In Deutschland kann eine Bank nicht einfach ein Konto einfrieren. Jedenfalls kenne ich kein Gesetz, was dies erlauben würde.
Es gibt jedoch Melde- und Nachweispflichten:
Nachweispflicht: Beträge ab 15.000 € müssen gesondert protokolliert werden.
Ansonsten sind die Banken verpflichtet, bei Verdacht auf Geldwäsche die Behörden einzuschalten. Hierbei gibt es keine konkrete Betragsgrenze. Oftmals wird wohl bei Bargeldeinzahlungen ab 10.000 € eine Meldung gemacht.
@maeusi
Hoffentlich haste nicht schon überwiesen. Es ist unglaublich was hier verbreitet wird.
1. Die Meldepflicht beträgt 12,5k und nicht 15k!!!
2. Bei Bargeld kann es in einzelnen Fällen sein, dass die Mafia einen Nachweis verlangt, aber die Aufforderung zur Meldung unter 12,5k ist äusserst selten. Das würde den Aufwand für die Bank ins Unkontrollierbare treiben. Das überlassen sie viel lieber der BaFin oder den Terroristen von der Steufa.
3. Das Mafianetzwerk hat seine eigenen Gesetze und untersteht nicht der Gesetzgebug der Bundesrepublik. Ein Schaltersklave kann mit einem Klick dein Konto sperren nur weil er Langeweile hat, oder weil du 15k ohne Meldung überwiesen hast.
Unglaublich ....
Erstens handelt es sich bei den 15.000 € nicht um eine Meldepflicht, sondern nur um eine Protokollierungsvorschrift und Zweitens betrifft die Zahl von 12.500 € nur eine Meldepflicht hinsichtlich Außenwirtschaftlicher Vorgänge oder Beträge in Fremdwährungen. Das war hier nicht gefragt, denke ich.
Und nochmal eine Bank kann kein Konto einfach sperren, dafür braucht es schon mal eine rechtliche Grundlage, im Zweifel nur auf richterliche Anordnung.
Tatsächlich unfassbar:
Zeig mir eins von deinen Lieblingsgesetzen mit den 15k.
...die Zahl von 12.500 € nur eine Meldepflicht hinsichtlich Außenwirtschaftlicher Vorgänge...
Das war hier nicht gefragt, denke ich.
Das mit dem Denken ist so eine Sache, Kraken hat seinen Sitz in den USA und du bist damit nach AWG verpflichtet deine 15k zu deklarieren.
Auf die zahlreichen Kontensperrungen durch verschiedene Banken und Zahlungsdienstleister, brauch ich wohl nicht weiter einzugehen.
Kein Problem: § 10 Abs. 3 Nr. 2 Geldwäschegesetz mit Hinweis auf die Nachweispflicht, nicht Meldepflicht, für Transaktionen ab 15.000 €
In § 43 Geldwäschgesetz ist, übrigens ohne Betragsgrenze, geregelt, wann eine Meldepflicht bei Geldwäscheverdacht besteht. Un nur dann regelt § 46 Geldwäschegesetz die entsprechende Rechtsfolge:
Eine Transaktion, wegen der eine Meldung nach § 43 Absatz 1 erfolgt ist, darf frühestens durchgeführt werden, wenn
1. dem Verpflichteten die Zustimmung der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen oder der Staatsanwaltschaft zur Durchführung übermittelt wurde oder
2. der dritte Werktag nach dem Abgangstag der Meldung verstrichen ist, ohne dass die Durchführung der Transaktion durch die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen oder die Staatsanwaltschaft untersagt worden ist.
Also von einer allgemeinen Kontosperre auf Gutdünken eines Bankmitarbeiters ist dort nicht die Rede.
Nenne doch mal ein nachvollziehbaren Fall, der zahlreichen Kontosperrungen, die Du meinst. Ich lege aber keinen Wert darauf ...
Und soweit mir bekannt ist, werden die Euro-Zahlungen von Kraken.com für Kunden aus Deutschland vornehmlich über die Fidor-Bank abgewickelt. Ob da das AWG zur Anwendung kommt, lasse ich mal dahingestellt. Dieses Gesetz ist ohnehin nur dazu da, dass statistische Daten an die Bundesbank übermittelt werden. Irgendwelche Überprüfungsaktionen oder Kontosperrungen finden jedenfalls aus diesem Grund nicht statt, da es hierfür keine Rechtsgrundlage gibt