Ich kann deine Argumentation gut verstehen und in vielen fällen hast du recht, aber ich denke es ist auch wichtig die Fälle zu betrachten in denen der Kredit von außerhalb, z.B. von der Hausbank, kommt. Dann ist eine Lieferung durchaus möglich. Das mag jetzt evtl. etwas unüblich für Hebelinvestitionen sein, aber gerade bei Bitcoin kann genau das durchaus Zielführend sein, da viele ihre Coins lieber selbst halten als sie auf einem Exchange zu lassen - und das zurecht!
Auch beim Beispiel mit dem Haus sollte man das Haus als Derivat ansehen. Wer das anders sieht wird im Falle eines Zahlungsverzugs sehr schnell feststellen, dass er einer fatalen Fehleinschätzung unterliegt. Dann zeigt sich nämlich ganz schnell wem das Haus tatsächlich gehört - nämlich der Bank!
Die Besitzrechte am Haus und damit auch die Pflichten des sorrgfältigen Umgangs werden den Kreditnehmer übertragen. Es wird also geliefert und zur Nutzung unter Auflagen zur verfügung gestellt. ich sehe keinen Grund warum das nicht auf Mit Bitcoins funktionieren sollte.
Um genau zu sein sit das Hausbeispiel sogar perfekt. Der Kredit kommt von der Bank, aber das Haus wird (häufig) nicht von dieser gekauft. Der Verkäufer hat dadurch kein Sicherungebedürfnis da die Gegenleistung bereits vollumfänglich erbracht werden konnte (durch nutzen der Finanziellen mittel aus dem Kredit). Und genau das gleiche kann mane ben auch mit Bitcoins machen. Verkäufer verkauft an Käufer Bitcoins und erhält Gegenleistung. Käufer hat Kredit in höhe von 10.000€ Aufgenommen um Gegenleistung erbringen zu können. Ein Sicherungsberürfnis auf der Seite des Verkäufers besteht nicht, da die gegenleistung bereits vollumfänglich erbracht wurde (wie beim Hauskauf auch).
Wenn die Bank Sicherheiten will, kann der Käufer ja welche Hinterlegen. Beim Hauskauf ist das oft das zu kaufende Haus, aber mBanken haben auch kein problem mit anderen Dingen (z.B. eine andere Immobilie die man hat). So könnte man z.B. 2 Immobilien als Sicherheitsleistung zur verfügung stellen um eine weitere zu kaufen. Das ist auch eine Hebelinvestition aber weder die Ersten beiden, noch die weitere Immobilie wird von der Bank "weggeschlossen". Man kann alle 3 nutzen und z.B. vermieten, trotz Hebelinvesition.
Bei einem kredit für Bitcoins könnte ja auch die Auflage sein dass man sie nicht anderweitig Ausgibt, sondern sie selbst halten muss. Oder man kann für einen Kredit für Bitcoins eben eine Immobilie "hinterlegen", dann kann man mit den Coins machen was man will... und ja, die Immobilie kann man dennoch weiterhin nutzen.
Wenn es nur ein paar tausend Euro sind, dann muss man oft keine Sicherheitsleistung hinterlegen. Dafür dann BTC kaufen und die Hebelinvesition ist realität geworden - mitsamt Lieferung und ja, die gehören einem dann genauso wie ein mit Kredit gekkauftes Haus das nicht gleichzeitig als Sicherheitsleistung hinterlegt wurde.