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Topic: rechtliche Frage - page 2. (Read 2308 times)

legendary
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April 19, 2016, 02:14:16 AM
#5
Bei ALG2 muss man jeden Ct angeben den man mehr hat. Auch wenn es Freibeträge gibt, die man dazu verdienen kann. Wird es nicht angegeben ist das schon ein Verstoss der zumindest intensive Prüfungen nach sich zieht, vieleicht auch Sanktionen.

Ich bin mir auch Unsicher, wie das ist, wenn du sagen wir jetzt 500 Euro überwiesen bekommst, dann morgen btc kaufst. Das Geld hast du bekommen und "für dich" ausgegeben. Danach hast du wohl die Bitcoins verschenkt, was aber dein Privatvergnügen ist. So wie ich dieses Amt kenne, dürften sie es genau so interpretieren. Den Nachweis das du für Kumpels Bitcoin gekauft hast, wollen die dann zumindest über eine schriftliche Bestätigung seitens deiner Kumpel haben. Also müssten deine Kumpels die ein Schriftstück anfertigen, wo Name und Adresse vermerkt sind und das du in deren Auftrag das gemacht hast. Unterschrieben ..

Machen das deine Kumpels für dich? Und geh auch davon aus, das die Behörde dann einen Brief an diese Adresse schickt oder das zumindest übers Einwohnermeldeamt hinterfragt.

Ich würde da also die Finger davon lassen. Auch unter dem Gesichtspunkt, das die Bank Meldung machen muss, wenn du eine bestimmte Summe überschreitest. Und dann zieht das große Kreise und jeder will von dir wissen was du da machst. Auch wenn alles legal und erklärbar ist, den Stress und den Aufwand hast du. Ganz schnell sind dann mal die Gelder eingestellt und du musst sie dir mit viel Schreibkram rauskloppen...das dauert.

Grundsätzlich Verboten ist es aber nicht für Dritte etwas zu kaufen, auch wenn das Bitcoins sind. Solange du dabei keinen Gewinn machst (oder diesen bar auf die Hand bekommst ohne das es einer weis). Und es sollte nun auch nicht all zu regelmässig passieren, also schön einmal monatlich 500Euro ist da schon sehr regelmässig. Regelmässig ist da leider sehr schwammig und jeder Richter sieht das etwas anders, schwer da pauschal was zu sagen.
hero member
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April 18, 2016, 04:24:28 PM
#4
In deinem Fall würde ich nicht für andere kaufen.
Besonders nicht mit ALG2.
legendary
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April 18, 2016, 02:25:03 PM
#3
Es ist rechtlich nicht erlaubt, im Auftrag Dritter Bitcoins zu kaufen (BaFin, du bräuchtest dann extra eine Erlaubnis).

Daher sag lieber, sollte jemand fragen, du kaufst Bitcoins und verkaufst sie an Bekannte weiter.
Das einzige was du dann dabei beachten musst, ist ein eventueller Gewinn, welcher sich aus Verkaufspreis-Kaufpreis ergibt. Wenn dadurch dein Gewinn zu hoch wird, musst du schauen wie sich das dann auf deine Bezüge auswirken könnte.

Sonst sollte es eigentlich keine Probleme geben, außer das Geld welches du von den Bekannten bekommst ist gestohlen und wird verfolgt.

Das ist nur, was ich hier und da gelesen habe. Keine Garantie auf Richtigkeit.
hero member
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April 18, 2016, 01:16:26 PM
#2
Wenn das Amt Kontoauszüge sehen will kann es passieren das die Fragen stellen.
newbie
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April 18, 2016, 12:36:34 PM
#1
Ich würde gerne wissen ob es Ärger geben kann wenn ich oft BTC kaufe, über mein Bankkonto.
Momentan beziehe ich ALG2 ~ 300€ , kaufe für Bekannte manchmal BTC ~ 500€, manchmal mehr...
...ich will natürlich nicht angeklagt werden wegen Geldwäsche oder sowas...
...und sicher will ich auch nicht riskieren das mit die Bezüge vom Amt gekürzt oder gestrichen werden...

wer kennt sich aus?
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