Auch ich war seit 2012 auf Gox aktiv. Dabei ist 2013 ein kleiner Gewinn angefallen, allerdings deutlich weniger als 20.000 Euro. Aber im Grunde ist das egal. Ich habe einfach folgende Rechnung aufgemacht: Das Geld, das ich 2012 und 2013 eingezahlt hatte, habe ich gegen das Geld gerechnet, das ich abgehoben hatte. Das dabei ersichtliche Plus habe ich beim Finanzamt einfach als privates Veräußerungsgeschäft angegeben. Als Belege dienen meine Kontoauszüge von der Bank. Ich habe für das Finanzamt alles ordentlich aufgelistet, so dass sie es nachvollziehen können. Mal schauen, was das Finanzamt dazu sagt. Das weiß ich noch nicht.
Ich gehe davon aus, daß du nix mit Haltefrist gemacht hast, sondern den gesamten "pauschalisierten" Gewinn versteuert hast?
Es gibt in meinen Augen zwischen unseren Fällen zwei wichtige Unterschiede:
1. Das Geld ist 2013 in Euro auf meinem Bankkonto gelandet.
2. Ich habe eine anerkannte Forderung gegenüber dem Insolvenzverwalter von Mt. Gox, da meine Bitcoins komplett in die Insolvenz gelaufen sind. Gleichzeitig ist damit auch klar, dass ich dieses Geld derzeit nicht besitze. Die Insolvenz hat für die Steuer aufschiebenden Charakter.
Normalerweise muss jeder einzelne Trade versteuert werden. Im Falle von Mt. Gox und anderen insolventen Börsen ist das aber vielfach nicht mehr wirklich möglich.[/b] Als problematisch sehe ich es aber an, wenn Du die Bitcoins von Mt. Gox abgezogen hattest. Denn auch da hast Du ja Geld abgehoben. Dass Du den Wert Deiner Bitcoins zum damaligen Zeitpunkt nicht beziffern kannst, macht die Sache dabei nicht besser.
Ich hasse es hier so negativ sein zu müssen, aber so wie du deinen Gewinn ermittelst (erster hervorgehobener Text) geht das glaube ich nicht, jedenfalls nicht grundsätzlich. Aber das weisst du ja selbst (2ter hervorgehobener Text).
Ein "Abheben" oder "in EUR auf's Konto überweisen" ist steuerlich irrelevant.
Relevant ist die Veräußerung an sich (und die Bewertung des entstehenden Gewinns). Diese findet bereits statt wenn deine sell-order auf mtGox gefüllt wird. Egal in welcher "Währung" dir der Verkaufserlös gegeben wird. Und wenn's
magic the gathering cards wären müsstest du die auch in EUR bewerten zu diesem Zeitpunkt und den Gewinn entsprechend bewerten und ggf. versteuern. Ob der nun
real in Euro auf deinem Konto landet oder nicht spielt keine Rolle.
Mal schauen, was das Finanzamt dazu sagt.
Wahrscheinlich nix, weil es sich nicht lohnen würde in Anbetracht der mtgox-Insolvenz. Zu kompliziert, langwierig, erfolgs-unwahrscheinlich für's FA. Ausserdem wäre der Gewinn mit der "korrekten" Methode ermittelt nicht höher als der von dir mit der "Abkürzung" berechnete. Daher denke ich auch, daß man dir (selbst wenn der FA-Beamte rafft was da abgeht) keinen Strick drehen würde (es sei denn du hattest in 2012 erheblich höheres Einkommen als in 2013).
Falls die doch was zu dieser Gewinnermittlungs-Methode sagen, wäre das sehr interessant. Ich fand diese Möglichkeit damals (habe 2013 meine bitcoin-geschäfte steuertechnisch aufgearbeitet) für meinen Fall auch passend und hatte das so als "legitim" gesehen (ich hatte
garnix von mtGox auf mein fiat-konto transferiert, jemals, also war ich der Meinung daß auch keine Steuer anfallen könne, da ja kein Gewinn "realisiert" wurde). Aber nach vielen Gesprächen mit meinem Steuerberater musste ich leider einsehen, daß das so nicht richtig ist. Der eventuelle Gewinn passiert bei jeder Veräußerung (auch bei Tausch (z.B gegen altcoins oder Kinderwägen) oder Bezahlung von Waren/Dienstleistungen mit Bitcoin) und
zum Zeitpunkt dieser Veräußerung. Gerade in Hinsicht auf den Zeitpunkt führt deine Methode natürlich zu der Möglichkeit, Gewinne "in die Zukunft zu schieben". Dieser Punkt könnte dem FA aufstossen.
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Mal generell zu dem Thema: Ich empfinde die Bürde der Gewinnermittlung welche mir durch Benutzung des Bitcoin als Zahlungsmittel und zur Vermögensbewahrung auferlegt wird übrigens als völlig unangemessen. Die für diesen Prozess aufgewendeten Leistungen müsste man eigentlich dem FA in Rechnung stellen. Sie sind (bzw. "wären") sicher in vielen Fällen unverhältnismässig hoch.