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Topic: Krankenkasse Selbstzahler und Gewinne aus Kryptogewinnen (Read 575 times)

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#birdgang
Wie läuft sowas genau ab? Man ruft einfach bei der GKV an und sagt man wolle sich freiwillig selbst versichern? Gibt es da Unterschiede in der Art
der freiwilligen Versicherung? Ist es einfach möglich zu sagen, man wolle sich selbst versichern oder stellen die dann viele Fragen?

Rufst einfach an und sagst, du willst dich ab Datum XY freiwillig versichern. Dann kriegst einen Fragebogen zugeschickt, wo du u.a. nach deinem Berufsstatus gefragt wirst und wie hoch voraussichtlich dein Einkommen sein wird. Dann schreibst Einkommen null und Privatier, Erparnisse o.ä. rein. Dann zahlst du (erstmal) den Mindestbeitrag.

Wie ich hier schon gelesen habe, wird als Nachweis von der GKV die Einkommenssteuererklärung verlangt. Reicht nur die ESt aus oder werden weitere Nachweise gefordert?

Einkommensteuererklärung reicht im Normalfall.

Was wird alles für die Einordnung bei der GKV berechnet? Man ließt ja oft, es zählt nur das Einkommen und kein Vermögen. Was zählt alles zum Vermögen? Wie verhält es sich mit Bargeld in Form von FIAT auf dem Konto? Angenommen man hätte 10-20k auf dem Bankkonto oder Verrechnungskonten bei der Börse/Exchange, wird das mit einbezogen in der Rechnung?

Vermögen ist egal, nur Einkommen zählt.

Angenommen man besitzt als Vermögen nur FIAT und Krypto (BTC, ETH und ein paar andere Altcoins). Ansonsten besitzt man keinerlei weiteres Kapitalvermögen und hat auch bald keine weiteren Einnahmen/Einkommen. Man wäre reiner Hodler, kein Trader und alle Coins sind über 1 Jahr gehalten und somit steuerfrei. Wie verhält sich das als erstes bei der ESt? Ist es korrekt, dass man alle Coins die über 1 Jahr gehalten sind und danach erst verkauft werden in der ESt nicht angeben muss
und auch nirgendwo sonst erwähnen muss? Gilt das gleiche auch für die GKV? So dass man quasi in der ESt kein Einkommen angibt, da man ja keines hat, außer dass von seinen dann verkauften steuerfreien Coins. Damit hat man ja einen Nachweis für die GKV und da alles gesetzeskonform ist (über 1 Jahr Haltedauer) kann/darf man auch der GKV seine Kryptos und FIAT "verschweigen"? Man verheimlicht damit nichts steuer- oder GKV berechnungspflichtiges? Man möchte sich natürlich zu 100% an alle Gesetze und Vorschriften halten, um niemals im Nachhinein irgendwelche Probleme oder Nachforderungen zu bekommen. Deshalb hoffe ich hier sehr auf Erfahrungsberichte von Leuten die es gleich oder ähnlich gehandhabt haben oder handhaben.

Steuerfreie Verkäufe musst du in der Steuererklärung nicht angeben, kannst du aber. Die GKV interessiert sich nur für dein Einkommen, sprich nur für deine Steuererklärung, da verschweigst du gar nichts.

Wie verhält es sich mit Aktien bei freiwillig selbst versicherten in der GKV? Das fiktive Mindesteinkommen um sich "günstmöglichst" selbst zu versichern, beträgt ja zurzeit 1178,33€. Angenommen man hätte Apple Aktien im Wert von 25.000€, wovon 24000€ der Gewinn wäre. Wird ein reines unrealisiertes Aktienvermögen zur Berechnung herangezogen oder nur realisierte Gewinne? Angenommen man würde alle Apple Aktien auf einen Schlag verkaufen, hätte man ja sofort und in dem für die GKV interessanten Jahreszeitraum ein Einkommen von 24.000€ welches man natürlich angeben müsste und damit seinen GKV Beitrag sehr steigern würde. Soweit klar, aber wie würde es sich verhalten, wenn man die Aktien in 25 Tranchen a 1000€ monatlich verkaufen würde? Wäre man damit innerhalb/unterhalb der Frist von 1178,33€ monatlich und seine Beiträge würden "günstmöglich" bleiben? Oder würde die GKV selbst innerhalb des Rahmens von 1178,33€ etwas von den monatlichen Aktiengewinnen abhaben wollen?

Hier wieder: (Aktien-)Vermögen ist egal und daher auch unrealisierte Gewinne.

Wenn du 24k Gewinn realisierst, dann wird dein KK Beitrag auf dieser Grundlage fürs vergangene Jahr neu berechnet und das wird ergeben, dass du mit der Zahlung des Mindestbetrags zu wenig bezahlt hast. Du musst dann entsprechend eine Nachzahlung leisten für das entsprechende Jahr.
Von den 24k werden natürlich z.B. noch deine KK-Beträge abgezogen, so dass dein zu versteurndes Einkommen weniger als 24k sein wird.

Das Aufteilen in Tranchen ist kein Problem. Auch hier kannst du wieder deine KK-Beiträge gegenrechnen natürlich.

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Mein Tipp: Keine Angst, offen und ehrlich mit denen reden, wenn nötig. Das sind keine Monster, die dir was Böses wollen, sondern meist sehr freundliche und hilfsbereite Menschen (meine Erfahrung).
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Hi,

zuerst einmal ein großes Lob an dieses Pionierforum und alle vorherigen Post in diesem Thread. Das hat mir schon sehr weitergeholfen um zu verstehen, aber ich habe noch viele
unbeantwortete Fragen.

Alle Zahlen und Daten hier sind nur fiktiv, ich nehme sie hier nur als Beispiele um alles genau zu verstehen.

Angenommen man spielt auch mit dem Gedanken sich freiwillig selbst zu versichern in der GKV und für 3-4 Jahre nur von seinen Kryptos zu leben.

Wie läuft sowas genau ab? Man ruft einfach bei der GKV an und sagt man wolle sich freiwillig selbst versichern? Gibt es da Unterschiede in der Art
der freiwilligen Versicherung? Ist es einfach möglich zu sagen, man wolle sich selbst versichern oder stellen die dann viele Fragen?

Wie ich hier schon gelesen habe, wird als Nachweis von der GKV die Einkommenssteuererklärung verlangt. Reicht nur die ESt aus oder werden weitere Nachweise gefordert?

Was wird alles für die Einordnung bei der GKV berechnet? Man ließt ja oft, es zählt nur das Einkommen und kein Vermögen. Was zählt alles zum Vermögen? Wie verhält es sich mit Bargeld in Form von FIAT auf dem Konto? Angenommen man hätte 10-20k auf dem Bankkonto oder Verrechnungskonten bei der Börse/Exchange, wird das mit einbezogen in der Rechnung?

Angenommen man besitzt als Vermögen nur FIAT und Krypto (BTC, ETH und ein paar andere Altcoins). Ansonsten besitzt man keinerlei weiteres Kapitalvermögen und hat auch bald keine weiteren Einnahmen/Einkommen. Man wäre reiner Hodler, kein Trader und alle Coins sind über 1 Jahr gehalten und somit steuerfrei. Wie verhält sich das als erstes bei der ESt? Ist es korrekt, dass man alle Coins die über 1 Jahr gehalten sind und danach erst verkauft werden in der ESt nicht angeben muss
und auch nirgendwo sonst erwähnen muss? Gilt das gleiche auch für die GKV? So dass man quasi in der ESt kein Einkommen angibt, da man ja keines hat, außer dass von seinen dann verkauften steuerfreien Coins. Damit hat man ja einen Nachweis für die GKV und da alles gesetzeskonform ist (über 1 Jahr Haltedauer) kann/darf man auch der GKV seine Kryptos und FIAT "verschweigen"? Man verheimlicht damit nichts steuer- oder GKV berechnungspflichtiges? Man möchte sich natürlich zu 100% an alle Gesetze und Vorschriften halten, um niemals im Nachhinein irgendwelche Probleme oder Nachforderungen zu bekommen. Deshalb hoffe ich hier sehr auf Erfahrungsberichte von Leuten die es gleich oder ähnlich gehandhabt haben oder handhaben.

Wie verhält es sich mit Aktien bei freiwillig selbst versicherten in der GKV? Das fiktive Mindesteinkommen um sich "günstmöglichst" selbst zu versichern, beträgt ja zurzeit 1178,33€. Angenommen man hätte Apple Aktien im Wert von 25.000€, wovon 24000€ der Gewinn wäre. Wird ein reines unrealisiertes Aktienvermögen zur Berechnung herangezogen oder nur realisierte Gewinne? Angenommen man würde alle Apple Aktien auf einen Schlag verkaufen, hätte man ja sofort und in dem für die GKV interessanten Jahreszeitraum ein Einkommen von 24.000€ welches man natürlich angeben müsste und damit seinen GKV Beitrag sehr steigern würde. Soweit klar, aber wie würde es sich verhalten, wenn man die Aktien in 25 Tranchen a 1000€ monatlich verkaufen würde? Wäre man damit innerhalb/unterhalb der Frist von 1178,33€ monatlich und seine Beiträge würden "günstmöglich" bleiben? Oder würde die GKV selbst innerhalb des Rahmens von 1178,33€ etwas von den monatlichen Aktiengewinnen abhaben wollen?

Wäre echt super hier Antworten zu finden, alles etwas kompliziert und nirgends ist exakt was zu finden. Gefühlt sagt/meint jeder etwas anderes.
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Nochmal zur Zusammenfassung:

Für Deutschland gilt folgendes: die Krankenkassenbeiträge für nicht über den Arbeitgeber/Eheparther/… versicherte (also Selbständige/Vermieter/…) werden laut Gesetz aus dem SteuerBESCHEID berechnet, den dürfen die Krankenkassen als Nachweis verlangen. Das bedeutet im Umkehrschluß, daß für alle Kryptogewinne jeweils die steuerlichen Regelungen gelten und mit Zeitversatz berechnet wird, also die Beiträge werden immer nach dem letzten übermittelten Bescheid angepaßt und gegebenenfalls nachträglich korrigiert, aber nicht rückwirkend zu Gunsten des Beitragszahlers, wenn jener die Bescheide nicht rechtzeitig einreicht (also am besten gleich nach Erhalt des neuesten, zumindest, wenn der für eine Minderung gegenüber dem vorherigen sorgt).

Es KANN sein, daß die eine oder andere Krankenkasse auch andere Unterlagen annimmt, aber vorgesehen ist das nicht.

Der „offizielle“ Sinn der Regelung ist, daß das, was das Finanzamt ohnehin schon prüft, dann nicht erneut durch die Krankenkassen aus denselben Unterlagen geprüft zu werden braucht. Aus Kostengründen ist das sinnvoll, aus datenschützerischen „je nachdem“ (in den meisten Fällen dürften die ganzen Einzelbelege mehr Rückschlüsse zulassen als der Steuerbescheid).

Wer keine Steuern zahlt, zahlt den Mindestbeitrag (und ja – der ist zu hoch, verglichen mit finanziell gleichgestellten Arbeitnehmern). Das Schlupfloch ist: wer mit Kryptogewinnen (oder eben anderen „privaten Veräußerungsgeschäften“) durch Verkäufe jenseits der Haltefrist in Saus und Braus lebt, kommt da preisgünstig weg, alle anderen krankenkassenmäßig eher nicht.

Das gilt alles nur für die gesetzliche Krankenversicherung, nicht für „Privatpatienten“.

Grüße, Christoph
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Dann wird dein KK Beitrag ja direkt vom Lohn abgezogen und damit ist KK-technisch alles abgegolten, egal was du sonst noch so verdienst. Die KK will dann ja auch keine weiteren Unterlagen von dir (wie z.B. Steuererklärung), um die Höhe des Beiträges zu bestimmen.

Also ja Wink

Dann nochmals vielen dank  Smiley
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#birdgang
Dann wird dein KK Beitrag ja direkt vom Lohn abgezogen und damit ist KK-technisch alles abgegolten, egal was du sonst noch so verdienst. Die KK will dann ja auch keine weiteren Unterlagen von dir (wie z.B. Steuererklärung), um die Höhe des Beiträges zu bestimmen.

Also ja Wink
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ja

Alles klar, danke. Sollte ich aber gesetzlich Versichert sein ( midijob/angestellt) ist das nicht der Fall oder? (btw es geht nur um den Krankenkassenbeitrag nicht die steuern)
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#birdgang
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Hallo, ich möchte mal das Thema wieder aufgreifen. Wie schaut es denn als Selbstzahler mit Einkünften aus Staking aus (§ 22 Nr. 3 EStG). Werden diese auch als Einkommen angerechnet
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Danke für die Rückmeldung.
Kannten sie die Daten von Veräußerungen nach mehr als einem Jahr und haben die weggelassen?
Oder waren die garnicht in der Dokumentation?

Jo, kannte sie. Hatte den Steuerreport hingeschickt und darins stehen auch verkäufe, die älter als 1 jahr sind.
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Kleines Update: Krankenkasse hat die Prüfung abgeschlossen und einfach die Veräußerungsgewinne (unter einem Jahr) aus der Steuererklärung durch 12 geteilt und mir als monatliches Einkommen zugerechnet. Kann ich mit leben und passt auch so....

Danke für die Rückmeldung.
Kannten sie die Daten von Veräußerungen nach mehr als einem Jahr und haben die weggelassen?
Oder waren die garnicht in der Dokumentation?
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Kleines Update: Krankenkasse hat die Prüfung abgeschlossen und einfach die Veräußerungsgewinne (unter einem Jahr) aus der Steuererklärung durch 12 geteilt und mir als monatliches Einkommen zugerechnet. Kann ich mit leben und passt auch so....

Danke für die Rückmeldung.
Das deckt sich dann ja auch mit den Informationen, die wir hier im Thread zusammengetragen haben. Alle Gewinne, die innerhalb der Haltefrist aufgelaufen sind und in der Summe mindestens 600€ betragen, werden als Einkommen angerechnet. Bedeutet natürlich im Umkehrschluss, dass man durch verlustreiche Verkäufe innerhalb der Haltefrist die Höhe des anrechenbaren Einkommens optimieren kann.
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Kleines Update: Krankenkasse hat die Prüfung abgeschlossen und einfach die Veräußerungsgewinne (unter einem Jahr) aus der Steuererklärung durch 12 geteilt und mir als monatliches Einkommen zugerechnet. Kann ich mit leben und passt auch so....
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Jo mache, letzte Info von der Krankenkasse ist, dass sie alles haben aber die Prüfung länger dauert und sie unaufgefordert auf mich zu kommen....
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interessantes Thema, halte uns bitte auf dem Laufenden.
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Abschließend bin ich von der Bearbeitung etwas ernüchtert, da wird einfach behauptet, dass nix angekommen sei und auf Rückfrage ist doch was angekommen und der Bericht wurde sich nicht richtig angesehen.

Bin ja mal gespannt wie es weiter geht.

Mach sowas immer schriftlich. Das telefonische Gespräch mit deiner Sachbeabeiterin nochmal niederschreiben und dorthin schicken. Gerade hier sieht man ja, dass zuerst gesagt wird, die haben nichts bekommen und dann haben sie doch was bekommen. Fehler passieren überall, aber sowas kann sonst für dich zum Nachteil werden.
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Kleines Update, der Steuerbericht von Koinly wurde nicht akzeptiert und per Brief wurde mir der Höchstsatz von knapp 950,00€ "angedroht". Lustigerweise wird in dem Schreiben behauptet, dass ich noch gar keine Unterlagen (Steuerbericht) eingereicht hätte. Was nicht stimmt, da ich a) den Bericht über die Webseite hochgeladen habe und b) mir der Eingang telefonisch bestätigt wurde. Darauf hin habe ich eben die Krankenversicherung angerufen und gefragt was jetzt Sache ist. Meine Sachbearbeiteren hat mir den Eingang bestätigt aber Sie benötige noch die Zeiträume der Veräußerungen. Ich hab Sie dann am telefon darauf hingewiesen, dass man in dem Bericht auch blättern kann und es mehrere Seite gibt ^^ Sie prüft es jetzt noch mal...

Abschließend bin ich von der Bearbeitung etwas ernüchtert, da wird einfach behauptet, dass nix angekommen sei und auf Rückfrage ist doch was angekommen und der Bericht wurde sich nicht richtig angesehen.

Bin ja mal gespannt wie es weiter geht.
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#birdgang
(...) Ich hatte vorher ganz normal meinen Einkommenssteuerbescheid hingeschickt. Reicht ihnen nicht, sie wollen mehr infos (Nachweise über Höhe und Zeitpunkte der Veräußerungsgewinne). Hab denen jetzt mein Steuerbericht von meiner Cointrackingsoftware geschickt.

(...)

Hatte ich auch schon den Fall und hab ebenfalls den Steuerbericht von der Software geschickt - waren über 40 Seiten.

Wurde auch (sehr schnell) so akzeptiert* und die Werte aus dem Einkommensteuerbescheid zur Beitragsberechnung herangezogen, woran ich auch keine Zweifel hatte. Selbst WENN es so nicht akzeptiert wird, gibt es ja auch bei der freiwilligen GKV eine Beitragsbemessungsgrenze; und wenn man gut verdient kann man ja auch bisschen mehr in die Solidargemeinschaft einzahlen. Wenn man "von seinen Kryptogewinnen lebt" (=private Vermögensverwaltung als "Beruf", vieles davon steuerfrei bei gutem Management), dann gibt man der Gesellschaft prinzipiell schon sehr viel weniger als andere imo.


*Ich vermute, dass es aufgrund des Zahlenwusts nicht mal zu einer wirklichen Prüfung gekommen ist, die wollen wohl nur mal schauen ob das vernünftig dokumentiert bzw. überhaupt dokumentiert ist. Ich zweifel auch, dass dort jemand in der Materie drin ist.
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@herrykerry

Jo, den Beitrag hab ich mir gespeichert, danke. Hab mit schon mit meiner Rechtschutz Kontakt aufgenommen, die würden da Einspringen.

Generell bin ich schon zuversichtlich, da (wie aus den Beiträgen ja hervor geht) ich ja eigendlich ganz gute Karten habe.

Das FA oder die Krankenkasse würde von den Coins > 12 Monate Haltefrist ja nicht mal irgendwas mitbekommen, wenn ich nicht einige innerhalb von einem Jahr verkauft hätte. Das sollte ja relativ leich verargumentierbar sein.



Jedenfalls ein interessantes Thema.
Wäre cool wenn du uns auf dem Laufenden halten kannst.
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@herrykerry

Jo, den Beitrag hab ich mir gespeichert, danke. Hab mit schon mit meiner Rechtschutz Kontakt aufgenommen, die würden da Einspringen.

Generell bin ich schon zuversichtlich, da (wie aus den Beiträgen ja hervor geht) ich ja eigendlich ganz gute Karten habe.

Das FA oder die Krankenkasse würde von den Coins > 12 Monate Haltefrist ja nicht mal irgendwas mitbekommen, wenn ich nicht einige innerhalb von einem Jahr verkauft hätte. Das sollte ja relativ leich verargumentierbar sein.

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Ich hol den Thread mal hoch, da sich meine Krankenkasse gemeldet hat. Ich hatte vorher ganz normal meinen Einkommenssteuerbescheid hingeschickt. Reicht ihnen nicht, sie wollen mehr infos (Nachweise über Höhe und Zeitpunkte der Veräußerungsgewinne). Hab denen jetzt mein Steuerbericht von meiner Cointrackingsoftware geschickt.

Wenn die Krankenkasse die 1 Jahres Haltefrist nicht anerkennt, kotz ich im Strahl.


Falls sie sich querstellen würde ich mal folgende Argumentation versuchen:

https://www.frag-einen-anwalt.de/Freiwillig-versichert-Beitragspflicht-steuerfreies-privates-Veraeu%C3%9Ferungsgeschaeft--f295972.html

Dazu auch das Urteil auf das sich bezogen wird:

https://www.rechtsportal.de/Rechtsprechung/Rechtsprechung/2015/BSG/Beruecksichtigung-von-Einkuenften-aus-Kapitalvermoegen-bei-der-Bemessung-der-Beitraege-fuer-freiwillige-Mitglieder-der-gesetzlichen-Krankenversicherung-Gewinne-aus-der-Beteiligung-an-geschlossenen-Immobilienfonds

Interesssante Stelle in diesem Urteil:
"Ob und in welchem Umfang Einnahmen aus Kapitalvermögen anfallen, ist für Zwecke der Beitragsbemessung freiwillig Versicherter zuverlässig wiederum allein dem die Person des Versicherten betreffenden Einkommensteuerbescheid zu entnehmen, der als Einkünfte aus Kapitalvermögen die erzielten Einnahmen unter Berücksichtigung steuerrechtlich anerkannter einkommensmindernder Aufwendungen ausweist (zur insoweit nicht gebotenen, sondern nur fakultativen beitragsrechtlichen Berücksichtigung des Sparer-Freibetrags vgl BSGE 97, 41 = SozR 4-2500 § 240 Nr 8, RdNr 19-20)."

und

"Insbesondere übersteigt es den den Trägern der GKV zumutbaren Verwaltungsaufwand, die Einkommensverhältnisse eines jeden Versicherten in vergleichbarer Situation wie derjenigen des Klägers oder gar in Situationen mit noch deutlich komplexeren Finanzprodukten selbst zu prüfen und zu bewerten. Andere Unterlagen als der Einkommensteuerbescheid sind insoweit nicht geeignet, eine verlässliche und für die Vergangenheit abschließende Datenbasis zu liefern (vgl BSGE 79, 133 , 139 = SozR 3-2500 § 240 Nr 27 S 104; BSGE 104, 153 = SozR 4-2500 § 240 Nr 12, RdNr 15 ff mwN; BSG SozR 4-2500 § 240 Nr 19 RdNr 23)."
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