Es gibt jedoch Melde- und Nachweispflichten:
Nachweispflicht: Beträge ab 15.000 € müssen gesondert protokolliert werden.
Ansonsten sind die Banken verpflichtet, bei Verdacht auf Geldwäsche die Behörden einzuschalten. Hierbei gibt es keine konkrete Betragsgrenze. Oftmals wird wohl bei Bargeldeinzahlungen ab 10.000 € eine Meldung gemacht.
@maeusi
Hoffentlich haste nicht schon überwiesen. Es ist unglaublich was hier verbreitet wird.
1. Die Meldepflicht beträgt 12,5k und nicht 15k!!!
2. Bei Bargeld kann es in einzelnen Fällen sein, dass die Mafia einen Nachweis verlangt, aber die Aufforderung zur Meldung unter 12,5k ist äusserst selten. Das würde den Aufwand für die Bank ins Unkontrollierbare treiben. Das überlassen sie viel lieber der BaFin oder den Terroristen von der Steufa.
3. Das Mafianetzwerk hat seine eigenen Gesetze und untersteht nicht der Gesetzgebug der Bundesrepublik. Ein Schaltersklave kann mit einem Klick dein Konto sperren nur weil er Langeweile hat, oder weil du 15k ohne Meldung überwiesen hast.
Unglaublich ....
Erstens handelt es sich bei den 15.000 € nicht um eine Meldepflicht, sondern nur um eine Protokollierungsvorschrift und Zweitens betrifft die Zahl von 12.500 € nur eine Meldepflicht hinsichtlich Außenwirtschaftlicher Vorgänge oder Beträge in Fremdwährungen. Das war hier nicht gefragt, denke ich.
Und nochmal eine Bank kann kein Konto einfach sperren, dafür braucht es schon mal eine rechtliche Grundlage, im Zweifel nur auf richterliche Anordnung.
So ist es halt eben nicht, sondern nur wenn dafür eine rechtliche Grundlage besteht. Aber ich lasse Dir gerne den Glauben, dass es anders ist. Bekanntermaßen ist Vorsicht die Mutter der Porzellankiste.