Was ist denn, wenn ich die Bitcoins gegen Waren tausche?
Beispiel:
1. Ich kaufe mir heute einen Bitcoin zu einem Wert von 100€ und lege sie irgendwo auf mein Wallet.
2. Der Bitcoin-Kurs steigt rasant an und befindet sich bei 200€
3. Ich gehe beim room77 essen oder bestelle mir über bitmit irgendwelche Waren für genau diesen einen Bitcoin.
Da der Bitcoin nun das doppelte von seinem ursprünglichen Wert hat, bekomme ich auch die doppelte Ware oder bezahle nur die hälfte.
Kaufe ich in diesem Fall für genau 1BTC ein, was dann 200€ entspricht, aber mich durch den Bitcoin-Kauf nur 100€ gekostet hat habe ich somit einen Gewinn von 100€. Den habe ich zwar nicht direkt in Euros auf meinem Konto, aber er ist ja existent.
Muss ich dann diese 100€ Gewinn in meiner Steuererklärung ausweisen? Und wie verhält sich das ganze bei mehreren käufen? Bitcoins gekauft bei 120, 250, 150 und ausgegeben bei 200?
Das wäre ja nahezu nicht realisierbar. Ich müsste ja exakt jede BTC Kontobewegung speichern um dem FA genau mitzuteilen, für welchen Wert ich BTCS gekauft und für welchen Wert ich sie ausgegeben habe. Und wird dann der durchschnitt genommen?
Bei dem Fall, wo ich BTCS für 120, 250 und 150 gekauft habe und nun einen Teil bei einem Kurs von 160 wieder ausgebe, dann hätte ich bei dem Einkauf für 250€ Verlust gemacht, bei einem Einkauf bei 150 wieder Gewinn. Dann müsste ich ja sogar dem physisichen Bitcoin ihren Wert zuweisen für denen ich sie gekauft habe, oder?
Genau so ist es. Du kannst natürlich auch Verlust machen und den gegen andere Steuerlasten aufrechnen.
Grundsätzlich musst du die 100€ aus obigen Beispiel angeben und daher Buch führen wann du was kaufst und verkaufst. Aber du hast auch Freibeträge, die genau für den Zweck da sind. Und ja...es könnte in diesem Fall, wo du waren direkt kaufst für Bitcoins keiner Nachweisen das du Gewinn gemacht hast. Hier lässt der Staat Lücken, weil diese zu stopfen über den Punkt rausgehen, den das Grundgesetz erlaubt. Ausserdem hast du ja auch die Wirtschaft damit angekurbelt und so über diesen Weg dem Staat Steuern gebracht.
Es gibt Buchhaltngsregeln, wie sowas zu berechnen ist. Grundsätzlich schaut es so aus:
1btc kaufen a 100 = -100...-100
1btc kaufen a 125 = -125...-225
0,5btc kaufen a 150 = -75...-300
2,5btc verkaufen a 170 = + 425
Gewinn also 125€
Abstrahiert nicht zu sehr, bitcoin sind kein Science Fiction Phantasie Gebilde sondern stinknormale Wertverrechnungseinheiten. Wir verarbeiten viel Kupfer, haben aber auch Kupferabfall den wir wieder an den Lieferanten zurück geben und es verechnet bekommen. Wir führen das Konto also in kg Kupfer. Das muss dann mit dem jeweiligen Wert am Buchungstag belegt werden. Wenn wir 100kg abfall zurück geben, bekommen wir zb 80kg Kupfer gutgeschrieben und können irgendwann diese 80kg liefern lassen. Also es ist nicht so, das das Finanzamt völlig überfordert ist mit dem Neuen...diesen Bitcoins. Die Industrie hat überall solche Verrechnungsmechanismen, zb Stahl und Alu Bearbeiter die Abfälle haben. Ob es sich lohnt mit Kupferkonto oder mit Eurokonto zu rechnen ist immer eine Einzelfrage die man abwägen muss als Firma.
Jetzt wirds aber richtig interessant, wie du das machst, wenn du Privatperson bist oder nicht zur ordentlichen Buchführung, d.h. nach HGB eine Person mit Geschäften die "Keine Einrichtung eines kaufmännischen Betriebs erfordern."
Das wird richtig schwierig noch.
Auch Mehrwertsteuer wird noch richtig interessant. Wenn du einen Coin kriegst, müsstest du fast sogar Steuern drauf zahlen, wegen der Einfuhr. Einfuhrumsatzsteuer.
Wie ist es aber, wenn du den Coin nie einführst, er physisch immer auf Blockchain.info liegt?
Meine Meinung zum Ganzen: Alles, was man rausholt, angeben. Den Rest Buchführung mit dem Finanzamt regeln. Optimalerweise machen und gegen was auch immer rauskommt, pauschal Widerspruch einlegen und schauen, was der Finanzhof draus macht.
Das Finanzamt darf schätzen wenn sie meinen das Angaben nicht stimmen. Und wenn du das Forum hier etwas verfolgst, wirst du mitbekommen, das es schon einige gibt die Steuern zahlen für ihre Trades und auch entsprechend Daten abliefern dazu.
Natürlich darf es das. Es steht einem aber auch frei, Widerspruch und Klage zu erheben. Und bis das einer macht, haben wir keinerlei Klärung...