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Topic: hab heute Post von MtGox bekommen (Read 7915 times)

legendary
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August 03, 2012, 06:54:40 AM
#40
zuerst einmal Danke Smiley
dann -> unter Linux geht der Yubi (allerdings auch manchmal erst nach ein paar Versuchen...) jedoch am Notebook mit Win7 konnte ich ihm noch nichts entlocken -> braucht man da irgendwelche speziellen Einstellungen (Firewall, Sicherheitseinstellungen o.ä.)?
TIA
legendary
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July 31, 2012, 06:07:03 PM
#39
bei mir kam er auch heute ohne Zusatzkosten
allerdings muss ich mich erst damit vertraut machen Wink
laut Anleitung weniger als eine halbe Sekunde drücken -> OTP wird generiert, jedoch kam immer die Meldung falsches Passwort (Linux) und nun bin ich für die nächsten 24 Stunden ausgesperrt... Huh

Der Yubikey generiert das Einmalpasswort, das NACH dem Login (Benutzername+Passwort) eingegeben wird. Du gehst also zum Anmeldebildschirm von MT Gox und gibst ZUERST Deinen Benutzernamen und das Passwort ein. Danach klickst Du auf "Login". Erst darauf erscheint das Eingabefeld für den Yubikey. Nun drückst Du kurz den Schalter des Yubikeys, den Du zuvor in einen freien USB-Port gesteckt hast. Warte danach ein paar Sekunden und schon solltest Du eingeloggt sein.

Sollte bei Dir kein Eingabefeld für den Yubikey erscheinen, ist dieser vielleicht noch nicht ins Securitycenter eingetragen.

Der YB funktioniert zumindest bei mir einwandfrei. Er wird auch von meinem schon etwas betagtem Ubuntu 10.04 problemlos erkannt.
legendary
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July 31, 2012, 01:16:16 PM
#38
bei mir kam er auch heute ohne Zusatzkosten
allerdings muss ich mich erst damit vertraut machen Wink
laut Anleitung weniger als eine halbe Sekunde drücken -> OTP wird generiert, jedoch kam immer die Meldung falsches Passwort (Linux) und nun bin ich für die nächsten 24 Stunden ausgesperrt... Huh
full member
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July 31, 2012, 06:09:13 AM
#37
Kam heute bei mir an.

Zollamtlich abgefertigt war draufgeklebt.

Aber Geld wollten die keins?  Huh
vip
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July 28, 2012, 01:55:26 AM
#36
Ich Zitiere das Antwort schreiben vom Zoll einfach mal Cheesy

Quote
bezüglich Ihrer Anfrage möchte ich Ihnen die Wertgrenzen bzw. den Ablauf im
Postverkehr näher erläutern.

Werden Waren von einem Absender aus einem Drittland entgeltlich an einen Empfänger im
Zollgebiet der Gemeinschaft
versandt, können die Waren bis zu einem Warenwert von 150 Euro zollfrei belassen werden.
Bei der Beurteilung dieser
Freigrenze ist lediglich der Warenwert einschließlich ausländischer Umsatzsteuer
maßgebend. Hinzurechnungen und Abzüge
(z. B. Beförderungskosten, ausländische Umsatzsteuer) erfolgen nicht.

Die Freigrenze von 150 Euro bezieht sich jedoch ausschließlich auf Zölle.

Für die Einfuhrumsatzsteuer gilt lediglich eine Freigrenze von 22 Euro.


(Von dieser Befreiung sind im Übrigen alkoholische Erzeugnisse, Parfums und Eau de
Toilette, Tabak und Tabakwaren
generell ausgeschlossen.)

Wird folglich die Wertgrenze von 22 Euro überschritten, wird die Einfuhrumsatzsteuer
erhoben. Wird zudem die Freigrenze
von 150 Euro überschritten,  ist zusätzlich Zoll zu zahlen.  Die Einfuhrabgaben entstehen
jeweils auf den Gesamtwert der
Sendung und nicht nur von dem die Freigrenze übersteigenden Wertanteil.

Der Zollsatz der Ware ist abhängig von der genauen Art und Beschaffenheit der Ware.  Die
Einreihung in den Zolltarif und
die Ermittlung des Zoll-, Einfuhrumsatzsteuer- und bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren
die Höhe des
Verbrauchsteuersatzes können Sie selbstständig in der Auskunftsanwendung des
Elektronischen Zolltarifs nachvollziehen
bzw. durchführen. Die Auskunftsanwendung finden Sie auf unserer Internetseite
http://www.zoll.de/DE/Home/home_node.html unter:

Elektronischer Zolltarif (linke Spalte) < zur Einfuhr < Einreihung < Warennomenklatur
oder Stichwortverzeichnis

Das Stichwortverzeichnis bietet Ihnen eine entsprechende Hilfe beim Einreihen
Ihrer Ware. Haben Sie die 11stellige Zolltarifnummer (sog. Codenummer) gefunden (weißes Blatt
mit blauer Weltkugel vor der Warenbeschreibung), können Sie unter "Übersicht (Maßnahmen)"
für die jeweilige Ware die Höhe des Drittlandszolls, der Einfuhrumsatzsteuer
und bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren die Höhe der Verbrauchsteuer ermitteln.

Prozessoren gehören in das Kapitel 84 und sind zollfrei.
Es fällt nur die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19% an.


Die Einfuhrabgaben werden sodann wie folgt berechnet:

A) Abgabenbetrag Zoll

Rechnungsbetrag umgerechnet in Euro (1)
+ Kosten bis zur Grenze der Europäischen Gemeinschaft
(insbesondere ausländische Frachtkosten bzw. Porto (2) , Versicherung usw.)
= Zollwert x Zollsatz = zu zahlender Zoll

B) Abgabenbetrag Einfuhrumsatzsteuer

Zollwert
+ Abgabenbetrag Zoll aus A)
=  Einfuhrumsatzsteuerwert x Einfuhrumsatzsteuersatz = zu zahlende Einfuhrumsatzsteuer

C) Gesamtabgaben

Betrag aus A) + Betrag aus B) = Gesamtabgaben


(1) Anmerkung: aktuelle Umrechnungskurse können Sie wie folgt ermitteln:
http://www.zoll.de/DE/Home/home_node.html linke Seite "Umrechnungskurse"

(2) Für im Postverkehr beförderte Waren werden grundsätzlich die gesamten Portokosten bis
zum Bestimmungsort in den
Zollwert einbezogen. Ausnahme: Ist die Ware für Ihren persönlichen Gebrauch bestimmt,
werden die Portokosten nur
hinzugerechnet, wenn diese in der Zollanmeldung angemeldet sind. Als Zollanmeldung gilt
u.a. die vom Versender
ausgefüllte Zollinhaltserklärung, die der Sendung beizufügen ist.  Zum Postverkehr gehören
nur Beförderungen durch die
Deutsche Post AG, aber nicht durch den Kurierdienst DHL. Bei Kurier- und Expressdiensten
werden die Beförderungskosten,
also die ausländischen Frachtkosten, immer zum Zollwert hinzugerechnet.


Das Abfertigungsverfahren stellt sich wie folgt dar:


Anlässlich der Aufgabe des Paketes bei der ausländischen Postverwaltung ist eine
Zollinhaltserklärung vom Absender
abzugeben. Diese wird im internationalen Postverkehr außen auf dem Paket/Päckchen
angebracht. Es sollte dort vermerkt
werden, welche Waren in dem Paket enthalten sind. Die entsprechende Rechnung ist vom
Absender dem Paket/Päckchen
beizulegen bzw. außen an der Sendung anzubringen.

Die Postsendungen werden nach Ankunft in Deutschland in eine der bundesweit vier sog.
Internationalen
Auswechslungsstellen der Deutschen Post AG verbracht. Dort fertigt die zuständige
Zollstelle die Sendung grundsätzlich
zollrechtlich ab, sofern der Sendung alle erforderlichen Angaben bzw. Unterlagen beigefügt
sind und die Einfuhr der
enthaltenen Waren keinen Verboten und Beschränkungen unterliegt. Die Deutsche Post AG
erledigt hierbei alle
Zollförmlichkeiten in gesetzlicher Vertretung für den Empfänger. Nach Abschluss der
zollrechtlichen Abfertigung liefert
die Deutsche Post AG die Sendung dem Empfänger direkt aus. Gegebenenfalls entstandene
Einfuhrabgaben, für die die
Deutsche Post AG Vorkasse geleistet hat, verlangt sie bei der Auslieferung der Sendung vom
Empfänger zurück.

Kann die Sendung ausnahmsweise nicht abschließend an den Internationalen
Auswechslungsstellen abgefertigt werden (z.B.
wegen fehlender Rechnung), wird die Sendung an das für den Wohnsitz des Empfängers
zuständige Zollamt weitergeleitet.
Die Deutsche Post AG benachrichtigt den Empfänger mit der Benachrichtigung über den
Eingang einer Sendung mit Drittlandsware von der Weiterleitung an das
Zollamt (mit der Angaben der Anschrift und der Öffnungszeiten des Zollamtes) und fordert
ihn mit der Mitteilung über die
Zollbehandlung einer Postsendung auf, die Zollanmeldung selbst bei der Zollstelle unter
Vorlage der fehlenden Unterlagen (z.B. Rechnung) nachzureichen.
Nach Erledigung der zollrechtlichen Förmlichkeiten und Entrichtung der Einfuhrabgaben in bar
können Sie Ihre Waren direkt von der Zollstelle mitnehmen.

Sofern die Waren über einen Kurier- bzw. Expressdienst versandt werden, hat der Absender
ebenfalls alle erforderlichen
Angaben zur Sendung dem Kurier- bzw. Expressdienst bei der Abholung mitzuteilen. Die
Sendung wird anschließend bei der
Eingangszollstelle in Deutschland durch den Kurier- bzw. Expressdienst  für Sie
abgefertigt. Sollten sich bei der
Abfertigung Unstimmigkeiten ergeben, erfolgt jedoch keine Weiterleitung an das für Sie
zuständige Zollamt. Der Kurier-
bzw. Expressdienst wird in diesen Fällen direkt mit Ihnen in Verbindung treten und weitere
Angaben bzw. Nachweise zur
Sendung verlangen. Auch die Kurier- und Expressdienste gehen für die entstandenen
Einfuhrabgaben in Vorkasse und
verlangen diese bei der Auslieferung von Ihnen zurück. In diesem Zusammenhang möchte ich
allerdings darauf aufmerksam
machen, dass Kurier- und Expressdienste in der Regel Gebühren für ihre
Abfertigungsleistungen verlangen. Über die Höhe
der Gebühren können Ihnen aber nur die entsprechenden Kurier- bzw. Expressdienste Auskunft geben.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit weiterhelfen.


Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Mario Lellek
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July 27, 2012, 06:06:36 PM
#35
musste da schon jemand Zoll zahlen?

Wie beschrieben, die Proformarechnung liegt im Brief. Der Betrag von 30 US$ ist komplett unter der Zoll bzw. Einfuhrumsatzsteuergrenze (80 - 150 Euro).

Also, falls der Brief überhaupt vom Zoll aufgehalten wird, grünen Zollzettel ausfüllen mit 30$ US Dollar und denen erlauben zu öffnen und nachzuschauen oder beim Zoll vorbeifahren und bei denen öffnen, zeigen, nix zahlen, mitnehmen und seines Weges gehen.

Das stimmt so (vermutlich) nicht, laut (das erste was google ausspuckte) ist die 'Freigrenze' 22 Euro

http://blog.affenheimtheater.de/2008/10/01/anhebung-der-wertgrenzen-ab-dezember-neues-schreiben-vom-zoll/

zumindest hab ich dieses Jahr auch schon für 40 Euro Warenwert Einfuhrumsatzsteuer bezahlt.

legendary
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July 27, 2012, 01:45:20 AM
#34
musste da schon jemand Zoll zahlen?

Wie beschrieben, die Proformarechnung liegt im Brief. Der Betrag von 30 US$ ist komplett unter der Zoll bzw. Einfuhrumsatzsteuergrenze (80 - 150 Euro).

Also, falls der Brief überhaupt vom Zoll aufgehalten wird, grünen Zollzettel ausfüllen mit 30$ US Dollar und denen erlauben zu öffnen und nachzuschauen oder beim Zoll vorbeifahren und bei denen öffnen, zeigen, nix zahlen, mitnehmen und seines Weges gehen.
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July 26, 2012, 11:46:37 PM
#33
Habe mir auch so ein Teil bestellt (umsonst), obwohl ich eigentlich gar keinen brauche naja. Mal schauen. Wink
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July 25, 2012, 02:54:27 PM
#32
ich nicht und wenn sinds 2-5€
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July 25, 2012, 01:48:36 PM
#31
Danke -
so, nun bestellt...
Hinweis von MtGox:
and that your country's customs may charge you taxes when the yubikey gets to your home...
musste da schon jemand Zoll zahlen?
TIA
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July 25, 2012, 01:25:42 PM
#30
meiner war letztes jahr komplett kostenlos so wie bei dir angezeigt.
legendary
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July 25, 2012, 09:24:02 AM
#29
aber da ist doch ne rede von einem "free yubikey"

edit: gerade bestellt

Mt.Gox Yubikey (with logo)    Delivery in preparation    $29.99000
Free Yubikey on Mt.Gox    Completed              $-29.99000
                                                          Total    $0.00000
So, 1 Jahr danach habe ich heute auch diese mail bekommen; - ist das nun wirklich total free oder nicht?
(falls ja wie sieht es mit dem Porto aus?)
TIA
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August 01, 2011, 02:14:39 PM
#28
Die mail habe ich auch bekommen! Dachte zuerst das wäre fake. Bekomme seit dem hack so viel spam..
Als guter Kunde lass ich mir den gern schicken^^

edit: auch! Wink
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August 01, 2011, 01:19:38 PM
#27
aber da ist doch ne rede von einem "free yubikey"

edit: gerade bestellt

Mt.Gox Yubikey (with logo)    Delivery in preparation    $29.99000
Free Yubikey on Mt.Gox    Completed              $-29.99000
                                                          Total    $0.00000



Smiley
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August 01, 2011, 12:58:40 PM
#26
(you can choose to pay in USD or Bitcoin by using the selector in the header)
Mt.Gox Yubikey (with logo)    $29.99000
legendary
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Crypto Swap Exchange
August 01, 2011, 12:18:47 PM
#25
habe gerade ne email von mtgox bekommen:


Quote
We appreciate your presence and would like today to give you
a free Yubikey. Considering recent problems with hacked accounts,
hacked computers and more, we see the Yubikey as a good step
toward better security.

You can read more on the Yubikey from the Yubico website:
http://www.yubico.com/ - note that the yubikey we sell is only
usable on MtGox.


To receive your free yubikey, you just need to login on mtgox.com,
click "Order a Yubikey" in the menu, choose if you want either a
yubikey with our logo or not, and on the next page enter the
following code:

xxxx-xxxx-xxxx-xxx

(note: this code will expire end of december.)

Once done, you can fill your address, and confirm your order on
the following page. Please remember that the code can be used only
once (after confirming your address, the code will not be usable
anymore).

You can also give this code to someone else and let them get a
free Yubikey.


Thank you again for your continued support.


From all the MtGox team

Cheesy
hero member
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July 31, 2011, 11:10:27 AM
#24
Servus - für den Fall dass ihr euren YubiKey verliert gibts auf dem Brief der mitkommt die Seriennummer. Damit kann man einen neuen passenden YubiKey nachordern.

Was die Nutzung am Smartphone angeht - ohne weiteres geht es nicht, aber es gibt einen trick. du kannst dir den Yubikey anstecken, und ein paar keys in Notepad generieren. Diese speicherst du auf dem Smartphone ab und fügst sie dann bei Bedarf in den MtGox Login ein(Copy Paste, geht zumindest bei Android). Dass das auf Kosten der Sicherheit geht brauche ich natürlich nicht noch extra zu erwähnen
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July 31, 2011, 08:46:04 AM
#23
...mit yubikey ist es wohl sicherer. Aber wenn ich es richtig verstanden habe
kann ich dann doch nicht mehr mit smartphone oder Ipad traden, richtig?
legendary
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July 18, 2011, 03:41:40 AM
#22
was wenn ich mein yubikey verliere oder mein pc sich damit ncht verträgt? Oder USB auf der arbeit gesperrt ist?

- solange ich ihn noch nicht benutzt hatte (also zwischen bestellung und lieferung) kam ich einfach per Enter Taste im Login für yubikey weiter. Jetzt, nachdem ich ihn bei mtgox benutzt habe geht es nicht mehr.

Ich würde also nach Lieferung den yubikey erst in einem notpad oder word file ausprobieren, noch nicht bei mtgox.

Wenn mir jetzt der yubikey verloren geht würde ich mtgox per support anschreiben, das ich meinen yubikey verloren habe, meinen user/pass login noch habe und bitte ein neues depot ohne yubikey möchte und er das guthaben dann umbuchen soll und das alte account dannach sperren soll. oder das neue account auch gleich mit yubikey bestellen. 
sr. member
Activity: 387
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July 18, 2011, 01:16:54 AM
#21
was wenn ich mein yubikey verliere oder mein pc sich damit ncht verträgt? Oder USB auf der arbeit gesperrt ist?
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