http://www.anti-geldwaesche.de/GW-Texte/Kabinettsbeschluss%20zu%20GwG-E%20Stand%2011.05.2011%20mit%20%C3%84nderungen%20in%20rot.pdf
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Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz
§ 1a
(3) E-Geld ist jeder elektronisch, darunter auch magnetisch, gespeicherte monetäre Wert
in Form einer Forderung gegenüber dem Emittenten, der gegen Zahlung eines Geldbetrages
ausgestellt wird, um damit Zahlungsvorgänge im Sinne des § 675f Absatz 3 Satz 1 des
Bürgerlichen Gesetzbuchs durchzuführen, und der auch von anderen natürlichen oder
juristischen Personen als dem Emittenten angenommen wird.
Ich denke das bedeutet, das Bitcoins kein E-Geld sind.
Ich sehe das auch so wie Schleicher.
Es könnte sich mit BitCoins (mindestens) eine Grauzone auftun.
Der von Schleicher zitierte Paragraph bleibt auch nach dem Entwurf zur Gesetzesänderung unberührt.
Die könnte tatsächlich das Glück für Bitcoin sein, da sie (zumindest augenscheinlich) eine anonyme Zahlmöglichkeit bieten, die zudem lästiges laufen zur Tankstelle oder ähnlichen Verkaufsstellen (wie bei PSC/UKash/usw.) erspart und eine leichte Methode für den Geldtransfer bietet.
Es bleibt abzuwarten, ob unsere "liebe" Regierung Bitcoin als so ernst oder gefährlich einstuft, dass sie die nächsten Jahre eventuell mit einer neuen Änderung uns entgegenwirkt. Doch bis dahin werden noch viele Bitcoins gemint sein.
Greets
jimon