Regelung evntl. den Privathandel bzw. die ganzen Dex´es stärken.

Es geht darum, dass ein Kryptodienstleister die gesamte Transaktionshistore eines Wallets überprüfen muss! Überprüfen heißt Daten aller Walletinhaber verifizieren.
Europa wird sich sowas von zurückwerfen lassen im Digibereich, wenn sie das machen.
Außerdem ist mir sonst kein Transaktionsmedium bekannt, bei dem die Grenze 1000€ ist.

Zumindest ist das noch alles sehr schwammig formuliert.


Um unser Gespräch im richtigen Thread fortführen zu können schreibe ich hier weiter: Ich hätte wohl besser lesen sollen bzw. weiter denken sollen. Im ersten Augenblick habe ich nämlich geglaubt, dass nur Käufe auf den Börsen und die damit verbundene Transaktion raus aus der Börse davon betroffen ist. Logischerweise wird die gegensätzliche Richtung auch von dieser Regelung umfasst sein und dementsprechend wird man bei einer Auszahlung auf das Bankkonto Probleme haben.

Ob das aber in solcher Form tatsächlich kommt? Ich kann mir das nicht so ganz vorstellen, wäre aber für viele tragisch.
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Für Exchanges wird es in der Praxis glaub ich maximal darauf hinauslaufen das in Zukunft Ein- und Ausgehende Adressen per Message-Signatur verifiziert werden müssen. Die persönlichen Daten haben sie ja schon.

Die EUR 1000,- Meldepflicht wird genauer definiert werden müssen, ansonsten ist diese spätestens mit LN hinfällig.

Die größten Probleme wirds im Ecommerce Bereich geben. Zumindest für EU-basierte Händler würde Bitcoin als Zahlungsmittel hiermit vollständig rausfallen.

Unterm Strich mach ich mir wenig Sorgen um Bitcoin aber sehr viel um die EU. Kann mir nicht vorstellen das diese Regularien irgendwas positives bewirken werden außer das die EU als moderner Wirtschaftsstandort noch unattraktiver wird als sie es eh schon ist. Tja, ich frag mich auch wieso wir in der EU im Digitalbereich so hinten nach hängen?
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Ein Problem wird bei der Regulierung wohl (wenn ich sie richtig verstehe) hauptsächlich für zwei Arten von Anbietern bestehen:

1) Anbieter von hosted wallets, die für Transaktionen (also nicht nur für den Handel auf einer Börse) gedacht sind; diese würden dann nahezu unbenutzbar.

2) sog. "DeFi-Anbieter", die per Smart Contract Transaktionen von unhosted wallets annehmen, aber eigentlich zentralisierte Anbieter sind (deshalb in Anführungszeichen Smiley ). Da fällt ja auch dieser Herr Hansen drunter, deswegen ist es verständlich, dass er dagegen trommelt.

3) Payment-Prozessoren nach der Art von Bitpay, für diese gälte das gleiche wie für 1).

Zitat aus btc-echo:
Quote from: btc-echo
Demnach dürfen Anbieter von Krypto-Transaktionen künftig “keinerlei Transfers von Kryptowerten” von oder an non-compliant Anbieter von Krypto-Transfers ermöglichen. Branchenexperten sehen darin ein Verbot von unhosted Wallets.
Das kann ich wiederum nicht nachvollziehen. "Unhosted Wallets" sind schließlich keine "Anbieter von Krypto-Transfers". Hier hätte ich mir eine Begründung der "Branchenexperten" gewünscht.

Für reine User dagegen sehe ich in der Tat das Problem von riesigen, angreifbaren Datenbeständen als am gravierendsten an (also eine weiteren Anreiz, so wenig wie möglich mit zentralisierten Dienstleistern zu interagieren), sonst ändert sich nicht viel.

(Wollte ursprünglich im Kursverlauf posten, aber hier passt es besser)
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Und hier der aktuelle Stand dazu.
Leider überschneiden sich hier bei uns immer wieder Themen zwischen Presse und div. Threads... aber gut lieber doppelt als garnicht Smiley

Das EU Parlament hat für die Erhebung von weitreichenden KYC Daten bei Cryptotransfers von größer 1000€ von / zu unhosted Wallets durch Crypto-Dienstleistern gestimmt.
Der Kurs hat auch schon darauf etwas reagiert.

https://www.btc-echo.de/news/defi-todesstoss-eu-parlament-regulierung-unhosted-wallets-138148/

Hier gibt es auch einen guten Überblick und einen Ausblick über das, was nun kommen kann: https://twitter.com/paddi_hansen

Es kommen aber noch einige Runden bei den Politikern und man kann nur hoffen, dass sie umgestimmt werden.

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Hi zusammen,

konnte dazu hier auf die schnelle nichts dazu finden.

Was meint ihr dazu? Wäre schon ein Tiefer Eingriff in die Privatsphäre.

Morgen soll ja kurzfristig abgestimmt werden. Denke je nach Zu/-Absage könnte es sich auf den Kurs auswirken.

Quelle: https://www.btc-echo.de/news/nach-mica-krimi-eu-parlament-will-gegen-unhosted-wallets-vorgehen-137879/

Quelle: https://www.btc-echo.de/news/schock-defi-sektor-unhosted-wallets-drohen-einschraenkungen-137792/

Gruß
Deep



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