Geklautes Konto mit PIN zum abheben und dann mit dem Bargeld Bezahlung der BTC.
Dabei kann das Bargeld ja eventuell der Abbuchung zugewiesen werden und dann hat man auch wieder Ärger. Soweit ich weiß wird ja dokumentiert welche Person welchen Schein zu einem bestimmten Tag ein- oder ausgezahlt hat. (unwahrscheinlich)
Das kann der bestohlene ja fordern, aber dem wird keiner Nachkommen. § 935 Abs. 2 BGB nennt Geld als Ausnahme des Ausschlusses des gutgläubigen Erwerbs abhanden gekommener sachen.
Eine Rückzahlung wäre also eine noble Spende und nicht mehr. Einen Anspruch darauf hat niemand.
Edit: Du und deine Ninja-Edits