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Topic: Finanzamt, Steuerrecht bei Verkauf großer Mengen an Bitcoins. (Read 1444 times)

legendary
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Soweit mir bekannt existieren im Ökosystem des Bitcoin keine Steuern in (Euro).
In der BTC Welt gibt es kein Fiat.
Solange man also im Ökosystem bleibt  und sich bewegt beim BTC mit dem „Kauf der Villa per BTC“ - ohne es vorher in FIAT umzuwandeln - solange kann man meines Erachtens nach keine Steuern verlangen, da es ja keine Steuern gibt im BTC Ökosystem.
legendary
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uuuuund habt ihr nen link dazu wo vllt eine genauerere Erklärung dazu zu finden ist?

Zumindest für Deutschland ist es egal ob BTC -> EUR -> Villa, oder ob direkt BTC -> Villa. Steuerlich wird es gleich behandelt, deswegen meine Aussage.

21M
sr. member
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Mr. BTC
das Zitat ist auf das deutsche Steuerrecht bezogen.
Da bist du falsch informiert.
sr. member
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das Zitat ist auf das deutsche Steuerrecht bezogen.
21M
sr. member
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Mr. BTC
Nach herrschendem Steuerrecht kann der Fiskus nichts dagegen tun, wenn jemand eine Villa in Bitcoins bezahlt,
der laut Steuererklärung eigentlich nichts geerbt und wenig verdient hat.
„Als Ausweg bliebe nur eine komplette Änderung des Steuerrechts“

Zitat    
Univ.-Prof. Dr. Tina Ehrke-Rabel
Leiterin des Instituts für Finanzrecht
hä? kann das noch irgendwie begründet werden?
Ob ich nun nen Kaffee, nen PC oder ne Villa kaufe ist doch egal.
Offiziell ist es ein Verkauf der BTC gegen EUR und ein Kauf der Villa für EUR. Der Gewinn muss weiterhin versteuert werden.
Oder was für ein Schlupfloch sollte das sein?
Das war auf das Steuerrecht in Österreich bezogen. Trotzdem frage ich mich, was genau mit dieser Aussage gemeint ist.

Ich denke in dem genannten Beispiel geht es darum, eine Villa direkt mit BTC zu kaufen, ohne vorherigen Wechsel in Fiat
Das haben wir schon verstanden.
newbie
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Ich denke in dem genannten Beispiel geht es darum, eine Villa direkt mit BTC zu kaufen, ohne vorherigen Wechsel in Fiat.

Edit: Beziehe mich auf diese Aussage: "Offiziell ist es ein Verkauf der BTC gegen EUR und ein Kauf der Villa für EUR"
legendary
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Nach herrschendem Steuerrecht kann der Fiskus nichts dagegen tun, wenn jemand eine Villa in Bitcoins bezahlt,
der laut Steuererklärung eigentlich nichts geerbt und wenig verdient hat.
„Als Ausweg bliebe nur eine komplette Änderung des Steuerrechts“

Zitat    
Univ.-Prof. Dr. Tina Ehrke-Rabel
Leiterin des Instituts für Finanzrecht
hä? kann das noch irgendwie begründet werden?
Ob ich nun nen Kaffee, nen PC oder ne Villa kaufe ist doch egal.
Offiziell ist es ein Verkauf der BTC gegen EUR und ein Kauf der Villa für EUR. Der Gewinn muss weiterhin versteuert werden.
Oder was für ein Schlupfloch sollte das sein?
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was ist mit kontoauszügen? Wenn Du nicht nachweisen kannst ob und wann du bitcoins gekauft dann ist das eben so.
Zahlst dann eben die volle Einkommensteuer wenn du die bitcoins wieder zu cash machst.

Wieso sollte ich das machen. Klar kann ich die gekauften Nachweisen, die Verdopplung jedoch nicht. Auscashen kann ich dann wieder nachweisen.
legendary
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Na dann lasst uns alle Immobilien & dicke Autos im Ausland kaufen per BTC Cheesy

https://www.bitpremier.com/
sr. member
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Nach herrschendem Steuerrecht kann der Fiskus nichts dagegen tun, wenn jemand eine Villa in Bitcoins bezahlt,
der laut Steuererklärung eigentlich nichts geerbt und wenig verdient hat.
„Als Ausweg bliebe nur eine komplette Änderung des Steuerrechts“

Zitat    
Univ.-Prof. Dr. Tina Ehrke-Rabel
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was ist mit kontoauszügen? Wenn Du nicht nachweisen kannst ob und wann du bitcoins gekauft dann ist das eben so.
Zahlst dann eben die volle Einkommensteuer wenn du die bitcoins wieder zu cash machst.
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Nein, da der Account gehackt wurde und ich durch traden auch noch so 1-2 BTC Gewinn gemacht habe. Daher ja auch die Frage. Stehe ich in der Pflicht das nachzuweisen und was mache ich wenn ich es nicht kann, daher will ich mit Verlust nachkaufen.
sr. member
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kannst du beweisen das du geld auf die börse eingezahlt hast?
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auf der Blockchain sind die Coins noch vorhanden, auch wenn der Account gehackt wurde.

ja das mag ja sein, ich kann aber nicht angeben wie lange ich sie auf der Börse gehalten habe...mehr als 1 Jahr?! Sie kommen nur aus dem Mixer raus und sind dann in bitcoin.de. Ab da kann ich sie erst nachweisen.

das ist egal, man sieht ja auf der Blockchain das die Bitcoins sich 1 Jahr nicht bewegt haben. Das reicht als Nachweis.

ich glaub du missverstehst mich immer noch... ICH kann nicht nachweisen das die Coins sich 1 Jahr nicht bewegt haben. Die Coins die ich in die Börse damals eingezahlt habe und dazu   verdient habe, lagen dann über 1-2Jahre auf der Blockchain der Börse. Welche die Börse dann beim Withdraw ausgezahlt hat, sind doch nicht die selben die ich gehalten habe...Das sind doch einfach welche durch einen Mixer geschleudert. Erst richtig nachvollziehbar ist es für mich erst ab bitcoin.de, da ich dort die Adressen angeben kann.
Für mich ist es aber faktisch so das ich die Coins so lange gehalten habe, es jedoch einfach durch Hack und fehlende Screenshots der Balance zwischendrin nicht nachweisen kann.
sr. member
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auf der Blockchain sind die Coins noch vorhanden, auch wenn der Account gehackt wurde.

ja das mag ja sein, ich kann aber nicht angeben wie lange ich sie auf der Börse gehalten habe...mehr als 1 Jahr?! Sie kommen nur aus dem Mixer raus und sind dann in bitcoin.de. Ab da kann ich sie erst nachweisen.

das ist egal, man sieht ja auf der Blockchain das die Bitcoins sich 1 Jahr nicht bewegt haben. Das reicht als Nachweis.
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auf der Blockchain sind die Coins noch vorhanden, auch wenn der Account gehackt wurde.

ja das mag ja sein, ich kann aber nicht angeben wie lange ich sie auf der Börse gehalten habe...mehr als 1 Jahr?! Sie kommen nur aus dem Mixer raus und sind dann in bitcoin.de. Ab da kann ich sie erst nachweisen.
sr. member
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auf der Blockchain sind die Coins noch vorhanden, auch wenn der Account gehackt wurde.
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Wie sieht es denn aus wenn ich anfang des Jahres ein paar BTC verkauft habe und diese nicht nachweisen kann das ich sie 1 Jahr gehalten habe..(ACC bei einer Börse wurde gehackt.)

Habe sie aber ein Jahr gehalten und habe nun Angst das ich das nicht nachweisen kann. Kann ich jetzt noch BTCs nachkaufen (glaube dauerhaft das er noch steigt) und somit den Gewinn gegen die neu gekauften BTCs aufrechnen (erwirtschafte dadurch ja einen Verlust wenn ich höher einkaufe als ich verkauft habe, oder geht das so nach meiner Logik nicht..)

thx for answer
sr. member
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Eine direkte Mitteilungspflicht der Bank an das Finanzamt existiert nicht.
Die Bank könnte verpflichtet sein, nach § 11 des Geldwäschegesetzes eine entsprechende Verdachtsmeldung an das Bundeskriminalamt (Zentralstelle für Verdachtsmeldung) und die zuständigen Strafverfolgungsbehörde zu machen. Je nach Würdigung der Strafverfolgungsbehörde könnte dann eine Weitermeldung an das Finanzamt erfolgen.
Dann bedarf Es einer sorgfältigen Prüfung durch die zuständige Finanzbehörde.

Eine Beweislastumkehr existiert auch bei Geldwäsche nicht.
Geldwäscheermittlungen sind Sache der Staatsanwaltschaft und der Polizei.
Bei einer strafbaren Geldwäsche sind (in Deutschland) zweigleisige Ermittlungen erforderlich.
A. muss die Geldwäschehandlung bewiesen werden,
B. muss die Ursprungstat, aus der die inkriminierten Gelder stammen bewiesen werden. (Die Ursprungstat muss außerdem eine Katalogstraftat des § 261 StGB sein.)

Beweisen woher die Bitcoins kommen mußt du keinem, auch dem Finanzamt nicht.
Im Schlimmsten Fall wird der gesammte Verkaufspreis einer etwaigen Besteuerung zu Grunde gelegt werden.
Im Ergebnis könnte dann seitens des Finanzamts eine Nachversteuerung für all diejenigen Veranlagungszeiträume vorgenommen werden,
für welche die Festsetzungsfrist (§ 169 AO) nach den Gegebenheiten des Einzelfalls noch nicht abgelaufen ist.
Musst dann vielleicht die hälfte abdrücken aber bist ja immer noch Millionär  Grin
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Ich glaube dass selbst die Finanzämter noch nicht genau wissen wie Sie mit den Kryptowährungen bei der Versteuerung umgehen sollen. Ich könnte mir auch gut vorstellen dass es von Budesland zu Bundesland Unterschiede gibt. Man sollte beim Bundesfinanzminsterium nachfragen ob es in jüngster Zeit zu diesem Thema Erlasse gibt.
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