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Topic: Opfer von Bitcoin Scam - Skrill bucht Transaktionen zurück - page 3. (Read 5346 times)

qwk
donator
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Shitcoin Minimalist
ich wurde Opfer eines Bitcoin (BTC) Betrugs.
Kleine Korrektur meinerseits: du wurdest Opfer eines Skrill-Betrugs.

Nachdem ich über ein Internetforum Kontakt zu einer Person aufgenommen hatte
1. Forum kontaktieren, sehen, ob du darüber Informationen über dein Gegenüber erhalten kannst.

Einen Tag später wurden die Geldzahlungen die ich erhalten und angenommen hatte von Skrill wieder rückgängig gemacht.
2. Skrill kontaktieren, nach Begründung fragen, Informationen einfordern.

Ich habe vielleicht die Möglichkeit an die IP Adresse meines Tauschpartners zu gelangen. Wäre eine strafrechtliche Verfolgung möglich, bzw aussichtsreich?
Möglich ist die Verfolgung, aussichtsreich vermutlich nicht. Aber dennoch:
3. Zur Polizei gehen, Strafanzeige erstatten. Nach Möglichkeit mit Informationen aus 1. und 2.

ist der eigentliche Accountbesitzer haftbar zu machen für den Schaden der mir entstanden ist? Sollte nicht auch Skrill als Zahlungsdienstleister haftbar gemacht werden können
Vom Versuchen ist noch keiner gestorben, aber Aussicht auf Erfolg hat das nicht. In jedem Fall sollten natürlich alle Informationen, auch über den Accountinhaber, über Skrill, das Forum, einfach alles, was du irgendwie bekommen kannst, bei der Polizei landen, wenn du auch nur die geringste Aussicht auf einen noch so kleinen Erfolg haben willst.

Sobald du bei der Polizei warst, gehst du mit dem Aktenzeichen zu einem Anwalt deines geringsten Misstrauens und fragst ihn, was du evtl. gegen Skrill tun kannst. Das kostet dich ein Erstberatungshonorar von knapp 200.- EUR und wird vermutlich mit den Worten enden "gar nix". Aber einen Versuch ist es vielleicht trotzdem wert.
hero member
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methodic madness

Opfer der eigenen Dummheit, würde ich sagen.

Wie kommt man an so viele Bitcoins und hat noch nie was von "Scam" gehört!?

Ermitteln kannst du den ja schon, aber er wird behaupten, dass ein böser Hacker sein Skrill Konto geschröpft hat, was aber eher unwahrscheinlich ist. Würde eher sagen, der Besitzer des Skrill Kontos hat jetzt das Geld und die Bitcoins, jedenfalls in den meisten Fällen so! Nur du kannst es nicht beweisen. Dumm gelaufen.

Es würde sich rein gar nichts ändern, wenn das eine Banküberweisung gewesen wäre und du die Adresse des Kontoinhabers besitzen würdest? Du kannst dann nämlich auch nicht beweisen, dass er die Bitcoins hat und er könnte ja wirklich gehackt worden sein.
legendary
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Ich würde sagen, Du hast kaum Chancen, irgend etwas wieder zu bekommen. Bitcoin Transaktionen sind unumkehrbar. Damit sollte man die BTC - wie Bargeld auch! - nur dann aus der Hand geben, wenn die Gegenleistung sichergestellt ist bzw. das Verlustrisiko aktzeptabel ist.

Im Gegensatz zu Bargeld bietet Bitcoin allerdings eine günstige Möglichkeit, zumindest den Bitcoin Transfer abzusichern - Multisig Escrow (https://bitcointalksearch.org/topic/angebot-btc-2-aus-3-multisig-escrow-treuhandabwicklung-456563). Bei der Nutzung mit unsicheren Zahlungsdienstleistern (Skrill, Paypal, ...) muss man darauf achten, das Geld erst dann freizugeben, wenn man die Gegenleistung unumkehrbar erhalten hat. Das werden im Ersntfall mehrere Wochen/Monate sein. Das zeigt im übrigen wie langsam diese "tollen" Zahlungsdienstleister wirklich sind.

Hilft Dir jetzt leider nichts mehr, aber vielleicht hast Du was gelernt und kannst die Information in Zukunft nutzen.
legendary
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Ob Skrill haftbar ist wage ich zu bezweifeln. Die werden die Haftung in der AGB ausgeschlossen haben und das ist gültig und zulässig. Es sei den du kannst ihnen grobe Fahrlässigkeit nachweisen. Erst dann ist ein Haftungsauschluss nicht mehr statthaft. Dürfte aber schwer sein, da alle nötigen Informationen bei Skrill liegen. Und Fahrlässigkeit kein strafbares Delikt ist, also alles weiterhin im zivilrechtlichen Bereich bleibt wo dir Durchsuchungen verwehrt sind.

Bleibt die IP. Da kommt es jetzt stark drauf an, wo der Täter sitzt. Hier ist in jedemfall Strafrechtlich etwas geschehen (Betrug). Das heist der Staatsanwalt bzw die Polizei wird tätig. Ob sie auch Ermittlungen aufnehmen kannst du aber nicht erzwingen. Das hängt davon ab ob es erfolgversprechend ist. Die IP-Herausgabe wird auch schwer erzwingbar sien. Aber Skrill wird wohl nicht unbedingt Betrüger unterstützen, also liegt es auch in derem Interesse es herauszugeben. Jetzt kommt es drauf an, wem diese IP gehört. Einem Proxy-Dienstleister, VPN-Anbieter? Dürfte eventuell ein Weg sein, die mögen auch keine Betrüger die ihre Dienste nutzen(jedenfalls die renommierten). Eine Provider-IP? Dann muss man schnell sein, viele Provider speichern Kundendaten zu einer Wechsel-IP(dynamischen IP) nur kurzzeitig. Manche Provider haben allerdings "feste" IPs. Die wechseln nur wenn unbedingt nötig, also meistens über Jahre nicht. Bei Mobilfunk-IPs ist der Port noch sehr wichtig. Also der Port von dem der Client aus gearbeitet hat. Weil Mobilfunkdatenverbindungen meistens eine art NAT benutzen und so viele Teilnehmer gleichzeitig auf einer IP sind. Du siehst also, da gehört auch schon etwas Glück dazu, überhaupt ranzukommen. Und wenn die IP auf einen Teilnehmer in einem Land zeigt, zu dem keine direkten Verträge bzgl Polizeiarbeit existieren wird es ziemlich erfolglos sein. EU hat mit dem Schengener Abkommen einen Hebel für solche Daten, USA und einige andere Länder sind vertraglich mit Deutschland verbunden. Aber alles andere kannst quasi abschreiben.

Den Besitzer des Accounts kannst du nicht haftbar machen. Selbst wenn er grob fahrlässig agiert hat, haben Gerichte hier kaum für den Betrogenen geurteilt und wenn ein AG mal in die Richtung geurteilt hat, wurde es vom LG wieder aufgehoben. Nur bei Vorsatz(und den musst DU nachweisen oder zumindest den Anfangsverdacht erzeugen damit ermittelt wird) bekommst du ihn dran. Für Vorsatz Nachweis fehlt dir aber alles. Du wirst wohl kaum nachweisen können, das Täter und Gehackter in Kontakt standen.

Unterm Strich muss man sagen: die chancen stehen schlecht, aber man müsste die Fakten etwas näher kennen um die Erfolgsaussichten zu beurteilen. Mit dem Oben gesagten habe ich versucht dir grob etwas an die Hand zu geben, um Erfolg oder Misserfolg zu beurteilen.

Ansonsten: sorry für den Verlust. Geld selbst in die Hand nehmen bedeutet halt auch, selbst in der Lage sein, Betrüger abzuwehren. Zu wissen welche Risiken bestehen. Das ist der Grund warum weiterhin 99% der Menschen bei Banken bleiben. Sie wissen, das sie es nicht so gut können wie die Banken, wenns um Gefahrenabwehr geht.

Für dich heist das: lern ganz schnell die Mechanismen kennen und informier dich über Fallstricke, sonst besteht die Gefahr das du nochmal reinfällst.
newbie
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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wurde Opfer eines Bitcoin (BTC) Betrugs. Ich war Besitzer von Bitcoins im Wert von ca 9.000 Euro. Diese wollte ich gegen Geld auf Skrill, einem elektronischen Zahlungsdienstleister, eintauschen. Nachdem ich über ein Internetforum Kontakt zu einer Person aufgenommen hatte die  BTC im Austausch gegen Geld aus Skrill suchte habe ich mit dieser Person einen Austaush vorgenommen. Ich ging fälschlicherweise davon aus, dass ich geschützt bin solange die Person mir das Geld zuerst übersendet. Dies geschah auch und funktionierte reibunglos. Ich habe über einen Zeitraum von 3 Tagen die 9000 Euro umgetauscht in 4 Transaktionen. Einen Tag später wurden die Geldzahlungen die ich erhalten und angenommen hatte von Skrill wieder rückgängig gemacht. Mein Tauschpartner war daraufhin nicht mehr zu erreichen. Ich vermute das er entweder selbst die Zahlungen wieder von Skrill hat abbrechen lassen und mich so betrogen hat oder die Zahlungen von einem gehackten Skrill account abgesendet wurden und Skrill diese Zahlungen dann selbstständig abgebrochen hat nachdem die Accountbesitzer dies bemerkten oder der Skrill Account mit einer gestohlenen Kreditkarte aufgeladen wurde. Ich habe vielleicht die Möglichkeit an die IP Adresse meines Tauschpartners zu gelangen. Wäre eine strafrechtliche Verfolgung möglich, bzw aussichtsreich? Falls  es sich um einen gehackten account handeln sollte und der eigentliche Täter nicht zu ermitteln ist, ist der eigentliche Accountbesitzer haftbar zu machen für den Schaden der mir entstanden ist? Sollte nicht auch Skrill als Zahlungsdienstleister haftbar gemacht werden können weil diese Transaktionen eines gehackten Accounts ermöglicht haben? Zu erwähnen wäre noch das mir der Name des Accountinhabers vorliegt, diesen sehe ich in der Transaktionshistorie.

Kleines Update:

Ich habe gerade mit einer Anwältin gesprochen. Diese hat mir im ersten kostenlosen telefonischen Beratungsgespräch gesagt, dass selbst wenn der Account gehackt wurde, das Opfer des Hackings in der Beweispflicht ist das es nicht fahrlässig gehandelt hat und beweisen muss das das Opfer überhaupt gehackt wurde. Kann jemand dazu was sagen, irgendwelche Meinungen? Bei dem Täter/Opfer handelt es sich vermutlich um einen Deutschen. Zumindest ist in der Transaktionshistorie ein deutscher Name zu lesen. Der eigentliche Scammer im Skype hat ebenso mit mir auf deutsch kommuniziert.


Mit freundlichem Gruß

Marco_93
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