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Topic: Krankenkasse Selbstzahler und Gewinne aus Kryptogewinnen - page 2. (Read 496 times)

legendary
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https://t1p.de/6ghrf
Das ist meiner Meinung nach bereits geklärt, Angaben ohne Gewähr.


https://www.frag-einen-anwalt.de/Freiwillig-versichert-Beitragspflicht-steuerfreies-privates-Veraeu%C3%9Ferungsgeschaeft--f295972.html

Vgl. dazu auch das Urteil im Artikel.

Heißt steuerfreie Gewinne dürften nicht zur Berechnung des Beitrags herangezogen werden.

Ich würde Kryptogewinne nach der Haltefrist auch als unrelevant ansehen. Vor alle Dingen weil sie nicht in der Einkommenssteuererklärung auftauschen. Aber würde ich KK-Mitarbeiter sein, würde ich es als relevant ansehen.....soweit ich davon Kenntnis hätte  Wink



Loophole könnte sein, man gründet ne Firma und stellt sich selber ein.                                                                                  

Warum selber einstellen? Freiberufliche Tätigkeit anmelden und aufpassen, dass einem keine Liebhaberei unterstellt wird.  Wink Dann KK-Mindestbeitrag zahlen.
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Erst mal danke für eure antworten, so wie ich es jetzt rauslese, wäre es das beste, ein Jahr zu halten da dann Steuerfreiheit und somit es nicht im Einkommensteuerbescheid auftaucht, somit auch nicht zum KK Beitrag hinzuzählt.

Einkommen wird zur Berechnung der KK-Beiträge rangezogen.

Die letzte Einkommenssteuererklärung wird dafür gerne genommen. Wenn die korrekt ist, kann ich mir jetzt schwer vorstellen, dass die festgestellten KK-Beiträge so vom Mindestbeitrag abweichen, dass eine Diskussion darüber überhaupt sinnvoll ist.

Naja, ich will jetzt nicht den Wutbürger geben aber es ist schon sehr ungerecht, dass es bei Pflichtversicherten nicht der Fall ist.

Überleg mal wenn du ein dicken Betrag aus Veräußerungsgewinnen unter einem Jahr hast. Der Pflichtversicherte bezahlt darauf "nur" Einkommenssteuer, seine KK Beiträge sind davon nicht berühert. Bei Selbstzahlern erhöht sich zusätzlich noch der Krankenkassenebeitrag. Loophole könnte sein, man gründet ne Firma und stellt sich selber ein.
                                                                                      
newbie
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Das ist meiner Meinung nach bereits geklärt, Angaben ohne Gewähr.


https://www.frag-einen-anwalt.de/Freiwillig-versichert-Beitragspflicht-steuerfreies-privates-Veraeu%C3%9Ferungsgeschaeft--f295972.html

Vgl. dazu auch das Urteil im Artikel.

Heißt steuerfreie Gewinne dürften nicht zur Berechnung des Beitrags herangezogen werden.
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Einkommen wird zur Berechnung der KK-Beiträge rangezogen.

Die letzte Einkommenssteuererklärung wird dafür gerne genommen. Wenn die korrekt ist, kann ich mir jetzt schwer vorstellen, dass die festgestellten KK-Beiträge so vom Mindestbeitrag abweichen, dass eine Diskussion darüber überhaupt sinnvoll ist.

Ja, aber was genau gehört zum beitragspflichtigen Einkommen?

Edit. Hab mal nachgeschaut, da mich das interessiert.

Im SGB V § 240 Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder steht, dass das der Spitzenverband Bund der Krankenkassen regelt. Dazu gibt es
Quote
"Einheitliche Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und weiterer Mitgliedergruppen sowie zur Zahlung und Fälligkeit der von Mitgliedern selbst zu entrichtenden Beiträge"
https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-office-professional/einheitliche-grundsaetze-zur-beitragsbemessung-freiwilliger-mitglieder-der-gesetzlichen-krankenversicherung-und-weiterer-mitgliedergruppen-sowie-zur-zahlung-und-faelligkeit-der-von-mitgliedern-selbst-zu-entrichtenden-beitraege-ab-01012019_idesk_PI434_HI12508324.html

Diese Grundsätze findet man hier: https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/kv_grundprinzipien/finanzierung/beitragsbemessung/beitragsbemessung.jsp

und dort einen entsprechenden Katalog. In dem habe ich mal nach dem Stichwort Wirtschaftsgut gesucht und das hier als Ergebnis bekommen:

Quote
Veräußerungs- bzw. Kaufpreisleibrente (Leibrente, die auf der Übertragung eines Wirtschaftsgutes beruht) aus privaten Veräußerungsgeschäften
Beitragspflichtig: ja
https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/grundprinzipien_1/finanzierung/beitragsbemessung/2020-03-20_Einnahmekatalog_240SGBV_final.pdf

Diesem Ergebnis liegen BSG-Urteile zugrunde, die sich allerdings auf Rente und Unfallrente beziehen.

Leider steht da nichts drin wegen Haltefrist. Ich denke, dass die KK es sicherlich pauschal als Einkommen ansehen wird und man im Zweifel den Klageweg bestreiten muss oder wohl ein Steuerberater bzw. Rechtsanwalt mehr weiß.
Die KK schaut ja nach der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und wird sicherlich alles zur Bewertung ranziehen, was sie nur können.

https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-office-professional/beitragspflichtige-einnahmen-freiwillig-krankenversicherter_idesk_PI434_HI2286495.html

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Einkommen wird zur Berechnung der KK-Beiträge rangezogen.

Die letzte Einkommenssteuererklärung wird dafür gerne genommen. Wenn die korrekt ist, kann ich mir jetzt schwer vorstellen, dass die festgestellten KK-Beiträge so vom Mindestbeitrag abweichen, dass eine Diskussion darüber überhaupt sinnvoll ist.
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Das hatten wir gerade vor einigen Tagen in der Steuer FAQ. Also für mich gehört das schon zu Steuern.

In deinem Link wird doch eindeutig von Immobilen und nicht von anderen Wirtschaftsgütern gesprochen. Desweiteren wird doch klar gesagt, dass das nur innerhalb der Spekulationsfrist ist. Was auch klar ist, denn innerhalb der Spekulationsfrist unterliegt das der Einkommenssteuer. Nach 10 Jahren nicht mehr. Genauso gilt das für andere Wirtschaftsgüter, hier aber nur 1 Jahr. Also erst nach der Haltefrist verkaufen und dann ist das auch kein steuerpflichtiger Gewinn.

Trotzdem ist dadurch nicht ausgeschlossen, dass Kryptogewinne auch nach der Haltefrist als beitragspflichtigen Einkommen zur Berechnung der KK-Beiträge rangezogen werden*. Da sollte man sich am besten schriftlich bei den entsprechenden Stellen vorher informieren.

*Edit: Ich weiß auch nicht, ob schon Gewinne innerhalb der Haltefrist <600€ als beitragspflichtiges Einkommen angerechnet wird, obwohl es noch kein steuerpflichtiges Einkommen ist.
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Hi Leute,

ich habe keinen passenden Thread gefunden, hatte erst an den Steuerthread gedacht, aber Krankenkassebeiträge sind ja keine Steuern.

Einige spielen sicherlich mit dem Gedanken, den Job zu kündigen und und von Cryptogewinnen zu leben. Als Selbstzahler hat man jedoch einen entscheidenen Nachteil, die Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften werden zur Beitragsbemessung herangezogen. Grundsätzlich hätte ich damit auch kein Problem aber: Wenn man über den AG pflichtversichert ist, ist dies nicht der Fall. Man sollte sich daher drei mal überlegen ob man wirklich seinen job aufgeben sollte. Hat da jemand schon praktische Erfahrung mit der Krankenkasse? Gibts da vllt ein Schlupfloch? Wie schon geschrieben, finde ich es generell in Ordnung aber dann bitte auch für Pflichtversicherte.

Hier mal ein Link:

https://rentenbescheid24.de/zaehlen-veraeusserungsgewinne-als-beitragseinnahme-in-der-gkv/

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