https://www.frag-einen-anwalt.de/Freiwillig-versichert-Beitragspflicht-steuerfreies-privates-Veraeu%C3%9Ferungsgeschaeft--f295972.html
Vgl. dazu auch das Urteil im Artikel.
Heißt steuerfreie Gewinne dürften nicht zur Berechnung des Beitrags herangezogen werden.
Ich würde Kryptogewinne nach der Haltefrist auch als unrelevant ansehen. Vor alle Dingen weil sie nicht in der Einkommenssteuererklärung auftauschen. Aber würde ich KK-Mitarbeiter sein, würde ich es als relevant ansehen.....soweit ich davon Kenntnis hätte
Warum selber einstellen? Freiberufliche Tätigkeit anmelden und aufpassen, dass einem keine Liebhaberei unterstellt wird. Dann KK-Mindestbeitrag zahlen.