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Topic: Kaufnachweis für Bitcoins - page 2. (Read 2111 times)

legendary
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May 23, 2017, 05:15:04 PM
#4
Die Pflichtmitteilung der Bank an die Behörden gibt es in jedem Fall. Ich hatte bei privaten und auch geschäftlichen Geldeingängen (von meinen Nicht-EU Auslandskonten!) in dieser Grössenordnung trotzdem noch nie eine Nachfrage vom FA. Geschäftlich ist der Geldeingang verbucht, beim Jahresabschluss aber nicht mehr einzeln sichtbar. Privat habe ich so etwas noch nie angegeben, da private Vermögensüberträge das FA nichts angehen.
sr. member
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May 23, 2017, 04:23:17 PM
#3
warum will auf jeden Fall das Finanzamt das wissen?


Weil laut meinem Informationsstand bei einem Geldeingang von 200.000€ die Bank eine Mitteilung an das Finanzamt macht, schon bei viel geringeren Beträgen.
legendary
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May 23, 2017, 04:20:36 PM
#2
warum will auf jeden Fall das Finanzamt das wissen?
sr. member
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May 23, 2017, 04:05:57 PM
#1



Angenommen, jemand hat 2012 bei nem Preis von 4€ pro Bitcoin eine Menge x an Bitcoins von privat gekauft. Bargeldübergabe gegen direkten Bitcoin-Transfer vor Ort.


Nun möchte man dieses Geld, welches nach der Haltefrist von mindestens einem Jahr ja steuerfrei ist, auf sein Konto auszahlen. Sagen wir, man möchte 100 Bitcoins auszahlen und bekommt dafür aktuell knappe 200.000€ auf sein Konto.
Nun wird ja in jedem Fall das Finanzamt wissen wollen, woher das Geld kommt.



Reicht da eine Rechnung von privat?
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