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Topic: Gewerbliches Mining / Steuerinfo zur möglichen Haltefrist - page 2. (Read 665 times)

qwk
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Ab einer gewissen Größe ist es unumgänglich ein Gewerbe anzumelden.
Ich will hier nicht zu lange drauf rumreiten, aber ich muss einfach noch einmal betonen, dass der Umfang einer Tätigkeit unter keinen Umständen Begründung für die Beurteilung der Gewerblichkeit sein kann. "Ab einer gewissen Größe" ist schlicht und ergreifend falsch.
Es gibt Fälle, in denen Mining gewerblich ist und es gibt Fälle, in denen es das nicht ist.
Der Umfang der Miner-Farm ist hierfür kein Kriterium.

Aber wir wollen das jetzt vielleicht einmal dabei belassen, dass du und ich da anderer Auffassung sind Wink
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danke qwk für Deine Ausführungen!

Nach meiner Erfahrung gleicht der Austausch mit dem FA hier in Deutschland nämlich eher einem türkischen Basar... bzw. wer weiß was er darf und wie er antworten muss, kommt x-mal weiter als alle anderen... großes Geschacher in meinen Augen  Roll Eyes

Und wer sich eine Farm mit 200 GPUs und 80 Asics hinstellt, der sollte auch genug Euros über haben einen fähigen Berater an Land zu ziehen der sich rechtzeitig damit beschäftigt bzw. mit dem FA kommuniziert.. bzw. Risiken besser einschätzen kann... 99% der Leute hier haben doch eh nur 1-18 GPUs laufen.. eben als Hobby..
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Ab einer gewissen Größe, fängt es dann an, Probleme mit dem Stromanbieter zu geben, dieser versorgt Privatpersonen nur bis zu einem Verbrauch X mit Privatstrom, danach gibt es entweder nur Summe X oder man ändert den Vertrag, was wiederrum ein Gewerbe erfordert.
Das ist nun eine völlig andere Thematik, die nicht wirklich etwas mit Steuern zu tun hat, aber klar, da kann es zu Problemen kommen Wink
Ich wollte darauf hinaus, dass du im Endeffekt ab einer bestimmten Größe von deinem Stromanbieter limitiert bist und ein Gewerbe anzumelden hast.

Des Weiteren finde ich deine Ausführungen sehr verharmlosend, das FA unterstellt und stellt fest, wer denkt mit 4-stelligen Beträgen/Monat als Hobbyminer durchzugehen, ist töricht und wird dafür schlussendlich belangt (falls er kein Gewerbe angemeldet hat). Meine Erläuterungen bezogen sich nicht auf Peter, der mit 4 RX480s munter am minen ist. Ab einer gewissen Größe ist es unumgänglich ein Gewerbe anzumelden.

Ich stimme dir zu, dass es auf den Einzelfall ankommt. 
qwk
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Ich sehe die Analogie beim Ebay Verkäufer, ab einer gewissen "Verkaufsfrequenz" wird eben Gewerblichkeit unterstellt
Wie gesagt, die Unterstellung an sich ist ja nicht das Problem, die Frage ist, ob man dem vernünftige Argumente entgegenstellen kann.

daraus resultiert dann die PFLICHT zum Gewerbe.
Nicht aus der Unterstellung, sondern erst aus der Feststellung.
Gerade diese Feststellung sollte man versuchen, zu vermeiden.

Wer auf unbestimmte Zeit Coins hortet und die laufenden Kosten aus privater Tasche zahlt, kommt am Gewerbe vorbei.
Ja.
Und auch, wer lediglich Cloud-Mining "betreibt", handelt sicherlich nicht gewerblich.
Für den Cloud-Miner gilt eher die Einschätzung als Kapitalanlage mit entsprechender Kapitalertragsteuer, aber das nur am Rande.

Wer seine Farm auf den Erträgen des Minings aufbaut, kommt am Gewerbe nicht vorbei.
Doch, dein "Hobby" wird nicht dadurch gewerblich, dass du es aus sich selbst heraus finanzierst.
Analogie: Oldtimer-Sammler finanziert den weiteren Aufbau seiner Sammlung durch Restaurierung und Verkauf von ein paar Autos ab und an. Das ist immer noch nicht gewerblich.
Entscheidend ist eher, ob er damit seinen Lebensunterhalt oder einen Teil davon bestreiten will.

Ab einer gewissen Größe, fängt es dann an, Probleme mit dem Stromanbieter zu geben, dieser versorgt Privatpersonen nur bis zu einem Verbrauch X mit Privatstrom, danach gibt es entweder nur Summe X oder man ändert den Vertrag, was wiederrum ein Gewerbe erfordert.
Das ist nun eine völlig andere Thematik, die nicht wirklich etwas mit Steuern zu tun hat, aber klar, da kann es zu Problemen kommen Wink

Insofern stimme ich dir einerseits zu, andererseits muss ich bestimmt widersprechen.
Wohlgemerkt, ich sage nicht, dass Mining nie gewerblich ist.
Auch die Unterstellung der Gewerblichkeit durch das FA mag schneller kommen, als man denkt.

Dennoch bleibe ich dabei, dass es sich in den meisten Fällen beim Mining eben gerade nicht um gewerbliches Tun handelt, da es an wesentlichen Merkmalen, insbesondere der nach Außen gerichteten Tätigkeit, fehlt.
Und in dem Moment muss man dem FA dann eben widersprechen.

Ob man damit letztlich erfolgreich ist oder nicht, hängt sicherlich vom Einzelfall ab.
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Ich wünschte, es wäre so einfach.

Ich sehe die Analogie beim Ebay Verkäufer, ab einer gewissen "Verkaufsfrequenz" wird eben Gewerblichkeit unterstellt, daraus resultiert dann die PFLICHT zum Gewerbe. Wer auf unbestimmte Zeit Coins hortet und die laufenden Kosten aus privater Tasche zahlt, kommt am Gewerbe vorbei. Wer seine Farm auf den Erträgen des Minings aufbaut, kommt am Gewerbe nicht vorbei. Ab einer gewissen Größe, fängt es dann an, Probleme mit dem Stromanbieter zu geben, dieser versorgt Privatpersonen nur bis zu einem Verbrauch X mit Privatstrom, danach gibt es entweder nur Summe X oder man ändert den Vertrag, was wiederrum ein Gewerbe erfordert.

Insofern stimme ich dir einerseits zu, andererseits muss ich bestimmt widersprechen.
qwk
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Die Gewinnerzielungsabsicht beim Mining wird dir sehr schnell unterstellt, vorausgesetzt deine Farm erreicht eine gewisse Größe.
Wohlgemerkt, die Gewinnerzielungsabsicht ist beim Mining vermutlich immer da.
Sie reicht alleine aber eben nicht aus, um eine Gewerblichkeit zu begründen.

Ich denke aber, dass du in Wirklichkeit sagen wolltest "die Gewerblichkeit wird dir schnell unterstellt".
Das mag sein, und es ist auch grundsätzlich das gute Recht des FA, dir eine Gewerblichkeit deines Tuns zu unterstellen.
Nur hast du eben auch das Recht, dich gegen eine solche Unterstellung zu wehren und dann muss das FA seine Unterstellung schon gut begründen können.
Im Falle privaten Minings für den "Eigenbedarf" sehe ich jedenfalls nicht, wie das FA mit so einer Unterstellung durchkommen könnte. Und dann spielt auch die Größe deiner Farm einfach keinerlei Rolle.

Ich bleibe bei der Analogie zum Oldtimer-Sammler. Selbst wenn ich mir eine Riesen-Garage für 60 Autos baue und einen eigenen KFZ-Mechaniker beschäftige, um meine Sammlung zu warten, und ich regelmäßig Autos kaufe und verkaufe, um meine Sammlung zu ergänzen, handle ich eben noch lange nicht gewerblich.
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Die Gewinnerzielungsabsicht beim Mining wird dir sehr schnell unterstellt, vorausgesetzt deine Farm erreicht eine gewisse Größe.
qwk
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Shitcoin Minimalist
sobald du Mining betreibst und eine Gewinnabsicht besteht, was immer der Fall ist es sei denn es handelt sich nur um ein paar Euro im Jahr (genaue Grenze kenne ich nicht), dann BIST du Gewerbetreibender und MUSST ein Gewerbe anmelden, andernfalls ist das eine Straftat.
Nein, nein und nochmals nein.

Erstens gibt es keine Grenze in EUR, ab der eine Tätigkeit als Gewerbe anzusehen ist.
Auch ein Hobby kann gigantische Summen verschlingen und/oder abwerfen, z.B. das Sammeln von Oldtimern oder Kunst.

Zweitens ist Mining in (imho) den meisten Fällen gerade nicht als gewerblich einzustufen. Wenn dein Mining klar darauf abzielt, lediglich für dich selbst ein Gerät zu betreiben, um damit deine Bitcoins zu vermehren, ist eines der wichtigsten Kriterien gewerblichen Handelns, nämlich das Anbieten der Leistung nach Außen, nicht erfüllt.
Insbesondere nicht gewerblich handeln außerdem vermutlich ausnahmslos alle Personen, die lediglich "Cloud-Mining" betreiben, also kein eigenes Gerät besitzen.

Drittens ist das Betreiben eines Gewerbes ohne Gewerbeanmeldung keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit:
https://dejure.org/gesetze/GewO/146.html


Was die Privatentnahme angeht.. das kannst du machen. Du kannst aber auch auf deinem Gewerbekonto sammeln, das kommt auf das Selbe raus.
Nein, es kommt überhaupt nicht auf das Selbe raus.
Es können sich gigantische Steuernachteile ergeben, wenn man keine zeitnahe Privatentnahme macht.
Umgekehrt kann es aber auch zu Steuervorteilen führen, abhängig von der Kursentwicklung.
Letztlich ist das für einen gewerblichen Miner ein Bereich, in dem man gewisse Gestaltungsspielräume hat, die viel Geld sparen können.
Das Thema Privatentnahme ist leider ein wenig zu komplex, um es in ein paar kurzen Sätzen zusammenzufassen.
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@Vorredner. Die Kursgewinne zwischen Ausschüttung und Verkauf werden selbstverständlich versteuert. Des Weiteren zahlt man ab 24.000€ Gewerbeertrag (Gewinn), Gewerbesteuer. Deine Ausführungen zur USt. stimmen so nicht. Da du keine USt. zahlst, bekommst du auch keine Vorsteuer erstattet, falls die USt. bei Lieferkosten abzuführen wäre, würde der Aufwand der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung, in keinem Verhältis zum Ertrag stehen.
jr. member
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​betreibt hier jemand ein angemeldetes Mining-Gewerbe in Deutschland?
Mich interessiert dabei der steuerliche Aspekt. Gibt es Erfahrungswerte wie die geminten Coins zu versteuern sind? Das FA kann hierüber noch keine Anagben machen.

Meine bisherige Info: für einen Coin muss der tatsächliche Eurowert am Tag der Auszahlung aufs Wallet herangezogen werden. Steuer fällt jeweils auf den Euro-Tageskurs an.

Wie verhält es sich wenn die Coins an Wert steigen (was tendenziell anzunehmen ist) ? Ist hierfür der Kursgewinn zusätzlich als Einnahme zu versteuern?
Bei gewerblichem Mining gilt die aus dem privaten Bereich bekannte Haltepflicht von 1 Jahr nicht. Ist es daher möglich alle geminten Coins unverzüglich ins Privatvernögen auszuzahlen …dann wiederum gilt die steuerfreue Möglichkeit Coins nach einem Jahr zu veräußern.

Ziel ist es ein Gewerbe anzumelden und steuerlich auf einer sicheren Seite beim Mining zu sein.
Danke für eine Info.

Ohne dir jetzt Angst machen zu wollen, aber sobald du Mining betreibst und eine Gewinnabsicht besteht, was immer der Fall ist es sei denn es handelt sich nur um ein paar Euro im Jahr (genaue Grenze kenne ich nicht), dann BIST du Gewerbetreibender und MUSST ein Gewerbe anmelden, andernfalls ist das eine Straftat. Wenn du dann weniger als 21k Euro (oder so um den Dreh) im Jahr an Einnahmen hast musst du nicht mal Gewerbesteuer abfuehren. Es faellt lediglich dein persoenlicher Einkommenssteuersatz auf die Einnahmen an.
Du musst keine Umsatzsteuer abfuehren, laut EUGH faellt bei Mining von Cryptowaehrungen keine Umsatzsteuer an.

Wie du schon richtig erwaehnt hast musst du zum Zeitpunkt der Auszahlung des Pools oder eben wenn du solo unterwegs bist sobald du ein Blockreward hast den dazu passenden Tageskurs in Euro notieren und erfassen (das kann der durchschnittliche Tages-, Eroeffnungs- oder Schlusskurs sein). Das darfst du bestimmen, musst aber denke ich konsistent dabei sein und darfst nicht immer wechseln.

Desweiteren musst du keine Buecher fuehren, das musst du erst ab 600k Umsatz oder 60k Gewinn im Jahr (oder aehnliche Werte, lieber nochmal nachschlagen). Jedoch musst du schon alles dokumentieren und brav Belege sammeln, da du am Ende jeden Jahres eine einfache Einnahmen-Ausgaben Rechnung zur Gewinnermittlung machen musst. Ganz wichtig ist, dass du am Ende jeden Jahres nicht vergisst eine Inventur zu machen, falls du dies nicht machst und eine Betriebspruefung statt findet, dann bekommst du Probleme.

Abschreibungen musst du ebenso beruecksichtigen, meines Wissens nach fallen bei allen Anlagen beim Mining eine ND von 3 Jahren an, welche man linear abschreibt (Bsp. eine GTX 1060 6gb mit einem Kaufpreis von 390Euro verursacht beim Kauf keine Ausgaben sondern am Ende jeden Jahres eine Abschreibung von 130Euro bis am Ende des dritten Jahres nurnoch ein Wert von 1Euro in den Buechern steht). Solltest du 1 Jahre alte Hardware verkaufen musst du eventuelle Gewinne oder Verluste daraus auch erfassen und geltend machen.

Die Umsatzsteuer solltest du nicht von deinen Anschaffungskosten abziehen (Lieferkosten gehoeren aber dazu) da du somit Umsatzsteuer auch abfuehren musst, was dich dazu zwingt fuer deine Coins ebenso Umsatzsteuer zu zahlen etc, also pass da auf, ich kenne mich nicht mehr zu 100% aus, ist aber einfach nach zu lesen auf einer deutschen Seite, google mal "Cryptomining und die Umsatzsteuer"). Das kann sehr tricky werden und die grosse Probleme bereiten, das Finanzamt versteht leider keinen Spass, und der Staat erst recht nicht, denn der kriegt und erstattet dir diese.

Falls du dann bei der Steuererklaerung mal einen kleinen Fehler machst und etwas falsch deklarierst, dann ist das ein Irrtum aber keine Straftat und die werden das mit, oder auch ohne deine Hilfe korrigieren und du musst nachzahlen oder bekommst eine Erstattung. Kooperation ist aber besser, sonst schaetzen die es und das faellt idR viel zu hoch aus, eher zu deinen Ungunsten.

Was die Privatentnahme angeht.. das kannst du machen. Du kannst aber auch auf deinem Gewerbekonto sammeln, das kommt auf das Selbe raus.
Nehmen wir das vorher genannte Beispiel: Deine Einnahmen von 700 Euro/Jahr abzueglich deiner Stromkosten (400) und Abschreibungen (100) versteuerst, sind dann 200 Euro, diese werden mit deinem Einkommenssteuersatz versteuert. Der Rest ist dein reiner Gewinn, bei 20% hast du also am Ende 160 Euro Gewinn uebrig.
Egal ob die Coins noch auf der Wallet liegen oder verkauft wurden, es bleiben 160 Euro.
Wenn die jetzt im Januar im neuen Geschaeftsjahr auf das 10fache steigen, dann kannst du sie verkaufen, egal wie viel du bekommst, du musst dort nichts weiter versteuern, denn das hast du ja bereits. Es bleiben dir somit 6960 Euro auf dem Konto, obwohl du nur 160 erwirtschaftet hast.

Angeblich kann man sich wohl auch den PKW in das Betriebsvermoegen einbauen und somit das Auto und die Spritkosten auch steuerlich geltend machen, was dazu fuehrt, dass man jaehrlich Verluste macht wegen hohen Stromkosten und andren Ausgaben aber am Ende sich auf dem Betriebskonto doch immer mehr Geld ansammelt, obwohl man laut Buechern Verluste generiert. Das ist z.B. interessant fuer die Leute, die ETHMining betrieben haben als die Kiste noch bei 20 Euro war, die haben fast nichts versteuert, wenn sie jetzt aber verkaufen, dann haben die viel Geld damit gemacht, und das rechtlich vollkommen legitim.

Natuerlich kann ich fuer diese Wall of Text keine Garantie abgeben, aber dies war etwa der Stand im Dezember als ich mich darueber informiert habe.
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Die Annahmen sind korrekt. Wenn ihr die Coins auf eine private Wallet übertragt, gilt dies als Privatentnahme. Dann gilt die 1 Jahres Haltefrist.
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da es (noch) keine richtige Antwort zur steuerlichen Einordnung von Mining gibt, hier der Aufruf  Wink

es ist auch denkbar die Coins zeitnah in € zu tauschen. Mit den Euros kaufe ich privat zum gleichen Kurs direkt wieder ein.
Der Schritt die Coins auf eine private Wallet zu transferieren sollte diesen (umständlichen) Schritt ersparen. Sofern dies möglich ist?
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Es würde ja zumindest erstmal nichts dagegensprechen die Coins am Tag des Minings direkt zu verkaufen. Somit wären ja keine Kursgewinne entstanden sondern erstmal nur der Wert des Coins der wie beschrieben versteuert wird.

Ich bin mir halt nicht sicher, bzw. denke auch das es hier aktuell keine eindeutige Antwort zu gibt, ob Du mit dem Geld dann z.B. neue Coins kaufen kannst und diese dann als "privates Geschäft" gelten. Denke das könnte das ein- oder andere Finanzamt anders sehen. Nach dem Motto "es gibt ein Crypto-Gewerbe, also ist der Kauf bzw. Verkauf auch kein privates Veräußerungsgeschäft". Aber vielleicht gibt es hierzu ja noch Experten die dies besser beurteilen können.

Wenn Du die Coins ohne sie zu verkaufen nur auf ein anderes Wallet schiebst, wie willst Du dann später klarstellen das genau dieses Wallet "privat" und nicht "geschäftlich" ist? Außerdem sind es ja immer noch "die gleichen" Coins die Du gemint hast und nicht privat gekauft hast. So wird es also nicht gehen denke ich.
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besten Dank schonmal CryptoMarv.
Den Einnahmen aus den Coins stehen natürlich die üblichen Ausgaben (diverse Abschreibungen auf Hardware, Stellplatz, Stromkosten, Internet, Büromaterial, …) gegenüber, welche in einer EÜR festgehalten werden.

Somit hast Du 2017 Einnahmen von 700 Euro generiert.
Die Coins werden mit dem tatsächlichen Gegenwert in Euro als Einnahmen gewertet, da führt nichts daran vorbei.

Um einer zusätzlichen Besteuerung bei möglichen Kursgewinnen zu entgegen, sollen die Coins möglichst schnell aus dem Betriebsvermögen entnommen werden, durch:
1. Auscachen in Form von wechseln in FIAT oder 2. durch senden auf meine Privatvermögen-Wallet.

die 2. Variante ist bevorzugt, da die Coins gehodlt werden sollen (zumindest über 1 Jahr), dann können sie steuerfrei veräußert werden.

Zugegeben unpraktikabel… aber ist es »steuerrechtlich zulässig« jeden Tag eine Entnahme (in Form von Auscachen oder durch Tranfer der Coins) durchzuführen?
Und funktioniert der gedachte 2. Ansatz durch Transfer auf eine zweite private Wallet überhaupt?
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Vorweg, ich bin kein Fachmann. Cool Meiner Meinung nach gestaltet es sich als Gewerbe so:

Tag 1 im Jahr 2017: 1 Coin gemint, Tageskurs 100 EUR
Tag 2 im Jahr 2017: 1 Coin gemint, Tageskurs 200 EUR
Tag 3 im Jahr 2017: 1 Coin gemint, Tageskurs 400 EUR

Somit hast Du 2017 Einnahmen von 700 Euro generiert. Hiervon musst Du aber erstmal noch Deine Kosten abziehen. Gehen wir mal nur vom einfachen Fall "Stromkosten"* aus:

700 EUR Einnahmen - 500 EUR Stromkosten = 200 EUR Gewinn in 2017, also musst Du 200 Euro versteuern.

Dert aktuelle Wert der Coins spielt erstmal keine Rolle solange Du die Coins noch hälst.

Wenn Du die 3 Coins aber z.B. ein halbes Jahr später (in 2017) für je 1000 Euro pro Stück verkaufst, wirst Du noch den Kursgewinn versteuern müssen:

3 Coins alter Wert = 700 Euro
3 Coins neuert Wert = 3000 Euro

Also musst Du in 2017 zum einen die 200 Euro von oben und zum anderen die 2300 Euro Kursgewinn versteuern.

*Neben den Stromkosten können sicherlich viele weitere Dinge wie Hardware (Abschreibungen?), usw. berücksichtigt werden.
jr. member
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sehr schöne Frage, die ich mir auch schon gestellt habe. Wenn hier jemand eine fundierte Aussage treffen könnte, wäre ich begeistert Smiley
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​betreibt hier jemand ein angemeldetes Mining-Gewerbe in Deutschland?
Mich interessiert dabei der steuerliche Aspekt. Gibt es Erfahrungswerte wie die geminten Coins zu versteuern sind? Das FA kann hierüber noch keine Anagben machen.

Meine bisherige Info: für einen Coin muss der tatsächliche Eurowert am Tag der Auszahlung aufs Wallet herangezogen werden. Steuer fällt jeweils auf den Euro-Tageskurs an.

Wie verhält es sich wenn die Coins an Wert steigen (was tendenziell anzunehmen ist) ? Ist hierfür der Kursgewinn zusätzlich als Einnahme zu versteuern?
Bei gewerblichem Mining gilt die aus dem privaten Bereich bekannte Haltepflicht von 1 Jahr nicht. Ist es daher möglich alle geminten Coins unverzüglich ins Privatvernögen auszuzahlen …dann wiederum gilt die steuerfreue Möglichkeit Coins nach einem Jahr zu veräußern.

Ziel ist es ein Gewerbe anzumelden und steuerlich auf einer sicheren Seite beim Mining zu sein.
Danke für eine Info.
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